Eintrag 38019. November 1846In Folge der Stadtrathlichen Beschlußes vom
28. September
courant reichte der Schiffbauer von der
Helm & Consorten nochmals eine Eingabe
ein, daß die Stadt ihnen zur Etablirung
eines Schiffbauwerftes das in oben
gedachten Beschluße zugesagte Städtische
Grundstück auf 10 bis 12 Jahre unentgeldlich
zusagen
möchte. Hierauf beschloß der Stadtrath,
daß bemerkte Grundstück dem p von der
Helm auf die Dauer von zehn Jahren für den jährlichen Pacht von 7
Reichstaler 25 Silbergroschen zur
Anlegung eines Schiffbauweftes zu über-
laßen, jedoch mit dem Vorbehalte, daß
wenn die Stadt inzwischen in den Fall
kommen möchte diese Stelle zu andern
Zwecke als Eisenbahnen oder Erfterbrei-
tungen gebrauchen zu müßen, es der
Stadt frei stehen soll auf eine halbjäh-
rige Kündigung gegen Anweisung eines
andern zweckmäßigen Platzes von gleicher
Größe, wieder einziehen zu dürfen.
Für die alsdann nothwendigen neuen
Erdplanierungen soll dann eine an-
gemeßene Entschädigung vergütet
werden. In Betreff des Gesuches üben
die Concurrenz. Einschränkung kann
der Stadtrath nicht eingehen....