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  • Eintrag 41813. Januar 1847Auf das Gesuch des Todtengräbers Andreas Drath wurde beschlossen, das demselben für das verflossene Jahr eine außergewöhnliche Un- terstützung von 17 Thalern aus der Stadt-Casse gezahlt werden könne. Es wurde hierbei vorgebracht, ob es nicht besser sei, das Gehalt des Todtengräbers auf ein Fixum zu stellen, welches einstimmig als zweck- mäßig anerkannt wurde. Wie hoch aber das Gehalt sich belaufe darüber war die Meinung getheilt, worauf der Herr Vorsitzender darüber abstim- men ließ, ob dasselbe jährlich 100 oder 115 Thaler be- tragen solle. Es waren hierbei 9 Stimmen für 100 Thaler und 9 Stimmen für 115 Thaler, also Stim- mengleichheit, worauf der Herr Vorsitzender den Ausschlag dafür gab, daß 115 Thaler, jedoch auf Wiederruf, angeommen werden sollen. Das bisherige Einkommen des Todtengrä- bers, welches in den Begräbnißgebühren, welche durchschnittlich 58 Thaler betragen, fließt nun später in die Stadt-Casse. Die unterm 14. März 1844 aus der Stadt-Casse jährlichs bewilligten 20 Thaler sollen selbstredend fort. Die dem Todtengräber aus der Kirchen-Casse früher zuerkanntge- wesenen 5 Thaler für Reinigung des Begräbniß- platzes sind bei dieser Beschlußnahme unbe- rührt geblieben. Nach der Abstimmung erklärte die Minorität, bestehend aus den Stadträthen Jac. Le HanneFr. MelchersH. A. HesemannJ. B. IbelsF. JostenH. Rappenhoener,L. Nauen,B. Derath, undJ. A. Baehren,Daß der Todtengräber außer freier Wohnung und cirka einem Morgen Garten bis zum Jahre 1844 ein ungefähres Ein- kommen von 63 Thaler bezogen, auch im Jahre 1844 vom Stadtrathe eine Erhöhung von 20 Thaler mithin 83 Thaler ohne alle Neben-Einnah- men, welche in Trinkgeldern oder in Arbeits- löhnen bestehen bezog, daher die beteutende Erhöhung unter Berücksichtigung seiner Arbeiten, welche täglich in etwa in 3 Stunden bestehen könne, nicht im rich- tigem Verhältnisse stehen, und demnach 100 Thaler mehr als hinreichend erscheinen....