Eintrag 34729. Oktober 1846Auf den Vorschlag ein neues Mitglied
zur Schul-Commission zu wählen, da die drei
jährige Dienstzeit des jetzigen Mitgliedes Herrjährige Dienstzeit des jetzigen Mitgliedes
Herr
Dr. Rheindorfmit dem 31. des Monats erlischt, bemerkt
der Stadtrath, daß zufolge §. 119. der neuen Ge-
meinde-Ordnung von dem Zeitpunkte der Einfüh-
rung derselben ab, alle bisherigen Gesetze
und Verordnungen über die Verfassung und Ver-
waltung der Gemeinden, so weit in diesem
Gesetze nicht darauf Bezug genommen ist, muß in
Kraft treten; und daher die Schul- und alle andern
Commissionen ≠ ...