Band 49 - Einträge

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729 Einträge

  • Eintrag 119. August 1850

    Gemeinderath genehmigt, daß das Schulgeld für die die Schule zu Grimlinghausen besuchenden Kinder, deren Eltern an der Grim- linghauserbrücke wohnen, einstweilen bis auf Weiteres aus der Stadt- kasse bezahlt werde. Darüber, in wie fern die Gemeinde zu dieser Zahlung für verpflich- tet erachtet werden könnte, behält Gemeinderath seine Rechte so wie eine nähere Untersuchung vor.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 219. August 1850

    Dem Gemeinderath wird ein Schreiben des Advokat-Anwalts Friedrichs mitgetheilt, wonach der Prozeß mit dem JagdpächterFr. Melchers dahin entschieden ist, daß die Behauptung des Letztern, als sei der Vertrag durch wechselseitige Einwilligung aufgehoben, verworfen, daß p. Melchers aber zum Beweise darüber zugelassen worden, welchen Schaden er an der Jagd erlitten habe. Es stehe dem p. Melchers das Rechtsmittel der Berufung nicht zu, jedoch wäre es auch jetzt noch wünschenswerth zur Vermeidung vieler Kosten, wenn die Stadt sich mit demselben vergliche.

    Ueber die Entschädigung für das Jahr 1848 hat zur Zeit eine Einigung Statt gefunden, es handelt sich daher für jetzt nur noch um jene von 1849, in welcher Beziehung Melchers die Erklärung abgegeben, daß er als Entschädigung die Hälfte der vorigjährigen Jagdpacht beanspruche, und zur völligen Ausgleichung der Sache jeder Theil die Gerichtskosten zur Hälfte tragen möge.

    Um die Prozeßsache zu reguliren, beschließt Gemeinderath das Anerbieten des p Melchers unter Vorbehalt der höhern Genehmigung anzunehmen. Der Beschluß ist gefaßt mit sieben gegen sieben Stimmen, wobei der Vorsitzende den Ausschlag gegeben. Gemeindeverordneter Esser hatte als Interessent bei der Sache an der Abstimmung nicht Theil genommen.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 319. August 1850

    Der Pächter der Bleiche zwischen dem Nieder- und Rheinthore Joseph Doffine beantragt den Erlaß der Hundesteuer für einen zweiten und dritten Hund, da ihm zur Bewachung der Bleiche drei Hunde nöthig seien. Von Caspar Rennefeld wird um Erlaß

    der Steuer für denjenigen Hund gebeten, welchen er auf Anrathen des vormaligen Bürgermeisters zur Bewachung des städtischen Leihhauses sich angeschafft habe.

    Wie dem frühern Pächter der gedachten Bleiche, so bewilligt Gemeinderath auch dem p Doffine für einen zweiten Bleichhund den Erlaß der Hundesteuer. Für diejenigen Hunde aber, die er mehr als zwei halte, sei die reglementsmässige Steuer zu entrichten.

    Die Steuer für den Hund, welchen p Rennefeld zur Bewa- chung der städtischen Leih Anstalt hält, sei aus der Leihhaus- Casse zu berichtigen.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 419. August 1850

    Von einer landräthlichen Verfügung vom 9. des Monats erhält Gemeinderath Kenntniß, wornach es von der freien Entschliessung des Gemeinderathes abhängt, ob dem Bürgermeister die vom Staate gewährte Vergütung für die Abfertigung der Steuer-Rollen als Renumeration zukommen sollsollen.

    In Berücksichtigung, daß die hiesige Gemeinde-Verwaltung eine ausgedehnte ist, und namentlich auch die Einführung der neueren Gesetze dem Bürgermeister mehr Arbeiten als gewöhn- lich verursacht hat, bewilligt Gemeinderath demselben, den Ueberschuß der vom Staate in diesem Jahr geleisteten Entschädigung für die Anfertigung der Steuer-Rollen nach Abzug der Steuer- druckkosten mit der runden Summe von achtzig Thalern als besondere Vergütung zu den etatsmässigen Kanzleikosten.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 519. August 1850

    Gemeindeverordneter Weise war hier abgetreten. Gemeinderath entnimmt aus einer Mittheilung des städtischen Rentmeisters, daß der Kapitalwerth einer von der Gemeinde an J. J. Bürgerszu Cöln verschuldeten Jahresrente von 12 Thlr 20 sgr 9 pf auf 1178 Thlr 10 sgr 5 pf abgeschätzt ist.

    Da es hiernach nicht anräthlich erscheint, die von den Erben Bürgers gewünschte Ablöse zu bewerkstelligen, so erklärt Gemeinderath sich gegen jeden Versuch einer Ablöse.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 619. August 1850

    Der am 16. des Monats Statt gehabte Verding des erforderlichen gereinigten Oeles für die städtische Beleuchtung im künftigen Winter, wobei der hiesige KaufmannAdolph Linden die Lie- ferung zu 8 Sgr 9 pf p Quart übernommen hat, wurde vom Gemeinderath genehmigt.

    Was die Ausführung des Aufhängens, Anzündens, Putzens und die Abnahme der städtischen Laternen betrifft, so beschloß Gemeinderath diese Arbeiten im Wege der Submission zu ver- ganten. Die vom Bürgermeister-Amt hierzu vorgelegten Be- dingungen wurden gutgeheissen.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 719. August 1850

    Nach Vernehmung des Vortrages des Vorsitzenden über die Wiederherstellung der Schleuse vor dem Oberthor wurde vom Gemeinderathe in Bezug auf diesen Gegenstand beschlossen, die Sache wegen Betheiligung der Gemeinde an den Kosten für eine Schleuse wie das Bedürfniß sie erfordert haben würde vide germeinde- räthlicher Beschluß vom 29. Juli des Jahres durch eine schiedsrich- terliche Commission zu reguliren, respective durch diese endgültig abmachen zu lassen. Die Commission sei aus fünf Mitgliedern zu bilden, wovon zwei in einer der nächsten Sitzungen vom Gemeinderathe, und zwei vom Bürgermeister Thywissen zu wählen seien. Das fünfte den Obmann bildende Mitglied sei durch diese vier Mitglieder zu wählen.

    Actum ut supra

  • Eintrag 82. September 1850

    Nachdem der zur Zeit mit der Wittwe Peter Schellens abgeschlossene Vertrag über die Anmiethung eines Lokales für die höhere Töchterschule und einer Wohnung für den Lehrer Richenan der Mädchenschuleam 1. October curant abläuft, geneh- migt Gemeinderath auf den Vortrag der Commission für Schulwesen, daß von diesem Zeitpunkte ab das in der Brück- straße gelegene Haus Sect. A N° 160 1/3 des Joh. Ad. Bahnen zu dem jährlichen Pachtzinns von 75 Thlr als Lokal für die höhere Töchterschule resp. als Wohnung für die LehrerinCabron unter näher zu vereinbarenden Bedingungen angepachtet werde.

    Der Pacht Contract sei durch die Vewaltung nächstens zur speziellen Genehmigung vorzulegen.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 92. September 1850

    Nach Anhörung des Referats der betreffenden Commis- sion beschließt Gemeinderath zu der beantragten nothwen- digen Erweiterung des evangelischen Kirchhofes, dem Rentner Heinrich Köpp für den nebenanliegenden Garten von 30 Ruthen 30 Fuß die Summe von 120 Thlr als Kaufpreis anzubieten. Ist der p Köpp bereit, den Garten für dieses Gebot der Gemeinde abzutreten, so werde die Verwaltung ermächtigt, mit demselben förmlichen Kaufvertrag abzuschliessen.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 102. September 1850

    Die betreffenden Commissionen haben im Auftrage des Gemeinderathes den Eingang des städtischen Lohhofes vor dem Oberthore besichtigt, und dabei gefunden, daß der Pächter des- selben KaufmannHeinrich Thywissen an derjenigen Stelle, wo jener Gang an dessen Oelmühle vorbeiführt, denselben durch Versetzung einer Mauer um 8 1/2 respective 9 1/4 Fuß Breite einge- engt, daß derselbe ferner in dem Gange einen Pfosten und einen Treppen Aufgang angebracht, dann die Thüre zum Lohhof verlegt, und endlich in seinem auf den Lohhofe gehenden Mühlen Giebel zwei neue Fenster eingebrochen und mehrere andere Fenster tiefer gelegt habe.

    Die nach Art 3 des zwischen der Gemeinde Neuss und dem

    p Thywissenunterm 8 Merz 1819 abgeschlossenen Vertrages über die Gestattung des Unterbaues über jenem Gange, resp. die Ver- äusserung der Mauer nach der Erftseite hin, der Raum zwischen dieser Mauer und der Thywissen'schen Mühle freier Durchgang bleiben soll, und weder durch irgend eine Anlage noch durch Hinlegung von Gegenständen eingeschänkt werden darf, so sind die Commissionen der Ansicht, daß nach dem Obengesagten diese Stipulation von dem p Thywissen verletzt werden. Auch habe derselbe dieser Bedingung zuwider, den freien Durchgang vermittelst einer Thür mit der Aufschrift: "Verschlossener Eingang" abgeschlossen, was um so unzulässiger erscheine, als der Durch- gang oder freie Platz zu allen Fuhren und namentlich auch in der Weise benutzt werde, daß diese Fuhren sich in demselben drehen können. Sie schlagen demnach vor den p Thywissen auf Grund des bezogenen Vertrages zu ersuchen, den fraglichen Eingang in allen seinen Theilen in seinen frühern Zustand herzustellen.

    Gemeinderath schloß sich dem Vorschlage der Commissionen an und faßt demnach den Beschluß dem p Thywissen in der angedeuteten Weise aufzufordern.

    Actum ut supra

  • Eintrag 112. September 1850

    Dem Gemeinderathe wird vorgetragen, daß mit dem gestrigen Tage die höhere Autorisation zur Beibehaltung der polizeilichen Schwarz und Weißbrodtaxe abgelaufen sei. Die Nothwendigkeit zur fernern Beibehaltung dieser Taxen erkennend, spricht Gemeinderath in Bezugnahme auf den § 89 der allgemeinen Gewerbe-Ordnung die Bitte aus, daß verehrte höhere Behörde die bisherige Taxeinrichtung auch weiterhin genehmigen möge.

    Um so zuversichtlicher wird auf die Ertheilung dieser Genehmigung vertraut, als die Schwarz- und Weißbrod-Taxen sich hier seit langen Jahren dadurch bewährt haben, daß dieselben das Verdienst der Bäcker auf angemessene Weise sichern, während sie den Bürger vor Nachtheilen schützen.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 122. September 1850

    Vorsitzender theilt dem Gemeinderathe mit, daß der Guts- besitzerFranz Kamperzu Eppinghoven auf Grund des Be- schlusses vom 12 August curant aufgefordert worden sei, mit Wieder- herstellung der zerstörten Erftbrücke im Neuß Bergheimer Communal Wege binnen dem Tag an zu beginnen, widrigen- falls die Gemeinde Neuss höherer Weisung zufolge hierzu über- gehen müsse, und ihn Requisiten für die Kosten dieser Wie- derherstellung so wie für alle Schäden in Anspruch nehmen werde. Der p Kamper habe hierauf keine Herstellungs Arbeiten unternommen, sondern der Gemeinde durch

    Gerichtsvollzieher Act vom 19. vorigen Monats insinuiren lassen, daß er sich gegen alle Folgen und Nachtheile, welche ihm durch die angedachte Wiederherstellung der fraglichen Brücke entste- hen könnten, ausdrücklich verwahre. Inmittelst habe die Verwaltung einen Kosten-Anschlag über die Wiederherstel- lung der Brücke anfertigen lassen, wornach dieselbe auf die von Hr. Wegebaumeister Weise angegebene frühere Weite von 13 Fuß angelegt, und von Holz gebaut werden soll, wie sie früher gewesen, welcher Anschlag einen Kosten- Betrag von 930 Thlr nachweise, und nebst den bezüglichen Bedingungen zur Gutheissung vorgelegt werde.

    Da der Neubau der Brücken nach den Spezial-Bedin- gungen zum Contract mit dem p Kamper in Holz erfol- gen soll, auch die Weite der zerstörten Brücke nach zuver- lässigen Angaben von dem in der Sitzung anwesenden Gemeindeverordneten Wegebaumeister Weise dreizehn Fuß betragen hat, so genehmigt Gemeinderath den vorgelegten Kosten Anschlag. Ebenso werden die vorgelesenen Bedin- gungen gutgeheissen und ferner die Verwaltung autorisirt, die Ausführung der Arbeiten gleich in Verding zu geben.

    Actum ut supra

  • Eintrag 132. September 1850

    Zur Fortsetzung der Bagger Arbeiten im Erft Canale bewilligt Gemeinderath eine ausseretatsmässige Summe von zweihundert Thalern.

    Actum ut supra

  • Eintrag 142. September 1850

    In Gemäßheit des Beschlusses vom 19. August c. hat die Verwaltung über die Ausführung des Aufhängens, Anzün- dens, Putzens und Abnehmens der städtischen Laternen wäh- rend des nächsten Winters eine Vergantung im Wege der Submission anberaumt, worauf nur eine Offerte und zwar von Hermann Meuter eingegangen ist, welcher die Arbeiten für eine Vergütung von 150 Thlr übernehmen wolle. Gemeinderath glaubt dieses Anerbieten als zu hoch nicht annehmen zu können, es beschließt derselbe vielmehr die gedachten Verrichtungen öffentlich mindestfordernd ver- ganten zu lassen.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 152. September 1850

    Gemeinderath autorisirt den Bürgermeister, behufs Aufnahme und Verpflegung von dürftigen Syphilis- und Krätzkranken das bisherige Lokal von neuem oder falls dieses nicht zu haben sein möchte, ein andres geeignetes Lokal möglichst billig anzupachten.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 162. September 1850

    Die vorgelegten Armen- und Hospital Etats pro 1851 wurden der Commission für Armenwesen zur Prüfung überwiesen.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 172. September 1850

    Die zur Tages Ordnung gebrachte Revision des Kirchenbudgets pro 1851, welchemnach von der Gemeinde ein Zuschuß von 600 Thlr beansprucht wird, wurde der Commission für Kirchen und Schulwesen überwiesen.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 182. September 1850

    Ein Antrag von Mathias Neidhöfer auf Entschädigung für erlittene Gartenbeschädigungen bei Aufführung der neuen Mauer am katholischen Kirchhofe wurde an die Commission für Bauwesen zur Untersuchung verwiesen.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 192. September 1850

    Endlich wird dem Gemeinderathe der Inhalt der Landräth- lichen Verfügung vom 15. August c. No 2961 zur Kenntniß ge- bracht, wornach in Folge einer von der Schul-Commission an die Königliche Regierung gerichteten Beschwerde die höhere Behörde sich mißbilligend darüber ausspricht, daß der Gemeinde- Rath über die Klage des Med. Dr. Heckinggegen den Rector Schrantam Progymnasium verhandelt und beschlossen habe, darüber zu inquiriren, und über diesen und andern Fälle angeblich ungebührliche Behandlung von Schülern des Progym- nasiums Vernehmungen anzustellen.

    Gemeinderath behält sich bis dahin Beschluß vor, daß auf die unterm 12 August c. an Königl. Regierung gerichtete Beschwer- deschrift Entscheidung erfolgt sei.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 209. September 1850

    Zu der am 31. August c. geschehenen Verpachtung des Graszuwachses in der städtischen Promenade und in der alten Schandgrube an der Obererft, wobei nur ein jährlicher Pachtzins von 9 Thlr respective 2 Thlr 15 Sgr geboten worden, glaubt Gemeinderath seine Genehmigung nicht ertheilen zu können, da dieser Pachtzinns gegen den früheren zu niedrig erscheint. Die beiden Parzellen seien im nächsten Frühjahre neuerdings zur Verpachtung auszustellen.

    Die am nemlichen Tage Statt gehabte Wiederverpachtung eines städtischen Walleszwischen dem Ober- und Hessenthore zu dem bisherigen Pachtzinse von 8 Thlr jährlich an das Handlungshaus H. Thywissen & Sohn wurde dagegen genehmigt.

    Imgleichen genehmigt Gemeinderath die heute geschehene Wiederverpachtung von 33 Morgen 39 Ruthen 90 Fuß Gartenland vor dem Hessenthore zur linken Seite des Ausganges zum jährlichen Pachtzinse von 358 Thlr 25 Sgr

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 219. September 1850

    Auf den Antrag des Comites des diesjährigen Bürger- Schützen-Vereins auf Bewilligung eines Zuschusses zur Be- streitung der Festkosten beschließt Gemeinde Rath in Erwä- gung, daß die Ausgaben des Statt gehabten diesjährigen Schützenfestes wegen der eingetretenen schlechten Witterung und dadurch entstandener Mehrkosten, durch die Einnahme nicht haben gedeckt werden können, dem Vereine einen städ- tischen Zuschuß von vierzig Thalern zuzusagen. Actum ut suprat supra

  • Eintrag 229. September 1850

    Der TaglöhnerOffermann bittet mittelst Eingabe vom 2. des Monats um Niederschlagung der 15 Sgr betragenden Steuer für einen zweiten Hund, welchen er zur Bewachung der von ihm früher angepachteten Bleiche, welchen er jetzt aber, nachdem er die Bleiche krankheitshalber habe verlassen müssen, abgeschafft habe. Die beantragte Niederschlagung wird aus den angeführten Gründen genehmigt.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 239. September 1850

    Von der Armen-Verwaltung wird beantragt, daß derselben diejenigen 500 Thlr, welche ihr im October 1848 als Vorschuß zur Beschäftigung der armen Volksklasse durch Handspinnerei zur Verfügung gestellt worden, als besonderer Zuschuß zu dem ge- dachten Zweck belassen werden mögen, zumal bis Ende 1849 bereits ein Verlust von ca. 150 Thlr zu decken gewesen, und der übrige Theil der Summe durch die Fortsetzung der Spinnerei allmählig werde absorbirt werden.

    Gemeinderath beschließt in Folge des Antrages der Armen- Verwaltung einstimmig, daß der Verlust von 150 Thlr derselben als besonderer Zuschuß definitiv überwiesen, die übrige Summe von 350 Thlr ihr aber noch ferner als Vorschuß belassen werde.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 249. September 1850

    Gemeinderath erhält von dem Rescripte der Königl. Regierung vom 28. August c. I. II 10224 ctl. Kenntniß, wornach der mit dem JagdpächterF. Melchers in Gemäßheit des Gemeinde- räthlichen Beschlusses vom 19. vorigen Monats geschehene Vergleich über die dem Letztern wegen beeinträchtigter Jagdnutzung im Jahre 1849 zuzubilligende Entschädigung genehmigt worden.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 259. September 1850

    Auf den Vorschlag der Commission für städtisches Eigenthum bewilligt Gemeinderath dem Mathias Neidhoever für erlittene Kartoffel Beschädigung beim Bau der neuen Mauer am katho- lischen Kirchhofe eine Entschädigung von zwei Thalern aus städ- tischer Kasse.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 269. September 1850

    Gemeinderath genehmigt, daß der unterm 8. Juni 1848 zwischen der Gemeinde und dem GärtnerZaumbrecher und dem KorbmacherRennefeld abgeschlossene Vertrag über die Unterhaltung der städtischen Promenade noch für das Jahr 1851 verlängert werde.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 279. September 1850

    Da nach dem Vortrage des Vorsitzenden das für die höhere Töchterschule anzumiethende Bohnen'sche Haus für diesen Zweck nicht ganz geeignet erscheint, so ermächtigt Gemeinderath die Verwaltung mit Zuziehung der Commission für Schulwesen dieses Lokal so wie auch andre disponible Lokale zu besichtigen und ein Geeignetes definitiv anzumiethen.

    A. u. s.

  • Eintrag 289. September 1850

    Nachdem das bisherige Lokal zur Verpflegung von

    dürftigen Syphilis Kranken nicht mehr zu dem bisherigen Miethpreise von 75 Thlr jährlich zu haben ist, so authorisirt Gemeinderath die Verwaltung unter Zuziehung der Com- mission für Armenwesen, dasselbe auch zu dem geforderten höheren Betrage oder eventuell ein anderes Lokal anzupachten.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 299. September 1850

    Ein Gesuch der Wittwe desOberlehrerRudisch um Bewilligung einer Wohnung wird der betreffenden Commission überwiesen.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 3023. September 1850

    Die gemeinderäthliche Commission für Armenwesen, hatte gleich die Revision der Hospital Rechnung des Jahres 1849 vorgenommen, und dabei folgende erläuternde Bemerkungen gemacht:

    Ein Vergleich der Rechnung mit den Belägen stellt sich in allen Theilen Übereinstimmung und Richtig- keit heraus.

    Aus den Resultaten der Rechnung geht hervor, daß die Hospitalverwaltung in Beachtung der früher vom Gemeinderath gemachten Bemerkungen auf möglichste Oekonomie Bedacht gewesen ist.

    Bei den Oekonomie-Ausgaben Tit. II ergibt sich zwar abzüglich der Ersparnisse eine Mehr-Ausgabe von 360 Thl, allein diese erscheint hinlänglich dadurch gerechtfertigt, daß mehr Personen im Hospitale ver- pflegt worden sind, als bei Aufstellung des Etats angenommen war, und als ferner eine weit gemäßere Summe an Verpflegungsgeldern außeretatsmäßig dem Hospitale vergütet worden ist.

    An Capitalien sind im Laufe des Jahres 1849 abgelegt worden . . . . . . . . 962 - 26 - " Ferner waren durch den Etat zur Kapi- tal-anlage disponibel gestellt . . . 300 - " " ______________ Sa. 1262 - 26 - " In der Wirklichkeit sind aber ausgesetzt worden . . . . . . . . . 2050 - " " ______________ Mithin mehr . . . 787 - 4 - "

    Diese Mehr-Anlage ist dadurch ermöglicht worden, daß die Verpflegungskosten für den [Interdizir- ten]Caspar Simons für sechs Jahre mit 377 Th 10 Sgr. eingegangen, daß ferner 312 Th 15 Sgr. außer- etatsmäßig an Kaufpreis von verkauftem Ackerland

    zu Ilverich eingezahlt, und endlich im Allgemei- nen ein Ersparniß von einigen Hundert Thalern in den Ausgaben erzielt worden. Demgemäß sei die Rechnung a., in Einnahme zu 6591 Thl 26 Sgr 9 Pf Geld 41 Scheffel 6 66/100 Metzen Roggen b., in Ausgabe zu 6354 Thl 15 Sgr 11 Pf Geld 7 Schffl 5 3/100 Metzen Roggen und c. im Bestande zu 237 Thl 10 Sgr 10 Pf Geld 34 Schffl 6 13/100 Metzen Roggen festzustellen.

    Mit obigem Berichte erklärte Gemeinderath sich einverstanden, und stellte die Rechnung daher wie vorgeschlagen fest.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 3123. September 1850

    Von der Commission für Armen-Wesen war im Auftrage des Gemeinderathes die Prüfung der von dem RendantenBroix gelegten Armen Rechnung für das Jahr 1849 vorgenommen worden.

    Gegen die Richtigkeit der Rechnung an und für sich war Nichts zu erinnern gefunden, da bei den angestellten Vergleichungen der Beläge mit den Ansätzen in der Rechnung sich überall vollständige Übereinstim- mung ergab.

    Was diese (:übrigen:) Reste betrifft, so läßt sich hier- gegen nichts bemerken, da bei deren Einziehung Nichts versäumt worden, diese eben nach dem Erläuterungs- Protocoll der Armen-Verwaltung aber auch bis jetzt meistens eingegangen sind.

    Die Ausgaben des Tit. II Armen-Unterstützungen und Ausspendungen [?] haben das erforderliche Resul- tat geliefert, daß bei den verschiedenen

    Positionen . . . . . . . . . 932 - 7 - 8 erspart, dagegen nur ................................... 372 - 15 - 7 ______________ außeretatsmäßig verwendet worden sind, so daß nach Abzug dieser letztern Mehr Ausgabe noch immer eineein Ersparniß von . . . . . . . . . . 559 - 22 - 1 verbleibt. Die Mehr-Ausgabe betrifft hauptsächlich und zwar zum Betrage von 228 Thlr 20 Sgr 7 Pf die Auslagen für Verpflegung und Erziehung armer Kinder, deren Zahl sich vermehrt hat.

    Unter den extraordinairen Ausgaben Tit. V sind sub Lit.775/780 43 Thl 11 Sgr 2 Pf an Prozeßkosten in einer Sache der Armen Verwaltunggegen Neuhausen & Consorten zu Helpenstein aufgeführt. Aus der Rechnung sowohl als aus den Belägen geht nur hervor, daß die Prozeß- sache, welche zum Nachtheil der Armen Verwaltung entschieden sein soll, das von Weed`sche Vermächtniß betrifft, nicht aber der streitige Gegenstand, worum es sich ge- handelt. Hierüber hätte die Rechnung jedenfalls eine kurze Angabe enthalten müssen.

    Die gute ökonomische Verwaltung der Armenmittel hat es möglich gemacht, daß im Laufe des Jahres 1849 außer den am Schlusse des Jahres 1848 zu wenig refundirten Geldern, die etatsmäßig auszusetzenden 200 Thl, und außerdem noch 372 Th 9 Sgr 5 Pf mehr haben rentbar angelegt werden können. Während des Jahres 1849 sind nämlich 656 Th 3 Sgr an Kapi- talien abgelegt, dagegen unter Mitverwendung eines Theiles des Bestandes überhaupt 2050 Thl rentbar ausgesetzt werden.

    Die Armen Verwaltung wäre hiernach festzu- stellen in Einnahme zu 15316 Thlr 24 Sgr 4 Pf Geld 2 Schffl 8 50/100 Metzen Roggen 1 Schffl. 6 5/100 Metzen Hafer in Ausgabe zu 14804 Thl 20 Sgr 6 Pf 2 Schffl 8 50/100 Metzen Roggen 1 Schffl 6 50/100 Metzen Hafer

    und im Bestande zu 512 Th 3 Sgr 10 Pf Geld.

    Diesem Berichte der Commission schließt der Ge- meinderath sich an, und stellte demnach die Rech- nung in den obigen Resultaten fest.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 3223. September 1850

    Vom Gemeinderath dazu beauftragt hatte die Com- mission für Armen Wesen die Prüfung des Hos- pital-Etats für das Jahr 1850 vorgenommen, wobei sich Folgendes zu erinnern gefunden: Die Oekonomie-Ausgaben des Tit. II sind dem gel- tenden Grundsatze gemäß nach dem Durchschnitte der wirklichen Auslagen der drei letzten Jahre aufgenommen. Da aber die Preise der Lebensmittel in einem der drei Jahre, nämlich im Jahre 1847 ungewöhnlich hoch waren, so dürfte das Durchschnitts- Quantum bei mehren Ausgabe-Positionen nicht ganz erforderlich gehalten werden. In dem Vertrauen indessen, daß die Hospital-Verwaltung danach fort- fahren werde, auf möglichste Oekonomie Bedacht zu nehmen, kann die Commission sich für eine Reduction der Oekonomie-Ausgaben nicht aussprechen, trägt vielmehr darauf an, die Ansätze in der Erwartung unverkürzt zu belassen, daß etwaige Ersparnisse rentbar angelegt werden, wie dies auch im abgelau- fenen Jahre geschehen.

  • Eintrag 3323. September 1850

    Für Reparatur und Instandhaltung der Hospital- Gebäulichkeiten sind sub Tit. IV nach dem dreijährigen Durchschnitte 251 Th angesetzt. Die Commission hält eine Summe von 200 Thl, welche auch im laufenden Hospitalbudget disponibel gestellt ist, hinreichend, und trägt daher darauf an, daß der Fond um 51 Thlr ermäßigt werde, in Folge dessen der von der Armen- resp. Gemeinde-Kasse zu leistende Zuschuß für die Verpflegung derjenigen Armen, welche auf Rechnung der Wohlthätigkeits Anstalt im Hospitale unterhal- ten werden, ebenfalls um diesen Betrag, und zwar von 884 Thl auf 833 Thl zu reduziren wäre.

  • Eintrag 3423. September 1850

    Der Hospital-Etat wäre sonach in Einnahme

    und Ausgabe balancirend auf 5 286 Thlr 17 Sgr 6 Pf Geld 9 Metzen Weizen 92 Schffl 7 96/100 Metzen Roggen 11 Schffl 6 25/199 Metzen Hafer festzustellen.

    Dem vorstehenden Referate schloß sich Gemeinderath mit dem Vorbehalte an, daß die ausgewiesenen Kosten für bauliche Reparaturen nur unter Zuziehung der gemeinderäthlichen Commission für Bauwesen verwendet werden dürfen.

    Actum ut suprat supra

  • Eintrag 3523. September 1850

    Die gemeinderäthliche Commission für Armenwesen hatte den für das Jahr 1851 aufgestellten Etat der Armen- Kasse revidirt, und dabei gefunden, daß gegen die Ansätze, welche durchgehends nach einem Durchschnitte der drei letzten Jahre angenommen worden, Nichts zu erinnern sei.

    Nun wäre mit Rücksicht auf die bei Prüfung des Hospitals-Etats vorgeschlagene Reduction von 51 Thl an dem von der Gemeinde zu leistenden Zuschusse für die Verpflegung derjenigen Hospitaliten, welche für Rechnung der Armen-Verwaltung unterhalten werden, diese Summe auch in dem vorliegenden Armen- Etat an den betreffenden Stellen in Einnahme und Ausgabe abzusetzen.

    Die Gemeinde-Zuschüsse an die Armen-Kasse würden sich demnach wie folgt stellen: a. jener zur Deckung des gewöhnlichen Defizits auf . . . . . . . . . . . . 5312 - " - " b. jener zur Deckung der Verpflegungs- kosten für die im Hospital untergebrachten Armen auf . . . . . . . . . . 833 - " - " _____________ In Summa auf 6145 - " - " Überhaupt währe wäre der Etat in Einnahme und Ausgabe balancirend auf 10151 Thl 21 Sgr 3 Pf Geld, 10 Schffl 11 Metzen Weizen 54 Schffl 92/100 Metzen Roggen 4 Schffl 8 Metzen Hafer festzustellen.

    Gemeinderath macht den vorstehenden Bericht zu dem seinigen, und stellte demnächst den Etat in den vorgeschlagenen Summen fest.

    A. u. s.

  • Eintrag 3623. September 1850

    Aus dem Referat der Commission entnimmt Gemein- derath, daß bei Prüfung des Kirchen-Budgets pro 1851 im Wesentlichen nichts zu erinnern gefunden worden. In den Ausgaben sei nur die einzige Verändenung gegen das laufende Jahr vorgekommen, daß Statt 100 Thlr Kosten für Ausstäubenn der Kirche und Anfertigung von Jalousiefenstern, 36 Thlr 24 Sgr an Kosten für verschie- dene Reparaturen im Pfarrhause aufgenommen sind. Das nur der Gemeinde-Kasse zu deckende Deficit stelle sich auf 600 Thlr, wogegen jenes nach dem dies- jährigen Budget 679 Thlr betragen habe.

    Diesem Berichte der Commission sich anschlie- ßend stellt Gemeinderath den für das künftige Jahr zu leistenden städtischen Zuschuß zur Kir- chen-Kasse auf Sechshundert Thaler fest.

    Bei dieser Gelegenheit kann derselbe nicht umhin, den Kirchen Vorstand hierdurch zu ersuchen, diejenigen baulichen Reparaturen an der Münsterkirche, wozu die erforderlichen Mittel bereits bei der Prüfung des Kirchenbudgets pro 1850 bewilligt worden, so schleunig wie möglich vornehmen zu lassen, da dies bis jetzt ungeachtet einer frühern Aufforderung der Gemeinde Verwaltung noch immer nicht geschehen ist.

    A. u. s.

  • Eintrag 3723. September 1850

    Vorsitzender trägt vor, daß die Wiederaufbauung der zerstörten Erftbrücke im Neuss-Bergheimer- Communalwege in Folge des Beschlusses vom 2. des Monats öffentlich vergantet worden, und das Resultat dieses Verdings sei, daß

    a., der SchlossermeisterHermann Helten von hier zu 4 % über die Anschlagssumme von 930 Thlr, und b. der MühlenbauerPeter Cremer von hier als Letztbietender zu 3 % über diese Summe sich zur Ausführung erboten haben.

    Dieses Resultat des Verdings findet Gemeinderath nicht genehm, zumal, da nachträglich ein Gebot

    geschehen, wonach die Brücke zum Betrage des Kosten- Anschlages erbaut werden soll.

    Derselbe beschließt dahin, die Wiederherstel- lung der Brücke von neuem zur Vergantung auszu- setzen mit der Ermächtigung für die Verwaltung, die Arbeiten definitiv zuschlagen zu können.

    A. u. s.

  • Eintrag 3823. September 1850

    Dem Gemeinderathe wird mitgetheilt, daß bei der geschehenen öffentlichen Vergantung des Aufhängens, Anzündens, Putzens und Abnehmens der städtischen Laternen in nächstennachsten Winter nur der Hermann Meuter erschienen sei, welcher sich erboten habe, die gedachten Verrichtungen für die in seiner Offerte vom 30. August c. geforderte Summe von 150 Thlr über- nehmen zu wollen. Demgemäß autorisirte Gemeinderath die Gemein- de Verwaltung mit dem p Meuter definitiven Contract abzuschließen, dabei aber wo möglich eine niedrigere Entschädigung als die geforderte Summe zu vermittlen.

    A. u. s.

  • Eintrag 3923. September 1850

    Gemeinderath genehmigt die auf 6 Jahre geschehene Verpachtung des Standgeldes auf den fünf Jahrmärk- ten zum Betrage von Hundert Thalern jährlich an Marcus Marcan hierselbst.

    A. u. s.

  • Eintrag 4023. September 1850

    In Bezugnahme auf die landräthliche Verfügung vom 19. September curant N° 3328 wählte Gemeinderath die Gemeindeverordneten Weise und Hesemann, um die Stadt Neuss bei der am 25. des Monats Statt findenden Berathung von Deputirten über den Neubau eines Cantonal-Arresthauses zu vertreten.

    A. u. s.

  • Eintrag 4123. September 1850

    Vorsitzender theilt dem Gemeinderathe mit, wie der Bürgermeister Thywissen in Bezug auf die An- gelegenheit wegen Herstellung der Schleuse vor dem Oberthore die Erklärung abgegeben habe, daß von

    von dem Versuch, diese Sache nach Maaßgabe des Be- schlusses vom 19. August c. durch eine schiedsrichterliche Commission reguliren zu lassen, keinen Erfolg erwarten und deshalb auch unmöglich sich darauf einlassen könne.

    In Folge dieser Erklärung beschloß Gemeinderath sei- nen Beschluß vom 19. vorigen Monats hierdurch aufzuheben.

    A. u. s.

  • Eintrag 4223. September 1850

    Den Regierungs Erlaß vom 6. September c. I. II. Tl. 10648, die zu ergreifenden Maaßregeln gegen die Ver- breitung der Cholera betreffend, wurde verlesen,und gleichzeitig eine Verhandlung der Sanitäts-Commission vom 21. des Monats vorgetragen, worin der Antrag gestellt wird, daß für den Fall des Cholera Ausbruchs als Spital die erforderlichen Räumlichkeiten in einem abzu- tretenden Flügel des Lungen-Hospitals bereit gestellt, so wie ferner, daß bei der jetzigen Jahreszeit die armen Kranken & Reconvalescenten mit geeigneter Suppe Seitens der Gemeinde unterstützt werden.

    Gemeinderath erklärt sich damit einverstanden, daß das Cholera-Spital in einem Flügel des Bür- ger-Hospitals eingerichtet werde, und ersucht der- selbe demnach hierdurch die Hospital-Verwaltung, im Benehmen mit der Sanitäts-Commission solche Vor- kehrungen zu treffen, daß für den Fall die Cholera hier ausbrechen möchte, die Kranken im Hospital- Gebäude untergebracht werden.

    Was den Antrag der Sanitäts-Commission auf Unterstützung mit Suppe betrifft, so sei dieser der Armen Verwaltung zu überweisen, damit solche das Nöthige dieserhalb veranlasse.

    A. u. s.

  • Eintrag 4323. September 1850

    Ein Antrag der Wittwe Radisch um fernere Bewilligung einer Wohnung wurde vom Gemein- derathe mit dem Bemerken abgelehnt, daß es der Bittstellerin überlassen sei, sich mit ihrem Gesuche an die Armen Verwaltung zu wenden, und werde an dieselbedasselbe für den eventuellen Fall zur Berück-

    sichtigung empfohlen.

    A. u. s.

  • Eintrag 4430. September 1850

    Die Commission für Bauwesen, welche einen von der Nach- barschaft in der Mühlenstraße eingereichten Antrag auf Bewilligung eines städtischen Beitrags zu einer Haupt-Pumpen-Reparatur zu prüfen gehabt, berichtet heute dem Gemeinderathe, daß die fragliche Pumpe in der Mühlenstraße bei näherer Untersuchung so abständig befunden worden, daß die Aufstellung einer neuen Pumpe noth- wendig erscheine.

    Auf den Vorschlag der Commission bewilligt Gemeinderath der besagten Nachbarschaft einen städtischen Zuschuß von 25 Thlr mit der Bedingung, daß eine neue eiserne Pumpe wie jene an der evangelischen Schule nach dem von dem Pumpenmeister Hoevelerzu Kreitzunterm 29. des Monats angefertigten Kosten- anschlage hingesetzt werde.

    A. u. s.

  • Eintrag 4530. September 1850

    Zu dem Statt gehabten Verdinge der Gestellung des Mili- tair Vorspanns im Jahre 1851, wobei der FuhrmannTheodor Broichhausen sich erboten, den einspännigen Karren zu 1 Thlr 10 Sgr, den zweispännigen Karren zu 1 Thlr 20 Sgr, und das Reitpferd zu 28 Sgr pro Meile /: zu :/ gestellen zu wollen, ertheilte Gemeinderath seine Genehmigung.

    A. u. s.

  • Eintrag 4630. September 1850

    Der von der Verwaltung entworfene Verwendungsplan der Communalwegebaumittel pro 1851 wurde der Commission für städtisches Eigenthum zur Prüfung überwiesen.

    A. u. s.

  • Eintrag 4730. September 1850

    Das Handlungshaus Heinrich Thywissen & Sohn hierselbst, welches zur Zeit aufgefordert worden, den durch Vertrag vom 15. April 1842 der Gemeinde veräusserten kleinen Streifen des ehemaligen Keuten'schen Erbesbis zum 1. October c. abzutreten und sein anschiessendes Eigenthum bis dahin contractgemäß wieder einzuschliessen, stellt in einem Gesuche vom 26. d. vor, wie es die Arbeiten nicht habe vornehmen lassen können, weil er seine gewöhnlich beschäftigten Maurer nicht dafür disponibel gehabt.

    Inzwischen werde die Abtretung im nächsten Monat vor sich gehen, wenn die Gemeinde nicht etwa geneigt sein möchte, so lange damit anzustehen, bis die nach der Erft führende Straße durch den Ausbau des gegenüber liegenden Schellens\u0027schenSchel- Schellens\u0027schenlens'chen Hauses angemessen erweitert werden könnte. Wolle die Gemeinde hierauf eingehen, so sei genanntes Handlungshaus bereit, so lange die wirkliche Abgabe des Streifens nicht erfolge, eine billige Miethe an dieselbe abzutragen.

    Den gemachten Vorschlag glaubt Gemeinde noch nicht annehmen zu können, da der Abbruch des Schellen'schen Hauses in noch zu unbestimmter Zukunft liege, die projec- tirte Strassenlinie an der Keuten'schen Seite aber jeden- falls die nämliche bleibe. bruch der auf dem der Gemeinde veräusserten Streifen stehenden Mauer Behufs Abtretung desselben sofort zu beginnen, zumal die Erweiterung der betreffenden Straße um jenen Streifen nothwendig erscheine, und eine weitere Erbreitung derselben durch theilweisen Abbruch des Schellens'schen Hauses auch später noch immer

    Gemeinderath beschließt daher, das Handlungshaus Heinrich Thywissen & Sohn aufzufordern mit dem Ab- bruch der auf dem der Gemeinde veräusserten Straße, stehenden Mauer Behufs Abtretung desselben sofort zu beginnen, zumal die Erweiterung der betreffenden Straße um jenen Streifen nothwendig erscheine, und eine weitere Erbreitung derselben durch theilweisen Abbruch des Schellens'schen Hauses auch später noch immer statt finden könne.

    A. u. s.

  • Eintrag 4830. September 1850

    Dem Gemeinderath wird Kenntniß von der Verhandlung gegeben, welche bei der am 25. d. Mts. Statt gehabten Bera- thung von Deputirten aus den verschiedenen Gemeinden des Friedensgerichts Bezirks Neuss über den auszuführenden Neubau des hiesigen Cantonnal-Arresthauses aufgenommen worden.

    4. Gemeinderath behält sich die Bestimmung des neuen Bau- Terrains bis dahin vor, daß die auswärtigen Gemeinden über vorstehende Punkte gleichfalls Erklärung abgegeben haben.

