Eintrag 39513. Januar 1847Auf das Gesuch des Todtengräbers Andreas
Drath wurde beschlossen, das demselben für
das verflossene Jahr eine außergewöhnliche Un-
terstützung von 17 Thalern aus der Stadt-Casse
gezahlt werden könne. Es wurde hierbei vorgebracht, ob es nicht besser
sei, das Gehalt des Todtengräbers auf ein
Fixum zu stellen, welches einstimmig als zweck-
mäßig anerkannt wurde. Wie hoch aber das Gehalt
sich belaufe darüber war die Meinung getheilt,
worauf der Herr Vorsitzender darüber abstim-
men ließ, ob dasselbe jährlich 100 oder 115 Thaler be-
tragen solle. Es waren hierbei 9 Stimmen für
100 Thaler und 9 Stimmen für 115 Thaler, also Stim-
mengleichheit, worauf der Herr Vorsitzender
den Ausschlag dafür gab, daß 115 Thaler, jedoch auf
Wiederruf, angeommen werden sollen. Das bisherige Einkommen des Todtengrä-
bers, welches in den Begräbnißgebühren,
welche durchschnittlich 58 Thaler betragen, fließt nun
später in die Stadt-Casse. Die unterm 14. März 1844
aus der Stadt-Casse jährlichs bewilligten 20 Thaler
sollen selbstredend fort. Die dem Todtengräber
aus der Kirchen-Casse früher zuerkanntge-
wesenen 5 Thaler für Reinigung des Begräbniß-
platzes sind bei dieser Beschlußnahme unbe-
rührt geblieben. Nach der Abstimmung erklärte
die Minorität, bestehend aus den Stadträthen...