Eintrag 41813. Januar 1847Auf das Gesuch des Todtengräbers Andreas
Drath wurde beschlossen, das demselben für
das verflossene Jahr eine außergewöhnliche Un-
terstützung von 17 Thalern aus der Stadt-Casse
gezahlt werden könne. Es wurde hierbei vorgebracht, ob es nicht besser
sei, das Gehalt des Todtengräbers auf ein
Fixum zu stellen, welches einstimmig als zweck-
mäßig anerkannt wurde. Wie hoch aber das Gehalt
sich belaufe darüber war die Meinung getheilt,
worauf der Herr Vorsitzender darüber abstim-
men ließ, ob dasselbe jährlich 100 oder 115
Thaler be-
tragen solle. Es waren hierbei 9 Stimmen für
100 Thaler und 9 Stimmen für 115 Thaler, also
Stim-
mengleichheit, worauf der Herr Vorsitzender
den Ausschlag dafür gab, daß 115 Thaler, jedoch
auf
Wiederruf, angeommen werden sollen. Das bisherige Einkommen des Todtengrä-
bers, welches in den Begräbnißgebühren,
welche durchschnittlich 58 Thaler betragen,
fließt nun
später in die Stadt-Casse. Die unterm 14. März
1844
aus der Stadt-Casse jährlichs bewilligten 20
Thaler
sollen selbstredend fort. Die dem Todtengräber
aus der Kirchen-Casse früher zuerkanntge-
wesenen 5 Thaler für Reinigung des Begräbniß-
platzes sind bei dieser Beschlußnahme unbe-
rührt geblieben. Nach der Abstimmung erklärte
die Minorität, bestehend aus den Stadträthen Jac. Le HanneFr. MelchersH. A. HesemannJ.
B. IbelsF. JostenH. Rappenhoener,L. Nauen,B. Derath, undJ. A. Baehren,Daß der Todtengräber
außer freier
Wohnung und cirka einem Morgen
Garten
bis zum Jahre 1844 ein ungefähres Ein-
kommen von 63 Thaler bezogen, auch im Jahre
1844 vom Stadtrathe eine Erhöhung von
20 Thaler mithin 83 Thaler ohne alle
Neben-Einnah-
men, welche in Trinkgeldern oder in Arbeits-
löhnen bestehen bezog, daher die
beteutende Erhöhung unter Berücksichtigung
seiner Arbeiten, welche täglich in etwa
in 3 Stunden bestehen könne, nicht im rich-
tigem Verhältnisse stehen, und demnach
100 Thaler mehr als hinreichend erscheinen....