    A. u. s.

  • Eintrag 4930. September 1850

    Auf den Antrag der Schul-Commission bewilligte Gemeinderath den Schülern des Collegiums: Joseph Thomas, Joseph Zeck, Joseph Rudisch, Fr. Hengstenbeck, Peter Hahn, Joseph Peters, Mathias Lück, Jos. Kemper, Heinrich Denecke, Seraphin Schulz und Joh. Salbach für das kom- mende Semester die Befreiung vom Schulgelde.

    Bezüglich der ferner von den Schülern Heinrich Herweg, Theodor Strerath, Joseph Paffrath, und Hermann Esser nachgesuchten Schulgeld Befreiung beschloß Gemeinderath, da die Censuren derselben nicht die vorgeschriebene Nummer tragen, die Commission für Schulwesen zu beauftragen, diese Anträge mit Rücksicht auf die speziellen Resultate des Schulzeugnisses derselben und die Verhältnisse der Eltern näher zu untersuchen und darüber zu referiren.

    Zwei Anträge auf Ermässigung des Schulgeldes für die auswär- tigen Schüler Hermann Hohesteinaus Rosellen und Johann Schnitzler aus Lank wurden nicht angenommen.

    A. u. s.

  • Eintrag 5030. September 1850

    Gemeinderath überweist einen von der Stadt-Casse gestellten Antrag auf Niederschlagung mehrer uneinziehbarer Pachtrückstände der Commission für Rechnungswesen.

    A. u. s.

  • Eintrag 5130. September 1850

    Ein von dem Gemeindeverordneten Holter gestellter Antrag auf Ermässigung des Weidgeldes für Jungvieh vom laufenden Jahre ab, wurde vom Gemeinderathe nicht angenommen.

    A. u. s.

  • Eintrag 527. Oktober 1850
  • Eintrag 5314. Oktober 1850

    Auf den Vorschlag der Commission für städtisches Eigen- thum stellt Gemeinderath den angefertigten Verwendungs Plan der Communal-Wegebaumittel pro 1850 auf 540 Thlr mit dem Bemerken fest, daß davon 265 Thlr durch Communal Steuer aufzubringen und 275 Thlr durch die Stadt Casse zu decken sind.

    A. u. s.

  • Eintrag 5414. Oktober 1850

    Die zur Tages-Ordnung gebrachte Revision der Leihhaus- und Spar-Cassen-Etats pro 1851 wurden der Commission für Rechnungswesen überwiesen.

    A. u. s.

  • Eintrag 5514. Oktober 1850

    Es wird der Bescheid des Ministers des Innerenvom 28. September c. vorgelesen, wornach derselbe auf die vom Gemeinderathe wegen Ernennung des Polizei-Commissars eingereichte Eingabe eröffnet, daß der zur Zeit in dieser Beziehung ertheilte Bescheid des Hr Ober-Präsidenten der Rhein-Provinz für begründet erachtet wird und wornach es dem- gemäß keinen Zweifel unterliegen könne, daß das in den früheren Gesetzen begründete Ernennungsrecht der Regierungen hinsichtlich der Polizei-Commissarien in der Rhein-Provinz auch ferner noch in Anwendung kommen muß.

    A. u. s.

  • Eintrag 5614. Oktober 1850

    In Folge einer Interpellation theilte Vorsitzender dem Ge- meinderathe mit, daß Herr Commerzienrath Thywissenunterm 4 September c. ersucht worden sei, die von ihm, einem mit der Stadt abgeschlossenen Vertrage vom 8. Merz 1819 entgegen, an dem Eingange zum städtischen Lohhofe vor dem Oberthore

    eigenmächtig vorgenommenen Veränderungen wieder zu besei- tigen, und Alles wieder in den frühern Zustand herzustellen, daß derselbe unterm 19. ejusdem hierzu neuerdings mit dem Bemerken aufgefordert worden, daß, wenn innerhalb acht Tagen keine Erklärung von seiner Seite erfolge, angenommen werde, daß er nicht gewillt sei, dem diesseitigen Ersuchen zu entsprechen, daß aber bis jetzt hierauf weder eine Antwort erfolgt sei, noch soviel bekannt, Vorkehrungen zur Herstel- lung des frühern Zustandes jenes Einganges getroffen worden.

    Hiernach beschloß Gemeinderath auf Grund des Art 11 des bezüglichen Vertrages, wornach bei entstehenden Streitigkeiten der p Thywissen sich der Entscheidung der Königl. Regierung unterworfen hat, die vorliegende Sache der Königlichen Regie- rung zur Entscheidung vorzutragen, und dieselbe zu bitten, die Gemeinde zu ermächtigen, nöthigenfalls gerichtlich gegen den p Thywissen anzugehen.

    Der Gemeindeverordnete DeRath gab die Separat-Er- klärung zu Protokoll, daß er die Bemerkung nicht unter- drücken könne, daß der Bürgermeister Thywissen nach mehren Beschlüssen des Gemeinderathes die Mauer am Keuten'schen Hause noch nicht abgebrochen, resp. die Strasse erweitert habe, um dadurch der Stadt dasjenige zu geben, was ihr schon im Jahre 1845 zugekommen wäre.

    Die Gemeindeverordneten Hesemann, Dürselen, Herberz, Weise und Schellens schlossen sich diesem Votum an

    A. u. s.

  • Eintrag 5714. Oktober 1850

    Gemeinderath erhält Kenntniß von dem Rescript des Minsterii für Handel und Gewerbevom 21. September c. wornach der Antrag der Königlichen Regierung auf Ueber- nahme der Communal-Chaussee von Neuss nach dem Rheine zur Querponte als Staatsstrasse nicht geeignet sei, und wor- nach diese die Erhebung eines besondren Chausseegeldes auf dem genannten Communal-Wege nicht gestattet werden könne.

    A. u. s

  • Eintrag 5814. Oktober 1850

    Gemeinderath nimmt Einsicht von einem Schreiben der Hrn Josten & Breuer vom gestrigen Tage, welchem zufolge dieselben das ihnen eigenthümlich zugehörige Sebastianus- Kloster nach Maaßgabe ihrer Offerte vom 17 Juli 1849, und unter den ferner mit Schreiben vom 26 Merz c. gestellten Bedingungen noch auf weitere vier Monate bis zum ersten Februar 1800 ein und fünfzig der Gemeinde käuflich zur Verfügung stellen.

    Es wird beschlossen, das Anerbieten anzunehmen.

    A. u. s

  • Eintrag 5914. Oktober 1850

    Die mit Prüfung eines Antrages der Stadt Casse auf Nieder- schlagung rückständiger Pachtgelder aus den Jahren 1847, 1848 und 1849 beauftragt gewesene Commission für Rechnungswesen be- richtet dem Gemeinderathe, wie sie bei sorgfältiger Untersuchung der einzelnen Posten sich davon überzeugt habe, daß die Beitreibungs- mittel überall vollständig erschöpft sind und die verschiedenen Pächter, deren Grundstücke jetzt zwar sämmtlich anderweitig verpachtet worden, ohne Ausnahme sich in so dürftigen Verhältnis- sen befinden, daß schwerlich je etwas von denselben zu erlangen sein wird. Unter so bewandten Umständen trage sie darauf an, daß Gemeinderath den liquidirten Betrag von überhaupt 473 Thlr 26 sgr 6 pf niederschlagen wolle. Auf die jetzige Niederschlagung ging Gemeinderath nicht ein, es beschloß derselbe vielmehr, den Debenten zur Abtragung ihrer Rückstände noch ein Jahr Ausstand zu bewilligen.

    A. u. s.

  • Eintrag 6014. Oktober 1850

    Nach Anhörung des Referats der Commission bewilligt Ge- meinderath den Schülern des Collegiums Theodor Strerath, Joseph Paffrath und Hermann Esser, obgleich dieselben für das abgelaufene Semester nicht die vorgeschriebene Censur erlangt haben, ausnahmsweise dennoch für das neu begonnene Schulsemester die Befreiung vom Schulgelde. In Ansehung der Schüler Herweg und Hengstenberg, für welche ebenfalls die Befreiung von Schulgelde nachgesucht worden, bemerkte Gemeinderath, daß das Gesuch für den ersteren Schüler zurückfalle, weil dieser unmittelst aus der Schule getreten sei, und der Antrag des zweitern mit Rücksicht auf die Verhältnisse der Angehörigen desselben nicht angenommen werden könne, be- sonders da dieser Schüler als Auswärtiger bereits im vorigen Jahre in die Categorie derjenigen Schüler aus hiesiger Gemeinde gestellt worden, für welche der geringste Schulgeldsatz entrichtet werde.

    Gemeinderath ersucht die Schul-Commission im Uebrigen in der Folge keine Censuren, welche nicht mindestens die Nummer 2a tragen, Behufs Beantragung des unentgeltlichen Unterrichts für die betreffenden Schüler vorzulegen, diese Censuren vielmehr den Letztern mit dem Bemerken gleich zurückzustellen, daß der Anspruch auf Schulgeldbefreiung wegfalle.

    A. u. s.

  • Eintrag 6128. Oktober 1850

    Nachdem die bezügliche Commission gegen den vorge- legten Etat der Sparkasse pro 1851 Nichts zu bemerken gefun- den hat, wurde derselbe vom Gemeinderath in Einnahme und Ausgabe balancirend zu 22 397 Thlr festgestellt.

    A. u. s.

  • Eintrag 6228. Oktober 1850

    Nach Vernehmung des Referats der betreffenden Com- mission, wornach gegen die Ansätze des aufgestellten Leihhaus- Etats pro 1851 Nichts zu erinnern gefunden worden, stellte Gemeinderath denselben in Einnahme und Ausgabe balan- cirend auf 2 708 Thlr fest.

    A. u. s.

  • Eintrag 6328. Oktober 1850

    Von der Commission für Rechnungswesen waren die von der Landräthlichen Behörde gemachten Monita über die Gemeinde-Rechnung pro 1847 und die bereits von der Verwaltung vorgearbeiteten Beantwortungen derselben geprüft, wobei sich ergeben hat, daß die sämmtlichen Erin- nerungen fast lediglich Formsachen betreffen, wie Ergänzung von Anweisungen durch Beifügung von Contracten, gemein- deräthlichen Beschlüssen, höheren Verfügungen, durch Beglaubi- gungen von Unterschriften und Erläuterung von Einnahme- und Ausgabe-Verrechnungen und dergleichen.

    Da die Commission [?] nach sorgfältiger Durchsicht und Prüfung der bezüglichen Verhandlungen gegen die aufge- stellten Beantwortungen Nichts zu erinnern gefunden, so so wurden dieselben ebenfalls vom Gemeinderathe ange- nommen und vollzogen.

    A. u. s.

  • Eintrag 6428. Oktober 1850

    Auf Grund des § 46 N° 5 des Landtagsabschiedes vom 7. November 1841 wurde vom Gemeinderath die Wahl der Commis- sion für die Individual-Klassensteuer-Vertheilung des Jahres 1851 vorgenommen. Gewählt wurden: a als Commissarien die Gemeindeverordneten M. Frings Fr. Weise G. Schellens

    b. als Stellvertreter die Gemeindeverordneten W. Geyr H A Hesemann B. Derath

    A. u. s.

  • Eintrag 6528. Oktober 1850

    Ein Antrag der Hospital-Verwaltung wird vorgelegt, wonach die Genehmigung des Gemeinderathes dafür nachgesucht wird, daß dem KleinhändlerAdam Müllerzu Kaarst zu einem Kapital von 110 Thlrn noch ferner 500 Thlr aus Hospitalfonds gegen 5 % Zinsen und Verpfändung mehrer Realitäten im Werthe von überhaupt 1 485 Thlr geliehen werden.

    Gegen die beabsichtigte Ausleihe findet Gemeinderath Nichts zu erinnern.

    A. u. s.

  • Eintrag 6628. Oktober 1850

    Der AckererHeinrich Ripperszu Büderich wünscht zu einem der Hospital-Verwaltung verschuldeten Kapitale von 300 Thlr noch eine weitere Summe von 300 Thlr gegen 5 % Zinsen und Verschreibung verschiedener Grundstücke im Gesammtwerthe von 1750 Thlr aus Mitteln des Hospitals aufzunehmen.

    Auf den Antrag der Hospital-Commission, wodurch die Ausleihe befürwortet worden, wird dieselbe vom Gemeinderath genehmigt.

    A. u. s.

  • Eintrag 677. November 1850

    Von der Handlungsfirma Scheidtweiler & Abelszu Cöln wird mittelst Schreibens vom 4. November c. der Antrag ge- stellt, daß die Gemeinde Neuß die Krahnengebühren für eine bedeutende Parthie Eisenbahnschienen, welche im hiesigen Erft- Canal ausgeladen werden sollen, ohne daß der städtische Krahnen dafür benutzt werde, erlassen möge, indem Antragsteller entgegengesetzten Falles genöthigt sein würden, zur Kosten-Erspar- niß die Ausladung in Grimlinghausen bewirken zu lassen.

    Bei Berathung des vorstehenden Antrags kam zuerst der allgemein gehaltene Antrag zur Abstimmung, daß für diejenigen, durch eine Commission näher zu bezeichnende Güter, welche nach dem diesseitigen Erft Reglement krahnenpflichtig sind, den Krahnen aber in der Wirklichkeit nicht benutzen, überhaupt eine Ermässigung eintrete.

    Gemeinderath ging auf diesen Antrag ein, und wählte demnach die Mitglieder Frings, De Rath, Schellens, Hese- mann, Flemming, Fischer um diejenigen Güter, für welche eventuell eine ermäßigte Krahnengebühr zu entrichten sei, in Vorschlag zu bringen.

    Was den Antrag der Handlungsfirma Scheidtweiler & Abels betrifft, so beschloß Gemeinderath in Anbetracht, daß die hier auszuladenden Eisenbahnschienen den Krahnen nicht benutzen, daß ferner die desfallsigen Parthien bedeutend sind, und Eisenbahnschienen anderwärts nicht als Krahnengüter angesehen werden, die Krahnengebühr hierfür von 5 pf auf die Hälfte von 2 1/2 Pf pro Centner zu ermässigen.

    A. u. s.

  • Eintrag 687. November 1850

    Um die Grundarbeiten zwischen dem Hessen- und Ober- thore vollenden zu können, bewilligt Gemeinderath auf den Antrag der betreffenden Commission hierzu eine Summe von Hundert Thalern aus städtischer Kasse.

    A. u. s.

  • Eintrag 697. November 1850

    Der Gemeindeverordnete Schellens stellte in heutiger Sitzung den Antrag, daß in Gemäßheit des § 14 der Communal

    Ordnung vom 23 Juli 1845 für diejenigen, welche als selbständige Einwohner sich in der Gemeinde niederlassen wollen, ein zur Ge- meinde Kasse einzuzahlendes Eintrittsgeld eingeführt werde.

    Derselbe begründete diesen Antrag dadurch, daß die Gemeinde sowohl als die Gemeinde Anstalten so beträchtliches Vermögen be- sitzen, daß einziehenden Personen bei Aufbringung der jährlichen Gemeindebedürfnisse erheblicher Vortheil gewährt sei, dann aber auch dadurch, daß dem überhand nehmenden Zuzuge unbemittelter, später den Armenmitteln zu Last fallenden Personen und Familien ein Ziel gesetzt werde.

    Gleichzeitig legte Vorsitzender einen Antrag der Armen Ver- waltung vor, worin diese ebenfalls die Einführung eines Eingangs- geldes als ein wirksames Mittel zur möglichsten Abwehr des immer mehr um sich greifenden Pauperismus erblickt.

    Hiernach faßte Gemeinderath, welcher die hervorgehobenen Gründe anerkannte, einstimmig den Beschluß, für die Folge ein Eintrittsgeld für hiesige Gemeinde einzuführen.

    Die Commissionen für Armen und Rechnungswesen wurden beauftragt unter Zuziehung des Antragstellers nach den höhern Be- stimmungen zu ermitteln, auf welche Höhe das Einzugsgeld festzu- stellen sein dürfte, und darüber dem Gemeinderathe zu referiren.

    A. u. s.

  • Eintrag 707. November 1850

    Ein Gesuch des Ludwig Buber wird vorgetragen, worin derselbe nun die Befreiung seines das Collegium besuchenden Sohnes vom Schulgeld bittet.

    Gemeinderath glaubte auf das Gesuch nicht eingehen zu können.

    A. u. s.

  • Eintrag 717. November 1850

    Auf den Antrag des Gemeindeverordneten Flemming, beschloß Gemeinderath einstimmig, Sr. Eminenz dem Herrn Erzbischofe zu Cöln zu dessen Erhebung zur Cardinals-Würde Namens der Gemeinde Neuss, eine Beglückwünschungs-Adresse einzuschicken.

    A. u. s.

  • Eintrag 7228. November 1850

    Für die heutige Sitzung waren zur Tages- Ordnung gebracht folgende Gegenstände: 1. Aufnahme eines Kapitals bei der Sparkasse zur Ausgleichung des Pabstmann'schen Prozesses, 2. Verding der Materialien zum Communal- Wegebau pro 1851; 3. Verpachtung zweier Landparzellen; 4. Prozeß mit dem AckererPeter Wilhelm Kaiser zu Heerdterbusch; 5. id mit dem GutsbesitzerKamperzu Eppinghoven; 6. Niederlassungs-Gesuch des Wachsfiguren- FabrikantenJohann Paul Gambogiaus Italien; 7. Anstellung von Hülfsnachtswächtern. Beschlüsse konnten nicht gefaßt werden, weil die gesetzlich erforderliche Anzahl Gemeinde- verordneten nicht erschienen war.

    a. u. s.

  • Eintrag 732. Dezember 1850

    Vorsitzender trägt dem Gemeinderathe vor, daß die Verwaltung auf Grund des Beschlusses vom 15. Juli des Jahres mit dem KaufmannSigismund Papstmannzu Hitdorf zum Zwecke der Beseitigung des zwischen der Stadt Neuss und dem p Pabstmann seit mehrern Jahren schweben- den Prozesses wegen einer Forderung des Letztern für Holzlieferung und Zimmerarbeiten an der Hessenthor- brücke einen Vergleich abgeschlossen habe, wornach der p Pabstmann gegen eine am 10. December des Jahres von der Gemeinde zu zahlende Summe von 2 500 Thlr sich aller und jeder Ansprüche an dieselbe begibt. Um diese Summe an dem bestimmten Tage flüssig zu haben, werde Ge- meinderath gebeten, sowie Zustimmung dazu ertheilen zu wollen, daß solche bei der städtischen Sparcasse negoziirt werde, zumal im laufenden Gemeinde- Budget dafür keine Fonds disponibel seien.

    Gemeinderath erklärte sich damit einver- standen, daß die Summe von 2500 Thl zu dem genannten Zwecke gegen 4 1/2 % Zinsen bei der städtischen Sparcasse aufgenommen werde.

    A. u. s.

  • Eintrag 742. Dezember 1850

    Gemeinderath entnimmt aus der Verdings- Verhandlung vom 15. November d. J., daß bei der öffentlichen Ausstellung der Anlieferung der Unterhaltungsmaterialien für die diesseitigen Communalwege im künftigen Jahre der Fuhrmann Joseph Mobis hierselbst mit einem Abgebote von 33 % unter der Anschlagssumme von 240 Thlr 22 Sgr

    Letztbietender geblieben ist. Es wird beschlossen, dem p Mobis für das gemachte Gebot den definitiven Zuschlag zu ertheilen.

    A. u. s.

  • Eintrag 752. Dezember 1850

    Es wird vorgetragen, daß zwei vor dem Hessenthore hinter dem sogenannten Deiche an dem alten Wege nach dem Rheine gelegenen städtische Gartenparzellen von 1 Morgen resp. von 152 Ruthen 40 Fuß, bisher verpachtet zu 13 Th 25 sgr und 10 Thlr 15 sgr jährlich, wegen Verarmung der Pächter und dadurch unterbliebenen Pachtzahlung aufs Neue zur Verpachtung haben ausgestellt werden müssen, und hierbei der GärtnerPeter Leuchtenbergvon Hamm für die erstere Parzelle 7 Thlr und für die zweitere 5 Thlr ge- boten habe.

    Bei dem niedrigen Gebote glaubt Gemeinderath die Verpachtung nicht genehmigen zu können, weshalb die beiden Garten Parzellen neuerdings zur Verpachtung aus- zustellen seien.

    A. u. s.

  • Eintrag 762. Dezember 1850

    Es wird ein Schreiben des Advocat-AnwaltCompeszu Cöln vorgelesen, wornach das zum Nachtheil der Gemeinde lautende Urtheil des Königlichen Landgerichtes zu Düsseldorf in der Sache 7a AckererKaiserzu Heerdter-Busch refor- mirt, und die Gemeinde zu dem in erster Instanz erho- benen Beweise durch Zeugen dafür admittirt worden ist, daß die von Kaiser usurpirten Terrainstellen zu der alten Landstraße gehört haben.

    A. u. s.

  • Eintrag 772. Dezember 1850

    Mittelst Eingabe vom 20. November c. bittet der Wachsfigu- renfabrikantJohann Paul Gambogiaus Luccain Italien um die Ertheilung der Naturalisations-Urkunde zum preußischen Unterthan, wobei derselbe als Grund an- führt, daß er beabsichtige sich hier häuslich niederzulassen, und ein Geschäft zu etabliren, welches in der Anfertigung und dem Verkauf von kleinen Wachsfiguren und der- gleichen Gruppen bestehe, welches Geschäft weder hier noch in andern größern Städten eine Concurrenz habe. Von Gemeinderath wurde auf das Gesuch bemerkt, wie er sich vorläufig noch nicht für die Naturalisation des c Gambogi aussprechen könne, wie er demselben aber

    anheimstelle, sein Geschäft schon an hiesigem Orte einzu- richten und behalte Gemeinderath sich demnach bis dahin, daß er sich von den Geschäfts- und sonstigen Verhältnissen des c Gambogi nähere Kenntniß verschafft habe, weitern Beschluß über die beantragte Zustimmung zu dessen Naturalisation vor.

    A. u. s.

  • Eintrag 782. Dezember 1850

    Gemeinderath beschloß zur Verstärkung der Nachtwache während der Winterzeit zu den vier genannten Nachtwächternvom 15. Decemberbis zum 15. März kommenden Jahres noch einen HülfsNachtwächter in der Weise anzunehmen, daß davon nächtlich zwei den Dienst versehen. Wie früher so würde die Vergütung der Hülfsnachts- wächter auch diesmal auf acht Silbergroschen pro Nacht und Mann festgestellt.

    Gegen die Würdigkeit der bereits um die Hülfs- Nachtwächterstellen eingekommenen Bewerber fand Gemeinderath Nichts zu erinnern, jedoch nahm derselbe Veranlassung den Mathias Adams, " Werner Esch, " Joseph Jacasselino und " Franz Erckens. zur vorzugsweisen Berücksichtigung zu empfehlen.

    A. u. s.

  • Eintrag 792. Dezember 1850

    Dem Gemeinderathe werden die bezüglichen Verhandlungen vorgelegt, welchen gemäß der hierselbst verstorbene RentnerEmanuel Siepen durch Testament vom 18. December 1848dem hiesigen Hospital eine Summe von 300 Thlr geschenkt hat. Gemeinderath ertheilt zur Annahme dieser Schen- kung hierdurch gerne seine Genehmigung.

    A. u. s.

  • Eintrag 802. Dezember 1850

    Gemeinderath erhält von einer Mittheilung des Advocat-

    AnwaltesJustizrathFriderichszu Düsseldorf Kennt- niß, welcher gemäß die Klage der Gemeinde gegen den GutsbesitzerFranz Kamperzu Eppinghoven wegen Wieder- herstellung einer zerstörten Erftbrücke im Neuß-Berg- heimer-Communalwegebeim Landgerichte zu Düsseldorf abgewiesen und nicht einmal auf den dem Verklagten definirten Eid erkannt worden sei. In letzterer Bezie- hung sei jedenfalls die Entscheidung unrichtig, weshalb gerathen werde, gegen das Urtheil zu appelliren. Gemeinderath faßte den Beschluß nach Anrathen des städtischen Anwaltes die Berufung einzulegen.

    Gleichzeitig bestimmte derselbe die Mitglieder Frings, Hesemann & Derath um im Vereine mit der Verwaltung die zur Fortführung des Prozesses nöthi- gen Data und Aufschlüsse zusammenzustellen, und wenn nöthig, dem die Gemeinde vertretenden Anwalte per- sönlich mündliche Aufklärung zu ertheilen.

    A. u. s.

  • Eintrag 814. Dezember 1850

    Nachdem in Gemäßheit der neuen Gemeinde- Ordnung vom 11. Merz des Jahres a aus der dritten Klasse die Herren: Ludwig Holter, Dr. Franz Hellersberg, Clemens Klötzer, Joseph Kaiser Wilhelm Kreiner, Heinrich Thywissen b aus der zweiten Klasse die Herren Wilhelm Werhahn Johann Baptist Ibels Heinrich Jacob Schmitz Max Heinrich Schmitz Heinrich Dünbier, Hermann Joseph Linden, c aus der ersten Klasse die Herren: Franz Josten, Peter Degreeff, Michael Frings, Jacob Le Hanne, Peter Schuhmacher, Johann Mathias Haanen, zu Gemeindeverordneten der Bürgermeisterei Neuss gewählt, und als solche von der höhern Behörde be- stätigt worden, waren die Gewählten heute zur Versammlung eingeladen, um durch den vorsitzenden Bürgermeister in ihr Amt eingeführt und durch Handschlag an Eidesstatt in Pflicht genommen zu werden.

    Der Bürgermeister Thywissen machte die erschie- nenen neuen Gemeindeverordneten mit dem Zwecke ihrer Zusammenberufung bekannt, und fügte hinzu, wie er vertraue, daß sie die Wichtigkeit ihres Berufes erkennen, und demgemäß bestrebt sein werden, demselben diejenige Sorgfalt und Thätigkeit zu schenken, welche im wohlverstandenen Interesse der Gemeinde nöthig erscheine.

    Er nahm darauf die anwesenden neuen Gemein- deverordneten einzeln durch Handschlag an Eidesstatt in Pflicht, und erklärte die Ein- führung derselben, ihn persönlich als neuen Gemeindeverordneten mit eingeschloßen, für vollzogen.

    Hiernach schritt die Versammlung auf Grund des § 153 der Communal-Ordnung zur ersten Berathung darüber, ob es ange- messen erachtet werde, statt des collegia- lischen Gemeinde-Vorstandes, nur einen Bürgermeister, der zugleich den Vorsitz im Gemeinderathe zu führen hat, mit einem oder mehreren Beigeordneten zu wählen.

    Der Gegenstand wurde besprochen, und es entschied sich die Versammlung mit einer Majorität von 15 Stimmen gegen 1 Stimme dafür, daß die Verwaltungs- form, wornach ein Bürgermeister mit Beigeordneten zu wählen, einstweilen beibehalten werde.

    a. u s.

  • Eintrag 8211. Dezember 1850

    Mit Bezugnahme auf den § 153 der Communal- Ordnung vom 11. Merz d. J. berieth der Gemein- derath heute zum zweiten Male darüber, ob es angemessen erachtet werde, statt des collegialischen Gemeinde-Vorstandes, nur einen Bürgermeister, der zugleich den Vorsitz im Gemeinderathe zu führen hat, mit einem oder mehreren Beigeord- neten zu wählen.

    Auch hierbei sprach sich der Gemeinderath mit einer Majorität von 11 gegen 2 Stimmen dafür aus, daß die bisherige Verwaltungs- form mit einem Bürgermeister und Beigeordneten enstweilen beibehalten werde.

  • Eintrag 8311. Dezember 1850

    In Gemäßheit des §. 1 des Reglements über die Reinigung und Benutzung des Erftflusses in den Kreisen Neussund Grevenbroich vom 13. November d. J. wählte Gemeinderath die Herren Werhahn und Dünbier auf zwei Jahre als Mitglieder der nach jenem Reglement zu bildenden Schau-Commission.

  • Eintrag 8411. Dezember 1850

    Durch Wahl bestimmte Gemeinderath die Mitglieder M. H. Schmitz, M. Frings und J M. Haanenzur Revision der provisorisch angenommenen Geschäfts-Ordnung des frühern Gemeinderaths sowie zur Redaction der zu veröffentlichenden Beschlüsse.

  • Eintrag 8511. Dezember 1850

    Demnächst schritt der Gemeinderath zur Bildung der verschiedenen Commissionen für die Vor- bereitung der zur Verhandlung kom- menden Gegenstände: Gewählt wurden a. zur Commission für städtisches Eigenthum, Communalwegebau, Feldhüterdienst und

    Jagd, die Herren: Franz Josten, Wilhelm Werhahn Heinrich Dünbier, b Zu seiner für das Armenwesen im Allge- meinen, die Herren: Max Heinrich Schmitz, Peter Schumacher, Jacob Heinrich Schmitz; c. Zu der für städtische Bauten, Mühlen, Erft- und Eisenbahn-Angelegenheiten die Herren Heinrich Thywissen, Johann Baptist Ibels Hermann Joseph Linden; d. zur Commission für Kirchen- und Schul- wesen, die Herren: Michael Frings, Dr. Franz Hellersberg, Wilhelm Kreiner; e. zu jener für das städtische Rechnungswesen, Communal- und sonstige Steuer-Angelegen- heiten, die Herren Jacob Le Hanne, Peter Degreeff Joseph Kaiser und f. zu jener für Polizeisachen, städtische Beleuchtung und Einquartirung, die Herren: Mathias Haanen, Ludwig Holter Clemens Klötzer

  • Eintrag 8611. Dezember 1850

    a. u. s.

  • Eintrag 8718. Dezember 1850

    Heute wurde vom Gemeinderath nach Vorschrift des §. 153 der Communal-Ordnung vom 11. Merz d. J. zum dritten Male darüber berathen, ob es zweckmäßig befunden werde, statt des collegialischen Gemeinde- Vorstandes nur einen Bürgermeister, der zugleich den Vorsitz im Gemeinderathe zu führen hat, mit einem oder mehreren Beigeordneten zu wählen.

    Wie in den beiden vorherigen Sitzungen so ent- schied sich auch jetzt der Gemeinderath und zwar mit zwölf gegen zwei Stimmen dafür, daß die bisherige Verwaltungsform mit einem Bürger- meister und einem oder mehreren Beigeordneten einstweilen beibehalten werde.

  • Eintrag 8818. Dezember 1850

    Mit Bezugnahme auf die Regierungs-Verfügung vom 24. October c. I S. II M 12504, wornach die neuen Gemeindeverordneten schon über die laufen- den Angelegenheiten zu beschließen haben, und der frühere Gemeinderath außer Funktion treten soll, genehmigt die heutige Versammlung die vom 13. d. Mts. Statt gehabte Wiederverpachtung zweier, vor dem Hessenthorean dem alten Wege nach dem Rheine gelegenen Gartenparzellen von 1 Morgen resp. von 152 Ruthen 40 Fuß zu dem jährlichen Pachtzinse von 13 Thlr 15 Sgr. und 9 Thlr im Ganzen von 22 Thlr 15 Sgr.

    Gemeindeverordneter M. H. Schmitz hat sich der Abstimmung mit dem Bemerken enthalten, daß nach § 156 der Gemeinde-Ordnung vom 11. Merz d. J. der neu gewählte Gemeinderath nicht eher über die laufenden Geschäfte beschließen könne, bis die vollständige Einführung dieser Communal-Ordnung durch das Amtsblatt publiziert sei.

  • Eintrag 8918. Dezember 1850

    Dem Gemeinderath wird die Verhandlung über die vom 9. d. Mts. geschehene Vergantung der pro 1851 für das Hospital erforderlichen Bekleidungs-

    Gegenstände und Haushaltungs-Bedürfnisse behufs Ertheilung der Genehmigung vorgelegt.

    Nach genommener Kenntniß von der Verhandlung ertheilte Gemeinderath zu dem Ver- dinge der verschiedenen Bedürfnisse mit Ausnahme des Strohes, dessen geforderter Preis von 7 Thlr 19 Sgr. pro 1000 lt zu hoch befunden wird, seine Genehmigung. In Beziehung auf die Beschaffung des Strohs wird die Hospital-Ver- waltung autorisirt, dasselbe zu einem möglichst billigen Preise aus der Hand anzukaufen.

  • Eintrag 9018. Dezember 1850

    Der vom 9. d. Mts. zugleich Statt gehabte Verding der für die Armen im Jahre 1851 benöthigten Bekleidungs-Gegenstände wird, da die hierbei erzielten Preise angemessen erscheinen, vom Gemeinderathe bestätigt.

  • Eintrag 9124. Dezember 1850

    Nach Maßgabe des §. 60 der Gemeinde-Ordnung vom 11. Merz c. beschäftigte sich Gemeinderath mit Feststellung der Besoldung und der Kanzlei-NotwendigkeitenNothwendigten des künftigen Bürgermeisters.

    Nach gepflogener umsichtiger Berathung wurde hierüber beschlossen: 1. das Gehalt des künftigen Bürgermeisters auf 600 Thlr jährlich mit der Bestimmung festzustellen, daß Pen- sions-Anspruch wegfalle; 2. zur Bestreitung der Kanzleikosten demselben eine besondere jährliche Entschädigung von 450 Thlr. zu bewilligen, und 3. den bisherigen ersten Secretaire des Bürgermeisters, Michael Krings mit einer jährlichen Besoldung von 450 Thlr unter Vorbehalt gegenseitiger halbjähriger Kündigung als Gemeinde-Secretair anzustellen, und denselben zur Verfügung des künftigen Bürgermeisters zu geben, den er als seinen Vorgesetzten betrachten muß, so daß hiernach die gesammten Kanzleikosten auf 1500 Thlr sich belaufen werden.

    In Beziehung auf die Anstellung des Gemeinde- Secretaire, Punkt 3 wurde noch besonders beschlossen, daß die Besoldung von 450 Thlr. nur an die Person des p Krings geknüpft sei, welcher sich als einen thätigen, zuverläßigen Beamten bewährt habe, und daß das Gehalt für ? nach seinem etwaigen Austritt an- zustellenden neuen Gemeinde-Secretaire auf 400 Thlr fixiert werde, und die Differenz von 50 Thlr. dem städtischen Aerar zufließe.

    a. u. s.

  • Eintrag 922. Januar 1851

    Die Sitzung wird eröffnet mit der Verlesung eines Schreibens des Herrn Cardinal-Erzbischofs von Cöln vom 28. Dezember 1850, worin Se. Emminenz auf den vom Gemeinderathe bei Erhebung Höchstder- selben zum Cardinal eingesandte Glückwunsch-Adresse in freundlichen Worten ihren Dank ausspricht, dann den Herren Vertretern der Stadt sowie allen ihren Einwohnern von Herzen ihren oberhirtlichen Segen ertheilt.

    a. u. s.

  • Eintrag 932. Januar 1851

    Vor Berathung der zur Tages-Ordnung gebrach- ten Gegenstände trug der Gemeindeverordnete Dün- bier vor, daß nach § 156 der neuen Gemeinde-Ord- nung der jetzt gewählte Gemeinderath wohl nicht eher über die laufenden Geschäfte berathen könne, bis die Vollendung der Einführung der Communal- Ordnung durch das Amtsblatt publizirt sei. Er stelle daher den Antrag, daß der Gemeinderath sich darüber ausspreche, ob er sich hier competent erachte, jetzt schon Beschlüsse über die laufenden Geschäfte zu fassen oder nicht.

    Die Abstimmung ergab das Resultat, daß die Ansicht des Antragstellers nicht angenommen wurde.

    a. u. s.

  • Eintrag 942. Januar 1851

    Die zur Tages-Ordnung gebrachten Gegenstände als: a. Erweiterung des Progymnasiums zu einem vollständigen Gymnasium; b. Antrag der Schul-Commission auf Zuerkennung einer Miethentschädigung für den neuen Rector, c. Auswahl des Bauplatzes für ein neues Arrest- haus; d. Antheil der Gemeinde Neuss zu den Kirchenbau- kosten von Holzheimwegen des Nierenhofes, wurden den betreffenden Fachkommissionen zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 952. Januar 1851

    In Bezugnahme auf die heute für eine geheime Sitzung zur Tages-Ordnung gebrachte Wahl des neuen Bürger- meisters stellte der Gemeindeverordnete Josten den Antrag, daß diese Wahl in öffentlicher Sitzung ab- gehalten werde.

    Durch Majorität schloß Gemeinderath sich dem Antrage an.

    Ferner wurde beschloßen, diese Wahl Morgen Freitag, den 3. Januar c. Nachmittags 5 Uhr mittelst nament- licher Abstimmung vorzunehmen, die bezügliche Tages- Ordnung aber durch gedruckte Ankündigung an die Subscribenten des hiesigen Intelligenzblattes vorher bekannt machen zu lassen.

    a. u. s.

  • Eintrag 963. Januar 1851

    Den Bestimmungen der Gemeinde-Ordnung vom 11. Merz 1850 gemäß schritt der Gemein- derath in heutiger öffentlicher Sitzung zur Wahl des künftigen Bürgermeisters. In mehren vorhergegangenen Versammlungen hatte derselbe sich über diesen wichtigen Act besprochen und dazu vorbereitet.

    Die Wahlhandlung wurde gemeinde- räthlichen Beschluß vom gestrigen Tage zufolge mittelst namentlicher Abstimmung vorgenommen, und lieferte folgendes Resultat: Gemeindeverordneter Dr. Hellersberg wählte Herrn Michael Frings; Jacob Le Hanne stimmte für denselben. Wilhelm Werhahn wählte denselben, M. Heinrich Schmitz wählte denselben; Mathias Haanen stimmte ebenfalls für denselben. Joseph Kaiser stimmte ebenso; Jacob H. Schmitz wählte denselben; Wilhelm Kreiner wählte denselben; Clemens Klötzer wählte denselben; Heinrich Dünbier wählte Herrn Adam Breuer von Cöln; Peter Schuhmacher wählte Herrn Michael Frings; Franz Josten wählte Herrn Adam Breuer von Cöln; Peter Degreeff wählte denselben; Hermann Joseph Linden wählte H. Michael Frings; Heinrich Thywissen wählte denselben; Herr Michael Frings hatte sich als Candidat der Ab- stimmung enthalten. Von fünfzehn Stimmen waren hiernach zwölf auf Herrn Michael Frings gefallen, welcher demnach als gewählt zu betrachten ist.

  • Eintrag 979. Januar 1851

    Es wurde dem Gemeinderath der Antrag der Schul-Commission vorgelegt, wornach dieselbe die Bewilligung einer Mieth-Entschädigung von 120 Thlr jährlich für den zum Rectordes hiesigen Progym- nasiums gewählten OberlehrerDr. Mennvon Düren nachsucht, sich darauf stützend, daß die im Schul- gebäude vorhandenen Dienstwohnung für eine Familie nicht geeignet sei.

    Nach Statt gehabter Diskussion erklärte sich Gemeinderath in Erwägung, daß einem frühern gemeinderäthlichen Beschluße gemäß keine verhei- ratheten Lehrer in der Folge in das Collegiums- Gebäude einziehen sollen, bereit, für den p Dr. Menn eine angemessene Miethentschädigung zu bewilligen, welche von demselben durch Majorität auf 80 Thlr. angenommen wurde.

    a. u. s.

  • Eintrag 989. Januar 1851

    Nachdem die Stadt-Kasse einem Schreiben des StadtrentmeistersStadler zufolge so erschöpft ist, daß dieselbe die liquiden Zahlungen für jetzt nicht zu bestreiten vermag, wurde vom Gemeinde- rath beschlossen, eine Summe von 1000 Thlr bei der Sparkasse zu negociieren, um daraus die nöthigen Ausgaben zu decken, mit dem Vorbe- halte jedoch, daß dieselbe aus den laufenden Etats- mitteln beim Eingang der städtischen Intrade wieder zurückerstattet werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 999. Januar 1851

    Dem Gemeinderathe wurde ein von der Schul- Commission befürworteter Antrag des LehrersHermanns an der Knabenschule auf Bewilligung einer Grati- fikation vorgelegt. Gemeinderath erkannte das Gesuch für billig und bewil- ligte dem p Hermanns eine Remuneration von 20 Thl

    a u. s.

  • Eintrag 10015. Januar 1851

    Der Gemeinderath schritt heute zur Wahl dreier Beigeordneten, wovon einer den Bürgermeister in dessen Verhinderung zu vertreten und die beiden Andern im Auftrage des Bürgermeisters bestimmte Geschäftsbranchen wie Beaufsichtigung des städtischen Eigenthums, Leitung des Armen- und Hospitalwesens zu besorgen hätten.

