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  • Eintrag 33324. Juli 1846Zum Schlusse wurde dem Stadtrathe ein Rescript des Königlich hohen Fi- nanz-Ministerii vom 11. Juni courantvorgelegt, die Erbreitung des Erft- Canales betreffend. Der Stadtrath sprach sich dahin aus, daß er die in Aussicht gestellte Erthei- lung der Conzession denkbar anerkenne, und das Expropriationsrecht bei Einem Königlich hohen Ministerium nachgesucht werden möge. Die Zeit des Ausbaues selbst bebehält s der Stadtrath sich vor, erst dann genau bestimmen zu können, wenn die Richtung der Düsseldorfer -Neuss - Gladbach - Aachener Eisenbahn-Linie näher bestimmt sei....