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  • Eintrag 33918. Oktober 1846Bei der Überschwemmung von 1845 hat sich auf städtischem Lande zwischen der alten und neuen Landstraße einen Theil übersandet, welcher im verfloßenen Winter größtentheils durch umsetzen wieder urbar gemacht worden ist. Ein Theil in einer Ober- fläche von 1 Morgen 19 Ruthen ist aber nicht weggeschaft worden, son- dern zum allmähligen Wegholen liegen geblieben. Da diese Fläche in der entsprechenden Verpachtung mit inbegriffen ist, und der verhältnißmäßige Pacht hierfür 18 Thaler 1 Silbergroschen beträgt, so wird einstimmig erklärt, daß diese 18 Thaler 1 Silbergroschen den Anpäch-...