Band 47: Eintrag vom  24. Juli 1846 (Nr. 330)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Es wurde nun nach §. 68. zur Ernennung verschiedener Commissionen zur Vorbereitung der zur Verhandlung kommenden Gegenstände geschritten. Die Commissionen

[Nächste Seite] folgender Maaßen rubigirt:

1., Städtisches Eigenthum. 2., Armen Wesen im allgemeinen 3., Communal Wegebau der Eisenbahn 4., Kirchen- und Schulwesen 5., Städtisches Rechnungswesen, Communal- und Classensteuer. 6., Polizei- Angelegenheit, Städtische Beleuchtung & c.

Die Wahl der aus dreien Mitgliedern bestehenden Commission wurde jedoch auf die nächste Sitzung vertagt.