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  • Eintrag 34729. Oktober 1846Auf den Vorschlag ein neues Mitglied zur Schul-Commission zu wählen, da die drei jährige Dienstzeit des jetzigen Mitgliedes Herrjährige Dienstzeit des jetzigen Mitgliedes Herr Dr. Rheindorfmit dem 31. des Monats erlischt, bemerkt der Stadtrath, daß zufolge §. 119. der neuen Ge- meinde-Ordnung von dem Zeitpunkte der Einfüh- rung derselben ab, alle bisherigen Gesetze und Verordnungen über die Verfassung und Ver- waltung der Gemeinden, so weit in diesem Gesetze nicht darauf Bezug genommen ist, muß in Kraft treten; und daher die Schul- und alle andern Commissionen ≠ ...