    Früherm Beschluß gemäß wurde die Wahl mit- telst namentlicher Abstimmung vorgenommen, und es stellte sich bei derselben folgendes Ergeb- niß heraus:

    Für den zur Vertretung des Bürgermeisters designirten Beigeordneten stimmten 1. Michael Frings auf Jacob Le Hanne; 2. Franz Josten auf denselben; 3. Hermann Joseph Linden auf denselben; 4. Peter Schumacher auf denselben; 5. Clemens Klötzer auf denselben; 6. Heinrich Dünbier auf Gerhard Schellens; 7. Wilhelm Kreiner auf Jacob Le Hanne; 8. Jacob Heinrich Schmitz auf Gerhard Schellens; 9. Mathias Haanen auf Jacob Le Hanne; 10. Wilhelm Werhahn auf denselben; 11. Joseph Kaiser auf denselben; 12. Dr. Hellersberg auf denselben; 13. Jacob Le Hanne enthielt sich der Abstimmung; 14. Max Heinrich Schmitz auf Gerhard Schellens; 15. Heinrich Thywissen auf Jacob Le Hanne.

    Da hiernach von fünfzehn Stimmen eilf auf Herrn Gemeindeverordneten Jacob Le Hanne gefallen sind, so ist dieser als erster Beigeord- neter gewählt.

    Demnächst wurde zur (zur) Wahl des Beigeordneten zur Beaufsichtigung des städtischen Eigenthums geschritten: 1. Mathias Haanen wählte Jacob Esser 2. Wilhelm Werhahn wählte denselben

    3. Joseph Kaiser wählte Jacob Esser 4. Dr. Hellersberg wählte denselben. 5. Jacob Le Hanne wählte denselben; 6. Max Heinrich Schmitz wählte denselben; 7. Hermann Joseph Linden wählte denselben; 8. Franz Josten wählte denselben; 9. Michael Frings wählte denselben; 10. Peter Schumacher wählte denselben; 11. Clemens Klötzer wählte denselben; 12. Heinrich Dünbier wählte Adam Hesemann 13. Wilhelm Kreiner wählte Jacob Esser 14. Jacob Heinrich Schmitz wählte Adam Hesemann; 15. Heinrich Thywissen wählte Jacob Esser.

    Von fünfzehn Stimmen sind dreizehn auf Herrn Jacob Esser gefallen, weshalb der- selbe als Beigeordneter gewählt ist.

    Zur Wahl des Beigeordneten für die Lei- tung des Armen- und Hospitalwesens wurde übergegangen: 1. Michael Frings wählte Peter Schuhmacher; 2. Franz Josten wählte denselben; 3. Hermann Joseph Linden wählte denselben; 4. Jacob Heinrich Schmitz wählte denselben; 5. Wilhelm Kreiner wählte denselben; 6. Heinrich Dünbier wählte denselben; 7. Clemens Klötzer wählte denselben; 8. Peter Schuhmacher enthielt sich der Abstimmung 9. Dr Hellersberg wählte Peter Schuhmacher; 10. Jacob Le Hanne wählte denselben; 11. Max Heinrich Schmitz wählte Heinrich Kamper; 12. Joseph Kaiser wählte Peter Schuhmacher; 13. Wilhelm Werhahn wählte denselben; 14. Mathias Haanen wählte Heinrich Kamper; 15. Heinrich Thywissen wählte Peter Schuhmacher.

    Herr Gemeindeverordneter Peter Schuhmacher hat mit zwölf Stimmen die absolute Majorität und ist demnach als Beigeord- neter gewählt.

    Die beiden anwesenden Gewählten Jacob Le Hanne und Peter Schuhmacher erklär- ten sich zur Annahme der Beigeordneten- stelle bereit.

    a. u. s.

  • Eintrag 10115. Januar 1851

    Gemeindeverordneter M. H. Schmitz war abgetreten.

  • Eintrag 10215. Januar 1851

    Höheren Anordnungen gemäß, hat der hiesige Kreisfür das 7. mobile Armee-Corps und zwar pro Januar 1: 382 Scheffel Roggen 2744 " Hafer 312 ltr. Heu 38 Schock Stroh zu liefern.

    Gemeinderath ermächtigt darnach den Bürgermeister Thywissen über die Beschaffung dieser Lieferung in Gemeinschaft mit den übrigen Herren Bürger- meistern des Kreises in einer für den Kreis am vorteilhaftest scheinenden Weise Beschluß zu fassen, wie derselbe gleichzeitig die von dem hiesigen Bürgermeister mit den Vorständen der übrigen Gemeinden bereits geschehenen Verabredung der Vergantung gutheißt.

    Ebenmäßig wurde der vorsitzende Bürger- meister autorisirt, die für die Gemeinde benöthigten Gelder auf bestmögliche Weise zu negociiren.

    a u s.

  • Eintrag 10315. Januar 1851

    Die AckererPeter Stammen und Gerhard Breuer von Speck, welchen bei Erbauung der im Neuß Bergheimer Commmunalwege liegenden Brücke über die Gyllbach ein Streifen ihres Obsthofes zur Erweiterung des Flußbettes genommen worden, bitten durch Eingabe vom 14. Dezember vorigen Jahres um Bewilligung der ihnen gebührenden Entschädigung, welche zur Zeit auf 15 Thlr für Jeden abgeschätzt worden.

    Da es zweifelhaft erscheint, wer die fragliche Entschädigung zu berichtigen hat, so beauftragt Gemeinderath die Commission für Bauwesen die Sache unter Zuziehung der betreffenden Interessenten des Bau-UnternehmersSil. Lemmer und des GutsbesitzersKampervon Eppinghoven, welcher die Brücke zu Speck gebaut habe, wo möglich zur Ausgleichung zu bringen.

    a. u. s.

  • Eintrag 10415. Januar 1851

    Durch landräthliche Verfügung vom 20. Dezem- ber c. N 4325 war Gemeinderath ersucht worden, ein geeignetes Bau-Terrain für das neu zu erbauende Cantonal-Arrest- haus zu ermitteln und anzuweisen, wogegen

    die Gemeinde dann den Statt gehabten Ver- handlungen gemäß den Grund und Boden des alten Arresthauses erhalten würde.

    Zur Auswahl eines geeigneten Bau- platzes hatte Gemeinderath seine beiden Commissionen für städtische Eigenthumund Bauwesen beauftragt, welche heute dahin referirten, daß sie die früher in Vorschlag gekommenen beiden Plätze an der Wind- mühle und am Hammthore besichtigt und dabei gefunden hätten, daß der Platz an der Windmühle, welcher an die offene Straße und an die städtische Promenade anschieße, einen reellen Werth habe, sich auf geeignete Weise sei es durch Verpachtung als Lagerstelle, sei es durch Veräußerung als Hausplätze rentabel machen lasse, und dieserhalb sowohl als überhaupt seiner Lage wegen nicht wohl als Baustelle für ein Arresthaus abgegeben werden könne, zumal auch die nach einer vorliegenden Zeichnung in Vorschlag gebrachte Mitbe- nutzung des Windmühlenthurms, dessen Einrichtung sehr kostspielig sei, und nur drei kleine Räume disponibel mache, ganz unzweckmäßig erscheine, daß dagegen die zweitere Baustelle am Hammthore, welche eine isolirte Lage habe und nicht besonders rentabel gemacht wer- den könne, sich wohl für den Bau eines Cantonal-Arresthauses eigne, nament- lich wenn dasselbe nicht vorn an die Straße über den Wall, sondern im Anschluße an die auf die Erft zu gelegenen Lohhöfe, und unmittelbar an dem Werhahn'schen Platz am Hammthore sich anschließend ausgeführt würde, wodurch dasselbe von der Straße aus nicht einmal bemerkt werden könne, und auch vom Eingange angerechnet ca 300 Fuß von der evangelischen Schule entfernt bleiben würde, sodaß diese keinesfalls dadurch benachtheiligt werden könnte.

  • Eintrag 10515. Januar 1851

    Da die Gemeinde sonstige geeignete Plätze nicht besitze, so schlagen die beiden Commissionen den gedachten Platz am Hammthore als Baustelle für ein neues

    Arresthaus vor.

    Der Gegenstand wurde vom Gemeinderath allsei- tig discutirt, worauf derselbe mit überwie- gender Majorität den Beschluß faßte, dem Gutachten der beiden Commissionen sich anzu- schließen, und demnach das mehrbezeichnete Terrain in unmittelbarer Nähe des Hamm- thores als Baustelle für das neue Cantonal- Arresthaus der höhern Behörde zur Verfügung zu stellen.

    a. u s.

  • Eintrag 10621. Januar 1851

    Zwei Gesuche und zwar des Hauptsteuer-Amts- dienerTappermann und des LehrersBusch an der Knabenschule um Erlaß der Hunde- steuer werden in Berathung genommen. Ersterer gibt an, daß er seinen Hund ledig- lich zur Bewachung der ihm anvertrauten Güter im Revisionsschuppen und Lager- hause, und Letzterer führt an, daß er denselben zur Bewachung des Knabenschul- Gebäudes halten müsse.

  • Eintrag 10721. Januar 1851

    Mit Bezugnahme auf das höhern Orts genehmigte diesseitige Hunde-Polizei- Reglement werden beide Gesuche abgelehnt.

    a u. s.

  • Eintrag 10821. Januar 1851

    vide ferner Beschlüsse vom 13 Juni + 17 Juli d. J. ferner vom 13 Febr. 1854

  • Eintrag 10921. Januar 1851

    Der KaufmannFranz Gerhard Rottels hierselbst, welcher für die Miethe des von Joh. Broich- hausen angepachteten Hauses am Oberthor auf die Zeit vom 1. October 1850bis eodem 1853 Bürge geworden, bittet mittelst Gesuchs vom 27. Dezember vorigen Jahres, daß die Gemeinde jenes Haus, nachdem p Broichhausen sich im Laufe des vorigen Sommers von hier entfernt und Haus und Geschäft dran gegeben hat, von neuem verpachten lassen möge, wobei er für das etwa weniger Gebotene als die jetzige Pacht von 55 Thlr aufkommen, während er auf

    den etwaigen Mehr-Ertrag verzichten würde.

    Da die Stadt bei der in dieser Weise vorzu- nehmenden Wiederverpachtung des städtischen Hauses keinesfalls zu Schaden kommen kann, so beschließt Gemeinderath auf den Antrag des p Rottels einzugehen, in welcher Bezie- hung die Verwaltung das Weitere anzu- ordnen habe.

    a u. s.

  • Eintrag 1103. Februar 1851

    Ein Antrag mehrer Bewohner der Nieder- straße auf Herstellung der Kapitelstraße in polizeilich brauchbaren Zustand, sowie ein Gegen-Antrag verschiedener Bewohner der Hammthorstraße wurde verlesen und der Commission für städtisches Eigenthum überwie- sen.

    a. u. s.

  • Eintrag 1113. Februar 1851

    Von dem Pumpen-Vorstande vom Niederthore wird in einem Gesuche vom 14. Dezember vorigen Jahres die Bitte ausgesprochen, daß die Gemeinde die Rinne, welche vom Wall nach der Nieder- thorer-Pumpe führt, auf dem Walle verlängern lassen wolle. Dieser Antrag wurde ebenfalls der betr. Commission und zwar jener für Bauwesen zugetheilt.

    a u. s.

  • Eintrag 1123. Februar 1851

    Die Commission für städtisches Eigenthum wurde beauftragt in nähere Überlegung zu nehmen, auf welche Weise der städtische Platz an der Windmühle am besten für die Folge rentbar zu machen sei, und dem Gemein- derathe darüber nächstens zu referiren.

    a. u. s.

  • Eintrag 1133. Februar 1851

    Ein von dem Gemeindeverordneten Schumacher gestellter Antrag auf Vermehrung der Mitgliederzahl des Gemeinderathes sowie die von der Verwaltung zur Tages Ordnung gebrachte Wahl zweier neuer Mitglieder der Schul-Commission an Stelle der ausscheidenden Mitglieder Weise und Hesemann wurden bis dahin vertagt, daß die neue Com- munal-Ordnung vollständig eingeführt sein werde.

    a u. s.

  • Eintrag 1143. Februar 1851

    Dem Gemeinderathe wurde die von dem Stadt- rentmeisterStadler aufgestellte Rechnung pro 1849 mit dem Bemerken vorgelegt, daß die- selbe nach vorheriger Bekanntmachung vierzehn Tage zur Einsicht der Gemeinde-Einsassen offen gelegen habe.

    Vorsitzender lud den Gemeinderath ein

    für die weitere Prüfung der Rechnung einen Vor- sitzenden aus seiner Mitte zu ernennen, welche Wahl vorgenommen wurde und auf den Gemeindeverordneten Peter Degreeff fiel.

    a. u. s.

  • Eintrag 1153. Februar 1851

    Nachdem durch richterliches Erkenntniß entschieden ist, daß die Gemeinde Neuß wegen des zur Civil-Gemeinde Neuss aber zur Kirchen-Gemeinde Holzheim gehörigen Nierenhofes, verhältniß- mäßig zu den Kirchenbau-Kosten beizutragen hat, war dem Gemeinderath in einer der frühern Sitzungen eine Liquidation der Gemeinde Holzheim vorgelegt worden, wornach der demnächst heraus zuzahlende Kosten-Antheil 363 Thl 10 Sgr 9 Pf mit einschließlich der Zinsen für sechs Jahre à 4 1/2 % im Ganzen 487 Thl 7 Sgr 5 Pf beträgt.

    Da nach dem Referat der Commission für Rechnungswesen die aufgestellte Liquidation in ihrem Calcul richtig ist, so beschließt Gemeinderath die gedachte Summe in zwei Raten an die Gemeinde Holzheim abzutragen nämlich die Hälfte in diesem Jahre und die andre Hälfte im künftigen Jahre, zu welchem Zweck die bezüglichen Beträge in den Gemeindebudgets pro 1851 & 1852 disponibel zu stellen.

    a. u. s.

  • Eintrag 1163. Februar 1851

    Für die gänzliche Vollendung der städtischen Grund-Arbeiten vor dem Hessenthore wurde vom Gemeinderathe eine Summe von Hundert Thalern mit dem Bemerken bewilligt, daß dieselbe successive unter Zuziehung der Com- mission für städtisches Eigenthum verwendet werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 1173. Februar 1851

    Zur Bestreitung der laufenden städtischen Ausgaben wurde auf den Antrag des StadtrentmeistersStadler beschloßen, eine fernere Summe von Tausend Thalern bei der städtischen Sparkasse unter der Maßgabe zu negocii- ren, daß dieselbe im November beim Eingang der städtischen Intraden wieder zurückerstattet werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 11810. Februar 1851

    Hinsichtlich der von den Bewohnern der Nieder- straße beantragten Instandsetzung des Capitelsweges berichtete die betreffende Commission, wie sie es allerdings für zweckmäßig erachte, daß alle in der Gemeinde vorhandenen Verbindungs- wege hergestellt werden, es erscheine inzwi- schen nöthig, daß eine Ermittelung darüber Statt finde, in welcher Ordnung diese Her- stellung vorzunehmen sei, wornach es sich dann ergeben werde. mit welchen Wegen begonnen werden müsse.

    Gemeinderath discutirte die Sache und be- schloß den Kapitelsweg, binnen Jahresfrist wo möglich aber bei Gelegenheit wo die Gemeinde in der Lage sei, den verdienst- losen Arbeitern Beschäftigung geben zu müssen, in Steine setzen, und in polizeilich brauch- baren Zustand bringen zu lassen.

    Sodann wurde die Commission für Wege- bau beauftragt, die sämmtlichen übrigen Feldwege behufs ihrer successiven Herstel- lung in Beziehung auf die Dringlich- keit der letzten zu klassifiziren, und dem Gemeinderathe darüber Vorlage zu machen.

    a u. s.

  • Eintrag 11910. Februar 1851

    In Bezug auf die von dem Pumpen-Vor- stande am Niederthore in Antrag gebrachte Verlängerung der Rinne auf dem Walle und Abflachung des Walles äußerte die betreffende Commission, daß sie die Verlängerung der Rinne nicht für nöthig halte, daß sie vielmehr eine Planirung des Walles und polizeiliche Beseitigung der darauf liegenden Düngerhaufen hinreichend erachte. Mit dem Vorschlage der Commission erklärte Gemeinderath sich einverstanden a. u. s.

  • Eintrag 12010. Februar 1851

    Über die künftige Benutzung der Laache vor dem Rheinthore referirt die Commission für städtisches Eigenthum, daß es im Interesse der Gemeinde liegen dürfte, wenn

    das Grundstück von neuem gepflügt und dann mit Gerste und Gras besäet werde.

    In Ansehung des urbar gemachten Terrains vor dem Hessenthore schlug diese Commission vor, behufs der beabsichtigten Anlage als Wiese, dasselbe noch für das laufende Jahr zu brachen. Diesem Gutachten schloß der Gemeinderath sich an, und machte die Vorschläge zu seinem Beschlusse.

    a u. s.

  • Eintrag 12110. Februar 1851

    Auf den Vorschlag der bezüglichen Commission erklärte Gemeinderath sich damit einverstanden, daß der Gemeindeplatz an der Windmühle nach den vorge- nommenen Abgrenzungen in zwei Parzellen und event. im Ganzen auf sechs Jahre unter Vor- behalt einjähriger Kündigung zur Verpachtung ausgestellt werde.

    a u. s.

  • Eintrag 12210. Februar 1851

    Auf den Antrag der Nachbarschaft am Markte auf Bewilligung eines städtischen Beitrags zu den Kosten für die neu hergestellte Pumpe beschloß Gemeinderath einen Zuschuß von fünfundzwanzig Thlr zu diesem Zweck zuzuerkennen.

    a. u. s.

  • Eintrag 12310. Februar 1851

    Die israelitische Gemeinde, welcher durch frühern gemeinderäthlichen Beschluß auf ein Jahr ein Zuschuß von 50 Thlr zu den Kosten eines geprüften Lehrers bewilligt ist, spricht mittelst Gesuchs vom 7. Februar c. die Bitte aus, daß ihr für die Folge ein ständiger städtischer Beitrag und zwar in Rück- sicht, daß sie ohne Genuß davon zu haben, zu den Kosten des unentgeldlichen Elementar-Unter- richtes der christlichen Schulen, beitragen müsse, und daß die Gemeinde außerdem noch zu den christ- lichen Cultuskosten erhebliche Zuschüsse leiste, ein Beitrag von 100 Thlr. zuerkannt werden möge.

    In Berücksichtigung der vorgetragenen Verhält- nisse bewilligt Gemeinderath der israelitischen Gemeinde für ein vom 1. September d. J. beginnendes ferneres Jahr einen städtischen Zuschuß von fünfundsiebzig Thlr mit dem Vorbehalte, daß die- selbe einen geprüften Lehrer halte und event. der Beitrag nur ratirlich gezahlt werde.

    a u. s.

  • Eintrag 12410. Februar 1851

    Die Rest- und Vorschuß-Verzeichnisse der Stadt-

    Kasse vom letzten Final-Abschlusse wurden der Commission für Rechnungswesen zur Prüfung überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 12510. Februar 1851

    In einem von der Schul-Commission befürwor- teten Antrage vom 27. Januar c. stellt der als Rectordes hiesigen Collegiumsgewählte OberlehrerDr. Mennzu Düren vor, wie er die ihm bewilligte Miethentschädigung von 80 Thlr mit der Würde seines Amtes nicht ganz in Einklange finde, und daher seinen früheren Antrag auf Zuerkennung einer Vergütung von 120 Thlr. erneuern müsse.

    Gemeinderath beschließt hierauf, dem Hr. p Dr. Menn bis dahin, daß demselben eine angemessene Dienstwohnung im Schulge- bäude eingeräumt werden könne, statt der früher bewilligten Summe von 80 Th eine Entschädigung von 100 Thlr. zu bewilligen.

    a u. s.

  • Eintrag 12610. Februar 1851

    Dem VerwaltungsdienerKrings wurde in Rücksicht auf seine guten Dienstleistungen für das Jahr 1850 eine Remuneration von 15 Thl. zuerkannt.

    a u. s.

  • Eintrag 12724. Februar 1851

    Der von der Armen-Verwaltung hierselbst ertheilte Consens zur Löschung einer gegen die Ehe- und AckersleuteWilhelm Webers und Elisabeth geborene Feld- hausenzu Stretum Gemeinde Lank unter Band 374 N° 295 auf der Hypothekenkammer zu Crefeld genommenene Inscription wurde in Ansehung, daß das betreffende Kapitel von achthundert Thaler ab- gelegt ist, vom Gemeinderath genehmigt.

    A. u. s.

  • Eintrag 12824. Februar 1851

    Ein Antrag der Scheibenschützen-Gesellschaft auf Herstel- lung von Fensterladen am Scheibenhause usw. wurde der Commission für Bauwesen zur nähern Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

    A u. s.

  • Eintrag 12924. Februar 1851

    Durch Schreiben vom 11. des Monats fragt das Commando des Landwehr-Bataillons Nr. 39 an, ob die Gemeinde damit einverstanden sei, wenn Seitens des Militair- Fiscus in der als Landwehr- Zeughaus angepach- teten, ehemaligen Franziskaner Kirche noch eine Kammer durch Aufführung einer Mauer in dem als Remise benutzten Raume angebracht werde, dann ob darauf gerechnet werden könne, daß das Landwehr-Zeughaus nach Ablauf des jetzigen Pacht-Contractes dem Bataillon wieder überlassen werden dürfte.

    Was den erstern Punkt anbelangt, so erklärte Gemeinderath, wie er vorbehaltlich des Einverständnisses der Commission für Bauwesen, welche eine Besichti- gung vorzunehmen, Nichts dagegen zu erinnern finde, daß der Militair-Fiscus zu dem fragl. Zwecke eine Mauer in der Remise des Land- wehr Zeughauses aufführen lasse.

    Hinsichtlich des zweiten Punktes bemerkte der- selbe, daß er sich jetzt noch nicht darüber aus- sprechen könne, ob die Gemeinde einstens auf eine Wiederverpachtung der ehemaligen Franziskaner Kirche sich einlassen werde.

  • Eintrag 13024. Februar 1851

    Ein Gesuch des Wilhelm Jos. Angersbach hierselbst um Erlaß der Hundesteuer wurde vom Gemein- derath abgelehnt.

    Der von demselben gleichzeitig gestellte Antrag auf Bewilligung eines Reisgeschirr für seinen Sohn sei der Armen-Verwaltung zu überweisen.

    a. u. s.

  • Eintrag 13124. Februar 1851

    Dem Gemeinderathe wird von einer Mitthei- lung der Herren Josten & Breuervom 10. d. Mts. Kenntniß gegeben, wornach dieselben das ihnen zugehörige Sebastianus-Kloster nach Maßgabe ihrer Offerte vom 17. Juli 1849 und 26. Merz 1850 noch ferner bis zum 1. October d. J. der Gemeinde käuflich zur Verfügung stellen wollen, mit der Bedingung jedoch, daß, wenn der Ankauf bis dahin nicht erfolgt sein möchte, die Gemeinde ihnen wieder eine Miethentschädigung für die Zeit vom 1. October 1851bis eodem 1852 von 200 Thlr. zu zahlen habe, daß aber für den Fall, wenn das Convictorium, wo- für das gedachte Kloster bestimmt ist, nicht zu Stande kommen sollte, es ihnen frei stehe, das Kloster gleich zu verkaufen, und daß dagegen alsdann die Miethent- schädigung ratirlich wegfalle.

    Gemeinderath beschließt das Anerbieten der Herren Josten & Breuer anzunehmen.

    A. u. s.

  • Eintrag 13224. Februar 1851 Ein Antrag des Gemeindeverordneten Schumacher kam zur Berathung, dahin gehend, daß der Gemeinderath auf Grund des §. 10 der Gemeinde-Ordnung die Vermehrung seiner Mitgliederzahl von 18 auf 24 beschließen möge.
  • Eintrag 13324. Februar 1851

    Auf den Antrag des Landwehr-Bataillons Nr. 39 geneh- migt Gemeinderath, daß der hier cantonnirenden Stamm-Compagnie die Armen-Koch- Anstalt einstweilen zur Benutzung eingeräumt werde. Das ferner gestellte Gesuch um Gestattung, daß die Stamm-Compagnie im Speisesaal des Hospitals speise, wurde nicht angenommen, weil die Hospital Räumlichkeit dies unmöglich zulasse.

    Die gleichzeitig gestellte Anfrag, ob nicht Seitens der städtischen Verwaltung ein Lokal zum Casernement disponibel gemacht werden könne, überwies Gemeinde- rath der Commission für Bauwesen.

    a. u s.

  • Eintrag 13424. Februar 1851

    Gemeinderath schritt demnach zur Neuwahl zweier Mitglieder der städtischen Schul-Commission an Stelle der ausgeschiedenen früheren Gemeindeverordneten H. A. Hesemann und Fr. Weise.

    Bei der ersten Wahl wurde der Gemeindeverordnete Max Heinrich Schmitz und bei der zweiten Wahl der Gemeindeverordnete Peter Degreeff durch abso- lute Majorität gewählt.

    a. u. s.

  • Eintrag 13524. Februar 1851

    Vorsitzender trägt vor, wie der Gemeinderath unterm 15. vorigen Monats den Bürgermeister ermächtigt habe, die für Bestreitung der Kosten zu den Lieferungen für die Armen erforderlichen Gelder auf best- mögliche Weise zu negociiren, da die Sparkasse soviel überflüssige Fonds besitze, um die benötigte Summe von etwa 2 500 Thl der Gemeinde herleihen zu können, so bitte er den Gemeinderath, eine bestimmte Autorisation ertheilen zu wollen, diese Summe bei der städtischen Sparkasse aufnehmen zu dürfen. Diese spezielle Ermächtigung wurde vom Gemeinde- rath ausgesprochen.

    a. u. s.

  • Eintrag 13624. Februar 1851

    Ferner genehmigte Gemeinderath, daß zur Bestreitung der laufenden städtischen Ausgaben zu den früher bewilligten 2000 Thlr. noch eine Summe von fünfzehnhundert Thalern

    bei der städtischen Sparkasse negociirt werde, unter dem ausdrücklichen Vorbehalte jedoch, daß diese Summe im Monat November bei Eingang der städtischen Gefälle zurück- erstattet werden müsse.

    a. u. s.

  • Eintrag 13724. Februar 1851

    Ein Antrag des frühern Pächters des Kauf- haussaalesH. J. Sommer wegen Vermeidung der von ihm zu zahlenden Armen-Abgabe wurde der Commission für Armen-Wesen überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 13824. Februar 1851

    Dem Gemeinderathe wurden die bezüglichen Ver- handlungen vorgelegt, wornach die Armen-Ver- waltung beschlossen hat, dem Armenverwal- tungsdienerKemmerling, welcher in sei- nen Pflichten als solcher nachgekommen sei, den Dienst aufzukündigen, und dessen Stelle bis zur Ernennung des neuen Armenver- waltungsdieners durch den FeldhüterKrebs versehen zu lassen.

    Mit dem Beschlusse des Armen-Verwaltung erklärte Gemeinderathe sich einverstanden.

    a. u. s.

  • Eintrag 1397. März 1851

    Unter Bezugnahme auf den §. 62 der Communal- Ordnung vom 11. Merz vorigen Jahres legte der Bürgermeister den von ihm aufgestellten Haushaltungs-Etat für das Jahr 1851 nebst den dazu gehörigen Spezial- Etats und einem Erläuterungs-Protocolle mit der Bemerkung vor, daß derselbe nach vorheriger Bekannt- machung während 14 Tage zur Allgemeinen Einsicht auf dem Bürgermeister-Amte offen gelegen habe.

    Nach Vorschrift des §. 57 der Gemeinde-Ordnung erstattete der Bürgermeister gleichzeitig Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeinde- Angelegenheiten, wobei derselbe namentlich die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde hervorhob. Er lud sodann den Gemeinderath ein, den Etat zu prüfen und in seinen einzelnen Positionen festzustellen. Gemeinderath übertrug die vorläufige Prüfung desselben der Commission für Rechnungswesen, deren Berichterstattung wo möglich bald entgegengesehen wird.

    Ein von dem StadtrentmeisterStadler eingegebenes Gesuch um anderweite Fixirung seiner Besol- dung wurde derselben Commission überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 1407. März 1851

    Vorsitzender trägt dem Gemeinderathe vor, daß der Pächter des Kaufhaussaales mit Rücksicht auf die Pachtbedingungen drauf bestehe, daß der Wasser- farb-Anstrich des Saales erneuert werde. Da nach dem Referat der Commission für Bauwesen dieser Anstrich sich in einem wirklich schlechten Zustande befindet, und die früher beabsichtigte Reparatur desselben unzureichend erscheint, so beschließt Gemeinderath, die Erneuerung des Wasserfarb-Anstrichs vornehmen zu lassen. Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Arbeiten auf die möglichst billige Weise ausführen zu lassen. a. u. s.

  • Eintrag 1417. März 1851

    Nachdem der Gemeinderath unterm 7. November v. J. für hiesige Gemeinde die Einführung

    eines Eintrittsgeldes beschlossen hat, wurde heute eine aus den Mitgliedern M. H. Schmitz, Fr. Josten & H. J. Linden bestehende Commission beauftragt, mit Bezugnahme auf die vor- liegenden Vorarbeiten über die festzu- stellende Höhe dieses Eintrittsgeldes näch- stens Vorschläge zu machen.

    a. u. s.

  • Eintrag 1427. März 1851

    Gemeinderath autorisirte den Bürgermeister die Grund-Arbeiten vor dem Hessenthore voll- enden zu lassen, und die desfallsigen Kosten auf die städtische Kasse anzuweisen.

    a. u. s.

  • Eintrag 1437. März 1851

    Ein Antrag des Handlungshauses H. Thywissen & Sohnvom 21. Februar c. wurde vorgelegt, worin dasselbe behufs Beseitigung der zwischen ihm und der Gemeinde über den Eingang zum städtischen Lohhofe bestehenden Differenzen sich erbietet, jenen Lohhof für eine Summe von 500 Thlr käuflich an sich zu bringen.

    Nachdem Gemeinderath mit den übrigen auf den Gegenstand bezüglichen Verhandlungen bekannt gemacht worden, beschloß derselbe den Antrag des genannten Handlungs- hauses den Commissionen für Bauwesenund städtisches Eigenthum zur Prüfung und Berichterstattung zu überweisen.

    a. u. s.

  • Eintrag 1447. März 1851

    Die am 28. Februar c. geschehene Verpachtung des Grasgewächses in der städtischen Promenade auf 6 Jahre zu dem jährlichen Pachtpreise von 15 Thlr 25 Sgr an FuhrmannHilgers, sowie die auf die auf dieselbe Statt gehabte Verpachtung des Grasgewächses auf dem Damme längst der alten Schindgrubean der Obererftan FuhrmannFranz Piel zu dem jährlichen Pachtbetrage von 4 Thlr wurde vom Gemeinderathe genehmigt.

    Die versuchte Verpachtung des Platzes vor der städtischen Windmühle, wobei nur ein jährlicher Pachtzins von 20 Sgr. geboten worden, wurde dagegen nicht bestätigt, vielmehr der Vorsitzende ersucht, für gehörige Räumung des Platzes zu sorgen, 6 denselben gegen angemessene Vergütung als Lagerstelle

    benutzen zu lassen.

    a. u s.

  • Eintrag 1457. März 1851

    Gemeinderath ertheilte seine Bestätigung zu dem am 4. Merz c.mit dem AckererPeter Wilhelm Kaiserzu Heerdterbusch abgeschlossenen Vergleichs- Vertrage, wornach der zwischen ihm und der Stadt obschwebende Prozeß dadurch niedergeschlagen worden, daß der p Kaiser der Gemeinde sämmtliche Prozeßkosten mit 100 Thlr. 24 Sgr 3 Pf. und für die beiden streitigen Streifen Landes eine Entschädigung von drei Sgr. per Ruthe oder im Ganzen 9 Thl 20 Sgr 1 Pf. vergütet.

    a. u. s.

  • Eintrag 1467. März 1851

    Einer Mitheilung der Schul-Commissionvom 28. Februar c. gemäß, macht der als künftiger Rectordes hiesigen Progymnasiums gewählte OberlehrerDr. Mennvon Düren seinen Eintritt in die hiesige Stellung noch davon abhängig, daß ihm bei etwaiger späterer Pensionirung nach Maßgabe des Gesetzes vom 28. Mai 1846 die bisher im Lehr-Amt zugebrachte Zeit angerechnet werde.

    Gemeinderath erklärt sich damit einverstanden, daß dem Ansinnen des p Dr. Menn vorbehaltlich der Beibringung der Beweise über die erste definitive Anstellung desselben, entsprochen werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 14717. März 1851

    In Bezugnahme auf die Eingabe des frühern KaufhauspächtersH. J. Sommervom 11. vorigen Monats um Ermäßigung der von demselben noch für die Jahre 1849 & 1850 zu entrichtenden Armen- Abgabe, beschloß Gemeinderath nach Vernehmung des bezüglichen Commissionsberichtes die fragliche Gebühr von 50 Thl auf 35 Thl jährlich zu moderiren, sodaß der p Sommer dem gegenüber diese Ermäßigung lediglich aus Rücksichten auf die letzten verdienstarmen Jahre bewilligt worden, im Ganzen noch eine Summe von 70 Thl abzutragen haben wird, deren Berichtigung nach der Bestimmung des Bürgermeisters in verschiedenen Terminen erfolgen könne.

    a. u. s.

  • Eintrag 14817. März 1851

    Gemeinderath autorisirt den Bürgermeister, zum Schutze des Anstrichs des Kaufhaussaales Letztern mit einer vier Fuß hohen hölzernen Bekleidung versehen zu lassen. Die desfall- sigen Arbeiten seien öffentlich in Verding zu geben.

    a. u. s.

  • Eintrag 14917. März 1851

    Auf den Antrag des Scheibenschützen-Vor- standes auf Herstellung von Fensterscheiben und Fensterladen im Scheibenhause faßte Gemeinderath nach Anhörung des Berichtes der betr. Commission den Beschluß, die das Scheibenhaus umgebenden Hecken gehörig herstellen, und den Eingang dazu mit einem hölzernen Geländer versehen zu lassen, wodurch Beschädigungen am Scheibenhause durch die Jugend in der Folge vorgebeugt werde. Was die Instandsetzung der Fenster- scheiben und Fensterladen vom Scheibenhause

    betrifft, so ist der Gemeinderath der Meinung, daß die Gemeinde in Ansehung der beschlossenen verbesser- ten Einfriedigung diese Arbeiten nicht übernehmen könne.

    a. u. s.

  • Eintrag 15017. März 1851

    Gemeinderath beschloß ferner, das Erftufer zwischen dem Ober- und Hessenthor dem Reges'schen Eigenthume gegen- über mit Steine befestigen, und das Ufer an dem von dem Handlungshause H. Thywissen & Sohn angepach- teten Walle mit einem sogenannten Kopfwerk versehen zu lassen.

    a. u. s.

  • Eintrag 15117. März 1851

    Der von der betreffenden Commission vorgelegte Ent- wurf zur Geschäfts-Ordnung wurde vom Gemeinderath angenommen und durch Unterschrift vollzogen.

    a. u. s.

  • Eintrag 15217. März 1851

    Für die Beiwohnung der Statt findenden Cassen- Revisionen wählte Gemeinderath die Mitglieder M. H. Schmitz und Franz Josten.

    a. u. s.

  • Eintrag 15317. März 1851

    An die Stelle des frühern Gemeindeverordneten nunmehrigen Bürgermeisters Frings wählte Gemeinderath den Gemeindeverordneten H. J. Linden zum Mitglied der Commission für die Redaction der zu veröffenlichendenveröffentlichen Auszügen aus den gemeinderäthlichen Verhandlungen.

    a. u. s.

  • Eintrag 15417. März 1851

    Nachdem zwei städtische Gartenparzellen, deren Pächter insolvent geworden, am 13. d. Mts. aufs Neue zur Verpachtung ausgestellt worden sind, ertheilte Gemeinderath heute zu den desfallsigen Verhandlungen, wornach eine Parzelle von 1 Morgen 36 Ruthen 20 Fuß auf sechs Jahre zu 33 Th 10 Sgr jährlich an den GärtnerJacob Lohmannzu Hamm und die andre Parzelle von einem Morgen auf zwei Jahre zu 9 Thl 10 Sgr an den GärtnerWilhelm Neukirchen daselbst ver- pachtet worden, seine Genehmigung.

    a. u. s.

  • Eintrag 15517. März 1851

    Ein Antrag der Pumpen-Nachbarschaft des Marktes auf Bewilligung eines ferneren Zuschusses zu den Kosten des Neubaues der Pumpe wurde vom Gemeinderath abgelehnt.

    a u. s.

  • Eintrag 15617. März 1851

    In Erwägung, daß der städtische Nieder- lagen-VerwalterCornelius Elfes bei einem hie- sigen Handlungshause eine Stelle als Hand- lungs-Gehülfe angetreten hat, beschließt Gemeinderath demselben die Stelle als Niederlagen-Verwalter auf Grund des mit demselben geschlossenen Vertrages zu kündigen.

    a. u. s

  • Eintrag 15717. März 1851

    Nach Anhörung des Referats der zur Ermittelung der Höhe eines einzuführenden Eintrittsgeldes gewählten Commission und nach gepflogener Berathung geht Gemeinderath zu folgender Beschlußnahme über:

    In Erwägung, daß die leider immer mehr um sich greifende Verarmung den Wohl- stand unserer Stadt schon längst erschüttert hat und in progressiver Weise denselben allmählig ganz zu untergraben droht, wie dies schon der Umstand beweist, daß im Laufe von acht Jahren die Communalbeiträge von 2 600 Thlr bereits bis auf 10 bis 12 000 Thlr jährlich gestie- gen sind, obgleich die Einkünfte von einem nicht unbedeutenden Patrimonial-Vermögen und andern wohlthätigen Anstalten und Anlagen, laut näherer Nachweise einen Vor- theil an jährlichem Vermögens-Überschuß von circa 12 Thlr auf jedes einzelne Gemeindeglied der Beitragspflichtigen einschließlich der Unver- mögenden gewähren; in fernerer Erwägung, daß ein solcher Übelstand zum großen Theile durch den freien, fast schrankenlosen Zuzug auswärtiger besitz-. und mittelloser Individuen und Familien herbeigeführt werden, und es daher immer dringender nothwendig er- scheint, der selbstständigen Niederlassung in hiesiger Stadt durch Einführung eines

    der Theilnahme an unsern vorerwähnten Gemeinde- Nutzungen entsprechenden Einzugsgeldes, diejenigen Grenzen zu ziehen, welche dieselbe einerseits nicht über Gebühr erschweren und andererseits der Gemeinde die Vortheile und Erleichterungen sichern, wozu die neue Gemeinde-Ordnung vom 11. Merz 1850 nach § 46 sie berechtigt, bestätigt Gemeinde- rath den Beschluß zur Einführung eines Einzugsgeldes vom 7. November v. J. und beschließt ferner

    1. in der Bürgermeisterei Neuss soll die Erhebung eines Einzugsgeldes eingeführt werden.

    2. Dasselbe soll betragen a für eine Familie 30 Thlr b für einen Einzelnen 20 Thlr. Auswärtige Frauenzimmer, welche sich mit Bewoh- nern der Bürgermeisterei verheirathen, sind frei von Entrichtung des Einzugsgeldes. Neu Eingezogene, welche sich in dem ersten Jahre mit einer auswärtigen Person verheirathen, haben ein zusätzliches Einzugsgeld von 10 Thlr zu entrichten.

    3. Beamte in activem Dienst sind von Entrichtung des Einzugsgeldes befreit.

    4. Gemeinderath behält sich die Befugniß vor, in besonderen Fällen von der Einziehung des Einzugsgeldes abzusehen. Allen neu einziehenden Personen, welche sich veranlaßt finden möchten, innerhalb des ersten Jahres vom Tage des Einzuges ab, die hiesige Bürgermeisterei zu verlassen, soll das gezahlte Einzugsgeld zurückerstattet werden. Es soll übrigens die Zahlung des Einzugsgeldes die gesetzliche Bestimmung nicht aufheben, wornach diejenigen, welche im ersten Jahre ihres Einzuges Anspruch auf öffentliche Untersützung machen nach ihrem frühern Domizil zurückgewiesen werden können.

    a. u. s.

  • Eintrag 15820. März 1851

    Auf den von der Schul-Commission befürworteten Antrag des PförtnersButzonam Progym- nasiumvom 14. Dezember v. J. wird demselben in Ansehung seiner, in den letzern Jahren vermehrten Obliegenheiten für das verflossene Jahr eine Remuneration von zehn Thalern bewilligt.

    a. u. s.

  • Eintrag 15920. März 1851

    Ein Gesuch des PförtnersButzon um Bewilli- gung des unentgeldlichen Unterrichts für sein das Progymnasium besuchendes Söhnchen während des laufenden Semesters wurde für jetzt mit dem Bemerken abgelehnt, daß es dem p Butzon nach Ablauf des Semesters unbenommen sei, die Schulgeldbe- freiung für das nächstfolgende halbe Jahr nachzusuchen.

    a. u. s.

  • Eintrag 16020. März 1851

    Gemeinderath bemerkte auf ein von dem Lehrer Quossek vom Progymnasium eingereichtes Gesuch. daß ihm beim Abgange des jetzigen Rector der von diesem benutzte Gartentheil statt des seinigen eingeräumt werden möge, wie er sich die Disposition über den Gartentheil des Rector vorbehalten wolle, wornach also auf die Umtauschung nicht einge- gangen ist.

    a u s.

