Eintrag 36829. Oktober 1846Auf den Vorschlag ein neues Mitglied
zur Schul-Commission zu wählen, da die drei
jährige Dienstzeit des jetzigen Mitgliedes Herr
Dr. Rheindorfmit dem 31. des Monats erlischt, bemerkt
der Stadtrath, daß zufolge §. 119. der neuen Ge-
meinde-Ordnung von dem Zeitpunkte der Einfüh-
rung derselben ab, alle bisherigen Gesetze
und Verordnungen über die Verfassung und Ver-
waltung der Gemeinden, so weit in diesem
Gesetze nicht darauf Bezug genommen ist, muß in
Kraft treten; und daher die Schul- und alle
andern
Commissionen ≠ ...