Eintrag 33510. August 1846Der Bürgermeister legte ein Schreiben
des Wohllöblichen
Schulvorstandes datiert vom
5. August des Jahres
vor. Dieses Schreiben enthält
den Antrag an den Stadtrath, daß da den
bisherige Director Meis mit Ende dieses
Schuljahres sein Amt als Director am hiesigen
Progymnasium nieder lege, es an der Zeit
sei, zur Wiederbesetzung dieser Stelle eine
Bekanntmachung in öffentlichen Blättern ergehen
zu lassen, um tüchtige Schulmänner zur Bewer-
bung dieser Stelle aufzufordern. In die-
ser Bekanntmachung müsse aber die Höhe
des Gehaltes nothwendig angegeben sein, der Stadtrath möge solche vorläufig
bestimmen. Hierauf bestimmte der Stadtrath,
indem die Meinung der Schul-Commis-
sion theilte , daß dem künftigen Director
mindestens ein Gehalt von jährlich 800 Thaler
nebst freier Wohnung zuerkannt werden
könne. — Das Löschen des Wertes "geschlossen" und
der Zusatz des Wertes "vollzogen" wurde genehmigt....