Band 49: Eintrag vom  2. September 1850 (Nr. 15)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gemeinderath autorisirt den Bürgermeister, behufs Aufnahme und Verpflegung von dürftigen Syphilis- und Krätzkranken das bisherige Lokal von neuem oder falls dieses nicht zu haben sein möchte, ein andres geeignetes Lokal möglichst billig anzupachten.

Actum ut suprat supra