Eintrag 33324. Juli 1846Zum Schlusse wurde dem Stadtrathe
ein Rescript des
Königlich hohen Fi-
nanz-Ministerii vom 11. Juni
courantvorgelegt, die Erbreitung des Erft-
Canales betreffend. Der Stadtrath sprach sich dahin aus,
daß er die in Aussicht gestellte Erthei-
lung der Conzession denkbar anerkenne,
und das Expropriationsrecht bei Einem
Königlich hohen Ministerium nachgesucht
werden möge. Die Zeit des Ausbaues
selbst bebehält s
der Stadtrath sich vor,
erst dann genau bestimmen zu können,
wenn die Richtung der Düsseldorfer -Neuss -
Gladbach - Aachener Eisenbahn-Linie
näher bestimmt sei....