Eintrag 32317. Juli 1846 Die Frage über die Aufhebung der Brodtage,
über welche im November 1845 den hiesigen
Stadtrath mehrern Gründe entwickelt hat,
welche für die einstweilige der-
selben sprechen, kann
jetzt in Folge Regierungs-
Verfügung vom 10. December vorigen
Jahres I. III. No 8321
nochmals in reifliche Erwägung. Nach mehrfacher Erörterung erklärt
sich der Stadtrath einstimmig für die Bei-
behaltung der Brodtage, und zwar aus
den nämlichen Gründen, welche im vorigen
Jahre dargethan worden sind. Diesen schließt
sich aber noch 1., die Ursache an, daß in Jahre eine mißrathene Roggen-
Erndte, und keine gute Qualität nichtzu erwarten steht. 2., daß bei Aufhebung der
Brodtage
eine Verschiedenheit der Preise und
des Gewichtes entstehen würde, welches
der geringere Mann nicht immer zu
berechnen im Stande wäre, und es dürfte
aus der freieren Concurenz nur der
Wohlhabendere Vortheil ziehen, während
der Ärmere meist auf Credit kaufende
nur den größten Nachtheil davon haben würde.
Auch zeigen die Erfahrung, daß in andern
Orten, wo die Brodtage bereits früher
aufgegeben wurden, die Brodpreise bei
den nämlichen Fruchtpreisen höher als
hier stehen. Aus diesen Gründen spricht der Stadt-
rath den erehrbietigen Wunsch aus,
daß wenigstens die Tage des Schwarz-
brodes, als Haupt-Nahrungs-Mittel
der Armen, beibehalten werden mögen....