  • Eintrag 16120. März 1851

    An Entschädigung für verlorene Mahn- und Exekutions-Gebühren im abgelaufenen Jahr bewilligt Gemeinderath dem Steuerdiener Schmitz bei der Stadt Kasse eine Summe von fünf Thalern.

    a. u. s.

  • Eintrag 16220. März 1851

    Die Commission für Rechnungswesen erstattete heute dem Gemeinderathe Bericht über die von derselben vorgenommenen Prüfung des Gemeinde-Haushalts pro 1851, worauf der Gemeinderath ebenfalls zur Revision des Etats überging.

    Hierbei fand sich zu erinnern, daß die für Pflaster-Arbeiten Pos. Tit. V Art. 3 vorgeschlagene Summe von 300 Thlr. wieder auf das früher hierfür ausgeworfene Credit von 100 Thlr zu ermäßigen sei, da die zur Sprache gebrachte Umlegung des Pflasters in der Wallstraße noch einst- weilen unterbleiben soll. Dann sei noch dem Vorschlage der Commission die für Grund- arbeiten vor dem Hessenthore aufgenommene Summe mit Rücksicht auf die wirklichen Zahlungen von 200 Thl auf 280 Thl. zu erhöhen. Die Differenz dieser beiden Veränderungen wäre mit 120 Thlr dem Extraordinarium zuzusetzen.

    Um die Communalsteuer im laufenden Jahre nicht plötzlich gar zu hoch zu stellen, erklärt der Gemeinderath sich mit der weitern Ansicht der Commission darin ein- verstanden, daß von dem für die Aus- gleichung des Pabstmann'schen Prozesses aufge- nommenen Kapitale von 2500 Thl im laufenden Jahre statt dieser ganzen Summe ein Betrag von 500 Th abgetragen werde, wornach die diesjährige Communalsteuer, welche im vorigen Jahre 8338 Thr 6 Sgr 2 Pf betragen hat, auf 12401 Thl. 1 Sgr 2 Pf in dem Etat vorgeschlagen war, in der Wirklichkeit auf 10401 Th 1 Sgr 2 Pf zu stehen kommt. Im Übrigen wurde der Etat angenom- men und in Einnahme und Ausgabe be- lancirend zur Summe von 40800 Thlr fest- gestellt. Über den Modus der Umlage sieht Gemeinderath nähern Commissionsberichte entgegen. a. u. s.

  • Eintrag 16320. März 1851

    Die gemeinderäthlichen Commissionen zur Prüfung des von dem Handlungshause H. Thywissen & Sohn gestellten Antrages auf Veräußerung des städtischen Lohhofes an dasselbe, berichteten heute, wie sie

    es nach ihrer Ansicht nicht mit dem Interesse der Stadt vereinbaren lasse, den gedachten Lohhof käuflich abzugeben, zumal derselbe von drei Seiten an sonstiges städtisches Egeenthum anschieße, dieses letztere im Zusammenhange mit deme Lohhofe einen höhern Werth habe und zudem die Stadt leicht in den Fall kommen könne, den Lohhof zu eigenen Anlagen ge- brauchen zu müssen.

    In Ansehung auf die über dem Eingang zum Lohhofe zwischen der Gemeinde und dem Handlungshause H. Thywissen & Sohn bestehenden Differenzen waren die betreffenden Commis- sionen der Meinung, daß der von diesem Handlungshause eigenmächtig in Besitz genom- menen zwei Eingänge in den Lohhof gehörige Raum H. - G und F - Y der bezüglichen Vermessungskarte vom 22. August 1850 gegen angemessene, durch Experten, welche vom Gemeinderathe zu ernennen, zu ermittelnde Entschädigung acquiriren könne, wobei demselben dann die ausdrückliche Bedin- gung zu stellen wäre, daß der nebenan- liegende, den Eingang zum Lohhof bildende Raum den Stipulationen des Vertrages vom 8. Merz 1819 gemäß, frei gemacht werde, um solchen, wie früher, mit Fuhren be- fahren zu können.

    Den von den beiden Commissionen ausge- sprochenen Ansichten schloß Gemeinderath sich an, und beauftragte demgemäß die- selben Commissionen unter Zuziehung der Lokalkundigen hiesigen Einwohner Balthasar Derath und BauverständigenThomas die Abschätzung vorzunehmen und darüber Vorlage zu machen.

    a. u. s.

  • Eintrag 16424. März 1851

    Die Sitzung wurde begonnen mit Prüfung der städtischen Rechnung für das Jahr 1849, für welches Geschäft der Gemeinderath den Gemein- deverordneten Degreeff zum Vorsitzenden gewählt hatte. Bürgermeister Frings trat dem- nach ab, und es nahm die Versammlung unter dem Vorsitze des p Degreeff den Bericht der Commission für Rechnungswesen über die von derselben bereits geschehene desfallsige Revision ent- gegen. Aus dem Referate der Commission geht hervor, daß die Rechnung in calculo richtig ist, daß die Ausgaben überall gehörig belegt sind, und hinsichtlich der Einziehung das Nöthige geschehen ist.

    Hiernach faßte Gemeinderath den Beschluß, die Rechnung, wie hierdurch geschehe, in Einnahme zu 94202 Thlr. 16 Sgr. 7 Pf. in Rest-Ein- nahme zu 2427 Thlr 12 Sgr., in Ausgabe zu 92364 Thlr. 24 Sgr 1 Pf, in Rest-Ausgabe zu 1534 Thlr. 12 Sgr und im Bestande zu 1837 Thlr 22 Sgr. 6 Pf. festzustellen. Gleichzeitig ertheilte Gemeinderath dem RendantenStadler über die erwähnte Rechnung die Decharge.

    Über einige, von der Commission zur Beachtung für die Folge gemachte Monita behält Gemeinde- rath sich bis zur bevorstehenden Prüfung der städtischen Rechnung pro 1850 Beschluß vor.

    a. u. s.

  • Eintrag 16524. März 1851

    Der als Vorsitzender wieder eingetretene Bürgermeister trug dem Gemeinderathe vor, daß Königl. Regie- rung in Folge der Herstellung der Schleuse vor dem Oberthore, die in der Cöln-Nymweger Staatsstraße liegende Erftbrücke durch Basalt- Beflurung und Basal-Doßirungen auf Rech- nung der Gemeinde habe befestigen lassen, und daß die Kosten der Basaltstein-Lieferung auf Grund einer landräthlichen Verfügung vom 30.Januar c. bereits von seinem Vorgänger mit 197 Thl. 6 Sgr 3 cf. auf die Gemeinde-Kasse

    angewiesen seien, über die Kosten der Arbeiten ad 141 Thlr. 13 Sgr 6 Pf aber die landräthliche Behörde nunmehr ebenfalls die betreffenden Rechnungen zur Anweisung auf die Stadt- Kasse mitgetheilt habe.

  • Eintrag 16624. März 1851

    Bei dem Umstande, daß die frühere Gemein- de-Vertretung den Schleusenbau nicht sank- tionirt habe, Gemeinderath ebenfalls die Gemeinden nicht für verpflichtet erachten könne, die Kosten der Befestigungs- Arbeiten der Brücke zu übernehmen, beschließt derselbe, die Sache den Commis- sionen für Bauwesen und städtische Eigen- thum zur Prüfung mit Rücksicht auf die frühern Verhandlungen und dem- nächstigen Berichterstattung zu überwei- sen.

    a. u. s.

  • Eintrag 16724. März 1851

    Nachdem der Gemeinderath unterm 20. d. Mts. den für das laufende Jahr angefertigten Gemeinde-Etat festgestellt hat, berieth derselbe heute über den Modus der darnach aufzubringenden Communal- steuer von 10 441 Thl 1 Sgr 2 Pf.

    Der Gegenstand wurde erörtert und ein Beschluß darüber bis zur nächsten Sitzung vorbehalten. Mittlerweile habe die Commission für Rechnungswesen mit Zuziehung der beiden Gemeindeverordneten Frz. Josten & H. Thywissendie Sache nochmal in die Hand zu nehmen, und darüber zu referiren. Ein auf die Communalsteuer-Vertheilung Bezug habender Antrag mehrer hiesigen Grundeigenthümer wurde dieser Commis- son überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 16824. März 1851

    Einen Antrag des HafenmeistersMarx auf Anlage eines Schiffbauwerftes von hie- sigem Erft-Canale überwies Gemeinde- rath der Commission für Bauwesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 16924. März 1851

    Dem Gemeinderath wurden die Gesuche um Bewerbung um die Ende Juni d. J.

    vakant werdende Niederlage-Verwalterstelle vorgelegt. Zunächst bestimmte derselbe, daß die Stelle auf ein Jahr und nach Ablauf desselben weiter unter Vorbehalt monatlicher Kündigung mit der Stipulation vergeben werden solle, daß der Ver- walter drei Viertel und die Stadt ein Viertel der Gebühren zu beziehen, und derselbe als Caution eine Summe von dreihundert Thalern zu erlegen habe.

    Von den Gesuchstellern erhielten bei der Abstimmung von sechszehn Stimmen Math. Veithen neun und Ferdinand Lohausen sieben Stimmen, sodaß die Stelle an den p Veithen, auf welchen die absolute Majorität gefallen, zu übertragen ist.

  • Eintrag 1701. April 1851

    Bei der heute fortgesetzten Berathung über den Modus der diesjährigen Communalsteuer-Um- lage nahm Gemeinderath den Bericht der betref- fenden Commission über diesen Gegenstand entgegen. In Bezug auf einen von dem Gemeindeverordne- ten Schmitz gestellten Antrag auf Beibehaltung des vorigjährigen Modus, wurde zunächst darüber abgestimmt, ob auf die Vorschläge der Commission näher einzugehen sei, welche Frage durch Majorität bejahrt wurde, wornach der Antrag des p Schmitz als erledigt angesehen werden mußte.

  • Eintrag 1711. April 1851

    Hierauf kamen die Vorschläge der Commission zur Berathung, welche letztere folgende Be- schlüsse lieferte: 1. Dem Vorschlage der Commission gemäß sei die Gewerbesteuer, welche bisher mit 10 % heran- gezogen gewesen, in Ansehung, daß die Com- munalsteuer um ein Viertel nämlich von 8 338 Thl 6 Sgr 2 cf auf 10 401 Thlr 1 Sgr 2 cf erhöht worden, mit 12 1/2 % zu belassen, wobei das Verhältniß der Besteuerung gegen vori- ges Jahr nicht erhöht sei. Von 4 601 Thlr Gewer- besteuer werden hiernach 575 Thlr aufkom- men; 2 dem ferneren Vorschlage der Commission zufolge, wäre die Grundsteuer, welche bei einer Um- lage im Verhältniß zum vorigen Jahre mit ca. 87 % herangezogen werden müßte, um hierbei in etwa Rücksicht eintreten zu lassen, mit 80 % zu belasten, sodaß hierdurch von 7 263 Thl Grundsteuer, 5 810 Thl. Communal- steuer aufkommen werden. 3. Der übrige Theil der Communalsteuer ad 4 016 Thl

    sei wie folgt auf die Klassensteuer umzulegen. a. die 18te Klassensteuerstufe soll mit 50 % belastet werden, sodaß von 45 % Klassensteuer hierdurch . . . . . . . . . 228 Thl aufkommen; b. die 17te Klassensteuerstufe und die höheren Klassen sollen den Rest von . . . . 3788 Thl. nach gleichmäßigen Sätzen aufbringen; Überhaupt werden hiernach disponibel a. durch Gewerbesteuer . . . . . 575 Thl. b. durch Grundsteuer . . . . . . 5810 Thl c. durch Klassensteuer . . . . . . 4016 Thl _____________ Summe 10401 Thl. welche das Defizit des Gemeinde-Budget ausmacht.

  • Eintrag 1721. April 1851

    Der Gemeindeverordnete Schmitz gab bezüglich der Heranziehung der Gewerbesteuer zur Commu- nalsteuer die Separat-Erklärung zu Protocoll, wie nach seiner Ansicht diese Steuer-Art höch- stens nur zu 10 % zur Communalsteuer hätte herangezogen werden können. Bestimmungsmäßig solle die Communalsteuer auf Grund- und Klas- sensteuer umgelegt werden, und dann nur auf die Gewerbesteuer mit, wenn erhebliche Motive vorliegen, oder besondere Verhältnisse obwalten, was beides nicht der Fall sei. Den Ackersleuten gegenüber, welche für den Betrieb ihres Gewerbes eine besondere Steuer nicht entrichten, sowie die Gewerbetreibenden schon dadurch benachtheiligt, daß diese noch außer Grund- und Klassensteuer, Gewerbesteuer zu zahlen hätten. Er müsse daher eine höhere Belastung der Gewerbesteuer als mit 10 % um so weniger gerechtfertigt erachten, als vor wenigen Jahren noch die Gewerbesteuer 8 1/3 % an Kosten der Justiz-Verwaltung und des Bezirksstraßenfonds zugeschlagen worden, als im Jahre 1846 der Gemeinderath die Heranzie- hung der Gewerbesteuer zur Communalsteuer aus guten Gründen von 15 % auf 10 % ermäßigte, und endlich alle Gewerbe während der drei letzten verdienstarmen Jahre darniedergelegen, und sich bis heute

    noch nicht erholt haben.

    a u. s.

  • Eintrag 1731. April 1851

    Die Commission für städtisches Eigenthum berichtete dem Gemeinderath heute über die Prüfung der Resultate der vom 24. Merz c. vorgenommenen Verpachtung mehrer städti- scher Garten- und Wiesenparzellen, worauf derselbe folgenden Beschluß faßte:

    ad Art. 1 & 2 der Verpachtungs-Verhandlung: Die Verpachtung dieser beiden Wiesen resp. Landparzellen im Hammfeldebei Grimling- hausen wird in Ansehung des unverhältniß- mäßigen Pachtgebotes im Vergleich zur Flächengröße nicht genehmigt. Über die künftige Benutzung dieser Parzellen sieht Gemeinderath nähern Vorschlägen der Com- mission entgegen.

    ad Art 3. der Verhandlung

    Die Verpachtung einer Wiesenparzelle am Rheine bei Grimlinghausen von 128 Ruthen 10 Fuß zu 4 Thl 5 Sgr an Gerhard Sturm wird bestätigt.

    ad Art 4 der Verhandlung.

    Einverstanden mit dem Antrage der Com- mission und die Verpachtung des in der Nähe des Rheines gelegenen Gartenlandes von 27 Morgen 60 Ruthen 90 Fuß wird bei dem erzielten geringen Pachtgebot nicht genehmigt, vielmehr beschlossen, die auf den Rhein zu gelegenen 14 Parzellen aufs neue zur Verpachtung auszustellen, und die übrigen auf die Stadt zu gelege- nen, an die städtischen Wiesen anschießen- den 14 Parzellen für den Fall, daß die Wiederverpachtung des ersten Theiles nicht ein günstiges Resultat liefert, und es sonach nicht zweckmäßig erscheint, diese zweite Hälfte ebenfalls von neuem zur Verpachtung auszustellen, als Wiese anlegen zu lassen.

    Die Verpachtung einer Gartenparzelle von

    ad Art 5. der Verhandlung.

    fünf Morgen an dem Wege von der ehemaligen Kiesgrube nach der Chaussee vor dem Hessenthore zu dem jährlichen Pachtzinse von 47 Thl wird bestätigt.

    ad Art 6.

    Von dem aus der ehemaligen Kiesgrube hergestellte Gartenlande von 7 Morgen sind die sechs ersten Parzellen von 3 Morgen Nr. 377 - 382 des städtischen Atlas, welche 44 Thl 25 Sgr an Pacht aufgebracht haben, hierdurch bestätigt, dagegen wird die Bestäti- gung der Verpachtung der übrigen acht Parzellen von zusammen 4 Morgen, welche 27 Th 25 Sgr ein- getragen, versagt;

    ad Art. 7. Die Verpachtung eines Stück Garten- landes in der Nähe der Kuhweide von 2 Thl. Morgen 132 Ruthen 80 Fuß in 5 Parzellen zu 20 Thl 15 Sgr. wird sowie ad Art 8. jene eines Stück Acker- landes von 2 Morgen 38 Ruthen 10 Fuß in 4 Parzellen zu 10 5/6 Thl werden genehmigt.

    a. u s.

  • Eintrag 1741. April 1851

    Gegen die auf drei Jahre geschehene Verpachtung des städtischen Hauses in der Alleestraße zu dem jährlichen Pachtpreise von 15 Thr 5 Sgr an den GärtnerLorenz Zaunbrecher findet Gemein- derath Nichts zu erinnern.

    a. u. s.

  • Eintrag 1751. April 1851

    Auf den Antrag der Nachbarschaft am Zollthore bewilligte Gemeinderath für die Herstellung einer neuen Pumpe daselbst einen städtischen Zuschuß von 25 Thlr mit der gleichzeitigen Bestimmung, daß in der Folge nur dann ähnliche Zuschüsse zuerkannt werden sollen, wenn die Pumpen in hiesiger Stadt hergestellt werden.

    a. u. s.

  • Eintrag 1767. April 1851

    Der vorsitzende Bürgermeister referirte Namens der betr. Commission dem Gemeinderath über den Stand der Verhandlungen über die Her- stellung der Schleuse vor dem Oberthore sowie über die von der höhern Behörde angeord- neten Befestigungs-Arbeiten an der Erft- brücke in der Cöln-Nymweger Staats- straße, worauf der Gemeinderath in Bezug auf die von der Gemeinde geforderte vor- schußweise Berichtigung der Kosten der zu- letzterwähnten Befestigungs-Arbeiten erklärte, daß er die Gemeinde zu diesen Arbeiten nicht verpflichtet erachten und demnach auch die Zahlung der fraglichen Kosten nicht genehmigen könne.

    Die Verwaltung wurde hiernach ersucht, unter Zuziehung der beiden Commissionen eine an Königl. Regierung einzurei- chende Remonstration anzufertigen, in welcher letztern das ganze Sachverhältniß darzulegen sei, und diese sobald wie möglich zu expediren.

    a. u. s.

  • Eintrag 1777. April 1851

    Ein Antrag des Unternehmers der Reinigung der öffentlichen Plätze, Peter Joseph Krenseler, auf Erhöhung seiner Entschädigung, wurde mit Bezug auf den vorliegenden Vertrag abgelehnt.

    a. u. s.

  • Eintrag 1787. April 1851

    In Folge eines von der Schul-Commission vorge- legten Antrages des OberlehrersBlumberger vom Progymnasium auf Erlassung des Schul- geldes für seinen diese Schul-Anstalt besuchen-

    den Sohn, beschließt Gemeinderath, daß der genannte Lehrer einstweilen nur den untersten Schulgeldsatz von zehn Thalern für seinen Sohn zu zahlen habe.

    a. u. s.

  • Eintrag 1797. April 1851

    Gegen die Übernahme der Kosten der Hülfsnachtwache vom 16. Merzbis 1. April c. im Betrage von 8 Th 16 Sgr auf die städtische Kasse findet Gemeinderath Nichts zu erinnern. Da früherm Beschlusse gemäß die Hülfsnachtswache nur bis zum 15. Merz bestehen sollte, so sei das Polizei-Amt für die Zulassung derselben über diese Zeit hinaus, in angemessener Weise zu verwarnen.

    a. u. s.

  • Eintrag 1807. April 1851

    Dem Gemeinderathe wurde die von dem Stadt- rentmeisterStadler für das Jahr 1850 gelegte städtische Rechnung nebst den dazu gehörigen Belegen und einer Revisionsverhandlung des Bürgermeisters zur Prüfung vorgelegt. Derselbe beauftragte die Commission für Rechnungswesen, diese Prüfung vorzunehmen und ihren Bericht darüber zur Zeit vorzutragen.

    a. u. s.

  • Eintrag 1817. April 1851

    Auf Antrag des Stadtrentmeisters Stadler beschließt Gemeinderath zur Bestreitung der laufen- den städtischen Ausgaben, eine fernere Summe von tausend Thalern gegen Verzinsung von 4 1/2 % und vorbehaltlich der Rückerstattung im Monat November, bei der Sparkasse aufzunehmen.

    a. u. s.

  • Eintrag 1827. April 1851

    Ein Gesuch des GerbersB. Derath um anzuordnende Fällung von Bäumen in der Nähe seiner Gerberei in der Promenade wird der Commission für städti- sches Eigenthum überwiesen.

    a u s.

  • Eintrag 1837. April 1851

    Auf einen Antrag des J. P. Wolf auf Erlaß der Hundesteuer wurde nicht eingegangen.

    a. u. s.

  • Eintrag 1847. April 1851

    Gemeindeverordnete Haanen & Thywissen waren abgetreten.

  • Eintrag 1857. April 1851

    Die betreffenden Commissionen zur Ab- schätzung des von dem Handlungshause H. Thywissen & Sohn in Besitz genommen-. nen Theiles des der Stadt zugehörigen Ein- ganges zum städtischen Lohhofe berichteten heute dem Gemeinderath, wie sie in ihrer überwiegenden Majorität - 5 gegen 2 - der Ansicht seien, daß der fragliche Theil jenes Einganges in Berücksichtigung, daß letz- terer so beeinträchtigt worden, daß darauf keine Drehung mittelst Fuhren mehr möglich sei, diese vielmehr auf dem Lohhofe selbst angelegt werden müsse, welcher dadurch verliere, auf einen Werth von 500 Thlr anzunehmen sei. Diese Majorität ist ferner der Meinung, daß dem gedachten Handlungshause der genannte Theil des Lohhof-Einganges für diese Taxe unbe- schadet aller Rechte dritter mit der Bedin- gung anzubieten sei, daß diese Offerte als nicht betrachtet werden müsse, falls genanntes Handlungshaus nicht jetzt darauf eingehen möchte. Endlich waren die Commissionen einstimmig dafür, daß das Handlungshaus Thywissen angehalten werde, den Eingang zum Lohhofe nach Inhalt des Art. 3 des Vertrages vom 8. Merz 1829 zu räumen, und auf Erfordern der Stadt die aus dem Eingang in den Loh- hof gehende Thür in ein Einfahrtsthor zur unbeschränkten Benutzung der Stadt neuzuschaffen.

    Gemeinderath tritt der Majorität der Commissionen einstimmig bei, und ersucht den Vor- sitzenden, den gegenwärtigen Beschluß dem Handlungshaus Thywissen & Sohn mit der Aufforderung mitzutheilen, sich innerhalb drei Wochen darüber zu erklären.

    a u s.

  • Eintrag 186

    In Folge einer Eingabe der hiesigen Bürgerschaft vom heutigen Tage war der Gemeinderath heute außergewöhnlich zusammenberufen, um die etwa vorzunehmenden Schritte in der in der nächsten Zeit zur Entscheidung kommenden Ange- legenheit wegen Feststellung der Linie für die Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn in der Strecke von hier bis Düsseldorf zu berathen.

    Durch die fragliche Eingabe wird unter Ausein- andersetzung der dafür sprechenden Motive der Antrag gestellt, daß der Gemeinderath eine Commission ernennen möge, welche sich nach Berlin begebe, um die Sachlage Sr. Majestät des Königs vorzutragen, und die Allhöchstderselben die Verwirklichung des diesseitigen Wunsches zu erbitten, daß die ursprüngliche Bahnlinie mit einem Hauptbahnhofe hier bei Neuss beibehalten werde.

    Gemeinderath wurde durch die geschehenen Diskussionen über den Stand der bezüglichen Verhandlungen und namentlich in Hinsicht auf die hierbei zur Sprache kommenden Interessen von Neuß noch näher unterrichtet, wornach derselbe per majora den Beschluß faßte, eine aus zwei Mitgliedern bestehende Deputation der Stadt zur Wahrnehmung der städtischen Interessen nach Berlin zu entsenden.

    Die Wahl dieser Deputation wurde bis zum nächsten Montag vertagt, bis wann die bisherige gemeinderäthliche Commission für Eisenbahn-Ange- legenheiten die derselben zu gebenden Aufträge zu berathen und mitzutheilen habe.

    a. u. s

  • Eintrag 18714. April 1851

    Auf den Antrag des GerbersB. Derath beschloß Gemeinderath nach Vernehmung der Commis- sion für städtische Eigenthum, zwei in der Nähe der Derath'schen Gerberei in der Pro- menade stehende Akazien, große Bäume, wodurch der für das Gerbergeschäft des Derath nöthige Luftzug in nachtheiliger Weise behindert wird, fällen, und an einem dritten Baume mehrere Zweige abnehmen zu lassen.

    a. u. s.

  • Eintrag 18814. April 1851

    Zwei Kosten-Anschläge des Uhrmachers B. Jansen über nöthige Reparaturen an der Münster- kirche und der Rathaus-Uhr wurden der Commission für Bauwesen zur nähern Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 18914. April 1851

    Gemeinderath erklärt sich damit einverstanden, daß die Pumpe an dem städtischen Hause am Oberthore auf Kosten der Stadt her- gestellt werde, und wurde demgemäß der vorsitzende Bürgermeister ersucht, das Nöthige dieserhalb zu veranlassen.

    a. u. s.

  • Eintrag 19014. April 1851

    In Folge eines Antrages des Communal- steuerdienersSchmitz auf Bewilligung einer zusätzlichen Entschädigung für erlittene Einbuße an Gebühren wurde demselben mit Rücksicht auf die von dem Stadtrentmeister Stadler darüber angegebenen Motive eine fernere Vergütung von fünf Thl. aus städtischer Kasse zuerkannt.

    a. u. s.

  • Eintrag 19114. April 1851

    Ein Antrag des Stadtrentmeisters Stadler auf successive Bezeichnung der städtischen Land- und Gartenparzellen durch Grenz-

    steine wurde der Commission für städtisches Eigenthum überwiesen.

    a. u. s.

    Ebenmäßig wurde ein Antrag auf Anschaffung von Rouleaux an die Stelle der abständigen Vor- hänge an den Fenstern des Kaufhaussaales den betr. Commissionen zugetheilt.

    a. u. s.

  • Eintrag 19214. April 1851

    Der vorsitzende Bürgermeister legte dem Gemein- derath eine Verfügung Königl. Regierung vom 4. April c. I S. II Nr. 2816 vor, wornach diese Behörde, bevor sie zu der von der Gemeinde beab- sichtigten Aufnahme eines Capitales von 2 500 Thl bei der Sparkasse zur Bestreitung der Kosten für die Lieferungen an die Armen die Genehmigung des Oberpräsidenten einholen könne, noch die Äußerung des Gemeinderathes über die Zeit und die Art und Weise der Zurückerstattung verlangt.

    Gemeinderath gab hierauf die Erklärung ab, daß das fragliche Kapital noch vor Schluß des laufenden Jahres theils aus der vom Staate zu leistenden Vergütung, theils aus der im laufen- den Gemeinde-Budget zur Deckung der etwaigen Differenz disponibel gestellten Summe von 600 Thl zurückerstattet werden solle.

    a. u s.

    Gegen die Fassung des aufgestellten Vertrages mit dem neu gewählten Niederlage-Verwalter Veithenvom 5. April c. fand Gemeinderath Nichts zu erinnern.

    a. u. s.

  • Eintrag 19314. April 1851

    In Folge einer Interpellation des Gemeinde- verordneten M. H. Schmitz an den vorsitzenden Bürgermeister Frings und dessen Stellvertreter Beigeordneten Le Hanne, ob sie noch ferner als gewählte Gemeindeverordnete in Funktionen zu bleiben gedächten, ungeachtet sie als Mitglieder des Gemeinde-Vorstandes nach den §. §. 15 & 27 nicht zugleich Gemeinderaths-Mitglieder sein können, gab der p Bürgermeister Frings

    in seinem und im Namen des p Lehanne folgende Erklärung ab:

  • Eintrag 19414. April 1851

    " In Erwägung, daß die neue Gemeinde- ordnung vom 11. Merz 1850 dem Gemeinderath die Befugniß ertheilt, entweder einen collegia- lischen Gemeindevorstand mit Schöffen, oder wie hier geschehen, einen Bürgermeister der zugleich den Vorsitz im Gemeinderathe zu führen hat, mit den nöthigen Beige- ordneten zu wählen, in der besagten Gemeinde- ordnung aber über die, aus dem letzten Wahlmodus entstehenden Consequenzen die nöthigen leitenden Bestimmungen nicht getroffen worden; - in fernerer Erwä- gung, daß die Lücke in der Gemeinde- ordnung durch die Ministerial-Verfü- gung vom 27. September 1850 - nach welcher der an die Stelle des kollegialischen Gemein- de-Vorstandes tretende Bürgermeister und dessen Beigeordnete zugleich gewählte Mit- glieder des Gemeinderathes sein können - indirect anerkannt, zugleich aber auch ergänzend ausgestellt wird und sonach kein Competenz-Zwefel mehr übrig bleibt, - erklären sie, daß sie in die- ser Verfügung keinen Nachtheil für die hiesigen Gemeinde-Angelegenheiten wahrnehmen, und daher sich einstweilen nicht veranlaßt sehen können, auf ihre Eigenschaft als gewählte Gemeinde- verordneten ohne Weiteres zu verzichten.

    Gemeindeverordneter Dünbier erklärte noch zu Protocoll, wie er sich der Ansicht des Gemeindeverordneten Schmitz, daß der Bürgermeister und dessen Beigeordneter nach den angezogenen Stellen der Com- munal-Ordnung nicht gleichzeitig Mit- glieder des Gemeinderathes sein dürften, nur beitreten könne.

    a. u. s.

  • Eintrag 19514. April 1851

    In Verfolg des Beschlusses vom 12. d. Mts. wählte Gemeinderath den Bürgermeister Frings und den Gemeindeverordneten Josten

    neu in der jetzt zur Entscheidung gelangenden Frage wegen Feststellung der Linie der Aachen-Düsseldorfer- Eisenbahn in der Strecke von hier bis Düsseldorf im allgemeinen Interesse der Stadt das Nöthige zu unternehmen.

    a u. s.

  • Eintrag 19628. April 1851

    Gemeinderath ertheilt zu der geschehenen Verpachtung des Windmühlenplatzesan den MühlenbauerCremer und den KaufmannTheodor Flemming zum jährlichen Pachtpreise von 8 Thl resp. von 2 Thl auf die Zeit von sechs Jahren, seine Genehmigung.

    a. u s.

  • Eintrag 19728. April 1851

    Dem Gemeinderath wurden heute die Verhandlungen wegen Feststellung des Statuts für die hier zu er- richtende selbstständige Klostergemeinde barmherziger Schwestern vorgelegt, woraus derselbe entnahm, daß die Ministerien der geistlichen Angelegenheiten und des Inneren gemäß Rescript vom 28. Dezember 1850 Nr 3229 den bisherigen Statut-Entwurf nicht

    zur Genehmigung geeignet gehalten, sondern dafür mehrere Modifikationen in Vorschlag gebracht hätten, daß darauf die hiesige Hospital- Verwaltung Veranlassung genommen habe, das Erzbischöfliche General-Vikariat um Mit- theilung derjenigen Abänderungen des Statuts zu bitten, welche die vorbehaltlose Genehmigung des Herrn Erzbischofs erhalten werden, und endlich in einem Antwort- schreiben vom 9. April c. das Erzbischöfliche General-Vikariat die den verschiedenen Paragraphen des Statuts zu gebende andere Fassung communizirt sei, welche letztern die Genehmigung der Staatsbehörde jedenfalls mehr als früher in Aussicht stellen dürfte.

    Nach gepflogener umsichtiger Berathung erklärte Gemeinderath, wie er gegen die von dem Erzbischöflichen General Vikariat auf- gestellten Statut-Veränderungen Nichts zu erinnern finde.

    a. u. s.

  • Eintrag 19828. April 1851

    Auf einen Antrag des Unterpächters der städtischen Bleiche zwischen dem Niederthore und Rhein- thoreJoseph Doffine auf Bewilligung von Nach- laß an der Pacht, wurde nicht eingegangen.

    a. u. s.

  • Eintrag 19928. April 1851

    In Folge eines Antrags des FruchtmaklersFasbender wegen anderweiter Einrichtung der amtlichen Feststellung der Fruchtpreise beschloß Gemein- derath die Angabe dieser Preise von nun an nur unter Zuziehung zweier Makler und eines Fruchthändlers machen zu lassen.

    a. u s.

  • Eintrag 20028. April 1851

    Gemeindeverordnete Thywissen & Haanen waren abgetreten.

  • Eintrag 20128. April 1851

    Der vorsitzende Bürgermeister trug dem Gemeinderathe vor, wie er den Beschluß vom 7. d. Mts., wornach dem Handlungshause Thywissen & Sohn der von denselben in Besitz genommenen Streifen des Eingangs zum städtischen Lohhofe gegen eine Kaufsumme von 500 Thlr angeboten

    werden solle, jenem Handlungshause mitgetheilt, und darauf die Erkärung erhalten habe, daß es auf den Vorschlag nicht eingehen könne, vielmehr wiederholt die Behaup- tung aussprechen müsse, daß der den Eingang zum Lohhofe bildende Raum unter Belassung der Servität des Durchganges ein Zubehör zu seiner Oelmühle sei, und es demgemäß auch zur Vornahme der geschehenen Veränderung an jenem Eingange berechtigt gewesen wäre, welche Behauptung auf eine vorgelegte Denk- schrift und ein Gutachten des Advokat-AnwaltEsser I von Cöln gegründet werde.

    Da Gemeinderath überzeugt zu sein glaubt, daß die Gemeinde in ihrer früher ausgesprochenen Be- hauptung wegen des Eigenthums des Eingangs zum Lohhofe in ihrem vollen Rechte sich befindet, so wurde vorläufig beschlossen, über die Sache auch Seitens der Gemeinde sich ein Rechtsgutachten geben, dabei aber unter Zuziehung der Commis- sion (der Commission) für städtisches Eigenthum mit dem betreffenden Anwalt vorher eine Lokal- besichtigung Statt finden zu lassen.

    Bis zur Vorlage dieses Gutachtens behält Gemein- derath sich nähern Beschluß vor.

    a u. s.

  • Eintrag 20228. April 1851

    Eine Eingabe des Handlungshauses H. Thywissen & Sohnvom 24. d. Mts. wurde vorgetragen, worin dasselbe behufs angemessener Gradeziehung und Erbreiterung der von der Oberstraßenach der Erft führenden Straße sich erbietet, der Stadt von dem ihm theilweise zugehörigen, ehemaligen Schellens'schen Hause einen Theil von 12 Fuß 3 Zoll Breite gegen eine Entschädigung von 200 Thlr. abzutreten, wogegen dann der Abbruch der an die Gemeinde früher veräußerten Ecke des gegenüber liegenden Keuten'schen Erbes unterbleiben würde.

    Gemeinderath erwiderteerwiederte auf diesen Vorschlag, wie es dem Handlungshaus Thywissen anheim- gegeben werde, entweder gleich dem bestehenden

    Vertrage gemäß, die Keuten'sche Ecke ab- zubrechen, oder aber die Straße nach dem von ihm jetzt vorgelegten Plane durch theil- weisen Abbruch des Schellens'schen Hauses jedoch ohne Entschädigung binnen Jahresfrist zu erweitern, über welchen letztern Punkt das gedachte Handlungshaus sich in acht Tagen zu erklären habe.

    a u. s.

  • Eintrag 20328. April 1851

    Ein Rescript der Königl. Regierung vom 19. April c. über den Modus der Com- munalsteuer für das laufende Jahr wurde der betreffenden Commission zur nähern Berichterstattung überwiesen.

  • Eintrag 20428. April 1851

    Zur Bestreitung der laufenden städtischen Ausgaben ermächtigte Gemeinderath den Bürgermeister eine fernere Summe bis zu 2 000 Thlr bei der Sparkasse unter der Bedingung der Rückerstattung im Monat November d. J. zu negociiren.

    a u. s.

  • Eintrag 2055. Mai 1851

    Die Sitzung beginnt mit der erneuerten Berathung über die Feststellung des Communalsteuer-Modus, in welcher Beziehung zunächst nachstehender Commis- sionsbericht vorgetragen resp. zu Protocoll gegeben wurde:

    " Von der bezüglichen gemeinderäthlichen Commission wurde " heute in Folge Rescriptes Königl. Regierungvom "19. d. Mts. I S. II 4718 M. neuerdings über den für das " laufende Jahr anzunehmenden Modus der Commu- " nalsteuer-Umlage Berathung gepflogen. " Auf Grund einer Vorlage der Commission war durch Be- " schluß des Gemeinderathes unterm 1. April c. fest- " gestellt worden, daß behufs Aufbringung des 10 401 Thl " 1 Sgr 2 Pf - 2 062 Thl 25 Sgr 1 Pf mehr als im vorigen " Jahre - betragenden Defizits im Gemeindebudget, " a die Gewerbesteuer mit 12 1/2 % (2 1/2 % mehr als pro " 1850) heranzuziehen sei, wodurch von 4 601 Thlr. dieser " Steuer . . . . . . . . 575 Thlr. " aufkommen; " die Grundstreuer mit 80% zu belasten wäre, " sodaß hierdurch von 7 263 Thlr . . 5 810 Thlr " disponibel werden, " und c. die 18te Stufe der Klassensteuer " ad 456 Thl mit 50 % und die 17te und " die höhern Stufen derselben mit 102 % her- " anzuziehen seien, wodurch etwa 4 016 Thlr " aufkommen. ___________ Summe wie oben 10 401 Thlr " Königl. Regierung hat hierauf in dem obenallegirten " Rescript verfügt, wie die Erhöhung des Zuschlages " zur Gewerbesteuer von 10 auf 12 1/2 % angemessen " erscheine, was aber nicht gerechtfertigt sein würde,

    "die Grundsteuer geringer heranzuziehen, als die Klassen- "steuer, und bei der Umlage auf letztere die "Anwendung von Steigesätzen aufzuheben. Wenn schon "so sagt Königl. Regierung weiter, bei einem "Defizit von nur 4/5 des jetzigen, Veranlassung vor- "läge, bei dem Zuschlage zur Klassensteuer eine "Progression eintreten zu lassen, so müsse solche jetzt um "so mehr erforderlich werden, und werde daher "die Beibehaltung des anscheinend angemessenen "vorigjährigen Umlage-Modus anheimgegeben.

    " Die Commission, welche die Ansicht der Königl. " Regierung in sorgfältige Erwägung genommen, " glaubt indessen an ihrem frühern Votum fest- " halten zu müssen, und erlaubt sich für diese " ihre Meinung nachstehende Gründe anzuführen: "Was zunächst die Einordnung der Königl. " Regierung betreffe, daß die Grundsteuer im " Vergleich zur Klassensteuer, welche von der " 17. Stufe ab mit 102 % belastet werden " solle, höher als mit 80 % herangezogen " werden könne, so bemerkt die Commis- " sion, wie sie bei Proponierung dieses Pro- " zentsatzes von der Ansicht ausgegangen sei, daß " den Grundeigenthümern gegenüber deshalb in " etwa Rücksicht gebraucht werden müsse, weil " dieselben an der Klassensteuer ohnehin den " höhern Satz zu zahlen haben, während die " Gewerbetreibenden, welche in der Regel nur " wenig Grundsteuer entrichten, von der Gewer- " besteuer nur einen geringen Communal- " steuer-Satz abtragen, wobei noch zu erwägen " bleibt, daß den Gewerbetreibenden seit " einer Reihe von Jahren durch kostspielige " commerzielle Anlagen manche Vortheile " bereitet worden sind. Es hatten sich auch die " Ackersleute in einer Eingabe an den Ge- " meinderath noch besonders dafür verwendet, " daß die Grundsteuer nun in demselben Ver- " hältnisse zur Communalsteuer herangezogen " werde, wie die Gewerbesteuer, und den " nun dieser Antrag nach dem Obenangesagten " wenigstens in etwa Berücksichtigung ver- " diente, so hat die Commission um der

    " Billigkeit Rechnung zu tragen geglaubt, wenn sie für die " Grundsteuer, welche bei einer gleichmäßigen Belastung " mit ca. 87 % herangezogen worden wäre, einen " Communalsteuersatz von 80 % vorgeschlagen hat. " Hinsichtlich der von der Königl. Regierung ange- " rathenen Beibehaltung von Steigesätzen kann die " Commission nicht umhin zu erklären, wie sie das " Princip einer progressiven Umlage nach der in " ihrer Vertheilung bereits eine Progression bildenden " Klassensteuer nicht anzuerkennen vermöge, " denn, da die Klassensteuer schon selbst progres- "sive vertheilt werde, so [mioleire?] die progressive " Umlage der Communalsteuer nach Maßgabe " der Klassensteuer eine doppelte Steigerung, " welche letztere aber jedenfalls als etwas Unbilliges " erscheine. Sei auch in den beiden letztern Jahren " die auf die Klassensteuer fallende Communal- " steuer progressiv umgelegt worden, so dürfe " die Veranlassung dazu doch nur lediglich in " den besondern Zeitverhältnissen gelegen haben, " übrigens stehe es aber fest, daß diese Umlage " nur in wenigen Gemeinden eingeführt " worden, daß sie allenthalben für eine ungerechte " Einrichtung erkannt sei, und nirgends Stand " halten werde. Die höhern Bestimmungen über " die Aufbringung der Communalsteuer besagen " zwar, daß die untersten Stufen möglichst er- " leichtert werden sollen. Dies sei hier aber " auch durchaus der Fall, da die ungefähr " ein Drittel der Gesammt-Klassensteuer " ausmachenden beiden untersten Stufen " (19te & 20te) gar nicht, und die folgende 18te " Stufe nur mit 50 % herangezogen werde, " während fast in keiner einzigen andern Gemeinde " die 19te Stufe von der Communalsteuer freige- " lassen sei, im Gegentheil fast überall eine " gleichmäßige Communalsteuer-Umlage schon mit " der 19te Stufe beginne. Wenn nun von den- " jenigen Klassensteuerpflichtigen, welche in " der 17ten Stufe und höher oder zu 4 Thlr. und " höher veranschlagt sind, der gleichmäßige Satz

    " von 102 % gefordert werde, so dürfe man sich dann " überzeugt halten, daß dieselben diesen Satz auch " mit gleicher Leistungsfähigkeit abzutragen im " Stande sind. Durch Einsichtnahme in die " Steueralben hat die Commission sich davon " vergewissert, daß die zu 4 Thlr und 6 Thlr Klassen- " steuer veranlagten Personen ihren Verhältnissen " gemäß denselben Communalsteuersatz pro Thlr " aufbringen können, den auch die höher " Veranschlagten entrichten, und daß es eine Un- " gerechtigkeit sein würde, wenn diese für " Erstere einen Theil der Communalsteuer " mit abtragen sollten. Eine große Er- " leichterung sei der hiesigen Mittelbürger- " klasse auch durch die seitherige Einführung " des unentgeldlichen Elementar-Unterrichtes " gewährt, wodurch eine Summe von mehren " Tausend Thalern mehr als sonst durch Commu- " nalsteuer aufgebracht werden müsse, sodaß " mit andern Worten jetzt das Schulgeld pro- " gressiv nach den Steuern abgeführt werde. " Eine fernere Erleichterung sei derselben " dadurch bereitet, daß hier die nicht un- " bedeutenden Einquartierungen lediglich nach " der Klassensteuer und daher in einem solchen " progressiven Verhältnisse vertheilt werden, wie " dies in keiner andern Gemeinde der Fall " sei.

