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  • Eintrag 36829. Oktober 1846Auf den Vorschlag ein neues Mitglied zur Schul-Commission zu wählen, da die drei jährige Dienstzeit des jetzigen Mitgliedes Herr Dr. Rheindorfmit dem 31. des Monats erlischt, bemerkt der Stadtrath, daß zufolge §. 119. der neuen Ge- meinde-Ordnung von dem Zeitpunkte der Einfüh- rung derselben ab, alle bisherigen Gesetze und Verordnungen über die Verfassung und Ver- waltung der Gemeinden, so weit in diesem Gesetze nicht darauf Bezug genommen ist, muß in Kraft treten; und daher die Schul- und alle andern Commissionen ≠ ...