Band 47: Seite  365  

  • Eintrag 40727. Januar 1847In Berücksichtigung der von dem Herrn Bürgermeister Kahler zu Norf in dem Schreiben vom 11. des Monats angeführten Verhältnisse beschloß der Stadtrath auf der von dem frühern Ge- meinderath in den Verhandlungen vom 7. April 1837und 8. August 1840 gemachten Bedingung, daß die an der Erft bei Grimlinghausen anzulegende Fußbrücke von Eichenholz gebautwerden, und die Breite zur Überfahrt einer Brandspritze haben müsse, nicht formal? bestehen zu wollen, bei welcher Gelegenheit jedoch die damalige Beschließung dahin modifizirt werde, daß die Stadt Neuss die Hälfte der Kosten der zu erbauenden Fußbrücke tragen wolle, so daß diese Hälfte jedoch in keinem Falle den früher votirten Betrag von 75 Thaler übersteigen könne. An diese Bewilligung knüpfte der Stadt- rath gleichwohl noch die Bedingung, daß der Bau der Brücke öffentlich verdungen, und für den Übergang derselben kein Brückengeld je erhoben werde, die künftige Unterhaltung auch lediglich der Gemeinde Grimlinghausen obliege ....
  • Eintrag 40827. Januar 1847Nach Einsicht des Berichtes der Commission vom 23. December vorigen Jahres fand der Stadtrath Nichts dagegen zu erinnern, daß der Sophia Elfes, jetzt zu Gladbach wohnend , ein Capital von 49 Thalern gegen das angebotene Unterpfand aus der Armen- Casse herzuleihen werde. Die Beschließung über der Verfügung des Herrn Landraths vom 17. des Monats No 6009des Herrn Landraths vom 17. des Monats No 6009 gemachten Vorschlag , wie es künftig mit den Anträgen auf Ausleihe von Armen-Capitalien zur Geschäfts-Vereinfachung zu halten sei, wurde zur nächsten Sitzung vertagt. ...