    "Die Commission ist hiernach der Ansicht, "daß gegen die Mittel- und entweder Partizip und Substantiv beide im Singular oder im Pluralunvermögenden entweder Partizip und Substantiv beide im Singular oder im Plural"Bürgerklasse jede mögliche Rücksicht, wie "soweit solche sich mit der Gerechtigkeit und "der Billigkeit verträgt, beachtet worden, "ohne daß darum dem Princip einer "schrankenlosen Progressiv-Umlage gehuldigt "werde. Sie kann demnach auch dem Gemein- "derath den einmal für das laufende Jahr "beschlossenen Communalsteuer-Modus nur

    "wiederholt zur Annahme empfehlen. "Sollte indessen darauf bestanden werden wollen, daß die "Grundsteuer in demselben Verhältnisse wie die Klassen- steuer zur Communalsteuer herangezogen werde, so "möge hierauf allenfalls eingegangen werden, und würde dann die Grundsteuer statt mit "80 % mit 87 % und die Klassensteuer von der "17. Stufe ab ebenfalls mit 87 % belastet werden, "aber unter allen Umständen hält die Commis- sion dafür, daß jene gleichsam doppelte Pro- gression zurückfallen müsse.

    " Was endlich das von Königl. Regierung " gemachte Monitum betrifft, daß die für un- " vorhergesehene Ausgaben im Etat disponibel " gestellte Summe von 1 858 Thl. 7 Sgr 7 Pf. zu " hoch erscheine, und in andern Gemeinden von " gleichem Umfange stets nur ein Viertel daher " bereit gestellt sei, so werde erwiedert, daß " jene Summe in der Regel kaum ausreiche. Die " hiesige Gemeinde könne nämlich nicht mit " jeder andern Gemeinde von gleichem Umfange " in Vergleich gezogen werden, indem es wenige " Gemeinden geben dürfte, wo ein so erhebliches " Patrimonial-Vermögen zu verwalten sei, wie " eben hier, und grade sei es die Unterhaltung " des städtischen Eigenthums, welche viele unvorher- " gesehene Ausgaben mit sich bringe. Dann sei " die Gemeinde Neuhs in verschiedene Prozesse " verwickelt, welche bereits jetzt manche Ausgabe " herbeigeführt haben, und nach Umständen noch " weitere bedeutende Summen erfordern, " die sich allerdings im Voraus nicht genau " bestimmen lassen. Die Commission glaubt demnach " darauf antragen zu müssen, daß die gedachte " Summe zur Bestreitung unvorhergesehener " Ausgaben ungeschmälert auf dem Etat belassen " werde. So geschehen zu Neuss am 29. April 1851. gez. Josten - Degreeff - Kayser - J. Lehanne

    Nach Verlauf dieses Berichtes trug der Bürgermeister in seiner Eigenschaft als Gemein- deverordneter nachfolgenden Antrag vor: " Nachdem Königl. Regierung den in der Sitzung " des Gemeinderathes vom 1. April des Jahres beschlosseneden ... beschlossenen Verteilungsmodusn " Verteilungsmodus der diesjährigen Commu- " nalsteuer - in Beziehung auf die höhere Belastung " der Klassensteuer als der Grundsteuer sowie auf " die fast gänzliche Ausmerzung der Steigesätze " aus den Klassensteuerstufen - aus dem " Grunde nicht genehmigt hat, weil weder für " die eine noch die andere Abänderung der " Gemeinderath irgend einen Beweggrund an- " gegeben habe, und es sich jetzt hauptsächlich " darum handelt, entweder durchgreifende " Motive dafür geltend zu machen, oder den " Ansichten der Königl. Regierung durch " theilweise Beibehaltung des vorigjährigen " Modus sich anzunähern, ist der Unter- " zeichnete nach reiflicher Erwägung der ob- " waltenden Verhältnisse der Meinung, daß " eine Annäherung in letzterer Richtung um " so zweckmäßiger sei, als dadurch einem die " Sache immer mehr verzögernden Prinzipien- " Kampf für und wider jene Abänderungen " vorgebeugt wird und Vorschläge ermöglicht werden, " welche mehr geeignet sind, die widerstre- " benden Interessen zu versöhnen und die großen " Nachtheile eines noch längern Verzuges zu " beseitigen.

    " Von diesem Gesichtspunkte aus und weil die " Communalsteuer nur ein Viertel gegen " voriges Jahr hat erhöht werden müssen, "halte ich es nicht weniger den Umständen " als der Billigkeit angemessen, daß wie ge- " schehen, der Beitrag von der Gewerbesteuer " von 10 auf 12 1/2 %, also ebenfalls um ein " Viertel erhöht, dagegen von einer Verminde- " rung der Beiträge an der Grundsteuer zu " größerer Belastung der Klassensteuer abge-

    "sehen werde und folgerichtig dann auch die Beiträge "von der Grund- und Klassensteuer ebenfalls um "1/4 erhöht werden. -

    " Was nun noch die Vertheilung der Beiträge von " der Klassensteuer unter die einzelnen Stufen " derselben anlangt, so wurden - da die 20te und 19. " Stufe wie bisher so auch in diesem Jahre beide " frei bleiben sollen - zur Erleichterung der " Mittelklassen, Steigesätze von der 18ten bis zur 12ten " Stufe einschließlich wohl gerechtfertigt erscheinen. " Es wäre auch hierauf um so unbedenklicher ein- " zugehen, als für das künftige Jahr durch die bevor- " stehende Einführung einer klassifizirten Einkommen- " steuer ohnehin eine neue und hoffentlich richtigere " Grundlage zur Vertheilung der Communalsteuer " gegeben sein wird.

    "Bei Anwendung dieser leitenden Grundsätze bin "ich nun zu demden in der untenfolgenden Aufstellung "zu ersehenden Resultate gekommen, dessen Geneh- "migung ich dem Gemeinderath empfehlen zu " dürfen glaube. "Neuss, den 5. Mai 1851. gez. M Frings.

  • Eintrag 2065. Mai 1851

    "Communalbeiträge für 1851 10 401 -- -- -- Th. 10 401 -- -- -- " Hiervon kommen auf die Gewerbe- " steuer = Th. 4601 - 8 - 4 à 12 1/2 % 575 -- -- -- also auf die Gewerbe steuer 575 Th ___________ Rest Th 9 826 -- -- -- ___________ " Dieser Rest auf die Grund- und " Klassensteuer pro rata vertheilt, " kommt auf die " Grundsteuer = Th. 7 263 - 2-2 Th. 6 237 -- -- -- also auf die " [???] Thlr. 25 3/4 Sgr stark?] Grundsteuer 6 237 Th " Klassensteuer = 4 180 -- -- Th 3 589 -- -- -- also auf die " (mit Ausschluß der Klassensteuer " 20. & 19. Stufe.) 3 589 Th ________ Th. 10401 -- -- -- " Vertheilung der obigen Communalsteuern " von Th 3 589 auf die verschiedenen Stufen " der Klassensteuer von der 18ten Stufe " aufwärts. " Th 3 -- 18te Stufe = 456 Th. à 12 1/2 Sgr = Th. 190 -- -- " " 4 -- 17 " = 410 Th. à 15 Sgr = " 205 -- -- " " 5 -- 16 " = 135 Th. à 18 Sgr = " 80 -- -- " " 6 -- 15 " = 234 " à 20 " = " 164 -- -- ________ __________ zu übertr. 1 235 Th Th 639 -- --

    Übertrag 1 235 Th 639 Th " Th 8 -- 14te Stufe = 280 Th. à 24 Sgr. = 224 Th. " 10 -- 13 " = 220 Th. à 25 1/2 Sgr. = 187 Th. " 12 -- 12 " = 264 Th. à 26 1/2 Sgr. = 233 Th " 15 -- 11 " = 285 Th. ) " 18 -- 10 " = 252 Th. ) " 24 -- 9 " = 288 Th. ) " 30 -- 8 " = 240 Th. ) " 36 -- 7 " = 252 Th. } 2181 à 31 3/4 Sgr. = 2308 Th. " 48 -- 6 " = 144 Th. ) " 60 -- 5 " = 240 Th. ) " 72 -- 4 " = 216 Th. ) " 120 -- 2 " = 120 Th. ) " 144 -- 1 " = 144 Th. ) _________ ___________ Summe 4180 Th 3591 Thlr.

  • Eintrag 2075. Mai 1851

    Im Verlauf der hiernach eröffneten Diskussion stellte der Gemeindeverordnete Dr. Hellersberg den Antrag, daß mit Rücksicht auf die vor der Königl. Regierung angegebenen Motive die Klassen- steuer-Umlage für das laufende Jahr noch nach denselben Grundsätzen Statt finden möge, wie im vorigen Jahre, da dieser Modus billig erscheine und auch von Königlicher Regierung empfohlen worden.

    Bei der nach verschiedenen Erörterungen über den Gegenstand vorgenommenen Abstim- mung ergab sich, daß von den anwesenden vierzehn Gemeindeverordneten acht für die in dem Commissionsberichte ausgesprochene Ansicht waren. Von den übrigen sechs Gemeindeverord- neten erklärten sich einschl. des Gemeindeverordneten Dr. Hellersberg fünf für den von Letzterem gestell- ten Antrag auf Beibehaltung des bisherigen Umlage-Modus. Der von dem Vorsitzenden in seiner Eigenschaft als Gemeindeverordneter gestellte Antrag war ohne anderweite Unter- stützung geblieben. Hinsichtlich der Höhe des Fonds für Extraordinaria wurde gegen die Ansicht der Commission nichts zu erinnern gefunden.

    a. u. s.

  • Eintrag 2085. Mai 1851

    Zur Vorberathung über die zur Tages-Ordnung gebrachte Erneuerung des Erft-Gebühren-Tarifs wählte Gemeinderath die Gemeindeverordneten Werhahn, Thywissen & M. H. Schmitz, deren Bericht zur Zeit entgegengesehen wird.

    a. u. s.

  • Eintrag 2095. Mai 1851

    Nachdem der Vertrag mit dem AckererTosetti wegen Haltung zweier Zuchtstiere mit dem 1. Juli d. J. ab- läuft, ersuchte Gemeinderath den Beigeordneten Esser und die Gemeindeverordneten Werhahn & Dünbier die etwaige Erneuerung dieses Vertrages in nähere Berathung zu nehmen.

    a. u. s.

  • Eintrag 2105. Mai 1851

    Die Commission für städtisches Eigenthum wurde beauftragt, einen Antrag wegen Veräußerung der Stadtmauerlängs dem Abels'schen Gartenvor dem Hammthore sowie wegen Veräußerung des städtischen Walles zwischen dem Nieder- und Rheinthor an die betreffenden anschießenden Eigenthümer in Überlegung zu nehmen und darüber zu referiren.

    a. u. s.

  • Eintrag 21112. Mai 1851

    In Bezug auf die vorläufige Verhandlung vom 5. d. Mts beschloß Gemeinderath nach Anhörung des Commissionsberichtes, auf den Verkauf der städtischen Mauerlängs dem Abels'schen Gartenvor dem Hammthore sowie des städtischen Walles zwischen dem Nieder- und Rheinthore, sich nicht einzulassen.

    a. u. s.

  • Eintrag 21212. Mai 1851

    Auf den Antrag der Commission für städti- sches Eigenthum genehmigte Gemeinderath die am 7. d. Mts. Statt gefundene Weiden- verpachtung

    a. eines Stück Ackerlands von 5 Morgen 161 Ruthen 30 Fuß. diesseits Grimlinghausen, städtischer Atlas Blatt I. Nr. 14 zum jährlichen Pachtzinse von 21 Thlr an Franz Melchers;

    b. eines Stück Ackerlands von 1 Morgen 132 Ruthen 50 Fuß ebendaselbst, städtischer Atlas Blatt I Nr. 12 zum jährlichen Pachtpreise von 8 Thlr an Gerhard Sturm;

    c. eines Stück Ackerlands vor dem Hessenthor an der Umkehr links der Straße von 4 Morgen in 8 Par- zellen, zum jährlichen Pachtzinse von 35 Thl 15 Sgr an Corn. Finken & Consorten.

    In Betreff der geschehenen Weideverpachtung von 14 Morgen Gartenland am Rheine, städt. Atlas Sek III Nr. 223 - 236, behält Gemeinderath sich die Genehmigung vor.

    a. u. s.

  • Eintrag 21312. Mai 1851

    Es wurde eine Erklärung des Handlungs- hauses H. Thywissen & Sohnvom 10. d. Mts. vor- gelegt, wornach dasselbe bereit ist, statt des Abbruchs des der Stadt veräußerten Streifens des ehemaligen Keuten'schen Erbes, nach Maß- gabe der von ihm eingereichten Situationszeichnung

    einen Theil des gegenüber liegenden Schellens'schen Hauses ohne Entschädigung abzutreten. Nur bittet dasselbe, in Berücksichitgung der bis zum 1. October1852 bestehenden Verpachtung des Schellens'schen Hauses die Frist zur Ausführung bis zum 15. April 1853 ausdehnen zu wollen.

    Der Gegenstand wurde der Commission für städtisches Bauwesen überwiesen.

    a. u. s.

    Auf ein Gesuch des früheren Kaufhauspächters H. J. Sommer um weitere Ermäßigung der Armen- gebühr für die Jahre 1849, 1850 durch Abschreibung derjenigen Abgabe, welche der Bürgerball-Verein eingezahlt hat, glaubte Gemeinderath nicht eingehen zu können.

    a. u. s.

  • Eintrag 21412. Mai 1851

    Gegen die Übernahme von 12 Thl 19 Sgr 6 Pf Kosten für angeschaffte Getränke an das Militair im Mai 1849 wurde in Rücksicht auf die von dem Landwehr-Bataillon Nr. 39 angegebenen Gründe Nichts zu erinnern gefunden.

    a. u s.

    Ausnahmsweise bewilligte Gemeinderath noch dem Schüler Joseph Rudisch, welcher zwar nur die Censur- Nummer zwei erhalten, ebenfalls die Befreiung vom Schulgelde, mit dem Vorbehalt jedoch, daß

  • Eintrag 21512. Mai 1851

    Dem Vorschlage der Schul-Commissionvom 3. d. Mts. gemäß, wurde den Schülern des hiesigen Pro- gymnasiums, Joseph Thomas Joseph Zeck Joseph Paffrath Joseph Kemper Michael Butzon Joseph Peters Heinrich Deneke und Seraphin Scholz für das laufende Schul-Semester die Befreiung vom Schulgelde bewilligt. Für den zweiten Sohn des Steuer-AufsehersScholz Namens August Scholz wurde die nachgesuchte Schul- geldbefreiung abgelehnt.

    eine ähnliche Begünstigung in der Folge ihm nur dann zu Theil werden soll, wenn er sich ein besseres Zeugniß erwirbt.

    a u. s.

  • Eintrag 21612. Mai 1851

    Vorsitzender legte dem Gemeinderath den mit dem StadtsecretairMichael Krings geschlossenen Berufs-Vertrag vom 26. April 1851 vor, welchem gemäßwelchemgemäß der p Krings vom 19. Februar d. J. ab als dem Tage, wo das Einführungs-Geschäft der Gemeinde- Ordnung vom 11. Merz vorigen Jahres beendigt worden, mit einer jährlichen Besoldung von 450 Thlr als Stadtsecretair dergestalt angestellt ist, daß jedem Theile eine halbjährige Kündigung zusteht, daß jedoch so lange der p Krings durch gewissenhafte und pünktliche Pflichterfüllung sich die Zufrieden- heit des Gemeinderathes erhält, eine Kündigung von Seiten der Stadt nicht erfolgen soll.

    Gemeinderath erklärte sich mit dem Inhalte und der Fassung dieses Beruf-Vertrages ein- verstanden.

    a. u. s.

  • Eintrag 21719. Mai 1851

    Die von dem RendantenRosellen gelegten Rechnungen des Leihhauses und der Sparkasse pro 1850 überwies Gemeinderath der Commission für städtisches Rech- nungswesen, damit dieselbe die Revision vornehme und darüber ihren Bericht erstatte.

    a. u. s.

  • Eintrag 21819. Mai 1851

    Die Armen-Verwaltung legt mittelst Gesuch vom 10. d. Mts. eine notarielle Verhand- lung vom 24. April curant vor, wornach dieselbe das aus dem v. Weed'schen Vermächtnisse herrührende, auf dem Büchel hierselbst gelegenes Haus Sect. C Nr 60, welches gegenwärtig eine jährliche Miethe von 190 Thl abwirft, wogegen der Armen-Verwaltung als Ver- mietherin die Steuer, Feuer-Versicherungs-Beiträge und Reparaturkosten daran im Betrage von durch- schnittlich 35 Thl zu Last fallen, hat zum Verkauf ausstellen lassen und darauf von dem Kaufmann Paul Kallen hierselbst eine Summe von 4 000 Thl incl. 10 % Schlaggelder demnach im Ganzen ca 4 400 Thlr geboten worden. Gemeinderath beauftragte die Commission für Bau- wesen, den Gegenstand zu prüfen und seiner Zeit zu referiren.

    a. u. s.

  • Eintrag 21919. Mai 1851

    Zwei Gesuche der Privat-FruchtmesserAlexander Busch und Michael Busch um Anstellung als vereidete Mödder wurden der betreffenden Commission überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 22019. Mai 1851

    Gemeinderath wählte schließlich die Gemeinde- verordneten Werhahn, Dünbier, Holter zu Mitgliedern der Commission für die Besorgung der nöthigen Geschäfte im Interesse der hiesigen

    Weidviehmärkte, welche Commission zugleich beauftragt wurde, die ihr nöthig scheinenden Vorkehrungen für den Viehmarkt vorzunehmen.

    a. u. s

  • Eintrag 22126. Mai 1851

    Nachdem der mit dem AckererTosetti geschlossene Contract wegen Haltung zweier Zuchtstiere mit dem 7. Juli abläuft, wurde der vorsitzende Bürgermeister autorisirt, mit dem p. Tosetti für ein Jahr unter möglichst vortheilhaften Bedingungen einen neuen Vertrag zu schließen.

    a. u. s.

  • Eintrag 22226. Mai 1851

    Dem Gemeinderathe wurden die Verhandlungen vorge- legt, wornach die Pächter von dem am 7. d. Mts. zur Verpachtung ausgestellten 14 Morgen Gartenland in der Nähe des Rheines, städtischer Atlas Blatt III Nr 223 - 236 sich bereit erklärt haben, einen höhern Pachtbetrag als den dereinst gebotenen, nämlich statt 208 Thl 5 Sgr eine Pachtsumme von 231 Thlr zu zahlen. Die gemachten Gebote wurden angenommen und darüber vom Gemeinderathe der Zuschlag ertheilt.

    Gleichzeitig wurde der Bürgermeister ersucht, die an die obigen Gartenparzellen anschließenden übrigen

    vierzehn Parzellen Gartenland nun ebenfalls wiederholt zur Wiederverpachtung ausstellen zu lassen.

    a. u. s.

  • Eintrag 22326. Mai 1851

    Die betreffende Commission zur Prüfung des Antrags des Handlungshauses H. Thywissen & Sohnvom 10. d. Mts. in Betreff der Erweiterung der von der Oberstraße nach der Erft führenden Straße erstattete heute dem Gemeinderathe.

    Nach Inhalt jenes Antrages ist das genannte Handlungshaus bereit, statt des Abbruchs des der Stadt veräußerten Streifens des ehemaligen Keuten'schen Erbes, nach Maßgabe der von demselben eingereichten Situationszeichnung einen Theil des gegenüber liegenden Schellen'schen Hauses ohne Entschädigung abzutreten, und zwar in der Weise, daß die erwähnte Straße überall eine gleichmäßige Breite von 24 Fuß erhalte. In Berück- sichtigung jedoch, daß das Schellen'sche Haus noch bis zum 1. October 1852 verpachtet ist, bittet dasselbe, die Frist zur Ausführung bis zum 15. April 1853 aus- zudehnen.

    In Erwägung, daß die Erweiterung der fraglichen Straße bis auf die Breite von 24 Fuß in jeder Beziehung wünschens- werth und zweckmäßig erscheint, hat sich die Commission dahin ausgesprochen, daß dem Antrage von H. Thywissen & Sohn unter folgenden Bedingungen zu willfahren sei: 1. Der unter dem zur Erweiterung der Straße bestimmten Theile des Schellens'schen Hauses gelegene Keller muß entweder zugeworfen oder das Kellergewölbe so in Stand gesetzt und gehalten werden, daß ein Einsturz oder Unglück durch Befahren nicht zu befürchten stehe; 2. der in besagtem Kellertheile befindliche Brunnen muß ebenfalls gehörig überwölbt resp zugedeckt werden, sodaß weder Störung der Communikation noch sonstige Unfälle entstehen können; 3. Der vorbesagte zur Erweiterung der Straße dienende Raum muß mit der bisherigen Straßenfläche gleich gelegt werden. 4. Das Trottoir hat das Handlungshaus Thywissen & Sohn zu beiden Seiten der Straße nach den gesetzlichen Bestim- mungen für eigene Rechnung ausführen zu lassen, 5. Alle mit den vorstehenden Punkten in Verbindung stehenden Arbeiten müssen bis zum 15. April 1853 vollendet sei, widrigenfalls das gedachte Handlungs-

    haus sich verpflichtet, für jeden Tag Verspätung zwei Thl an die Stadt-Casse als Conventional-Strafe zu zahlen.

    Gemeinderath schloß sich der Ansicht der Commission mit dem Bemerken an, daß er es für billig finde, daß das Handlungshaus Thywissen & Sohn, welches an der Straßen-Erweiterung am wesentlichsten interessirt sei, auch einen Theil der Pflasterkosten der Hauptstraße übernehme. Derselbe beauftragte demnach den Bürgermeister unter den aufgestellten Gesichtspunkten & Bedingungen mit dem Hand- lungshaus Thywissen in Unterhandlung zu treten, und event. den mit demselben abzuschlie- ßenden Vertrag im Entwurf vorzulegen.

    a. u. s.

  • Eintrag 22426. Mai 1851

    Ein Antrag auf Befestigung respectiveVerstärkung des Leinenpfadesan der Erftvor dem Rhein- thore wurde der Commission für Bauwesen über- wiesen.

    a. u s.

  • Eintrag 22526. Mai 1851

    Nachdem der etatsmäßige Fonds zur Instandhaltung des Communalweges nach dem Rhein durch unvor- hergesehene Arbeiten, welche durch Austreibungen nothwendig geworden, erschöpft ist, autorisirte Gemeinderath den Bürgermeister, die weiter nöthigen Arbeiten auf dem genannten Wege durch außeretatsmäßige Ausgaben bewerk- stelligen zu lassen.

  • Eintrag 22627. Mai 1851

    Auf Grund des §. 10 des Gesetzes über die neue Klassensteuer vom 1. Mai 1851 und der Ausführungs- Instruction vom 8. d. Mts. nahm der Gemeinderath heute die Wahl der Mitglieder für die zu bildende Einschätzungs-Commission vor.

    Nach §. 3 der bezogenen Instruction wird diese Commission für die hiesige Gemeinde aus neun Mitgliedern bestehen, als welche vom Gemeinderath gewählt wurden: 1. der Gemeindeverordnete KupferschmiedClemens Klötzer, 2. der Gemeindeverordnete BäckerJoseph Kayser, 3. der Gemeindeverordnete KaufmannMax H. Schmitz, 4. der UhrmacherBalthasar Jansen , 5. der RentnerJoseph Herbertz; 6. der Gerber Balthasar Heinrich Derath; 7. der Ackerer & WirthAdolph Wilhelm Peltzer; 8. der Kaufmann Gerard Schellens; 9. der Ackerer & Wirth Adam Hesemann

    a. u. s.

  • Eintrag 2275. Juni 1851

    Gemeinderath beschloß nach vorgenommener Dis- kussion, in diesem Jahre wiederum an der Lade- stelle in der Obererft eine stete Aufsicht einzurichten, und letztere dem SchifferJ. Busch, welcher auch früher diese Aufsicht geführt hat, gegen eine täg- liche Vergütung von 12 Sgr. zu übertragen.

    a. u. s.

  • Eintrag 2285. Juni 1851

    Nach Anhörung des Referats der betreffenden Commission äußerte Gemeinderath in Beziehung auf den von der Armen-Verwaltung angeregten Verkauf des derselben aus dem van Weed'schen Nachlaße anerfallenen Hause Sect. C. Nr. 60 auf dem Büchel, wie er das von dem KaufmannPaul Kallen bei der Ausstellung am 24. April c. dafür gemachte Gebot von 4 400 Thl mit 10 % Schlag- gelder nicht angemessen erachten könne, und daher den Zuschlag nicht ertheilen könne.

    a u s

  • Eintrag 2295. Juni 1851

    Zu den Verhandlungen über die am 31. Mai und 5. Juni c. Statt gehabte Verpachtung des Grases auf den Dämmen vor dem Hessenthore, auf zwei Wegen der städtischen Wiese, auf zehn Morgen der Kuhweide und auf der Strecke am Oberthorberge zum Betrage von 153 Thl 5 Sgr. und 104 Thl 15 Sgr ertheilte Gemeinderath seine Genehmigung.

    a. u. s.

  • Eintrag 2305. Juni 1851

    Ein von dem AckererReistorf gestellter Antrag auf Anpachtung eines Morgen Wiese im Hammfelde wurde der städtischen Commission für städtisches Eigenthum überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 2315. Juni 1851

    Auf den Antrag der Armen-Verwaltung geneh- migte Gemeinderath, daß die beiden dürftigen

    Witib Dominikus Thomas und Joh Peter Erkelenz permanent in's Bürgerhospital aufgenommen werden.

    a u. s.

  • Eintrag 2325. Juni 1851

    Vorsitzender legte dem Gemeinderathe heute das auf Grund der bereits in frühern Sitzungen geneh- migten Modifikationen von neuem aufgestellte Statut für die hier zu errichtende selbstständige Klostergemeinde barmherziger Schwestern zur gefälligen Ertheilung der Genehmigung vor. Gemeinderath fand Nichts dagegen zu erinnern und erklärte sich damit einverstanden.

    a. u. s.

  • Eintrag 2335. Juni 1851

    An Stelle des Gemeindeverordneten, Bürgermeisters M. Frings wurde der Gemeindeverordnete F. Josten als Mitglied der Commission für Schulwesen gewählt.

    a. u. s.

  • Eintrag 2345. Juni 1851 Eine, die Erhebung des Progymnasiumszu einem vollständigen Gymnasium betreffende Vorlage der städtischen Schul-Commission überwies Gemeinde- rath der gemeinderäthlichen Commission für Schul- wesen.
  • Eintrag 2355. Juni 1851 Endlich wurde beschlossen, das in den Gräben des Communalweges nach dem Rheine wachsende Gras dem WegewärterHeinrichs als Gratifikation zukommen zu lassen, und zwar für das laufende Jahr.
  • Eintrag 23613. Juni 1851

    Auf Grund des Rescriptes des Königl. Provinzial- Schul-Collegiumszu Coblenzvom 9. Mai c. und der darauf abgegebenen Erklärung der Schul-Commissionvom 4. d. Mts., die Erhebung des hiesigen Progymnasiums zu einem vollständigen Gymnasium betreffend - wornach statt der vom Gemeinderath in seiner Sitzung vom 21. Januar c. für das Gymnasium bewilligten jährlichen Summe von 2 650 Thlr. unter Garantie eines Schul- geldes von 2 800 Thlr., da letzteres nicht nach der wirk- lichen, sondern nach einer erst später zu erwarten- den Schülerzahl berechnet worden, nunmehr ca. 3 250 Thl als jährlicher fester Zuschuß unter Garantie eines nach der jetzigen Schülerzahl berechneten und wirklich ein- gehenden Schulgeldes von ca 2 200 Thl von der Gemeinde verlangt werden, sowie nach Anhörung des von der gemeinderäthlichen Commission für Schulwesen darüber erstatteten Berichtes nahm Gemeinderath heute nicht allein diese, sondern auch die damit in engster Verbindung stehende, von der Commission eben- falls zur Sprache gebrachte Angelegenheit, in Betreff des Ankaufs und der baulichen Einrichtungen des Con- victorialgebäudes in reifliche Erwägung und ging nach gründlicher Berathung zu der Erklärung über, daß er im Hinblick auf die mehrfachen intellectuellen und materiellen Vortheile, welche durch die Erhe- bung des hiesigen Progymnasiums zu einem vollständigen Gymnasium für die Gemeinde herbei- geführt werden, eventuell bereit sei, den verlangten Zuschuß zu bewilligen, er sich vorher aber überzeugen wolle, ob die zu dem Ankauf und den baulichen Einrichtungen des Convictorialgebäudes noch feh- lende Summe von ca 4 000 Thlr ebenfalls durch freiwillige Beiträge aufgebracht werden möchte.

    Gemeinderath würde hierin zugleich ein Zu- sammenwirken der Bürgerschaft mit ihm, zur Er- reichung des längst angestrebten Zieles, sowie eine ? S?terie seiner Bereitwilligkeit, die fraglichen 3250 Thl jährlich für das Gymnasium disponibel zu

    stellen, erblicken.

    Es beschloß demnach Gemeinderath, eine Einladung so wie eine Liste zum Zeichnen freiwilliger Beiträge zur Deckung der fehlenden Summe von ca 4 000 Thlr unverzüglich in Circulation zu setzen, und beauftragte zunächst die Commission für Schulwesen, sofort das Nöthige hierzu anzuordnen und zur Ausführung zu bringen.

    a. u. s.

  • Eintrag 23720. Juni 1851

    Dem Gemeinderath wurde die von dem Empfänger Bloemzu Gladbach aufgestellte Rechnung über die Unterhaltung des Neuß-Gladbacher Commu- nalweges im Jahre 1850 vorgelegt. Dieselbe wurde geprüft und richtig befunden.

    a. u. s.

  • Eintrag 23820. Juni 1851

    Vorsitzender trägt vor, daß bei der Vergantung des Lambris auf dem Kaufhaussaale der SchreinerEng. Fas- bender von hier sich erboten habe, diese Arbeiten zu 20 % über die Anschlagsumme von 59 Thl 21 Sgr 5 Pf zu übernehmen, wenn er die bedingungsmäßigen Kosten tragen solle, daß derselbe aber zur Ausführung zu 5 % über den Anschlag bereit sei, falls ihm keine Kosten auf- erlegt werden.

    Auf das Anerbieten wurde nicht eingegangen, vielmehr der Bürgermeister Frings autorisirt, die Arbei- ten in zweckmäßiger Weise ausführen zu lassen.

    a. u. s.

  • Eintrag 23920. Juni 1851

    Gemeinderath genehmigte den Statt gehabten Verding, wornach der MaurerGuis. Kusching [?] die Ausführung einer Mauer um die offene Stelle des nordöstlichen Theiles des kath. Kirchhofes zu 3 % über die Anschlagsumme von 262 Thl 28 Sgr 4 Pf übernommen hat.

    a. u. s.

  • Eintrag 24020. Juni 1851

    Ferner erklärte Gemeinderath sich damit einver- standen, daß der Termin zur Zahlung des Kauf- preises des am 24. Juni c. zum Verkauf kom- menden städtischen Grases auf den 11. November festgestellt werde. Im Übrigen seien die bisherigen Verkaufsbedingungen beizubehalten.

    a. u. s.

  • Eintrag 24120. Juni 1851

    Auf den Antrag des AckererCarl Reistorf auf Anpachtung eines Morgen Wiese im Hammfeld bemerkte Gemeinderath nach Anhörung des Berichtes der Commission für städtisches Eigenthum, daß er nichts dagegen habe, daß dem p Reistorf die an der fraglichen Stelle liegende städtische Wiesenparzelle von vier Morgen zusammen unter näher zu sti- pulirenden Bedingungen auf 3, 6 resp. 9 Jahre in Pacht übertragen werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 24220. Juni 1851

    Nachdem der als Aufseher der Bade-Anstalt bestimmte SchifferJoh. Bunt nach einem vorlie- genden Berichte des Polizei-Commissairs sich un- gebührlich gegen die Polizei benommen hat, beschloß Gemeinderath den Bürgermeister zu ersuchen, diese Aufsicht demselben zu entziehen, und solche dem Wilhelm Moitzheim zu übertragen.

    a. u. s.

  • Eintrag 24320. Juni 1851

    Behufs besserer Bewachung der Feldfluren wurde beschlossen, zu den drei genannten Feldhütern noch vier Hülfsfeldhüter und zwar zwei auf vier und zwei auf zwei Monate anzustellen. Gegen die Würdigkeit der um diese Hülfs- feldhüterstellen eingekommenen Bewerber fand Gemeinderath im Allgemeinen nichts zu erinnern,

    jedoch sieht derselbe sich veranlaßt, folgende Personen Mathias Hegger Werner Esch Gerard Rangen Johann Titz Franz Erkens, Baumdahl, Adams zur besondern Berücksichtigung zu empfehlen.

    a. u. s.

  • Eintrag 24430. Juni 1851

    Zwei von der Schul-Commission befürwortete Gesuche um Befreiung der Schüler des CollegiumsPeter Hahn & Joh. Salbach von der Schulgeld-Zahlung für das laufende halbe Jahr wurden vom Gemeinderathe angenommen.

    a. u. s.

  • Eintrag 24530. Juni 1851

    Mit dem Inhalt des zwischen der Gemeinde und dem AckererCarl Reistorf abgeschlossenen Vertrages vom 23. Juni c. über die Verpachtung von vier Morgen Wiese im Hammfelde zum jährlichen Pachtpreise von 40 Thl. erklärte Gemeinderath sich unter dem Vorbehalt einverstanden, daß dem Vertrag die Bedingung beigefügt werde, daß die verpachtete Wiese nicht [beschneidet?] werden dürfe.

    a. u. s.

  • Eintrag 24630. Juni 1851

    Gemeinderath genehmigte den am 24. Juni c. Statt gehabten Verkauf des städtischen Grases, wornach derselbe inclusive 19 % Schlaggelder die Summe von 8 589 Thl 5 Sgr.

    aufgebracht hat.

    a. u. s.

  • Eintrag 24730. Juni 1851

    Ein Antrag des KaufmannesPeter Reinartz auf Ankauf städtischer Grundstücke auf der Wiese zum Ziegeln wurde der Commission für städtisches Eigenthum überwiesen, und ebenfalls ein Gesuch von Thomas & Veithen um Anlage eines Fahrweges von der Chaussee vor dem Rheinthorbis zur Erft.

    a. u. s.

  • Eintrag 24830. Juni 1851

    Mit Bezugnahme auf den Beschluß vom 24. Februar d. J. kam heute wieder der von dem Gemeindeverordneten & Beigeordneten Schuhmacher gestellte Antrag auf Vermehrung der Mitgliederzahl des Gemeinderathes von 18 auf 24 zur Berathung, wobei sich Gemeinde- rath dafür entschied, daß für jetzt die fragliche Vermehrung nicht zu beantragen sei.

    a. u s.

  • Eintrag 24930. Juni 1851

    Hinsichtlich eines Antrages der Armen-Verwaltung auf definitive Überweisung des städtischen Vorschusses für die Betreibung der Hand-Flachsspinnerei bemerkte Gemeinderath, daß der durch den Fort- betrieb dieser Spinnerei gewordene Verlust von 35 Thl an dem städtischen Vorschusse, der Armen- Verwaltung definitiv zuerkannt, der übrige Theil des Vorschußes aber noch als solcher nachgeführt werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 25030. Juni 1851

    Gegen die Wiederverpachtung des städtischen Hauses zu Heerdt an die dasige Armen-Verwaltung zu dem bisherigen Pachtzinse vom 15 Thl jährlich wurde Nichts zu erinnern gefunden.

    a. u. s.

  • Eintrag 25130. Juni 1851

    Vorsitzender referirt, daß eine in Folge Auftrag des Gemeinde- raths zu versuchende Vereinbarung der Fruchthändler, in Betreff eines gleichmäßigen Messens ausschließlich durch vereidete Fruchtmesser jetzt eben so wenig als im Jahre 1847 zu ermög- lichen und daher an die Stelle des wegen hohen Alters dienstunfähig gewordenen vereideten Fruchtmessers Stricker ein Anderer, der sich rücksichtlich einer den Umständen angemessenen lebenslänglichen Vergütung an p Stricker mit diesem zu einigen habe, zu erinnern sei.

    Gemeinderath erklärte sich hiermit einverstanden, und fand demnach gegen die vorzunehmende Ernennung des bisherigen Privat-Fruchtmesser Michael Busch zum vereideten Fruchtmesser nichts zu erinnern mit dem zusätzlichen Bemerken, daß zur Anstellung von mehr als drei vereideten städtischen Fruchmessern noch kein Bedürfniß vorhanden sei.

    a u. s.

  • Eintrag 25210. Juli 1851

    Auf den Antrag des KaufhauspächtersH. J. Viethen auf Vergütung einiger Auslagen zur nöthigen Instandsetzung von Utensilien bemerkte Ge- meinderath, wie er hiermit dem p Viethen die Erstattung der Kosten für Abnehmen, Putzen & Wiederaufhängen der bei der Saal- Übergabe schmutzig befundenen Kronleuchter mit 5 Thl. 20 Sgr bewilligte, unter der aus- drücklichen Bedingung jedoch, daß die Kron- leuchter in dem jetzigen guten Zustande erhalten und seiner Zeit an die Stadt abgeliefert werden müssen. In Ansehung der ferner beantragten Vergütung von 8 Th 9 Sgr. 2 Pf Kosten für neue Überzüge der Bänke, erklärte Gemeinderath, daß er sich hierauf nicht ein- lassen könne, daß es dem Pächter Viethen vielmehr überlassen bleibe, die Bänke beim Ablauf der Pachtzeit wieder mit den von der Stadt erhaltenen Überzügen abzuliefern.

    a. u. s.

  • Eintrag 25310. Juli 1851

    Nach Anhörung des Referats der Commission für städtisches Eigenthum über den von den Herren Ludwig Thomas und Fr. Jos. Veithen gestellten Antrag auf Gestattung der Anlage eines Fahr- weges von der Chaussee vor dem Rheinthore der Salzstraße gegenüberbis zur Erft, beschließt Gemeinderath, diesem Gesuche unter folgenden Bedingungen zu willfahren: 1. Den Fahrweg haben die Antragsteller auf ihre Kosten anzulegen, sowie derselbe durch einen technischen Beamten, was Richtung und Bauart anlangt, im Einverständnisse mit der städtischen Behörde näher anzugeben ist; 2. In so fern dieser Fahrweg über verpachtete städtische Lagerplätze führt, haben sich dieselben

    mit den betreffenden Pächtern vorher zu einigen; 3. Dieser Fahrweg bleibt Eigenthum der Stadt und soll nicht allein zu ihrem Gebrauch, sondern auch für jeden zwischen der Erftund der Chaussee Statt findenden Verkehr dienen; 4. Dieselben haben sich außerdem zu verpflichten, den besagten Fahrweg, als hauptsächlich in ihrem Interesse veranlaßt, so lange auf ihre Kosten zu unterhalten, als sie von demselben Gebrauch machen; 5. Es steht der Stadt frei, den Weg zu jeder Zeit zu beseitigen, ohne daß Antragsteller dieserhalb irgend ein Aequivalent oder eine Entschädigung zu fordern berechtigt wären.

    a. u. s.

