Eintrag 43910. Februar 1847Der Stadtrath hatte die von dem Rendanten
Broix gelegte Armen Rechnung für das Jahr 1845
darf die zu diesem Zwecke gewählte Vorbereitungs-
Commission speziell prüfen lassen, und findet sich
nun
auf den Grund des von dieser Commission erstatteten
Berichtes zu folgenden Erinnerungen veranlaßt. Bei der Einnahme fand sich im allgemeinen
nichts zu bemerken. Nur läßt Stadtrath dem Ren-
danten die fördersamste Eintreibung der Reste,
welche sich auch der Wiederholung auf 327
Thaler 2 Silbergroschen 1 Pfennigin Gelde und 36 Scheffel 5 38/100 Roggen belaufen,
so-
weit solche im Jahre 1846 nicht vereinnahmt
sind, dringend empfohlen sein. die in Ausgabe gestellten Beträge stimmen mit
den sorgfältig verglichenen Belägen genau
überein. Bei der Position: Hebegebühren des Rendan-
ten kommen nach §. 7. des Revisions-Protocolles
der Wohlthätigkeits-Commission vom 14. October
1846, und der Bemerkung des Rendanten auf
Belag 78 - 4 Silbergroschen 7
Pfennig zum defect, welche in der
Rechnung von 1847 zu vereinnahmen sind. Stadtrath erwartet bei dieser Gelegen-
heit seinen unterm 24. October
vorigen Jahres gebildeten
Antrag, daß Rendant hier, wie bei der
Hospital-
Commission, auf eine angemessene fixe Besoldung
gesetzt werde, und sieht den des fallsigen
Vorschlä-
gen der Commission baldigst entgegen. Bei den verschiedenen Artikeln des
Titel II.
(Armen Unterstützungen und Ausspendungen)
ergibt sich auch der Zusammenstellung
(Pagina 48.
und 49. der Rechnung) eine Etats-Überschreitung
von überhaupt 882 Thaler 26
Silbergroschen 6 Pfennig, welche jedoch in
Berücksichtigung der anderweit geschehenen Er-
sparnisse, wurden durch freiwillige Beiträge
eingegangenen Collecten, welche der Bermerkung der
Wohlthätigkeits-Commission in §. 8. des Erläuterungs-
Protocolles bis auf einen Betrag von 107
Thaler 21 Silbergroschen11 Pfennig wieder schwindet. Diese Mehrverwendung findet in
dem langen
und strengen Winter von 1844/45 und in den gestie-
genen Preisen der Lebensmittel ihre Rechferti-
gung, und wird daher vom Stadtrathe genehmigt. die Titel III. IV. und V. führten
zu keinen Be-
merkungen Nach der Zusammenstellung am Schlusse der Rech-
nung beträgt die dem Fundum zu ersetzende Summe, Welche Ende 1844 auf 2169
Thaler 23 Silbergroschen 8 Pfennig stand,
am Ende des Jahres 1845 - 3346
Thaler 25 Silbergroschen 9 Pfennig, und
es ist dieselbe sonach um 1177
Thaler 2 Silbergroschen 1 Pfennig ange-
wachsen. Es muß in dessen bemerkt werden, daß
dieser Zuwachs nicht durch die Ausgaben des Jahres
1845, sondern lediglich dadurch entstanden ist,
daß die
Rechnung von 1844 statt mit einem Bestande mit
dem bedeutenden Vorschusse von 1346
Thaler 3 Silbergroschen 9 Pfennigschloß, welcher in 1845 gedeckt worden ist.
Jedenfalls
wird die Wohlthätigkeits-Commission in diesem
Anwachse
eine neue und dringende Aufforderung finden,
mit allen Kräften dahin zu wirken, daß der
zur Vermögens-Substanz gehörige Fond von nun
an durch alljährliche successive
Capital-Ausleihen
vor und nach wieder ersetzt werde. Actum utsupra...