Eintrag 40727. Januar 1847In Berücksichtigung der von dem Herrn
Bürgermeister Kahler zu Norf in dem Schreiben
vom 11. des Monats angeführten Verhältnisse beschloß
der Stadtrath auf der von dem frühern Ge-
meinderath in den Verhandlungen vom 7. April
1837und 8. August 1840 gemachten Bedingung,
daß die an der Erft bei Grimlinghausen
anzulegende Fußbrücke von Eichenholz gebautwerden, und die Breite zur Überfahrt einer
Brandspritze haben müsse, nicht formal? bestehen
zu wollen, bei welcher Gelegenheit jedoch die
damalige Beschließung dahin modifizirt
werde, daß die Stadt Neuss die Hälfte der
Kosten der zu erbauenden Fußbrücke tragen
wolle, so daß diese Hälfte jedoch in keinem
Falle den früher votirten Betrag von 75 Thaler
übersteigen könne. An diese Bewilligung knüpfte der Stadt-
rath gleichwohl noch die Bedingung, daß der
Bau der Brücke öffentlich verdungen, und
für den Übergang derselben kein Brückengeld
je erhoben werde, die künftige Unterhaltung auch
lediglich der Gemeinde Grimlinghausen obliege ....
Eintrag 40827. Januar 1847Nach Einsicht des Berichtes der
Commission vom 23. December vorigen Jahres fand der Stadtrath
Nichts dagegen zu erinnern, daß der Sophia Elfes,
jetzt zu Gladbach wohnend , ein Capital von 49 Thalern
gegen das angebotene Unterpfand aus der Armen-
Casse herzuleihen werde. Die Beschließung über der Verfügung
des Herrn Landraths vom 17. des Monats No 6009des Herrn Landraths vom 17. des Monats
No 6009
gemachten Vorschlag , wie es künftig mit den
Anträgen auf Ausleihe von Armen-Capitalien
zur Geschäfts-Vereinfachung zu halten sei, wurde
zur nächsten Sitzung vertagt. ...