Band 47: Eintrag vom  17. November 1846 (Nr. 377)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Bau-Unternehmer Schnitzler wird nachgegeben, daß er nur die Mehrkosten der durch Vorzug des Baus der evangelischen Schule im Betrage von 61 Thaler 5 Silbergroschen an Miet-Entschädigungskosten bezahle, also in Folge dessen der §. 10. der Ausbiethungs-Bedingungen, wonach eine Counventionalstrafe feststand, ganz wegfiel, womit Eine Königlich hohe Regierung laut Ihrem Berichte vom 31. October courant einverstanden ist.