  • Eintrag 25410. Juli 1851

    In Betreff der Instandsetzung der Uhren auf der Pfarrkirche und auf dem Rathhause beschließt Gemein- derath nach Vernehmung des Commissionsberichtes, in diesem Jahre die Herstellung der Uhr auf der Pfarr- kirche vornehmen zu lassen, falls, was näher zu prüfen, ein Aufschub nicht mehr möglich sei, und die derfallsigen Arbeiten für die Anschlagsumme von 69 Th 22 Sgr 7 Pf. dem hiesigen Uhrmacher B. Jansen zu übertragen. Auf die Reparatur der Rathhaus-Uhr ging Gemeinderath einstweilen noch nicht ein.

    a. u. s.

  • Eintrag 25510. Juli 1851

    Gemeinderath nimmt von den Verhandlungen über die am 7. Juni c. Statt gehabte Weidever- pachtung des städtischern Gartenlandes Atlas Blatt III Nr. 237 - 250 und die am 26. Juni resp. 2. Juli c. geschehenen ergänzenden Anerbieten der Pächter Kenntniß, worauf beschlossen wurde, die Weide- verpachtung des fraglichen, in 14 Parzellen eingetheilten Gartenlandes zu dem im Ganzen gebotenen jährlichen Pachtpreise von 264 Thl. zu genehmigen.

    a. u. s.

  • Eintrag 25610. Juli 1851

    Ein Gesuch des Leihhaus-TaxatorsVetter um Bewil- ligung einer Renumeration für das abgelaufene

    Jahr und Erhöhung seines Gehaltes für die Folge wurde der Commission für Rechnungswesen überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 25710. Juli 1851

    Aus den von der Hospital-Verwaltung angegebenen Gründen findet Gemeinderath Nichts dagegen zu erinnern, daß dem Pächter von Hospitalland TaglöhnerChrist. Fassbendervon Wekoven an dessen rückständiger Pacht ein Nachlaß von acht Thl bewilligt werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 25810. Juli 1851

    Der Bürgermeister trägt dem Gemeinderathe vor, wie er in Bezugnahme auf den Beschluß vom 28. April c., wodurch derselbe beauf- tragt worden, über die zwischen der Stadt Neuß und dem Handlungshause H. Thywissen & Sohn bestehende Differenz wegen der Einengung des Einganges zum städtischen Lohhofe ein Rechts- gutachten einzuziehen, mit dem Advokat-An- waltJustizrathFriedrichsin Düsseldorf Rücksprache genommen und dieser, nachdem er von den vorliegenden Dokumenten näm- lich dem Vertrage vom 8. Merz 1819 und einem in dem städtischen Archive noch vor- gefundenen Antrage von p Thywissen vom 20. September 1821 in Betreff der Anlage eines Ross- ganges auf dem Raume an der Thywissen'schen Oelmühle, Kenntniß erhalten, und er ferner unter Zuziehung der Commission für städti- sches Eigenthum den Eingang zum Lohhofe an Ort und Stelle besichtigt, sich dahin aus- gesprochen habe, daß eine etwaige gerichtliche Entscheidung wohl unzweifelhaft zu Gunsten der Stadt ausfallen würde.

    Die hiernach versuchten Vergleichs-Unter- handlungen hätten das Resultat gehabt, daß das gedachte Handlungshaus bereit ist, entweder den ganzen Lohhof oder einen an seiner Oelmühle vorbeiführenden Eingang

    zu demselben käuflich an sich zu bringen, oder falls hierauf nicht eingegangen werden wolle, dasselbe damit einverstanden ist, wenn die Stadt einen Rechtsgelehrten und gegnerische Seite ebenfalls einen solchen committire und diese dann gemeinschaftlich Vorschläge zur Ausgleichung machen, oder dasselbe endlich erwarte, daß die Stadt ihrem Gegner ihrer- seits ebenfalls das von ihr eingezogene Rechtsgutachten mittheile, damit hierauf geeignete Gegenvorlage gemacht werden könne.

    Auf diesen mündlich mitgetheilten Vortrag des Bürgermeisters wurde nicht eingegangen, sondern die Sache bis über 14 Tage vertagt, bis wohin Gemeinderath etwaigen Vergleichs-Vor- schlägen von Seiten des Handlungshauses Thywissen & Sohn entgegensehen will.

    a. u. s.

  • Eintrag 25917. Juli 1851

    Gegen die beantragte Aufnahme der bedürftigen Bernardine Scheurenbergins Bürgerhospital wurde Nichts zu erinnern gefunden.

    a u s.

  • Eintrag 26017. Juli 1851

    Gemeinderath genehmigt den Statt gehabten Ver- kauf des Düngers auf den diesjährigen Weide- märkten zum Betrage von 17 Th 5 Sgr.

    a. u. s.

  • Eintrag 26117. Juli 1851

    Der vorsitzende Bürgermeister referirte Namens der Commission für Schul-Angelegenheiten, wie die in Folge Beschlusses vom 13. Juni c. an die Bürger- schaft erlassene Einladung zur Zeichnung freiwil- liger Beiträge für das mit dem zu errichtenden vollständigen Gymnasium in Verbindung stehende Convictorium resp. indirect für diese Schulerwei- terung, bis jetzt das Resultat geliefert habe, daß außer der für diesen Zweck früher gezeich- neten Summe von . . . . . 7 623 Th noch ferner . . . . . . 2 062 Th ___________ im Ganzen demnach heute 9 685 Th gezeichnet worden. Da nun das als Convictorial- Gebäude zu acquirirende Sebastianus-Kloster im Ankaufe . . . . . 8 000 Th und gemäß Kostenanschlag für seine bau- lichen Einrichtungen . . . 1 800 Th __________ überhaupt darnach . . . 9 800 Th kosten werde, so fehle nur noch ein Betrag von 115 Th, um die Kosten des Ankaufs und der Einrichtung des Convictorial-Gebäudes durch frei- willige Beiträge gedeckt zu sehen.

    Bei dem günstigen Resultat der Subscription, deren Fortsetzung noch weiter zu versuchen ist, be- schließt Gemeinderath in Bezug auf die mit der

    Errichtung des Convictorium zugleich vorzunehmende Erweiterung des hiesigen Progymnasiums in ein voll- ständiges Gymnasium einstimmig wie folgt: Zur Datirung des künftig zu errichtenden vollstän- digen Gymnasiums, wofür durch Beschluß vom 21. Januar c. außer der Garantie eines jährlichen Schuldgeldes von 2 800 Thl., welche Summe nach der später zu erwartenden Schüler- zahl berechnet worden, ein jährlicher städtischer Zuschuß von 2 650 Thl bewilligt ist, wird mit Rücksicht auf das Rescript des Königl. Provinzial-Schul-Colle- giumsvom 9. Mai c. und unter den in dem Be- schlusse vom 21. Januar c. enthaltenen Voraussetzungen statt des ebengenannten Zuschusses, ein fester jähr- licher Zuschuß von 3 250 Thl unter Zusicherung einer nach der jetzigen Schülerzahl berechneten Schulgeld-Einnahme von 2 200 Thlr votirt.

    a. u. s.

  • Eintrag 26221. Juli 1851

    Dem Gemeinderath werden die Verhandlungen der Hospital-Verwaltung vorgelegt, welchengemäß von GerichtsschreiberKranz und mehren andern Hausbe- sitzern einvor dem Zollthore neben p Kranz gelegenen, bisher nur vom Hospitale und den hiesigen Einwoh- nern JustizrathBeckers, Kloetzer,Mickenscheiber [?] und Merbeck benutzter Weg, von der Landstraße zu den Gärten der Letztern führend, widerrechtlich in Gebrauch genommen und von denselben noch erlassene Aufforderung, sich der ferneren Benutzung des Weges zu enthalten, theils mündlich, theils schriftlich die Erklärung abgegeben worden, daß sie dieser Aufforderung keine Folge geben würden.

    Nach Einsicht eines Gutachtens des Hr Justizraths Cramervon Düsseldorf, wodurch das Widerrechtliche von p Kranz & Genossen als unzweifelhaft darge- stellt wird, sowie nach reiflicher Besprechung und Erwägung aller bezüglichen Verhältnisse, genehmigt Gemeinderath auf den Antrag der Hospital-Verwal- tung, daß Letztere im Vereine mit den übrigen Nutzungsberechtigten gerichtliche Klage in der Sache erhebe.

    a. u. s.

  • Eintrag 26321. Juli 1851

    Gemeinderath berieth über die Erneuerung des Tarifs der Gebühren für die Benutzung des Erft-Canales, welcher Tarif gemäß Allerhöchster Cabinets-Ordre vom 19. October 1836 alle fünf Jahre einer Revision und Regulirung unterwor- fen werden soll, und zuletzt durch Allerhöchste Cabi- nets-Order vom 17. September 1846bis zum 19. October 1851 genehmigt worden ist.

    Aus den von der betreffenden Commission in deren ausführlichen Berichte vom 15. Juli c.

    angegebenen Gründen, stellt Gemeinderath an die höhere Behörde den Antrag, daß der bisherige Tarif unter Berücksichtigung folgender Modificationen [einstweilen?] noch auf ein Jahr beibehalten werden möge.

    1. Die Krahnengebühren für rohe Hausteine zu hiesiger Bearbeitung bestimmt, seien von 5 Pf auf 3 Pf pro Centner zu ermäßigen;

    2. Die Kanal-Gefälle an Dünger, wofür bisher zwei Pfennige p. Ctr gehoben worden, seien auf 1/2 Pf pro Ctr zu reduziren. 3. Die Kanal-Gebühren von solchen in die Erft ankom- menden Steinkohlen, welche nach Eröffnung der Eisenbahn zwischen Viersen und Gladbach, von hier nach Gladbach und dessen Gegend gesandt werden, (: also eigentlich als Transit- kosten anzusehen sind;) seien von zwei Pf auf einen Pf pro Ctr zu ermäßigen, damit dadurch der Concurrenz der Ruhrort-Kreis Crefeld-Viersen-Gladbacher Eisen- bahn begegnet werde. Als berathenden Beistand des Bürgermeisters bei der Controlle über diese Kosten wählte Gemeinderath die Gemeindeverordneten L. Holter, H. Dünbier, Werhahn, H. J. Linden;

    4. Roheisen und lose Stockfische, welche den Krahnen nicht benutzen, seien als krahnenfreies Gut zu bezeichnen.

    a u. s.

  • Eintrag 26421. Juli 1851

    Auf den Antrag von Peter Reinartz auf Anpachtung eines leeren Platzes links vor dem Hessenthore, diesseits der Erft, wurde nicht eingegangen, da durch Ver- pachtung des fraglichen Raumes der anschießendeanschießendenWeg zu sehr für den Verkehr eingeschränkt werden dürfte.

    a. u. s.

  • Eintrag 26521. Juli 1851

    Die jetzige Besitzerin des Gutes EppinghovenFrau Meyer geb. Claret in Brüssel läßt durch Hn. NotarFier von Cöln anfragen, ob es der Stadt Neuß genehm sei, daß die von dem Vorbesitzer jenes Gutes Franz Kamper zu mehrer Sicherheit der Unterhaltung der betreffenden Strecke der Neuß- Bergheimer Straße und Brücken gestellte Kaution von 3 000 Thl durch belgische Staats-Papiere anderweitig bestellt werde.

    Gemeinderath autorisirt den Bürgermeister Frings

    in dieser Angelegenheit Namens der Gemeinde in Unterhandlung zu treten, und dieselbe defi- nitiv zu ordnen, dabei aber wo möglich eine Ausgleichung des zwischen der Stadt und dem Besitzer des Gutes Eppinghoven schwebenden Prozesses wegen Wiederherstellung einer weg- geschwemmten Brücke herbeizuführen.

    a. u. s.

  • Eintrag 26621. Juli 1851

    Ein Antwortschreiben der Herren Thomas & Veithenvom 15. Juli c. wird vorgelesen, wor- nach dieselben unter den vom Gemeinderath beschloßenen Bedingungen auf die ertheilte Erlaubniß zur Anlage eines Weges von der Chaussee vor dem Rheinthorenach der Erft verzichten zu müssen glauben. Jedoch sind dieselben bereit, unter Andern die fragliche, unverpachtete Stelle am Ende der Holzlager- plätze nach ihrem Gutdünken zu einem Wege ebenen, und denselben später, wann sie ihn grade benutzen wollen, nöthigenfalls in soweit sie es für zweckmäßig finden, in Stand setzen zu lassen.

    Die Prüfung dieses Antrages wurde der Commission für städtisches Eigenthum über- wiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 26721. Juli 1851

    Nach Vernehmung des Referats der betr. Commission über den Antrag des KaufmannesPeter Reinartz auf Veräußerung einiger Grundstücke auf der Wiese zum Ziegeln sowie nach Einsicht eines nähern Schrei- bens des p Reinartz, wornach derselbe sich nicht veran- laßt sieht, im Voraus ein Gebot zu machen, beschließt Gemeinderath, den angeregten Verkauf nicht vornehmen zu lassen.

    a. u. s.

  • Eintrag 26821. Juli 1851

    Durch Eingabe vom 15. Juli c. beantragt der Polizei- Commissair, daß der verkrüppelte, und unauf- hörlich dem Nervenziehen ausgesetzte Theodor Kessel von hier, dessen Eltern in Dürftigkeit leben

    und nicht in der Lage sind, diesen ihren unglücklichen Sohn unter gehöriger Pflege und Aufsicht zu halten, in das Bürgerhospital aufgenommen werden möge.

    In Erwägung, daß der Zustand des p Kessel dessen stete Beaufsichtigung nöthig macht, daß es aber vor allen Dingen nöthig erscheint, denselben von der Straße fern zu halten, resp. auf passende Weise unterzubringen, in fernerer Erwägung, daß die Eltern desselben dürf- tig und nicht im Stande sind, für seine Unterbringung und Verpflegung zu sorgen, faßt Gemeinderath den Beschluß, den verkrüppelten Theodor Kessel permanent in das Bürgerhospital aufnehmen zu lassen.

    a. u. s.

  • Eintrag 2694. August 1851

    Landräthliche Behörde fragt mittelst Verfügung vom 20. Juli c. an, ob die Gemeinde Neuss bereit sei, während der Herbst-Übungen 1 Bataillon des 13. In- fanterie-Regiments in der Zeit vom 8bis 13. September gegen eine Vergütung von 1 Sgr 7-9 pf. exclusive Brod und falls das Brod von den Wirthen mit verabreicht wird, gegen eine Entschädigung von 2 Sgr 3 - 5 Pf. zu ver- pflegen.

    Gemeinderath gab die Erklärung ab, daß die fragliche Einquartirung gegen eine Vergütung von 3 Sgr 6 Pf pro Mann und Tag mit Brodlieferung Seitens der Wirthe, Statt finden könne. Die von dem Militair-Fiscus angeboteneangebotenen Entschädigung glaubte Gemeinderath zu niedrig halten zu müssen.

    a. u. s.

  • Eintrag 2704. August 1851

    Ein Antrag des WagnerH. Heß auf Anpachtung des Grases auf dem Querdamme vor dem Hessenthore überwies Gemeinderath der Commis- sion für städtische Eigenthum.

    a u. s.

  • Eintrag 2714. August 1851

    Es wurde eine Eingabe des Comites des Bürger- schützen-Vereins vorgelegt, worin dasselbe den Antrag stellt, daß die Gemeinde gleich wie dies in den frühern Jahren geschehen, wieder einen Zu- schuß von 40 Thl. zu den diesjährigen Festkosten bewilligen, worin aber zugleich der Wunsch ausge- sprochen ist, daß behufs Arrangierung eines an den Kirmestagen abzuhaltenden Preisschießen für alle niederrheinischen Schützen-Verbände Seitens der Gemeinde ein Ehrenpreis ausgeworfen werden möge.

  • Eintrag 2724. August 1851

    Was den erbetenen Zuschuß zu den Festkosten betrifft, so notirte Gemeinderath den bisherigen Betrag von 40 Thl., welcher dem Comite zu überweisen sei. Dann stellte derselbe noch ausnahmsweise eine Summe von 20-30 Thl. zur Verfügung, vermittelst deren vom Bürgermeister im Verein mit dem Schützen-Comite ein Ehrenpreis der Stadt Neuss anzuschaffen wäre.

    A. u. s.

  • Eintrag 2734. August 1851

    Die am 2. Juli 1851 Statt gefundene Weideverpachtung der zu Weckhoven gelegenen Hospital-Länderei für den jährlichen Pachtpreis von 61 Thl. 25 Sgr wurde vom Gemeinderath genehmigt.

    a. u. s.

  • Eintrag 2744. August 1851

    Gemeinderath erhält Kenntniß von der Regierungs- Verfügung vom 12. Juli a.c. I II G. 1618 und dem derselben zum Grunde liegenden Antrage des hiesigen Alexianer-Klostersvom 15. Januar d. J, welcher dahin gerichtet ist, daß die Verwaltung des Vermö- gens dieses Klosters der neuen Staats-Verfassung gemäß nicht mehr der Beaufsichtigung der Königl. Regierung unterworfen sein möge, sowie von einer hierüber von der Hospital-Verwaltung abgegebenen gutachtlichen Erklärung, wornach diese Behörde gegen die Willfahrung des Antrages in dem Falle nichts ein- zuwenden hat, wenn die Leistungen, wozu die Alexianer-Brüder hinsichtlich der Pflege der Kranken und des Begrabens der Todten, nach ihren Statuten, der Gemeinde gegenüber verpflichtet sind oder verpflich- tet werden können, derselben durch Vertrag erhalten, und nicht ohne deren Zustimmung alterirt werden.

    Gemeinderath, welcher über den Antrag des Alexianer-Kloster-Vorstandes zur Erklärung aufge- fordert worden, überwies die Verhandlungen den Commissionen für Armen- und Schul & Kirchenwesen zur nähern Prüfung und Berichterstattung.

    a. u. s.

  • Eintrag 27511. August 1851

    Nach Einsicht der Verhandlungen der Hospital-Verwal- tung, welchen gemäß der Ackerer Joh. Bommers zu Heerdt auf ein vor dem Rheinthore hierselbst gelege- nes, gegenwärtig zu dem jährlichen Pachtzinse von 25 Thl 20 Sgr verpachtetes Grundstück von 1 Morgen 99 Ruthen 60 Fuß eine Summe von 850 Thl geboten hat, erklärte Gemeinderath, wie er nichts dagegen zu erinnern finde, daß die fragliche Parzelle zum öffentlichen Verkauf ausgestellt werde, vorausgesetzt jedoch, daß der p Bommers sich an sein Gebot gebunden halte.

    A. u. s.

  • Eintrag 27611. August 1851

    Gemeinderath genehmigte den Statt gehabten Verding, wornach das erforderliche Oel zur städtischen Beleuch- tung für den nächsten Winter dem Kaufmann Adolph Linden für den Preis von acht Sgr drei Pf pro Maaß zur Lieferung übertragen worden; ferner wurde der mit dem TagelöhnerHermann Meuter abgeschlossene Vertrag über die von dem Letztern übernommene Besorgung der städtischen Beleuchtung zum Betrag von 144 Thl genehmigt.

    a. u. s.

  • Eintrag 27711. August 1851

    Behufs möglichster Beschleunigung der Erhebung des Collegiumszu einem vollständigen Gymnasium hält Gemeinderath es für angemessen, daß eine theils aus seiner Mitte, theils aus der Schul- Commission zu wählende Deputation sich nach Berlin begebe, um bei dem Königl. Ministerium für die Stadt die Zusicherung zu erwirken, daß die beabsichtigte Schul-Erweiterung auf Grund der vorliegenden Verhandlungen genehmigt werde, damit schon jetzt die nöthigen Vorkehrungen für die im Herbst vor sich gehende Einrichtung des

    vollständigen Gymnasiums getroffen werden können. Gemeinderath wählte aus seiner Mitte den Herrn Bürger- meister Frings, und überläßt die Wahl des zweiten Mitgliedes aus der Schul-Commission dieser letztern. Derselbe bemerkte noch, daß vor Abgang der Deputation die Verwaltung sich noch darüber Gewißheit verschaffen möge, daß der als Rector der hiesigen Anstalt designirte OberlehrerDr. Mennvon Düren im kommenden Herbst hier wirklich eintrete.

    a. u. s.

  • Eintrag 27811. August 1851

    Nach Anhörung des Referats der Commission für städtisches Eigenthum genehmigte Gemeinderath auf das Gesuch des WagnerHeßvom 23. Juli c., daß demselben das Gras auf dem Querdamme vor dem Hessenthore gegen eine jährliche Summe von sechs Thalern auf fünf Jahre verpachtet werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 27911. August 1851

    Eine Eingabe des Handlungshauses H. Thywissen & Sohn, worin dasselbe Vorschläge zur Ausgleichung der Dif- ferenzen wegen des Eingangs zum städtischen Lohhofe macht, wurde den betreffenden Commissionen überwiesen.

    a u. s.

  • Eintrag 28018. August 1851

    Der Vorsitzende legte heute dem Gemeinderath den zwischen dem Bürgermeister Namens der Gemeinde und dem Hand- lungshause H. Thywissen & Sohnunterm 7. August 1851 abgeschlossenen Vertrag vor, wornach dem gedachten Handlungshause der demselben obliegende Abbruch der Ecke des ehemaligen Keuten'schen Erbes auf der Oberstraße erlassen ist, jenes Handlungs- haus dagegen die Verpflichtung übernommen hat, einen Theil des gegenüber liegenden vorma- ligen Schellens'schen Hauses in der Weise abzu- treten, daß die von der Oberstraße nach der Erft führende Straße überall eine Breite von vierund zwanzig Fuß erhalte, und wornach ferner genanntes Handlungshaus alle mit diesen Stipulationen in Verbindung stehenden Arbeiten bis zum 15. April 1853 ausgeführt haben muß, widrigenfalls die Stadt Neuß ohne Inverzug- setzung befugt sein soll, dieselben auf seine Kosten ausführen zu lassen. Gemeinderath erklärte sich mit der Fassung einverstanden, und ertheilte zu dem Vertrage seine Genehmigung.

    a. u. s.

  • Eintrag 28118. August 1851

    Ein Antrag der Schul-Commission auf Bewilligung der Mittel für die durch vermehrte Population nothwendig gewordene Einrichtung zweier neuer Klassen der Elementarschule und der den beiden hiefür zu berufenden Lehrern zu- zusichernden Besoldungen wurde der betreffenden Com- mission zur nähern Prüfung und Berichterstat- tung überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 2821. September 1851

    Mehre eingekommenen Gesuche um Bewilligung von Pachtnach- laß wegen Wasserschadens an gepachteten städtischen Grundparzellen wurden der Commission für städtisches Eigenthum überwiesen.

    A. u. s.

  • Eintrag 2831. September 1851

    Eine Mittheilung der Schul-Commissionvom 29. August c. über das Resultat der städtischen Deputation nach Berlin in Betreff der Erhebung des Progymna- siumsin ein vollständiges Gymnasium wird vorgelesen, wornach das Ministerium der geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten in einem Bescheide vom 22. d. Mts. die Erklärung abgegeben hat, daß das Königl. Provinzial-Schul-Collegiumzu Coblenz ermächtigt sei, die Errichtung einer Prima am hiesigen Collegium und die einleitenden Anordnungen wegen Umwandlung der Anstalt in ein vollständiges Gymnasium in dem Fall schon jetzt eintreten zu lassen, wenn die bisher gepflogenen Verhandlungen die Überzeugung gewähren, daß die für das Bestehen eines vollständigen Gymnasiums erforderlichen Mittel und Lehrkräfte bereits vorhanden sind oder doch unverzüglich beschafft werden.

    Auf den Antrag der Schul-Commission genehmigt Gemeinderath hiernach, daß die nöthigen Uten- silien für die Klasse der zu errichtenden Prima sofort beschafft werden.

    A. u. s.

  • Eintrag 2841. September 1851

    Nach Vernehmung des Commissionsberichtes über die Beschaffung zweier für die Elementar- schule nöthigen Klassenzimmer und die Bewil- ligung der bezüglichen Mittel, beschloß

    Gemeinderath, die Einrichtung der beiden Klassen bei der Schule im Glockhammer auf die best- möglichste Weise, der Schul-Commission zu überlassen, indem derselbe hierzu wie zur Besorgung der erforderlichen Lehrkräfte die nöthigen Mittel bewilligt.

    a. u. s.

  • Eintrag 2851. September 1851

    Gegen das Resultat des Statt gehabten Ver- dings des im künftigen Jahre erforderlichen Militair-Vorspannes, wornach der Fuhrmann Broichhausen sich zur Gestellung pro Meile für folgende Preise erboten: a. des einspännigen Karren zu 1 Thl 10 Sgr b. des zweispännigen " " 1 Th. 20 Sgr c. des Reitpferdes " " 28 Sgr. wurde Nichts zu erinnern gefunden.

    a. u. s.

  • Eintrag 2861. September 1851

    In Modifikation des Beschlusses vom 24. August 1848 stellte Gemeinderath fest, daß Metzger sowohl hiesige als auswärtige, welche ihr auf dem Viehmarkte angekauftes Vieh auf der städtischen Wiese weiden lassen, pro Woche und pro Stück eine Gebühr incl. Hüterlohn von zwei Silbergroschen sechs Pfennige zu zahlen haben, wogegen die früher stipulirte Vergütung wegfalle.

    Bezüglich der Entschädigung des Marktschreibers Josten wurde beschlossen, daß demselben in Rücksicht auf dessen vorgerücktes Alter ausnahmsweise ein Gehülfe beigegeben werde, und daß dann p Josten für jeden Markt wo weniger als 260 Stück Vieh aufgeführt worden, eine Vergütung von einem Thlr und dem Gehülfen in diesem Falle eine solche von fünfzehn Sgr., daß dem Josten aber für jeden Markt, wo mehr als 260 Stück aufgeführt sind, eine Entschädigung von Einem Thlr zehn Sgr. und dem Gehülfen als dann eine dergleichen von zwanzig Sgr. zuerkannt werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 2871. September 1851

    Die betreffenden Commissionen berichteten dem Gemeinderathe über die von demselben abzugebende Erklärung hinsichtlich des von dem Vorstande des hiesigen Alexianer-Klosters gestellten Antrages, daß die Verwaltung des Vermögens dieses Klosters der neuen Staats-Verfassung gemäß nicht mehr der Beaufsichtigung der Königl. Regierung unterworfen sein möge.

    Nach der Ansicht der Commission dürfte der Willfahrung dieses Antrages von Seiten der Gemeinde in soweit Nichts entgegenstehen, als die Stipulationen des zu Recht bestehenden Ver- trages zwischen dem Alexianer-Kloster und der Stadt vom Jahr 1490, worüber nament- lich das Eigenthumsrecht der Gemeinde an der Wohnung der Klosterbrüder, aufrecht erhalten und durch einen abzuschließenden neuen Vertrag den jetzigen veränderten Verhält- nissen gemäß von neuem festgestellt worden. (:vide Statut vom 1. Juni 1829:)

    Gemeinderath trat dieser Ansicht bei, und machte dieselbe zu seiner Erklärung.

    a u s.

  • Eintrag 2888. September 1851

    Gemeinderath prüfte den von der Verwaltung ent- worfenen Verwendungsplan der Communalwege- baumittel pro 1852 und stellte denselben auf 570 Thlr mit der Maßgabe fest, daß davon 300 Thlr durch Communalsteuer aufzubringen, und 270 Thlr durch die Stadt-Kasse zu decken sind.

    a. u. s.

  • Eintrag 2898. September 1851

    Es wird das Rescript der Königl. Regierung vom 18. August c. auf den eingereichten Antrag wegen Einführung eines Einzugsgeldes vorgelesen, welchemgemäß die Entscheidung darüber bis nach erfolgter Constituirung des Bezirksrathes ausgesetzt worden.

    Gemeinderath hält diese Angelegenheit für drin- gend und beschließt demnach, den Antrag auf Einführung eines Einigungsgeldes dem Königl. Ministerium des Innern zur Genehmigung vorzulegen.

    a. u. s.

  • Eintrag 2908. September 1851

    Auf einen von H. Sonnenschein eingereichten Antrag auf Nachlaß von Erftgebühren für von hier zurückgehende, unverkäufliche Kohlen glaubt Gemeinderath der Consequenzen für die Folge wegen, nicht eingehen zu können.

    a. u. s.

  • Eintrag 2918. September 1851

    Der Pächterdes KaufhaussaalesJ H. Viethen hat beantragt, daß die Stadt zum Schutze des Fußbodens des Kaufhaussaales einen leinenen Fußteppich anschaffen lassen möge.

    Gemeinderath bewilligte für die Anschaffung eines leinernen Fußteppichs einen Zuschuß von 10 Thlr., für den Fall, daß der Pächter Viethen den- selben selbst anschaffe, den Fußboden bohlen lassen und letzteren beim Ablauf der Pachtzeit in gehörig gebohltem und gutem Zustande zurückliefere.

    a. u. s.

  • Eintrag 2928. September 1851

    Vorsitzender trägt vor, daß mit dem 1. September c. die höhere Genehmigung zur Beibehaltung der hiesigen polizeilichen Schwarz- und Weißbrodtaxe abgelau- fen sei.

    Da diese Taxe sich hier seit undenklicher Zeit dadurch bewährt hat, daß sie den Bürger vor sonst möglichen Nachtheilen schützt, dagegen das Verdienst des Bäckers in angemessener Weise sichert, so bittet Gemeinderath in Beziehung auf den § 89 der allge- meinen Gewerbe-Ordnung, verehrte höhere Behörde möge die seitherige Taxeinrichtung auch ferner genehmigen.

    A. u. s.

  • Eintrag 2938. September 1851

    Verschiedene Anträge von Pächtern von städtischem Garten- land auf Bewilligung von Pachtnachlaß wegen Wasserschaden wurden vom Gemeinderath nach Ver- nehmung der betr. Commission und mit Rücksicht auf die zu Grunde liegenden Pachtbedingungen abgelehnt.

    A u. s.

  • Eintrag 2948. September 1851

    In Bezugnahme auf eine angeregte neue Classifizirung der Schulgeldsätze beim Collegium beschloß Gemeinderath, daß die verschiedenen Sätze für das nächste Quartal nach der alten Klassensteuer anzunehmen seien.

    Inzwischen sei die städtische Schul-Commission zu ersuchen, über die künftige Feststellung der Schulgeldsätze Vorschläge machen zu wollen.

    A. u. s.

  • Eintrag 2958. September 1851

    Die Prüfung der Armen- und Hospital-Rechnungen pro 1850 wurde der bezüglichen Commission überwiesen.

    A. u. s.

  • Eintrag 2968. September 1851

    Gegen die Verpachtung eines Hospital-Grundstücks in der Nähe der Huppertzlach von 8 Morgen 160 Ruthen Magdeburger Maaßes zum jährlichen Pachtpreise von 41 Thl 10 Pf. incl. Steuer-Vergütung findet Gemeinderath Nichts zu erinnern.

    A. u. s.

  • Eintrag 2978. September 1851

    Nach Einsicht des von der Hospital-Verwaltung vor-

    gelegten Verkaufsprotocolles vom 28. August c., wor- nach bei der vom letztgenannten Tage Statt gefun- denen öffentlichen Ausstellung des vor dem Rhein- thore gelegenen Hospital-Grundstücks von 1 Morgen 99 Ruthen 60 Fuß von den Gebr. Bommerszu Heerdt die auch früher offerirte Summe von 850 Thl auf dasselbe geboten ist, äußerte Gemein- derath, wie er den Verkauf für diesen Preis vortheilhaft finde, und denselben daher gutheiße.

    a. u. s.

  • Eintrag 2988. September 1851

    Nachdem der von dem Handlungshause H. Thywissen & Sohn gemachte Vorschlag zur Ausgleichung der zwischen demselben und der Stadt bestehenden Dif- ferenzen wegen des eingeengten Zugangs zum städtischen Lohhofe nicht hat angenommen werden können, beschließt Gemeinderath die Angelegen- heit behufs definitiver Beschlußnahme bis zur nächsten Sitzung zu vertagen.

  • Eintrag 29911. September 1851

    Der Gemeinderath berieth heute über die etwa im Interesse der Stadt Neuß vorzunehmenden Schritte in Angelegenheiten der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn. Nach vorheriger Diskussion wurde beschlossen, in einer an den Herrn Oberpräsidenten der Rheinprovinz, welcher in der Sache eine gutachtliche Vorlage an das Königl. Ministerium zu machen, zu richtenden Eingabe die Bitte auszusprechen, seinerseits dafür wirken zu wollen, daß die Eisen- bahn hier bei Neuß, welche Richtung auch einge- schlagen werden möge, mit dem Erft-Canale durch einen Betriebsstrang auf Kosten der Gesellschaft in Verbindung gebracht werde.

    Bei Gelegenheit der heutigen Berathung sprach Gemein- derath in Beziehung auf die Richtung der Bahn sich einstimmig dahin aus, daß er die Linie über Heerdt dem Interesse der Stadt am besten zusagend finde.

    Der vorsitzende Bürgermeister wurde ersucht, die Eingabe anfertigen und zur Vollziehung und Expedition vorlegen zu wollen.

    A. u. s.

  • Eintrag 30015. September 1851

    Es wurde dem Gemeinderath eine Verfügung der Königl. Regierungvom 1. September c. vorgelegt, welchergemäß der Gemeinde Neuß ein beim Bau der Neuß- Rheidter-Straße acquirirtes, aber nicht für den Bau verwendetes Grundstück von 73 Ruthen 42 Fuß als Eigenthum überwiesen worden.

    Gemeinderath beschloß, die Parzelle zum Verkauf ausstellen zu lassen.

    a u s.

  • Eintrag 30115. September 1851

    Der in Düsseldorf wohnende MetzgerWilhelm Gruner aus Calw im Königreiche WürttembergWürtemberg bittet durch Gesuch vom 4. d. Mts. um die Erlaubnis zu seiner hiesigen Niederlassung, resp. um seine Aufnahme in den Königl. preußischen Unterthanen- Verband.

    Nach gepflogener Berathung äußerte Gemeinderath, daß er sich für die Naturalisation des p Gruner nicht aussprechen könne, und zwar aus dem Grunde, weil derselbe hier ganz unbekannt sei, und auch kein Bedürfniß vorliege, die Zahl der hiesigen Metzger zu vermehren.

    a. u. s.

  • Eintrag 30215. September 1851

    Ein Antrag auf Anschaffung neuer Überzüge an den Bänken auf dem Kaufhaussaale wurde der betr. Commission zur Prüfung überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 30315. September 1851

    Aus dem Referat der Commission für Rech- nungswesen entnimmt Gemeinderath, daß sich bei Revision der Leihhaus-Rechnung pro 1850 gefunden habe, daß dieselbe ordnungs- mäßig und richtig aufgestellt ist und mit den Belegen und Büchern genau übereinstimmt.

    Auf den Antrag der Commission beschließt

    demnach Gemeinderath, die Rechnung in Einnahme zu 26 269 Thl. 27 Sgr 2 Pf, in Ausgabe zu 25 198 Thl. 19 Sgr und im Bestande zu 1 071 Thlr. 8 Sgr 2 Pf festzustellen, und darüber dem VerwalterRosellen die Decharge zu ertheilen.

    a. u s.

  • Eintrag 30415. September 1851

    Gemeinderath nimmt den Bericht der Commission über die Prüfung der Sparkassen-Rechnung pro 1850 entgegen, woraus hervorgeht, daß dieselbe in allen Theilen richtig und mit den Belegen und den Büchern übereinstimmend ist.

    Derselbe faßte demnach den Beschluß, die Sparkassen- Rechnung auf 29945 Thlr. 2 Pf in Einnahme, auf 28235 Thl. 1 Pf in Ausgabe und auf 1710 Thlr. 1 Pf im Bestande festzustellen, und darüber dem Rendanten Rosellen die Decharge zu ertheilen.

    a. u. s.

  • Eintrag 30515. September 1851

    Von dem Sparkasse-Rendanten und Leihhaus-Ver- walterRosellen wurde mittelst Gesuchs vom 10. Mai c. beantragt, daß ihm in Ansehung seiner vielen Obliegenheiten und seiner großen Verantwortlichkeit für das abgelaufene Jahr eine Renumeration von 150 Thl. und ihm für die Folge eine Gehaltserhöhung von 350 Thl. auf 500 Thl bewilligt werden möge.

    Berücksichtigend, daß die Frequenz der beiden genannten Institute ziemlich erheblich ist, votirt Gemeinderath dem p Rosellen für das abgelaufene Jahr wie bisher eine Remuneration von 150 Thlr. und vom Jahre 1851 ab eine jährlichs auf den Etat zu bringende persönliche Gehaltszulage von Hundertfünfzig Thalern, welche letzterm nach Umständen jährlichs zurück- genommen werden können.

    a. u. s.

  • Eintrag 30615. September 1851

    Auf den Antrag des Leihhaus-TaxatorVetter bewilligt Gemeinderath demselben in Ansehung seiner geringen Besoldung von 150 Thlr. und seiner in dem letztern vermehrten Funktionen, für das Jahr 1850 eine Gratifikation von 75 Thlr. und vom Jahre 1851 ab eine jährlichs auf den Etat zu bringende persönliche Gehaltszulage von fünf- und siebzig Thlrn., welche letztere nach Umständen jährlichs zurückgenommen werden könne.

    A. u. s.

  • Eintrag 30715. September 1851

    Bei der heutigen Berathung über eine an die Königl. Regierung zu richtende Beschwerde wegen Überbürdung in der Klassensteuer, wählte Gemeinderath die Mitglieder M. H. Schmitz, Fr. Josten und L. Holter, welche darüber nähere Prüfung anzustellen, die zweckmäßig scheinenden Maßregeln in Überlegung zu nehmen, und nach Umständen dem Gemeinderathe Vorlage zu machen haben.

    A. u. s.

  • Eintrag 30815. September 1851

    In der schwebenden Angelegenheit der Stadt Neuß mit dem Handlungshause H. Thywissen hierselbst wegen des Zugangs zum städtischen Lohhofe, beschließt Gemeinderath, dem p Thywissen die von dem Advokat-AnwaltJustizrath Friedrichs entworfene Ladung insinuiren zu lassen.

  • Eintrag 30925. September 1851

    Die Commission für Armenwesen berichtete heute über die Prü- fung der von dem RendantenBroix gelegten Jahres- Rechnung der Armen-Kasse pro 1850. In calculo war gegen die Rechnung nichts zu erin- nern gefunden worden.

    Was die von der Armen-Verwaltung geschehenen Ver- wendungen anbelangt, so hatte sich ein ziemlich erfreuliches Resultat herausgestellt, indem die wirklichen Ausgaben an Armen-Unterstützungen und Spenden weit unter dem Etatsquantum geblieben sind. Bei dem betreffenden Titel II waren für diese Zwecke disponibel gestellt . . . Th. 7 893 - 22 - 10 Nach Abzug der besonders bewilligten Kosten der Cholerakranken-Pflege ad 418 Thl. 21 Sgr. 10 Pf sind verwendet . . . . . . Th. 6 530 - 21 - 2 __________________ sodaß erspart worden . . . . . Th. 1 363 - 1 - 8 Indem Gemeinderath die Rechnung in Einnahme zu Th. 10 920 - 16 - 3 in Ausgabe zu Th. 9 555 - 13 -11 __________________ und im Bestande zu 1 365 - 2 - 4 feststellt, und darüber die Decharge ertheilt, beschließt derselbe, der Armen-Verwaltung für das herbeigeführte befriedigende Resultat seine belobende Anerkennung auszusprechen.

    a. u. s.

  • Eintrag 31025. September 1851

    Von der Commission für Armen-Wesen wurde heute über die Revision der von dem Rendanten Broix gelegten Hospital-Rechnung für das Jahr 1850 berichtet. Gegen die richtige Aufstellung hatte sich Nichts erinnern lassen, da die Rechnung mit den Belegen übereinstimmt.

    Nach Titel II der Ausgabe waren ein Hospital- Etat zur Bestreitung der Oekonomie-Bedürfnisse

    bereit gestellt . . . . . Th. 2 350 - 24 - 11 Verausgabt sind unter Abzug von 104 Thl 27 Sgr 4 Pf. Geld-Aequivalent von weniger als etatsmäßig eingegange- nen und verwendeten Naturalien 2 770 - 12 - 11 _______________ Über den Etat sind sonach verwendet 419 - 18 - -- Diese Mehr-Ausgabe justifizirt die Hospital-Ver- waltung dadurch, daß Anschaffungen Statt gefun- den haben, welche im Etat nicht vorgesehen waren, daß mehr Köpfe im Hospital verpflegt worden, als bei Feststellung des Etats vom Gemeinderath angenommen war, daß überdies anderweitig Ersparungen erzielt sind, und die extraordinairen Einnahmen eine außeretatsmäßige Einnahme von ca 100 Thl ergeben habe.

