Eintrag 36018. Oktober 1846Bei der Überschwemmung von 1845
hat sich auf städtischem Lande zwischen
der alten und neuen Landstraße
einen Theil übersandet, welcher im
verfloßenen Winter größtentheils
durch umsetzen wieder urbar gemacht
worden ist. Ein Theil in einer Ober-
fläche von 1 Morgen 19 Ruthen ist
aber nicht weggeschaft worden, son-
dern zum allmähligen Wegholen
liegen geblieben. Da diese Fläche
in der entsprechenden Verpachtung
mit inbegriffen ist, und der
verhältnißmäßige Pacht hierfür
18 Thaler 1
Silbergroschen beträgt, so wird
einstimmig erklärt, daß
diese 18 Thaler 1
Silbergroschen den Anpäch- tern nachzulaßen ist, und mithin die Städtische
Einnahme pro 1846 soviel Ausfall hat....