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  • Eintrag 35819. November 1846In Folge der Stadtrathlichen Beschlußes vom 28. September courant reichte der Schiffbauer von der Helm & Consorten nochmals eine Eingabe ein, daß die Stadt ihnen zur Etablirung eines Schiffbauwerftes das in oben gedachten Beschluße zugesagte Städtische Grundstück auf 10 bis 12 Jahre unentgeldlich zusagen möchte. Hierauf beschloß der Stadtrath, daß bemerkte Grundstück dem p von der Helm auf die Dauer von zehn Jahren...