    Da der Hospital-Etat pro 1850 zur Zeit vom Gemeinderath um 700 Thlr. reduzirt worden, so wird das erzielte Rechnungs-Resultat mit Rücksicht auf diese Ermäßigung für befriedigend, erachtet, wofür Gemeinderath der Hospital-Verwal- tung hierdurch seine belobende Anerkennung ausspricht.

    Die Rechnung wurde hiernach in Einnahme zu 5109 Th 23 Sgr 3 Pf Geld 62 Scheffel 3 63/100 Matzen Roggen in Ausgabe zu 5477 Th. 23 Sgr. 6 Pf Geld 34 Schffl 6 13/100 " darnach im Bestande zu . . . . . 27 Schffl 13 50/100 " und im Vorschusse zu 368 Thl 3 Pf Geld abgeschlossen, und darüber die Decharge ertheilt.

    a. u. s.

  • Eintrag 31125. September 1851

    Bei der von der betreffenden Commission vorge- nommenen Prüfung des Armen-Cassen-Etats pro 1852 hat dieselbe gefunden, daß die ver- schiedenen Positionen in den Auslagen für Armen- Unterstützungen und Spenden von der Armen- Verwaltung namhaft ermäßigt sind, und in Folge dessen auch der von derselben nachgesuchte städtische Zuschuß um 543 Thl. geringer steht als jener für das laufende Jahr. Gegen die sonach reduzirten Ansätze war nichts zu erinnern gefunden worden, weshalb Gemeinderath den Armen-Etat, wie vorgeschlagen, genehmigt.

    a. u. s.

    Nach Vernehmung des Berichtes der Commission für Armen-Wesen über die Prüfung des Hospital- Etats 1852, beschloß Gemeinderath, den frag- lichen Etat in der von der Hospital-Verwaltung vorgeschlagenen Weise festzustellen, indem ver- traut wird, daß die gedachte Verwaltung auf möglichste Ersparung Bedacht nehmen werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 31225. September 1851

    Im Auftrag des Gemeinderathes hat die Commis- sion für Rechnungswesen sich mit der Revision der von dem StadtrentmeisterStadler für das Jahr 1850 gelegten städtischen Rechnung befaßt, und darüber heute dem Gemeinderath Bericht erstattet. Nach dem Referate der Commission ist die Rechnung postenweise durchgegangen worden, wobei sich im Allgemeinen ergeben, daß dieselbe überall gehörig belegt, die Einnahme sowohl wie die Ausgabe rech- nungsmäßig justifizirt ist und daß ebensowenig in calculo Ausstellungen gemacht werden können. Die außeretatsmäßigen Ausgaben beruhen sämmtlich auf speziellen gemeinderäthlichen Beschlüssen.

    Auf den Antrag der Commission ersucht Gemeinderath, daß in allen Fällen, wo Etatsüberschreitungen Statt gefunden haben, die dieselben genehmigenden gemeinderäthlichen Beschlüsse in der Rechnung ad marginem bemerkt werden, wodurch dann die jedesmalige spezielle Prüfung, ob eine Etats- überschreitung autorisirt ist oder nicht, schon durch die Rechnung selbst ohne Zuthun der Belege bewirkt werden könnte.

    Bei den extraordinairen Ausgaben sub Tit 9, Art. 15 b sind die an die Sparkasse zurückerstat- teten Capitalienbeträge ad 3500 Thlr. sowe die dem HolzhändlerPabstmann gezahlte Vergleichssumme von 2500 Thlr. mit aufgeführt, während es über- sichtlicher gewesen sein dürfte, wenn derartige Capitalien in einem besondern Artikel in der Rechnung vorgetragen wären, worauf daher für die Folge zu halten sei.

    In Bezug auf ein von der Commission gemachtes Monitum wegen Feststellung eines Schuldentilgungs-

    plans bemerkte Gemeinderath, daß bei Gelegenheit der Aufstellung des künftigjährigen Gemeinde-Etats dieserhalb eine Commission gewählt werden solle, welche die Angelegenheit in die Hand nehme.

    Die Verwaltung wurde ferner ersucht, für gänz- liche Vollendung des im Entwurf bereits ange- fertigten ausführlichen Lagerbuchs zu sorgen, um solches bei der jedesmaligen Rechnungs-Revision vorzulegen.

    Unter den Einnahme-Resten befinden sich 473 Thlr 26 Sgr 6 Pf. an rückständigen Pachten aus den Jahren 1847-1849, deren gänzliche Uneinziehbarkeit früher nachgewiesen worden, und auf deren Niederschlagung die gemeinde- räthliche Commission für Rechnungswesen bereits un- term 5. October vorigen Jahres beim Gemeinderath vorgetragen hatte, welcher letztere jedoch damals einstweilen noch nicht auf die Niederschlagung einging. Da es sich aber herausgestellt, daß die gedachten Beträge jetzt ebensowenig wie früher eingezogen werden können, so genehmigt Gemeinderath nunmehr die Nieder- schlagung mit dem Bemerken, daß das betref- fende Verzeichnis im Auge behalten werde, um später wo möglich noch Einziehungen vornehmen zu können.

    Die städtische Rechnung pro 1850, deren pünktliche und ordnungsmäßige Aufstellung übrigens belobend anerkannt wird, wurde demnach in Einnahme auf . . Th 49861 - 12 - 8 Ausgabe auf . . Th 46235 - 3 - 5 _______________ und im Bestande auf Th 3626 - 9 - 3 festgestellt, und dem Rendanten darüber die Decharge ertheilt.

    a. u. s.

  • Eintrag 31325. September 1851

    Die gemeinderäthliche Commission für Rechnungwesen berichtete heute über den von dem Stadtrentmeister Stadler gestellten Antrag auf anderweite Fixirung seines Gehaltes und auf Beschaffung eines andern geräumigeren Geschäftslokales.

    Sowohl durch die ausführliche Eingabe des besagten Rendanten vom 14. Februar d. J. als durch Einsicht- nahme in die verschiedenen Kassenbücher und Journale der Stadt-Kasse, hatte die Commission

    sich davon überzeugt, daß die jetzige Besoldung des Stadt- rentmeisters ad 550 Thl. incl. Büreaukosten allerdings zu den vielen mit der Stelle verbundenen Arbeiten und zu der großen Veranwortlichkeit, welche die Verwaltung einer Kasse mit sich bringt, in welcher jährlichs ca. 50 000 Thlr. in meistens kleinen Beträgen eingenommen und ausgegeben werden, in keinem richtigen Verhältnisse steht.

    Gemeinderath bewilligt dem Stadtrentmeister Stadler daher eine jedes Jahr wieder aufhebbare persönliche Gehaltszulage von 100 Thlr, welche vom nächsten Jahre an beginnen soll.

    Was den zweiten Punkt die Beschaffung eines geräumigeren Geschäftslokals anbelangt, so kann nach der Ansicht der Commission nicht verkannt werden, daß das Rentkammerlokal bei dem gestiegenen Verkehr der Stadt-Kasse mehr oder weniger un- zureichend erscheint. Da das Rathhausgebäude keine sonstige passende disponible Räumlichkeit darbietet, wohin die Stadt-Kasse in zweckmäßiger Weise verlegt werden könnte, so genehmigt Gemeinderath nach dem Vorschlage der Commission, daß das jetzige Rentkammerlokal durch theilweise Hinzu- ziehung der Vorflur erweitert werde.

    A. u. s.

  • Eintrag 31426. September 1851

    Einer Mittheilung des Landwehr-Bataillons N°39vom 22. September c. zufolge, werden die Manschaften des Landwehrsturmes vom 1. October c. ab um 11 Unterof- fiziere und 5 Gemeine vermehrt werden, sodaß der Stamm in der Folge sich auf 1 Feldwebel 1 Wachtmeister 1 Bataillons-Schreiber 15 Unteroffiziere 20 Gemeine in Sa. 38 Köpfe belaufen wird.

    Genanntes Bataillon ersucht demnach um Äußerung darüber: 1. ob den vom 1. October c. in Zuwachs tretenden Manschaften eben derselbe städtische Servis-Zuschuß wie den bisher beim Stamm befindlichen Unter- offizieren und Gefreiten gezahlt, und somit das bisherige Quantum um diesen Betrag erhöht werden dürfte, oder 2. sämmtlichen Manschaften Natural-Quartier gegeben werden solle, oder 3. ob die Gemeinde unter Wegfall des bisherigen Zu- schusses es nicht vorziehe, und zu bewerkstelligen ver- möge, zur Unterbringung sämmtlicher Manschaften dem Bataillon ein mit einem Raum zur Menage- Einrichtung versehenes Haus zu überweisen.

    Nach gepflogener Berathung beschloß Gemein- derath, den Bürgermeister zu autorisiren, mit dem Landwehr-Bataillon ein Abfinden zu ver- mittlen, wornach auf die vermehrten Manschaften auf Natural-Quartier Verzicht zu leisten haben. Inmittelst habe die Verwaltung darüber Unter- suchung anzustellen, ob nicht die bisher von der Gemeinde Neuß an das Bataillon gezahlten Zuschüsse von den zum Bataillons-Bezirke gehöri- gen auswärtigen Kreisen und Gemeinden natürlich mit getragen werden müssen, und darüber geeignete Anträge an die höhere Behörde vorzulegen.

    A. u. s.

  • Eintrag 31526. September 1851

    Gemeinderath ersieht aus einer Mittheilung der Schul- Commissionvom 23. des Monats, daß das Königl. Provinzial- Schul-Collegium bei Ertheilung der Genehmigung zur Eröffnung des vollständigen Gymnasial-Cursus an hiesiger Anstalt noch zwei Fragen zur nähern Erwägung empfohlen hat.

    Die erste Frage betrifft die commissarische Verwal- tung erledigter Lehrerstellen in dem Falle, wenn Seitens der städtischen Schulbehörde ein vorschrifts- mäßig qualifizirter Schulmann nicht in Vorschlag gebracht sein würde, in welcher Beziehung das Königl. Provinzial-Schul-Collegium die Befugniß in Anspruch nimmt, die erledigte Stelle aus Mitteln der Anstalt commissarisch verwalten zu lassen, damit vor allen Dingen ein vollstän- diger, und ununterbrochener Unterricht gesichert werde. Mit der von der Schul-Commission bereits abgege- benen zustimmenden Erklärung, daß dem Provinzial- Schul-Collegium für die angegebenen Fälle freie Befugniß ertheilt werde, erklärte Gemeinderath sich einverstanden.

    Die zweitere Frage geht das Schulgeld an, welches seit dem Jahre 1848 für städtische Schüler nach dem Klassensteuer-Anschlage der Eltern normirt war, während das Provinzial-Schul-Collegium es für rathsam hält, dasselbe je nach den Klassen der Schüler zur Erhebung kommen zu lassen. Der Beschluß über die hierüber von der Schul- Commission gemachten Vorschläge wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt.

    a. u. s.

  • Eintrag 3162. Oktober 1851

    Ein Antrag des Friedensrichters auf bauliche Verän- derungen an dem Friedensgerichtslokal wurde der betr. Commission zur nähern Prüfung überwiesen.

    a u. s.

  • Eintrag 3172. Oktober 1851

    Dem Gemeinderathe wird die Verfügung Königl. Regierungvom 4. September 1851 I S. II 9993 vor- gelegt, welcher gemäß diese Behörde die Erklä- rung abgibt, wie sie auf die von der Gemeinde beantragte Übernahme der Kosten, welche durch die Befestigung der in der Cöln-Nymweger Staatsstraße liegenden Erftbrücke entstanden sind, auf den Königl. Wasserbaufond nicht eingehen könne, indem jene Befestigungs- Arbeiten lediglich durch die von der Stadt resp. den Mühlenbesitzern vorgenommene veränderte Anlage der Fluthschleuse vor dem Oberthore notwendig geworden seien.

    Gemeinderath überwies diese Angelegenheit der bezüglichen Commission.

    a. u s.

  • Eintrag 3182. Oktober 1851

    Auf Grund des §. 12 des Sparkassen-Statuts wählte Gemeinderath als Administratoren für die Sparkasse auf die nächstfolgenden beiden Jahre aus seiner Mitte den Gemeinde- verordneten H. J. Linden und aus der Bürger- schaft den KaufmannPaul Kallen.

    a. u. s.

  • Eintrag 3192. Oktober 1851

    Zur Beiwohnung der am 8. October c. Statt findenden Berathung von Deputirten über den projectirten Neubau eines Cantonnal-Arrest- hauses wählte Gemeinderath für die hiesige Gemeinde den Bürgermeister Frings und den Gemeindeverordneten P. W. Werhahn.

    a. u. s.

  • Eintrag 3202. Oktober 1851

    Es genehmigte Gemeinderath sodann, daß das der Gemeinde zugehörige Grundstück an der Neuß- Rheidter-Straße von 73 Ruthen 42 Fuß zu Lüttenglehn dem AckererReiner Schmitz daselbst für die gebotene Summe von fünfzig Thalern käuflich übertragen werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 3216. Oktober 1851

    Das Antwortschreiben der Scheibenschützen-Gesell- schaft auf das an dieselbe gestellte Ersuchen um Einreichung eines Kostenanschlages über die auf der Scheibenbahn zur Vorbeugung von Gefahr nöthige Vorrichtung wird vorgelesen, welchemge- mäß dieselbe sich außer Stande sieht, einen speziellen Kostenanschlag eines Sachverständigen vorzulegen, indem die Gesellschafts-Kasse erschöpft sei und somit neue Ausgaben vermieden werden müßten. Sie berechnet indessen die erforderlichen Kosten nach vorgenomme- ner Rücksprache mit dem Bauverständigen Thomas auf 71 Thl. 22 Sgr. 6 Pf.

    Bei der eröffneten Berathung hinsichtlich der nöthigen Vorrichtung stellte sich zunächst die Frage dar, ob die Gemeinde zur Anlage derer selben irgend eine Verpflichtung habe oder nicht, über welchen Punkt die Ansichten verschieden waren.

    Von der Entscheidung der desfallsigen Rechtsfrage abgesehen, beschließt Gemeinderath, die Kosten der zu treffenden Sicherheits- Maßregeln mit dem Vorbehalte vorschußweise zu übernehmen, daß über die etwaige Ver- pflichtung der Stadt nähere Erörterung vorbehalten bleibe, und je nach der desfallsigen Entscheidung die Gesellschaft von den zu machenden Auslagen Zinsen zu zahlen habe.

    a. u. s.

  • Eintrag 3226. Oktober 1851

    Ein von der Verwaltung vorgearbeiteter Antrag an den Königl. Oberpräsidenten auf Übernahme des Neuß-Bergheimer Communalweges als Bezirksstraße wurde vom Gemeinderath angenommen und vollzogen.

    a. u. s.

  • Eintrag 3236. Oktober 1851

    Bei Gelegenheit des Referats der betr. Commission über die von dem Herrn Friedensrichter beantragten bau- lichen Veränderungen am Friedensgerichtslokal berichtete dieselbe gleichzeitig, daß jenes Lokal in soweit baufällig sei, als die Decken der untern Räumlichkeiten einzufallen drohen und auch die Balkenlage Beschädigung genommen habe.

    In diesem Betracht, und da die Gemeinde des Friedensgerichtslokals auch zu andern Zwecken nothwendig bedarf, ersucht Gemeinderath die Verwaltung, bei der geeigneten Stelle darauf anzutragen, daß das fragliche Lokal der Gemeinde wieder zur Verfügung gestellt werde.

    Auf die Vornahme der baulichen Arbeiten wurde selbstredend nicht eingegangen.

    A. u. s.

  • Eintrag 3246. Oktober 1851

    Dem SteuerdienerHartcose bewilligte Gemeinderath an Ersatz für den Verlust von verlorenen Gebühren bei der Klassensteuer-Einziehung eine Ent- schädigung von fünf Thlr, ohne jedoch eine desfallsige Verpflichtung anzuerkennen.

    a. u. s.

  • Eintrag 3256. Oktober 1851

    Gemeinderath beschloß heute in Modifikation seines frühern desfallsigen Beschlusses, wie er Rechts da- gegen zu erinnern finde, daß die disponiblen Räumlichkeiten des Gymnasialgebäudes in der Folge auch durch verheirathete Lehrer bewohnt werden. Bei desfallsigen Zusicherungen Seitens des Curatorii sei aber in jedem einzel- nen Falle der ausdrückliche Vorbehalt zu machen, daß der betreffende Lehrer nach halbjähriger ortsüblicher Kündigung gegen eine Mieth- entschädigung von fünfzig Thlr. auszuziehen habe.

    a. u s.

  • Eintrag 3266. Oktober 1851

    Die Übernahme der berechneten Kosten für doppeltes Pflüggen, Eggen und [Be??n] mit Gras des Terrains zwischen dem Oberthore und Hessenthore, auf die städtische Kasse

    wurde vom Gemeinderath genehmigt.

    a. u. s.

  • Eintrag 3276. Oktober 1851

    Nachdem durch das Ableben des Hafenmeisters Marx die von ihm bekleidete Stelle erledigt worden, legte Vorsitzender heute dem Gemeinderathe die eingegangenen Gesuche um Bewerbung für die Stelle vor.

    Zunächst wurde vom Gemeinderath beschlossen, die Stelle vom 1. Dezember c. an vorläufig commissarisch auf ein halbes Jahr wiederzu- besetzen. Dann wählte derselbe die beiden Gemeindeverordneten Werhahn und M. H. Schmitz, welche im Verein mit dem Bürgermeister in der Folge die Hafenmeister-Funktionen in jeder Weise überwachen.

    Vor der hierauf vorzunehmenden Auswahl eines Candidaten, bemerkte Vorsitzender, daß er denjenigen Candidaten für den geeignetsten erachten werde, welcher die die absolute Majorität erhalte, und daß er diesen Candidaten demnach auch auf Grund des § 53 Nr. 7 der Gemeinde-Ordnung anstellen werde.

    Von dreizehn Stimmenden wählten sieben auf den Bewerber Ferdinand Lohausen und fünf auf den Bewerber Joseph Eichhoff. Ein Stimmzettel war unbeschrieben.

    a. u s.

  • Eintrag 3289. Oktober 1851

    Nach Vorschrift des §. 10 des Klassensteuer-Gesetzes vom 1. Mai d. J. und des §. 3 der Einführungs-In- struction vom 8. ejusdem wählte Gemeinderath heute die aus neun Mitgliedern bestehende Einschätzungs- Commission für das Jahr 1852.

    Die Wahl fiel auf 1. den Gemeindeverordneten & AckererHeinrich Dünbier; 2. den Gemeindeverordneten & BürstenfabrikantenJacob Schmitz; 3. den Gemeindeverordneten & Ackerer Ludwig Holter; 4. den Leihhaus-VerwalterPeter Heinrich Rosellen; 5. den KaufmannJacob Ibels; 6. den SchlosserWilhelm Josten; 7. den GerberBalthasar Derath; 8. den Wirth und BäckerFranz Merbecks; 9. den Beigeordneten & Ackerer Jacob Esser [sage ?] den Spezerei- händlerFranz Heinrich Esser.

    a. u. s.

  • Eintrag 3299. Oktober 1851

    Zur Vertretung des Gemeinderathes bei der am 11. d. Mts. Statt findenden Einführung des Gymnasial-DirectorsDr Menn wählte Gemeinderath die Mitglieder Dr. Hellersberg, W. Kreiner und F. Josten.

    Ferner wurde genehmigt, daß die Kosten der Bewirthung der Ehrengäste bei dem dann p Dr. Menn zu gebenden Diner auf die Stadt übernommen werden, und endlich noch beschlossen, dem Gymnasial-OberlehrerBlum- berger für die seither interimistisch geführte Direction der hiesigen Schul-Anstalt Namens der Stadt zu danken.

    a. u. s.

  • Eintrag 33013. Oktober 1851

    Gegen die vorgelegten Etats der Sparkasse und des Leihhauses für das Jahr 1852 wurde vom Gemeinderath Nichts zu erinnern gefun- den, und demnach der erstere Etat in Ein- nahme und Ausgabe balancirend auf 25 249 Thlr. und der zweitere Etat in Einnahme und Ausgabe auf 2 742 Thlr. festgestellt.

    a. u. s.

  • Eintrag 33113. Oktober 1851

    Auf Grund des §. 1 der diesseitigen Feuerlösch- Ordnung vom 17. Merz 1829 nahm Gemeinderath die Wahl eines neuen Brandrathes vor.

    Gewählt wurden die Herren Gemeindeverordneten M. H. Schmitz, Wilhelm Werhahn, Clemens Klötzer, Heinrich Dünbier.

    a. u. s.

  • Eintrag 33213. Oktober 1851

    Gemeinderath ermächtigt den Bürgermeister, den Speicher des der Stadt an die Hand gegebenen Sebastianus-Klosters für die Zeit, daß dieselbe über dieses Gebäude dis- poniren könne, in zweckmäßiger Weise zu verpachten.

    a. u s.

  • Eintrag 33313. Oktober 1851

    Der heute Statt gehabte Verding der Anlie- ferung der für das Jahr 1852 erforderlichen Wege- Unterhaltungs-Materialien zu 17 1/2 % unter der Anschlagssumme von 276 Thlr 22 Sgr an den FuhrmannJoseph Mobis, wurde vom Gemeinderath genehmigt.

    a. u. s.

  • Eintrag 33420. Oktober 1851

    In Gemäßheit des §. 62 der Communal-Ordnung vom 11. Merz 1850 legte der vorsitzende Bürgermeister den von ihm aufgestellten Haushaltungs-Etat für das Jahr 1852 mit den dazu gehörigen Spezial-Etats und den Erläuterungen unter der Bemerkung vor, daß derselbe nach vorheriger Bekanntmachung während 14 Tagen zur allgemeinen Einsicht auf dem Bürgermeister-Amte offengelegen habe.

    Mit Bezugnahme auf den § 57 der Gemeinde-Ordnung wurde gleichzeitig von dem Bürgermeister Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeinde-Angelegenheiten erstattet, wornach derselbe den Gemeinderath einlud, den Etat zu prüfen und in seinen einzelnen Posi- tionen festzustellen.

    Die Prüfung des Etats überwies Gemeinderath der Commission für Rechnungswesen, deren Berichterstellung möglichst bald entgegengesehen wird.

    a. u. s.

  • Eintrag 33520. Oktober 1851

    In der schwebenden Angelegenheit wegen des Schleusen- baues vor dem Oberthore und der Befestigungs-Ar- beiten an der Chausseebrücke daselbst wählte Gemein- derath die Gemeindeverordneten Dr. Hellersberg, Pet. Degreeff und J. Le Hanne, welche im Verein mit dem Bürgermeister die Sache in Berathung und Über- legung nehmen, und möglichst bald bestimmte Vor- schläge zur endlichen Regulirung derselben machen.

    a. u. s.

  • Eintrag 33620. Oktober 1851

    Ein Antrag auf Abgrenzung des städtischen Eigen- thums vor dem Rheinthoreder Laache gegenüber wurde der Commission für städtisches Eigenthum überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 33720. Oktober 1851

    Gegen die permanente Aufnahme der dürftigen Werner Stenzeler und Witwe Franz Röttgenin das Bürgerhospital wurde Nichts zu erinnern gefunden.

    a. u. s.

  • Eintrag 3383. November 1851

    Die Gemeinderäthliche Commission für Rechnungs- wesen erstattete heute Bericht über die von der- selben vorgenommenen Prüfung des städtischen Etats für das Jahr 1852.

    Nach dem Vorschlage der Commission wurde der Etat in den gemachten Ansätzen angenom- men, und in Einnahme und Ausgabe balanci- rend zur Summe von neunund dreißigtausend Thalern festgestellt. In Beziehung auf einen von der Commission gestellten Antrag auf Wie- dereinführung des Schulgeldes in den Elementar- schulen wurde bemerkt, daß derselbe zur nächsten Tagesordnung zu bringen sei. Ferner beauftragte Gemeinderath die Commission, über den Modus der künftigjährigen Communal- steuer-Umlage nächstens Vorschläge zu machen, bei welchen letztern zu berücksichtigen, daß die früher eximirten Personen in der Folge mit zur Communalsteuer heranzuziehen seien.

    a. u. s.

  • Eintrag 3393. November 1851

    Gemeinderath bewilligt für das Rheinische Blinden-Institut zu Düren für das Jahr 1851 einen Beitrag von zehn Thlrn. aus Gemeindemitteln, wobei jedoch der Vorbehalt gemacht wird, daß diese Zuerkennung ohne alle Consequenz für die Folge geschehe.

    a. u. s.

  • Eintrag 3403. November 1851

    Auf den Antrag des StadtrentmeistersStadler genehmigte Gemeinderath, daß die von Rudger Pempelfort & Consorten zu Hamm verschuldeten Landpachtbeträge mit dem Jahre 1850 ad 72 Thl 15 Sgr, da deren Uneinziehbarkeit nachgewiesen ist, mit dem Bemerken niedergeschlagen werde, daß dieselbe in eine besondre Controlle eingetragen und behufs eventueller Einziehung noch fernerhin überwacht werden.

    a. u. s.

  • Eintrag 3413. November 1851

    Von der betreffenden Commission wurde heute in Ansehung des Schleusenbaues vor dem Oberthore wie folgt Bericht erstattet:

    " Nach Durchsicht sämmtlicher Acten in Betreff des " Schleusenbaues vor dem Oberthore ist die Commission " bei der Beurtheilung dieser Angelegenheit zu der Über- " zeugung gelangt, daß seit vielen Jahren von ver- " schiedenen Seiten her der Wunsch und zwar der dringende " Wunsch ausgesprochen wurde, die Wiederaufbauung " der im Jahre 1809 durch die französische Regierung " zerstörten Schleuse bewerkstelligt zu sehen. Im Jahre " 1817 wurde der Aufbau dieser Schleuse schon vom " Ministerium genehmigt. Endlich wurde dieser " Bau auf den Beschluß der Majorität der Mühlen- " besitzer unternommen, indem der damalige Bürger- " meister Thywissen für die Stadt also für 5/12 der " Betheiligten die Genehmigung ertheilte, ohne zuvor " den Stadtrath befragt zu haben. Es wurde deshalb " vom damaligen Stadtrathe über das Benehmen des " Bürgermeisters Beschwerde erhoben, und obschon " man die Anlage selbst für zweckmäßig erachtete, " die Genehmigung derselben abgelehnt. Königl. " Regierung sagt in einer Verfügung vom 27. September " 1849, daß der Bürgermeister Thywissen bei dem " Aufbau der Ablaßschleuse (: in der ministeriellen

    " Genehmigung ist von einer Fluthschleuse die Rede:) in der " Form gefehlt habe, und daß die frühere Praxis, " wornach die Majorität der Mühleneigenthümer " für die Ausführung derartigen Reparaturen und " Bauten entscheidend gewesen, in vorliegendem " Falle nicht in Anwendung gebracht werden könne. " Bei der Besichtigung habe jedoch der Königliche Regie- " rungsbaurath sowohl gegen die Ausführung der Ar- " beiten als gegen die Lage der Schleuse nichts zu erin- " nern gefunden, und stände demnach zu erwarten, " daß der Gemeinderath vorliegend die nachträgliche " Genehmigung zu den ausgeführten Arbeiten und zur " Bereitstellung der Kosten ertheilen werde. " Bis heute ist die Genehmigung nicht erfolgt, und " der Gemeinderath muß zu einem Resultat gelan- " gen: Würde die Genehmigung auch jetzt noch ver- " weigert, so würde dies die größte Verwirrung " hervorrufen: Prozeße aller Art, mit der Königl. " Regierung, mit p Thywissen, mit den Mühlen- " besitzern.

    " In Erwägung der bereits angeführten Gründe, daß " längst das Bedürfniß eingesehen worden, in Erwä- " gung, daß der vormalige Stadtrath gegen die " Zweckmäßigkeit dieses Baues nicht zu erinnern ge- " funden, in Erwägung, daß die Königl. Regie- " rung ebenfalls gegen die Zweckmäßigung und die " Lage dieser Schleuse nichts zu erinnern hat, stellt " die Commission folgenden Antrag:

    " " Es wolle dem Gemeinderathe gefallen, die nach- " " trägliche Genehmigung des Schleusenbaues am " " Oberthore für den ratirlichen Antheil als Mühlen- " " besitzer zu ertheilen und die Ausgabe der bereits " " vorschußweise angewiesenen Gelder zu genehmigen. " In Bezug auf den zweitern Punkt, die von der " Königl. Regierung in Folge des Schleusenbaues " angeordneten Befestigungs-Arbeiten an der " Schleusenbrücke vor dem Oberthore betreffend, gibt die " Commission folgendes Gutachten.

    " Nach Einsicht des Rescriptes Königl. Regierung vom " 4. September c. dahin lautend, daß, wenn wir " (: Königl. Regierung:) mit der Verfügung vom " 27. September 1849 I II 4468 uns dahin ausgesprochen " haben, daß gegen die Anlage der Fluthschleuse an

    " dortigen Oberthore nichts zu erinnern sei, dies lediglich in " wasserpolizeilicher Hinsicht in der Beziehung auf die Schleuse " selbst geschehen ist, keineswegs auf mögliche Schäden, welche " durch die Anlage an der dicht darunter liegenden Straßen- " brücke entstehen könnten, für welche der Ausführende, " die Stadt oder die Mühlenbesitzer selbstredend aufkommen " müßten, wornach also derjenige, welcher durch die " veränderte Anlage der Fluthschleuse die in Rede stehenden " Arbeiten zur Sicherstellung der Brücke nothwendig " gemacht hat, auch die desfallsigen Kosten tragen muß, " nach fernerer Einsicht der Seitens der Mühlenbesitzer " Adolph Linden und Johann Peter Kallen zu Protocoll gegebene " Erklärungen, an den Kosten der fraglichen Befestigungs- " Arbeiten ihren ratirlichen Antheil nicht übernehmen " resp. nicht zahlen zu wollen, im Widerspruch mit den Erklä- " rungen der Mühlenbesitzer Heinrich Thywissen & Heinrich Hoffmann, welche " ihren ratirlichen Antheil event. zu zahlen sich erboten, " und endlich in Erwägung, daß unter diesen leidigen " Umständen, zur Vermeidung eines Exekutoriums von " Seite der Königl. Regierung, der Pflasterer " Bremer und Genossen, deren Rechnungen für die an " den Ufern und der unterm Brückenflur geleisteten " Arbeiten im Betrage von überhaupt 141 Thl. 13 Sgr 6 Pf. " noch unbezahlt sind, füglich nicht länger hinzuhalten " seien, wolle Gemeinderath beschließen, unter ausdrücklichem Vor- " behalt aller Rechte der Stadt in Betreff der für besagte " Arbeiten zwar geleisteten aber diesseits nicht genehmigten " Zahlung von p Lemmer für gelieferte Säulenbasalt- " krotten ad 197 Thlr. 6 Sgr. 3 Pf und der noch zu leistenden " Zahlungen, sowohl gegen die Königliche Regierung " als den vorigen Bürgermeister H. Thywissen und " gegen die Mühlenbesitzer, - daß von der Gemeinde " in ihrer Eigenschaft als Mühlenbesitzerin, die besagten " Rechnungen des p Bremer & Genossen ausgezahlt " werden, diese aber zugleich anzuhalten seien, unter " Übertrag ihrer Rechte gegen Dritte an die Stadt, " zu quittiren. Eventualiter:

    " Indem Gemeinderath den Bürgermeister in diesem " Sinne zu verfahren autorisirt, beauftragt er denselben " zugleich, sowohl mit der Königl. Regierung als den " vorgenannten Interessenten die Unterhandlungen " in der Weise fortzusetzen, daß beim Abschluß derselben " die Interessen der Stadt bestens gewahrt bleiben.

    Nachdem Gemeinderath die verschiedenen Punkte des vorstehenden Referats einer nähern Erörte- rung unterzogen hatte, wobei derselbe wie der frühere Gemeinderath nicht umhin konnte, über das Verfahren des vormaligen Bürger- meisters Thywissen sich mißbilligend auszu- sprechen, wurde beschlossen, die in dem Commissionsberichte enthaltenen Anträge anzunehmen.

    a. u. s.

  • Eintrag 34210. November 1851

    Von der gemeinderäthlichen Commission für Rechnungs- wesen war bei Prüfung des Gemeinde-Etats pro 1852 der Antrag gestellt worden, daß mit dem künftigen Jahre in den Elementarschulen wieder ein Schulgeld eingeführt werde, wodurch eine Summe von ca 1700 Thl. aufkommen würde, welche an der Communalsteuer abgehe.

    Nach geschehener Diskussion wurdevom Gemeinde- rath beschlossen, den Gegenstand einstweilen bis dahin auf sich beruhen zu lassen, daß die nächsten Kam- mern zusammen gewesen, um zu sehen, ob etwa die Bestimmung in der Staatsverfassung, wornach der Unterricht in den Volksschulen unentgeldlich ertheilt werden soll, in der Folge eine Abänderung erleiden werde.

    a u. s.

  • Eintrag 34310. November 1851

    Die betreffende Commission erstattete Bericht über den anzunehmenden Modus der für das Jahr 1852 aufzubringenden Communalsteuer, welche nach dem vom Gemeinderath festgestellten Haushaltungs-Etat 10450 Thlr. 13 Sgr 8 Pf. - 49 Thl 12 Sgr 6 Pf mehr als pro 1851 - betragen wird.

    Die Commission war der Meinung, daß im Allgemeinen die Grundsätze anzunehmen seien, welche bei der Communalsteuer-Aufbringung im laufenden Jahre maßgebend gewesen, wornach also die Grund- steuer mit 80 %, die Gewerbesteuer mit Ausschluß der Klasse L mit 12 1/2 %, und der nach Abzug der hierdurch aufkommenden Summe verbleibende Rest in der Weise auf die klassifizirte Einkommen und die Klassen- steuer, letztere mit Ausschluß der Stufen 1 und 2 (: jener bis zu 2 Th incl.:) umgelegt werde, daß die 3te Stufe der Klassensteuer jene von 3 Thlr. mit der Hälfte desjenigen Satzes herangezogen werde, den die höhern Stufen aufzubringen haben.

    Mit der Modifikation, daß die Klassensteuer in der 2ten Stufe (:Sätze von 2 Thlr.:) mit 10 % zur Communalsteuer herangezogen worden, ging Gemeinderath auf den Vorschlag der Commission ein.

    Die Umlage wird hiernach Statt finden wie folgt: a. durch die Grundsteuer ad 7 263 Thl würden à 80 % oder 24 Sgr. pro Thlr. aufkommen 5 810 Th. b. durch die Gewerbesteuer ad 4 630 Thl. à 12 1/2 % oder 3 Sgr 9 Pf pro Thl. . . . 575 Th. c. auf die Klassensteuer von der 4ten Stufe von 4 Thlr ab und die klassifizirte Einkom- mensteuer ad ca. 6 450 werden etwa 60 % oder 18 Sgr. pro Thlr fallen, welche aufbringen . . . . . . . 3 870 Th d. durch die 3te Klassensteuerstufe (ad) von 3 Thl ad ca 500 Thl. werden à 30% oder 9 Sgr. pro Thl. aufkommen . . . 150 Th e. durch die 2te Klassensteuerstufe von 2 Th ad 450 gehen à 10 % oder 3 Sgr pro Thl ein 45 Th. __________ Summe 10 450 Th.

    Nachrichtlich wird bemerkt, daß die Prozent- sätze der Grund- und Gewerbesteuer die näm- lichen geblieben wie im laufenden Jahre (geblieben), jene der Klassensteuer dagegen in etwa vermindert sind, weil diese Steuer in Folge der neuen Steuergesetzgebung bedeu- tend erhöht ist, während die durch dieselbe aufzubringende Communalsteuer dasselbe Quantum ausmacht wie pro 1851.

    a. u. s.

  • Eintrag 34410. November 1851

    Von der gemeinderäthlichen Commission für Schulwesen wurde heute über die Feststellung der künftigen Schulgeldsätze in hiesigem Gymna- sium in nachfolgender Weise referirt: " Bisher waren diese Sätze für einheimische " Schulen je nach der Klassensteuer der Eltern " auf 10, 15 und 20 Thl. und für Schüler aus- " wärtiger Eltern durchweg zu 20 Thl ange- " nommen. " Bei der Commission kam zunächst die

    " Frage zur Sprache, ob überhaupt eine Klassifikation des " Schulgeldes je nach den Verhältnissen der Eltern beizu- " behalten, oder ob etwa nach dem Vorschlage der " Schul-Commission das Schulgeld für alle Schüler in " der Weise gleich zu stellen sei, daß dasselbe auf ver- " schiedene Sätze nach den Schulklassen normirt " werde.

    " Hierbei äußerte ein Mitglied der Commission Herr " Franz Josten die Ansicht, wie es sich nur dem " letztern Vorschlage anschließen könne. Die Erhebung " des Schulgeldes je nach den Verhältnissen der Eltern " erscheine ihm als eine Unbilligkeit, und es bestehe " eine derartige Einrichtung, welche hier erst in den " letztern Jahren eingeführt worden, auch weder " an irgend einem benachbarten Gymnasium noch an " irgend einer andern höhern Schul-Anstalt. Um so " mehr müsse es sich für die Abschaffung derselben " aussprechen, als sowohl das Königl. Provinzial- " Schul-Collegiumzu Coblenz als die Königl. Regie- " rungzu Düsseldorf deren Unzweckmäßigkeit aner- " kannt hätten, und auf Einführung eines nach " den Klassen zu normirenden, jedoch für alle Schüler " der Klasse gleichmäßigen Schulgeldes bestehen. Auch " dürfte es auswärts für das hiesige Gymnasium keinen " guten Eindruck hervorrufen, einen Schüler auswärtiger " Eltern, deren Studium ohnehin mit mehr oder weniger " erheblichen Kosten verbunden ist, ein höheres Schulgeld " entrichten sollten als hiesige Schüler. Die für unbemittelte " und weniger bemittelte Eltern erwünschte Erleichterung " würde denselben theils dadurch gewährt werden, daß " das Schulgeld für die untern und mittleren Klassen " auf einen mäßigen Satz normirt werde, theils dadurch, " daß ganze und nach den Umständen halbe Freistellen bewilligt " werden.

    "Mitglied schlägt darnach folgende Sätze vor: a für die Sexta " 12 Thlr., b für die Quinta 14 Thlr., c. für die Quarta 16 Thlr., " d. für die Tertia 18 Thlr. e für die Secunda & Prima 20 Thlr., " f für die untere Realklasse 14 Thlr. g. für die obere Realklasse " 16 Thlr., auf welche Weise das im ganzen garantirte Schulgeld " von 2200 Thlr. als gedeckt zu betrachten sei.

    " Durch die Annahme dieser Sätze glaubt Mitglied, daß " ebensowohl billigen Rücksichten der weniger vermögenden " Bürgerklasse gegenüber die gebührende Rechnung getragen " als auch den Intentionen der höhern Behörde entsprochen sei.

    " Die beiden Mitglieder der Commission Herren Dr. Hellersberg und " W. Kreiner waren dagegen anderer Ansicht, und tragen die Über- " zeugung in sich, daß es wünschenswerth sei, die in den letzten " Jahren eingeführte Schulgeld Klassifikation, welche nicht nur als eine " zweckmäßige sich bewährt, sondern auch im Allgemeinen den Bei- " fall der Bürgerschaft gefunden habe, auch ferner beizubehalten. " Im Jahre 1848 habe man die Klassifikation lediglich in der " Absicht eingeführt, um der weniger vermögenden Klasse " die hiesige Schul-Anstalt zugänglich zu machen, indem bei der " frühern Einrichtung, wornach das Schulgeld für alle Schüler klassen- " weise gleich gestellt gewesen, ein Theil der Bürgerschaft sich in " der Unmöglichkeit befunden habe, von einem Institut " Nutzen zu ziehen, zu dessen Unterhaltung die Gemeinde-Kasse " so schwere Opfer bringe. Durch die Bewilligung von ganzen " und halben Freistellen sei einem solchen Übelstande aus dem " Grunde nicht abgeholfen, weil die Bürger als dann durch PetitionPetion " dasjenige zu erlangen suchen müßten, was denselben aus " Billigkeitsrücksichten von vorne herein zuzusichern wäre. Der " Umstand, daß von andern Gymnasien das Schulgeld nach " Schulklassen erhoben werde, könne für die hiesige Anstalt " nicht maßgebend sein, da letztere lediglich von der Commune " [sürtantirt?] werde, während die meisten andern Gymna- " sien aus Königl. Fonds oder Stiftungen unterhalten " werden. Außer der Garantie eines Schulgeldes von 2 200 Thl " habe die Gemeinde den sehr erheblichen jährlichen " Zuschuß von 3 250 Thl für das Gymnasium zu leisten. " In Ansehung solcher Opfer müsse es jedem Unbefangenen " billig erscheinen, daß für die weniger bemittelten " Einwohner ein ermäßigtes Schulgeld bestehen bleibe. " Was die auswärtigen Schulen betrifft, so sei zu berück- " sichtigen, daß diese in der Regel vermögend, bereits an den " Schulgeldsatz von 20 Thl. gewöhnt sind, und ein etwaiger Unter- " schied des Schulgeldes dieselben nicht bestimmen wird, das " hiesige Gymnasium zu besuchen oder nicht, was sich auch " bisher als richtig erwiesen habe.

