Eintrag 43227. Januar 1847Unter dem Vorsitze
des Herrn Beigeord-
neten M. Frings waren anwesend die
vorgenannten Herrn Stadträthe: Nach dem der Stadtrath sich über die ihm
unterm 17. December
vorigen Jahres mitgetheilte Ent-
scheidung der Königlichen Regierung vom 1. December vorigen JahresI. Seite II. A No
14409 das Dienst-Einkommen des
Bürgermeisters betreffend, eine nähere Erör-
terung vorbehalten hatte, so wurde dieser
Gegenstand in der heutigen Sitzung zur er-
neuerten Anregung gebracht. Nach geschehener Diskussion bemerkte
die Majorität des Stadtrathes, bestehend aus
den Herren: H. A.
Hesemann, J. B. Ibels,
H.
Rappenhoener, C. Reistorff, B.
Derath, J. A.
Baehren, H.
Dürselen, A. Linden, J. Esser, daß
sie bei dem zur Sache erfolgten, ohne ange-
zogenen Rescripte der Königlichen Regierung
sich um deswillen nicht beruhigen könne, weil
in ihrem protocollarischen Antrage vom 10. No-
vember auf eine Entscheidung des Königlichen
Oberpräsidii über die ihr zweifelhafte Frage
provozirt worden, und sie daher auch jetzt darauf
bestehen müsse, daß die
stadträthliche Verhandlung
vom 10. November der gedachten obersten
Pro-
vinzial-Behörde zur Entscheidung vorgelegt
werde. Die Minorität des Stadtrathes bestehend
aus dem
Vorsitzenden M. Frings, aus den
Mitgliedern J. Le
Hanne, Franz Josten, Fr. G.
Rottels, Dr.
Rheindorf, H. Thywissen erklärte
dagegen, daß sie ebenfalls bei ihrem in der
Verhandlung vom 10.
November vorigen Jahres ausge-
sprochene Ansichten stehen bleiben, und
sie
auch jetzt noch der Meinung sei, daß es
eines Recurses an das Königliche Ober- Präsidium über das ihr klare und unzwei-
felhafte Sachverhältniß nicht bedürfe...