Eintrag 35819. November 1846In Folge der Stadtrathlichen Beschlußes vom
28. September courant reichte der Schiffbauer von der
Helm & Consorten nochmals eine Eingabe
ein, daß die Stadt ihnen zur Etablirung
eines Schiffbauwerftes das in oben
gedachten Beschluße zugesagte Städtische
Grundstück auf 10 bis 12 Jahre unentgeldlich zusagen
möchte. Hierauf beschloß der Stadtrath,
daß bemerkte Grundstück dem p von der
Helm auf die Dauer von zehn Jahren...