Band 47: Seite  358  

  • Eintrag 39513. Januar 1847Auf das Gesuch des Todtengräbers Andreas Drath wurde beschlossen, das demselben für das verflossene Jahr eine außergewöhnliche Un- terstützung von 17 Thalern aus der Stadt-Casse gezahlt werden könne. Es wurde hierbei vorgebracht, ob es nicht besser sei, das Gehalt des Todtengräbers auf ein Fixum zu stellen, welches einstimmig als zweck- mäßig anerkannt wurde. Wie hoch aber das Gehalt sich belaufe darüber war die Meinung getheilt, worauf der Herr Vorsitzender darüber abstim- men ließ, ob dasselbe jährlich 100 oder 115 Thaler be- tragen solle. Es waren hierbei 9 Stimmen für 100 Thaler und 9 Stimmen für 115 Thaler, also Stim- mengleichheit, worauf der Herr Vorsitzender den Ausschlag dafür gab, daß 115 Thaler, jedoch auf Wiederruf, angeommen werden sollen. Das bisherige Einkommen des Todtengrä- bers, welches in den Begräbnißgebühren, welche durchschnittlich 58 Thaler betragen, fließt nun später in die Stadt-Casse. Die unterm 14. März 1844 aus der Stadt-Casse jährlichs bewilligten 20 Thaler sollen selbstredend fort. Die dem Todtengräber aus der Kirchen-Casse früher zuerkanntge- wesenen 5 Thaler für Reinigung des Begräbniß- platzes sind bei dieser Beschlußnahme unbe- rührt geblieben. Nach der Abstimmung erklärte die Minorität, bestehend aus den Stadträthen...