    " Aus den angeführten Gründen muß die Majorität der Com- " mission sich daher entschieden dafür aussprechen, daß zur Auf- " bringung der von der Gemeinde garantirten Schulgeld-Ein- " nahme in ähnlicher Weise wie bisher für hiesige Schulen ein " nach der veränderten Klassensteuer näher abzutheilendes " Schulgeld von 10, 15 und 20 Thlr. und für fremde Schüler der be- " stimmte Satz von 20 Thlr bestehen bleibe.

    Gemeinderath diskutirte die Sache und beschloß dem Vor- schlage der Majorität der Commission beizutreten. Über die Abgrenzung der Sätze wird nähern Vorschlägen entgegengesehen.

    a. u. s.

  • Eintrag 34510. November 1851

    Das vorgelegte Kirchenbudget wurde der bezüglichen Commission zur Prüfung überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 34610. November 1851

    Ebenfalls überwies Gemeinderath einen Antrag auf Bepflasterung der Batteriestraße der betreffenden Commission.

    a. u. s.

  • Eintrag 34710. November 1851

    Es genehmigte Gemeinderath, daß der Handlung Hüllstrung & Sohnzu Düsseldorf und dem Julius Rütgers, Ersterem ein und einhalber Morgen und Letzterem ein halber Morgen von der Laache vor dem Rheinthore gegen eine Jahrespacht von 20 Thl pro Morgen auf ein Jahr verpachtet werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 34810. November 1851

    Auf den Antrag des Commando's des Landwehr- Bataillons No 39 hierselbst bewilligt Gemeinderath für die seit dem 1. October c. beim Landwehrstamm mehr hinzugekommenen Mannschaften (: 16 Mann :) außer dem gewöhnlichen Zuschusse, auf zwei Monate aus- nahmsweise eine außergewöhnliche Zulage von 15 Sgr pro Mann & Monat.

    a. u s.

  • Eintrag 34910. November 1851

    In Folge eines Antrages der Wittwedes Hafenmeisters Marx auf Fortbewilligung der inne habenden Dienst- wohnung ermächtigte Gemeinderath den Bürgermeister der genannten Wittwe für die Zeit bis zum 1. October kommenden Jahres aus Rücksichten eine angemessene Miethentschädigung Namens der Gemeinde zuzu- sichern.

    Auf Belassung der Hafenmeister-Wohnung konnte im Interesse der Funktionen des Hafenmeisters nicht eingegangen werden.

    a. u. s.

  • Eintrag 35010. November 1851

    Für das laufende Schulsemester wurde nachstehen- den Schülern des Gymnasiums die Befreiung vom Schulgelde zuerkannt:

    Joseph Rudisch, Joseph Thomas, Heinrich Deneke, Peter Hahn, Joseph Kemper, Joseph Peters, Michael Butzon, Joseph Paffrath, Jacob Nacaten, Joh. Salbach, Seraphin Scholz, Joseph Butzon, August Scholz & Joseph Zeck.

    Da Seraphin & August Scholz und Michael & Joseph Butzon Kinder derselben Eltern sind, so ist diesen für den zweitern Sohn die Wohlthat des unentgeldlichen Unterrichts nur ausnahmsweise und ohne alle Consequenz für die Folge bewilligt.

    a u. s.

  • Eintrag 35110. November 1851

    Zur Vertretung der Gemeinde Neuss bei der am 14. d. Mts. Statt findenden Versammlung von Deputirten behufs Besprechung der Barrieren auf dem Neuß-Bergheimer Communal- wege wählte Gemeinderath den Bürgermei- ster Frings und den Beigeordneten Esser.

    a. u. s.

  • Eintrag 35210. November 1851

    Vorsitzender trug vor, wie höhern Orts verlangt worden, daß zur Aufnahme des Restes desjeni- gen Capitales von 6 000 Thl., welches im Jahre 1850 von Seiten der Gemeinde zur Bestreitung der städtischen Ausgaben vorschußweise bei der Sparkasse aufgenommen worden, und worauf wegen unvor- hergesehener Ausfälle in der Einnahme und ein- getretener Mehrausgaben, nur die Summe von 3 500 Thlr. habe zurückerstattet werden können, die höhere Genehmigung eingeholt werde, zu welchem Ende Gemeinderath sich darüber aussprechen möge, wann die Zurückerstattung erfolgen werde.

    Da die etatsmäßig für das Jahr 1852 dispo- nibel gestellten Gelder die Zurückerstattung nicht zulassen, so wurde beschlossen, die gedachte Summe von 2500 Thlr. im Jahre 1853 theils durch städtische Einkünfte, theils durch Communalsteuer-Umlage bereit zu stellen, resp. demnächst an die Sparkasse abzutragen.

    a. u. s.

  • Eintrag 35310. November 1851

    Auf einen von dem StadtrentmeisterStadler eingege- benen Antrag, daß die ihm vom Jahre 1852 ab zuerkannte Gehaltszulage von 100 Thl ihm auch für das laufende Jahr bewilligt werden möge, glaubt Gemeinderath nicht eingehen zu können.

    a. u. s.

  • Eintrag 35424. November 1851

    Entschuldigt: Ibels, Linden.

  • Eintrag 35524. November 1851

    Nach Anhörung des Referats der betreffenden Commission beschloß Gemeinderath in Verfolg seines Beschlusses vom 10. d. Mts., wornach die Schulgeldhöhe im Gymna- sium für hiesige Schüler nach Maßgabe der Klassensteuer der Eltern auf 10 Thr, 15 Thlr. resp. 20 Thl. anzunehmen seien, vorläufig für das Jahr 1852 das Schulgeld a für Schüler, deren Eltern zu 6 Thl. und niedriger in der Klassensteuer veranschlagt sind, auf 10 Thaler, b. für solche, deren Eltern 8, 10 und 12 Thl. Klassensteuer entrichten, auf 15 Thaler und c. für diejenigen, deren Eltern 16 Thl. und mehr an Klassensteuer zahlen, auf 20 Thlr. festzustellen . Den letztern Satz hätten auch die Schüler auswärtiger Eltern zu zahlen.

    Bemerkt wird, daß in der vorgeschlagenen Weise das garantirte Schulgeld von überhaupt 2 200 Thl. disponible werde.

  • Eintrag 35624. November 1851

    Die Gemeindeverordneten Josten, Le Hanne & Degreeff hatten sich der Abstimmung enthalten, weil sie nach den von der Minorität der Commission für Schulwesen in dem vom 10. d. Mts. zu Protocoll gegebenen Referate angeführten Gründen, sich mit der Klassifikation des Schulgeldes nach der Klassensteuer der Eltern nicht einverstanden erklären können.

    a. u. s.

  • Eintrag 35724. November 1851

    Auf den Vorschlag der Commission für Bauwesen beschließt Gemeinderath, die bis zu einem Hohlweg ausgetriebene Batteriestraße unter Zuziehung dieser Commission durch Anlage von gepflasterten Rinnen, neue Planierung und Herstellung einer Kiesdecke über der Fahrbahn, sobald als möglich wieder in Stand setzen zu lassen.

    a. u. s.

  • Eintrag 35824. November 1851

    Von der Commission für Kirchen- und Schulwesen war das Budget der hiesigen kath. Kirche pro 1852 geprüft worden, welchemnach von der Gemeinde ein Zuschuß zur Bestreitung der Kirchenbedürfnisse von 592 Thlr. - 8 Thlr weniger als pro 1851 - in Anspruch genommen wird.

    Es hat sich bei sorgfältiger Durchsicht des Kirchen- budget ergeben, daß die darin disponibel gestellten Ausgaben die gewöhnlichen Bedürfnisse betreffen, wogegen sich nicht wohl etwas erinnern lasse, weshalb der beantragte Zuschuß von 592 Thlr. zu bewilligen sein dürfte.

    Dem Antrage der Commission gemäß wurde der erbetene Zuschuß auf 592 Thlr. vom Gemeinderath festgestellt.

    a. u. s.

  • Eintrag 35924. November 1851

    Gemeinderath beschließt die andere und die hin- tere Seite des evang. Kirchhofes, an denjenigen Stellen, wo noch keine Einfriedigung mittelst einer Mauer besteht, im nächsten Frühjahre mit einer Mauer umgeben zu lassen.

    a. u. s.

  • Eintrag 36024. November 1851

    Dem Gemeinderath werden die betreffenden Ver- handlungen der Armen-Verwaltung vorgelegt, wornach auf das derselben zugehörige Haus Sect. C Nr. 60 auf dem Büchel hierselbst von dem Kauf- mannPaul Kallen hierselbst ein Kaufpreis von 4800 Thl. geboten worden.

    Da das Haus nach Abzug der dasselbe tref- fenden Steuern und der auf mindestens 25 Thlr. anzunehmenden jährlichen Reparaturkosten nur einen Rein-Ertrag von 165 Thr jährlich liefert, der obige Kaufpreis, zu 3 % in kleinern Beträgen untergebracht, aber eine jährliche Zinsen-Einnahme von 240 Thlr. sichert, so kann es nicht bestritten werden, daß der Verkauf des Hauses zur Summe von 4 800 Thlr ganz im Interesse der Armen-Ver- waltung liegt, weshalb Gemeinderath sich mit dem Verkaufe einverstanden erklärt.

    a. u. s.

  • Eintrag 36124. November 1851

    Nachdem dem OberlehrerRichenvom 1. October c. keine Dienstwohnung mehr disponibel gestellt ist, bewilligt Gemeinderath demselben von dem

    genannten Zeitpunkt ab eine jährliche Miethentschädigung von vierzig Thalern.

    Außerdem wurde dem p Richen eine Entschädigung an Umzugskosten von acht Thalern zuerkannt.

    a. u s.

  • Eintrag 36224. November 1851

    Die zur Tagesordnung gebrachte Angelegenheit wegen eines Vergleichs mit dem UnternehmerLemmer über den Ausbau des Neuß-Bergheimer Communal- weges wurde den Commissionen für Bauwesen und städtisches Eigenthum überwiesen.

    a. u s.

  • Eintrag 36324. November 1851

    Es wird eine Mittheilung des Landwehr-Bataillons vom 19. d. Mts. vorgetragen, wornach das betreffende Commando wegen des städtischen Zuschußes für die Stammmanschaften vom 1. Januar kommenden Jahres ab nähere Vereinbarung zu treffen wünscht.

    Gemeinderath autorisirte darauf den Bürgermeister, das fragliche Übereinkommen in bisheriger Weise mit dem Vorbehalt abzuschließen, daß dasselbe wieder aufgehoben sein soll, falls von der höhern Behörde abän- dernde Bestimmungen erlassen werden möchten oder falls die Stadt das Verhältniß einen Monat vorher kündige. Die Sache sei jedenfalls bis zum 1. Mai kommenden Jahres wieder zur Sprache zu bringen.

    a. u. s.

  • Eintrag 36424. November 1851

    Eine Mittheilung der Herren Josten & Breuervom 20. d. Mts. wird vorgelegt, wodurch dieselben bereit sind, der Gemeinde Neuß das zum Convictorial-Ge- bäude bestimmte Sebastianus-Kloster noch ferner bis zum 30. April 1852 nach Maßgabe ihrer Offerten vom 17. Juli 1849 und 26. Merz 1850 käuflich zur Verfügung zu stellen, mit der Bedingung, jedoch für die Gemeinde, daß den Eigenthümern für den Fall, wenn bis zum 1. Februar 1852 von Seiten der Stadt eine bestimmte Erklä- rung über den Ankauf oder Nichtankauf nicht erfolgt sein möchte, eine fernere Mietentschä- digung für die Zeit vom 1. October 1852bis eodem 1853 von zweihundert Thalern vergütet werden muß. Ferner stellen dieselben nach- folgende Bedingungen:

  • Eintrag 36524. November 1851

    Beim Abschluß des Kaufactes sollen die nach

    Ablauf die drei ersten Jahre, in welchen das Kapital zu 4 % darauf stehen bleibt, zu beobachtenden Zah- lungstermine in der Art festgestellt werden, daß nach Ablauf dieser drei Jahre, die Stadt Neuß 2 000 Thlr resp. 1 000 Thlr und so von Jahr zu Jahr eine gleiche Summe auf den Kaufpreis nebst den ratirlichen Zinsen zu 4 1/2 % abzutragen habe. Nach erfolgtem Ankaufe des Sebastianus-Klosters stellen dieselben ihr an das letztere anschießende Nebenhaus nebst den Hintergebäuden der Gemeinde Neuß noch bis zum 1. Februar 1853 zum Preise von viertausendfünfhundert Thalern käuflich zur Verfügung: im Falle der Genehmigung sind diese Gebäulichkeiten jedoch erst am ersten October 1853 anzutreten. Im entgegengesetz- ten Falle könne nach Ablauf dieses Termins bei einem anderweitigen Verkauf von einer Präferenz für die Stadt nicht Rede sein.

    Gemeinderath acceptirte Namens der Gemeinde dieses Anerbieten, unter dem Vor- behalte, daß die Stadt während der Zeit, daß sie Miethe vergüte, das Sebastianus- Kloster in bisher stipulirter Weise benutze, und daß es ihr bei erfolgendem Ankaufe des- selben frei stehe, auch früher nach Belieben früher Abtragungen auf den Kaufpreis zu machen, als dies oben bedungen ist.

    a. u. s.

  • Eintrag 3661. Dezember 1851

    Gegen die Statt gehabte Verpachtung eines städtischen Lagerplatzes auf der Laache vor dem Rheinthore auf die Zeit vom 1. Dezember cbis Ende Dezember 1854 an die Handlung M. Rütgers zu Cöln zum jährlichen Pachtpreise von 3 Thlr 15 Sgr wurde Nichts zu erinnern gefunden. Ebenfalls wurde nichts dagegen zu bemerken gefunden, daß dem Rütgers zu dem demselben bereits auf ein Jahr verpachteten halben Morgen auf der Laache noch ein zweiter anschießender halber Morgen gegen 10 Thlr Pacht verpachtet werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 3671. Dezember 1851 Dem Gemeinderathe wird von dem Rescript Königl. Regierungvom 12. November 1851 Kenntniß gege- ben, wornach diese Behörde hinsichtlich des Antrages des Alexianer-Klosters auf Entbindung von der Oberaufsicht des Staates sich dahin ausgesprochen hat, daß erst dann darüber werde entschieden werden, wenn die zwischen dem Orden und der Stadt Neuss vorher zu regulirenden rechtlichen Ver- hältnisse geordnet sind.
  • Eintrag 3681. Dezember 1851

    Von der betreffenden Commission wurde heute über die mit dem UnternehmerLemmer gepflo- genen Unterhandlungen wegen der Abrechnung desselben über die Ausführung des Neuß- Bergheimer Communalweges und wegen einiger Forderungen desselben über ausgeführte Grund- arbeiten an der Hessenthorbrücke Bericht erstattet.

    Den Ausbau des in Rede stehenden Weges, soweit die Gemeinde Neuß ihn auszuführen,

    hat der p Lemmer contractlich mit der Bedingung übernommen, daß er die Aufsichtskosten, die Grundentschädigungen und die mit der Acquisi- tion der Grundstücke verbundenen Kosten zu tragen habe, für die Summe von Th 8 700 -- -- -- Der p Lemmer hat hierauf successive erhalten . . . . . . 6 965 - 26 - 6 An Aufsichtskosten sind für seine Rech- nung an den WegebaumeisterWeise gezahlt worden . . . . . 400 -- -- -- Ferner wurden an Grundentschädigung gezahlt für seine Rechnung . . . 796 - 26 -- _____________ Zusammen 8 162 - 19 - 6 Dann hat die Stadt vorschußweise an Verzugszinsen der Grundentschädigungen und an Expropriationskosten ausgegeben 886 - 4 - 1 _____________ Total 9 048 - 23 - 7 Wird angenommen, daß Lemmer alle Expropriationskosten zu übernehmen hatte, so müßte derselbe noch . . 348 - 23 - 7 an die Stadt herauszahlen.

    Wird dagegen angenommen, daß die Ex- propriationskosten demselben nicht zu Last fallen, so wären noch 537 Thlr 10 Sgr 6 Pf., vorbehaltlich des Abzuges von 35 Thlr. noch zu zahlender Aufsichts- kosten und einiger noch nicht liquidirter unerheblicher Grundentschädigungen, an ihn zu vergüten.

    Außerdem fordert Lemmer noch ca 193 Thlr für Grund-Arbeiten an der Hessenthorbrücke, worüber noch Prozeß schwebt, und noch ferner ca 150 Thl., worüber ein Prozeß erst eingeleitet werden soll.

    Der p Lemmer hat sich erboten, gegen eine Entschädigung Seitens der Stadt von zweihundert- fünfzig Thalern auf alle Ansprüche an die Stadt für vorstehende Arbeiten und Ausführungen zu verzichten, mit der Bestimmung, daß er die noch zurückstehenden Aufsichtskosten selbst abmache, und die Stadt die etwa noch zu leistenden kleinen Grundentschädi- gungen trage, und daß endlich in Bezie- hung auf den schwebenden Prozeß mit p Lem- mer jeder Theil seine Kosten zahle. Da die kleinen Grundentschädigungen, welche verschiedene

    Ackerparzellen des Benj. Kürten von überhaupt 48 Ruthen 40 Fuß betreffen, noch nicht festgestellt sind, so will Lemmer sich noch verbindlich machen, diejenige Summe, welche etwa mehr als ein Thaler pro Ruthe an p Kürten gezahlt werden muß, der Gemeinde zu vergüten.

    Um die verschiedenen Differenz-Punkte zur Ausgleichung zu ringen, beschließt Gemeinderath, den vorsitzenden Bürgermeister hierdurch zu autorisiren, das Anerbieten des p Lemmer Namens der Gemeinde anzunehmen, und mit demselben einen Vergleichs-Vertrag abzuschließen.

    A. u. s.

  • Eintrag 36915. Dezember 1851

    Dem Gemeinderath wird das Minsterial-Rescript vom 28. November c. vorgelegt, wornach auf den Antrag der Gemeinde auf Beschaffung einer Caserne für die Manschaften des Landwehrstammes Nr. 39 hierselbst nicht eingegangen werden kann, es der Verwaltung indessen überlassen bleibt, sich wegen der angeregten BetheiligungBetheilung der Gemeinden des Bataillons-Bezirks an den Kosten der Quartier-Entschädigung der Stammmanschaften, an die Königl. Regierung zu Düsseldorf zu wenden. Vorsitzender wurde ersucht, bei der Königl. Regierung die nöthigen Anträge Namens der Gemeinde einzureichen.

  • Eintrag 37015. Dezember 1851 Zur Verstärkung der Nachtswache während der Winter- zeit beschloß Gemeinderath von jetzt an zu den vier permanenten Nachtswächtern noch vier Hülfsnachtswächter in der Weise anzustellen, daß dann nächtlich zwei im Dienste sich befinden.
  • Eintrag 37115. Dezember 1851 Die betreffende gemeinderäthliche Commission berichtete heute über die von der höhern Behörde für das hiesige Polizei-Amt nöthig erachtete Hülfe.
  • Eintrag 37222. Dezember 1851

    Der Gemeinderath wird mit der Allerhöchsten Cabinets- ordre vom 5. November 1851 bekannt gemacht, wornach genehmigt wird, daß die Gebühren für Benutzung des schiffbar gemachten Erft-Canales bis zum 1. Januar 1853 nach dem Tarife vom 19. October 1836 forterhoben werden können.

    A. u. s

  • Eintrag 37322. Dezember 1851

    Gegen den am 9. d. Mts. Statt gehabten Verding der Bekleidungs-Gegenstände für die Armen pro 1852 fand Gemeinderath in Rücksicht auf die erzielten befriedigenden Resultate Nichts zu erinnern.

    A. u s.

    In gleicher Weise genehmigte Gemeinderath den vom 9. d. Mts. geschehenen Verding der Bekleidungs- Gegenstände und Haushaltungsbedürfnisse für das Hospital im Jahre 1852.

    a. u. s.

  • Eintrag 37422. Dezember 1851

    Die betreffende Commission hat im Auftrage des Gemeinderathes über die von der höhern Behörde für das hiesige Polizei-Amt nöthig befundene Hülfe berathen, welche letztere diesem Amte dadurch zu beschaffen wäre, daß der für den exekutiven Dienst nicht mehr ganz geeignete, in den letzten Jahren aber zur Führung von An- und Abmeldungs- listen und der gleichen theilweise auf dem Polizei-Amte beschäftigte PolizeisergeantTheodor Schmitz unter Entbindung vom exekutiven Dienste zum Secre- taire und Registrator bestellt werde.

    Die p Commission äußerte nach reiflicher Erwä- gung ihre Ansicht dahin, wie die Verhältnisse des hiesigen Polizei-Amtes nicht der Art beschaffen

    seien, daß neben dem Polizei-Commissaire noch ein besonderer Secretair und Registrator anzu- stellen wäre, indem die schriftlichen Arbeiten des Polizei-Amtes, dem Polizei-Commissair immerhin soviel Zeit übrig lassen, um für den exekutiven Dienst in entsprechender Weise thätig sein zu können. Da der p Schmitz indessen körperlicher Beschwerden wegen nicht mehr voll- ständig für den Exekutiv-Dienst geeignet erscheint, derselbe auch bereits seit etwa zwei Jahren durch einen neu angestellten Polizei- diener ersetzt ist, so dürfe wohl nichts dagegen zu erinnern sein, daß derselbe unter Beibehal- tung seines bisherigen Einkommens und unter Entbindung vom exekutiven Dienste einstweilen noch auf dem Polizei-Amte zur Wahrnehmung der auch bisher von ihm besorgten Verrichtungen verwendet werde, welche Einverständniß-Erklä- rung jedoch ohne alle Consequenz für die Folge, und ohne die Nothwendigkeit zur Beschaffung von Schreibhülfe auf dem Polizei-Amte im entferntesten anzuerkennen, zu machen sei.

    Gemeinderath trat diesem Commissionsberichte mit der Erklärung bei, daß er sich aus den obenangeführten Gründen im Interesse der Stadt für verpflichtet erachte, für letztere die Befugniß ausdrücklich vorzubehalten, den p Schmitz im Falle sich in der Folge eine andere, für ihn passende Stelle in der Gemeinde vorfinden oder vakant werden sollte, hiefür zu verwenden, und ihn dann vom Polizei-Amte ohne weitere Verbindlichkeit zu seinem Ersatze zurück- zugreifen.

    a. u. s.

  • Eintrag 37522. Dezember 1851

    Auf den Antrag der Schul-Commission erklärt Gemeinderath sich damit einverstanden, daß aus dem für das laufende 4te Quartal bei dem Gymnasialfonds ergebenen Über- schuße von 72 Thlr 15 Sgr. mit Rücksicht auf

    die von der Schul-Commission angegebenen Gründe, dem ersten OberlehrerBlumberger 12 Th 15 Sgr, dem ReligionslehrerEschweiler 20 Thl, dem LehrerEngel 10 Thlr. und dem GesanglehrerHartmann ebenfalls 10 Thlr. als Gratifikationen bewilligt werden.

    a. u. s.

  • Eintrag 37622. Dezember 1851

    Gemeinderath bewilligt dem Verwaltungsdiener Krings für das Jahr 1851 die übliche Gratifikation von fünfzehn Thalern.

    a u s.

  • Eintrag 37722. Dezember 1851

    Dem PförtnerButzonam Gymnasium, welcher nachgewiesen, daß er seine Verpflichtungen zur Zufriedenheit wahrgenommen hat, wurde für das Jahr 1851 die gewöhnliche Renumeration von zehn Thalern zuerkannt.

    a u s.

  • Eintrag 37822. Dezember 1851

    Der Bürgermeister Frings wurde autorisirt, das gegen dem Krahnen zwischen der Erftund dem Damme gelegene, an den Bau-Unternehmer Lemmer verpachtete Land, nach vorheriger näherer Rücksprache mit dem Pächter der Art zu kündigen, daß dasselbe sobald wie möglich für die Stadt behufs Benutzung für Verkehrs- zwecke der Erft disponibel werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 37922. Dezember 1851 Der Gemeinderath nahm heute den Commissions- bericht über die Prüfung der von der Schul-Com- mission entworfenen Dienst-Instruction für das künftige Schul-Curatorium entgegen.
  • Eintrag 3802. Januar 1852

    In Gemäßheit einer landräthlichen Verfügung vom 29. Dezember c. wählte Gemeinderath den Bürgermeister Frings und den Gemeindeverordneten Josten, um als Deputirte der Stadt Neuss der morgen in Gladbach Statt findenden Berathung wegen der künf- tigen Verwaltung des Neuss-Gladbacher Communalweges beizuwohnen.

    a. u. s.

  • Eintrag 3815. Januar 1852

    Vorsitzender legt dem Gemeinderath eine Erklä- rung des Alexianer-Kloster-Vorstandes vor, welchergemäß derselbe Anstand nimmt, das durch Vertrag vom Jahre 1490 der Stadt zustehendes Eigenthumsrecht an dem Klostergebäude durch einen neuen Vertrag einzuräumen, indem es sich in der vorliegenden Frage lediglich um Aufhebung der Oberaufsicht über das Alexianer- Kloster-Vermögen handle, keinesfalls aber darum, von wirklich vorhandenen und geltenden Rechts- verhältnissen zwischen der Stadt und dem Kloster irgend etwas zu ändern oder aufzuheben. Ohne- hin müßte vorher nachgewiesen werden, in wie weit jener alte Contract vom Jahre 1490 maßgebend sein könnte, um den Anspruch der Stadt zu begründen.

    Gemeinderath äußert die Ansicht, daß das Eigenthumsrecht der Stadt wohl nicht bestritten werden könne, und um hierin vollständige Gewißheit zu erhalten, ersucht derselbe den Bürgermeister, über die Rechtsbeständigkeit des allegirten Vertrages vom Jahre 1490 das Gutachten eines Juristen einzuholen.

    a. u. s.

    Auf einen Antrag des Töpferei-InhabersTrotzen- berg auf Ertheilung der Erlaubniß zum Lehmfahren von der Kuhweide über den Damm an dem Hessenthore glaubt Gemeinderath nicht eingehen zu können.

    a. u. s.

  • Eintrag 3825. Januar 1852

    Ein Antrag des Peter Doetsch von Grimling- hausen auf Ankauf der städtischen Parzelle "der Grufacker genannt" wurde der Commission für städtisches Eigenthum überwiesen.

    a. u s.

  • Eintrag 3835. Januar 1852

    In einer Vorlage vom 29. Dezember vorigen Jahres beantragt die Schul-Commission für mehrere Elementar-Lehrer und Lehrerinnen in Rücksicht auf ihre bisherigen un- zulänglichen Besoldungen folgende Gehalts-Verbesserungen: a. für den LehrerKoxholt von 185 Th auf 250 Th incl. 20 Thlr. Mieth- Entschädigung b. " " " Hermanns " 200 Thl auf 250 Thl " " " " c. " " " Krahforst " 185 Thl " 200 Th " " " " d. " " " Burbach " 165 Thl " 180 Th " " " " e. " " " Bellen " 165 Thl " 180 Th " " " " f. " die LehrerinSchmeddink von 150 Th auf 165 Th. " " " " g. " " " Rademacher " 150 Thl " 165 Th " " " " Behufs näherer Prüfung wurde der Antrag der betreffenden Commission überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 3845. Januar 1852

    Zur bessern Instandhaltung der städtischen Promenade ermächtigt Gemeinderath den Bürgermeister, das Bäumeschneiden auf derselben durch den Gärtner Vincent von Linne besorgen zu lassen, und mit Letzterm wegen Ausführung der übrigen Unter- haltungs-Arbeiten der Promenade in Unter- handlung zu treten, resp. darüber Vorlage zu machen, auch noch nach seinem Gutdünken auf ein Jahr zu contrahiren.

    A. u s.

  • Eintrag 38519. Januar 1852

    Auf das Gesuch des FärberIgnatius Theodor Lindneraus Grave im Königreich Holland um die Erlaubniß zur selbstständigen Nieder- lassung an hiesigem Orte respective um Auf- nahme in den Königl. preußischen Unterthanen- Verband, bemerkt Gemeinderath, wie hier- gegen insofern nichts zu erinnern sein dürfte, als der p Lindner durch eine abzu- legende Prüfung seine Meisterqualifika- tion darthue.

    a. u. s.

  • Eintrag 38619. Januar 1852

    Gemeinderath bestätigte in heutiger Sitzung den von der Armen-Verwaltungunterm 7. d. Mts. ertheilten Consens zur Löschung einer auf der Hypothekenkammer zu Cöln unter Band 331 N° 327 erneuerungsweise eingetragene Inscription von sechsundneunzig Thalern acht Silbergroschen sechs Pfennigen gegen die Ehe- und AckersleuteChristoph Marts und Anna Gertrud Cremeriuszu Straberg, Bürger- meisterei Nievenheim, welche letztern gedachtes Kapital der hiesigen Armen-Verwal- tung schuldig waren und dasselbe mit den Zinsen zurückgezahlt haben.

    a. u. s.

  • Eintrag 38719. Januar 1852

    Ein Antrag von Caspar Thywissen & Julius Thomas hier- selbst auf Fortschaffung von Bäumen in der Nähe von Gebäulichkeiten, welche an die städtische Pro- menade anschießen, wurde der Commission für städtische Eigenthum mit der Befugniß überwiesen, diese Angelegenheit im Verein mit dem Bürgermeister und mit Rücksicht auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Baum- pflanzungen, definitiv zu ordnen.

    a. u. s.

  • Eintrag 38819. Januar 1852

    Nach Anhörung des Commissionsberichtes über den

    von Peter Doetschzu Grimlinghausen beantragten Verkauf des der Gemeinde zugehörigen Grufackers daselbst, beschloß Gemein- derath, dieses Grundstück öffentlich unter Vorbehalt seiner Genehmigung zum Verkauf ausstellen zu lassen, in welcher Beziehung der Bürgermeister das Wei- tere veranlassen wolle.

    A. u. s.

  • Eintrag 38919. Januar 1852 Der vorsitzende Bürgermeister machte den Gemeinderath mit einer Mittheilung des Provinzial-Schul-Colle- giums vom 7. des Monats bekannt, wornach dasselbe sich damit einverstanden erklärt, daß die vom Gemeinderath beschlossene Forterhebung eines klassifizir- ten Schulgeldes nach Maßgabe der Klassensteuer der Eltern beim hiesigen Progymnasium respective Gymnasium einstweilen beibehalten werde, die genannte Behörde jedoch für den Fall, daß sie nach erfolgter Erhebung der Lehranstalt zu einem Gymnasium es für letzteres zuträglich erachten sollte, den von ihr gewünschten Modus der Erhebung des Schulgeldes nach den einzelnen Schulabtheilungen eintreten zu lassen, nicht umhin könne, die Befugniß dazu dem zu creirenden Curatorium gegenüber in Anspruch zu nehmen.
  • Eintrag 39019. Januar 1852

    Auf den Antrag der Schul-Commission und nach Vernehmung der Vorbereitungs-Commission bewilligt Gemeinderath heute den verschiedenen Lehrern resp. Lehrerinnenan den hiesigen Elemen- tarschulen nachfolgende Gehaltsverbesserungen und zwar vom 1. Januar d. J. an. 1. für den LehrerKoxholt von 185 Thl auf 250 Thl inclusive 20 Miethent- schädigung 2. " " " Hermanns " 200 " " 250 Thl " " " 3. " " " Krahforst " 185 " " 200 Thl " " " 4. " " " Burbach " 165 " " 195 Thl außer freier Wohnung 5. " " " Bellen " 165 " " 175 " " " " 6. " die LehrerinSchmeddink 150 " " 165 " " " " 7. " " " Rademacher 150 " " 165 " " " "

    a. u. s.

  • Eintrag 39123. Januar 1852

    Die Fachkommission für Schul-Angelegenheiten berichtete heute über die von Seite des Gemeinderathes abzugebende Erklärung über die künftige Feststellung der Norm der Schulgeldsätze im Gymnasium. Einer vorliegenden Mittheilung des Königl. Provinzial-Schul-Collegiums vom 7. d. Mts. gemäß hat diese Behörde sich damit einverstanden erklärt, daß die vom Gemeinderath beschlossene Forterhebung eines klassifizirten Schulgeldes nach Maßgabe der Klassensteuer der Eltern einstweilen beibehalten werde, dieselbe glaubt indessen für den Fall, daß sie nach erfolgter Erhebung der Lehranstalt zu einem Gymnasium es für letzteres zuträglich erachten sollte, den von ihr gewünschten Modus der Erhebung des Schulgeldes nach den einzelnen Schulabtheilungen eintreten zu lassen, nicht umhin zu können, die Befugniß dazu, dem zu creirenden Curatorium gegenüber in An- spruch zu nehmen. Entschuldigt: Holter, J. H. Schmitz, Ibels, Schuhmacher.

    Nach ausführlicher Diskussion erklärt Gemein- derath sich bereit, dem Wunsche des Königl. Provinzial-Schul-Collegiums zu entsprechen, und demselben hierdurch jene Befugniß unter Mitwirkung des Curatoriums einzuräumen.

    In Ansehung der für den event. Fall anzu- nehmenden Schulgeldsätze nach den einzelnen Abtheilungen des Gymnasiums, überläßt Gemein- derath im eintretenden Zeitpunkte die desfall- sige Feststellung dem Königl. Provinzial- Schul-Collegium und dem Curatorium.

    Die Minorität des Gemeinderaths bestehend aus den Herren Max Heinrich Schmitz, Dr. Hellersberg, Heinrich Dünbier, Johann Mathias Haanen, Clemens Klötzer, Wilhelm Kreiner, deren Antrag bei der Abstimmung abgelehnt worden, gaben die Erklärung zu Protokoll, wie sie aus folgenden Gründen eine

    Abänderung der bisherigen Schulgeldsätze nicht wünschen können, sie aber, falls eine solche für nothwendig erachtet werden sollte, dieselbe unter Mitwirkung des Gemeinderathes Statt finden zu sehen, wünschen. Die Normirung der Schuldgeldsätze für hiesige Schulen nach Verhältniß der Klassensteuer der Eltern habe sich hier seit ihrer mehrjährigen Einführung als eine zweck- mäßige, bei der Bürgerschaft allgemein beifällig aufgenommene bewährt, es sei durch diese Einrich- tung die hiesige Schul-Anstalt auch für die weniger bemittelte Bürgerklasse zugänglich geworden, und habe sich dadurch thatsächlich die Frequenz und mit ihr die Schulgeld-Einnahme der Anstalt bedeu- tend gehoben, wie endlich die hiesige Schule, welche lediglich aus Gemeinde-Mitteln resp. aus Commu- nalbeiträgen der Bürgerschaft unterhalten werde, nicht mit jedem andern, entweder aus Staats- fonds oder Stiftungen sustentirten Gymnasium in Vergleich gezogen werden könne, im Gegentheil dürften die hiesigen eigenthümlichen Sustentations- Verhältnisse die obengedachte, die Schul-Anstalt erfahrungsmäßig nicht im entferntesten beein- trächtigende Einrichtung der Schulgeld-Classifikation wohl rechtfertigen; darin sei ferner in Erwägung zu ziehen, daß auch der zwischen der Stadt Neuß und dem Herrn Cardinal-Erzbischofe von Cöln wegen des zu errichtenden Convictoriums resp. wegen des Schulgeldes der Convictoristen abgeschlossene Vertrag auf der seitherigen Schulgeld-Einrichtung basiere, und eine Modifikation derselben in finanzieller Beziehung nachtheilige Consequenzen für die Anstalt befürchten lasse.

    a. u. s.

  • Eintrag 3923. Februar 1852

    Es wird die Rechnung über die Einnahme und Ausgabe auf dem Neuß-Gladbacher Communal- wege pro 1850 zur Revision vorgelegt. Gemeinde- rath überträgt diese Prüfung der Commission für Wegebau.

    a. u. s.

  • Eintrag 3933. Februar 1852 Der Vorsitzende trägt das Rescript der Königl. Regierungvom 10. Januar c. vor, welchemgemäß diese Behörde auf den Antrag, daß die Kosten der Befestigungs-Arbeiten an der Brücke in der Cöln-Nymweger Chausseevor dem Oberthore auf Staatsmittel übernommen werden mögen, wiederholt eine ablehnende Antwort ertheilt, da diese Kosten der Stadt resp. den Mühlen- besitzern obliegen, welche im Jahre 1849 die Anlage der Schleuse vorgenommen haben, und wornach ferner, wenn die Stadt nicht allein Besitzerin der Mühlen sei, dieselbe gegen die übrigen betreffenden Mühlenbesitzer den Regreß nehmen möge, was ihr überlassen werden müsse.
  • Eintrag 3943. Februar 1852

    Aus der vorgelegten notariellen Verhandlung vom 26. Januar c. ersieht Gemeinderath, daß bei der öffentlichen Ausstellung der städtischen Grundparzelle zu Grimlinghausen des soge- nannten Graafenkies daselbst ein Gebot von 127 Thlr gemacht worden, und zwar von dem Gärtner Godfried Rongen zu Grimlinghausen. In Erwägung, daß diese Parzelle von 123 Ruthen 50 Fuß den Rhein-Abbrüchen ausgesetzt ist, und gegenwärtig nur 4 Thl 10 Sgr an jährlicher Pacht einbringt, sowie in

    ferneren Betracht, daß der Verkauf derselben zu dem Preise von 127 Thl demnach für die Stadt vortheilhaft erscheint, ertheilt Gemeinderath zu dem geschehenen Verkaufe seine Genehmi- gung.

    a u. s.

  • Eintrag 3953. Februar 1852

    Gemeinderath erklärt sich damit einverstanden, daß das städtische Haus hinter der Mauer dem bisherigen Pächter Alexander Esch auf fernere sechs Jahre vom 1. Oct. d. J. an zu dem jährlichen Pachtzinse von 17 Thl. wieder- verpachtet werde.

    a. u s.

  • Eintrag 3963. Februar 1852 Dem Gemeinderath wird die von dem Stadtrentmeister Stadler gelegte städtische Rechnung für das Jahr 1851 nebst den dazu gehörigen Belegen zur Prüfung und Entlastung mit dem Bemerken vorgelegt, daß bei der Revision durch den Gemeindevorstand sich Nichts zu erinnern gefunden habe, und etwaige Etats-Abweichungen ad marginem in der Rech- nung erläutert seien.
  • Eintrag 3973. Februar 1852

    Nachdem von Seiten des GutsbesitzersFranz Kamperzu Eppinghoven Vorschläge wegen Entbindung desselben von der Unterhaltung des Neuß-Bergheimer Com- munalweges in der Strecke von der Weingartzbrücke bis an die Gohrer-Grenze für die Zeit von jetztbis 1. Merz kommenden Jahres geschehen sind, autorisirte Gemeinderath den Bürgermeister, unter Zuziehung der Commission für städtisches Eigenthum mit dem p Kamper zu unterhandeln, und nach Umständen mit dem- selben Vertrag zu schließen.

    a. u. s.

  • Eintrag 3983. Februar 1852

    Gemeinderath findet Nichts dagegen zu erinnern, daß dem KaufhauspächterViethen für die Hergabe neuer von ihm angeschafften Bank-Überzüge während der Pachtzeit, eine Vergütung von 4 Thl gezahlt werde, wogegen es ihm frei steht, beim Ablauf der Pacht die gebrauchten Überzüge an sich zu nehmen.

    a. u. s.

  • Eintrag 39914. Februar 1852

    Gegen die aufgestellten Bedingungen für die vom 16. desMonats Statt findende Wiederverpachtung mehrer Parzellen städtischen Gartenlandes, wornach unter Andern der Zahlungstermin statt auf den 10. November von nun an auf den 15. October festgesetzt worden, fand Gemeinderath Nichts zu erinnern.

    a. u. s.

  • Eintrag 40014. Februar 1852

    Vorsitzender legte dem Gemeinderathe neben einer Mittheilung des GemeindevorstehersZimmer- mannzu Grimlinghausen den von dem Bauver- ständigenThomas angefertigten Kostenanschlag über die vor mehren Jahren schon angeregte Anlage einer gemeinschaftlichen Fußbrücke über die Erft auf der Grenze der Gemeinde Neuß und Grimlinghausen vor.

    Mit Ausschluß der Kosten der Anfüllung des Weges auf dem Gebiete der Gemeinde Grimling- hausen, welche nach der Ansicht des Gemeinderathes lediglich dieser Gemeinde zu Last fallen, be- tragen die Kosten der Anlage incl. 19 Th. 19 Sgr 4 Pf Mehrkosten für Anfertigung mehrer Theile von Eichenholz statt von Tannenholz, im Ganzen 166 Th 26 Sgr 10 Pf..

    Gemeinderath ist bereit, die Hälfte dieser Kosten unter dem Vorbehalte auf die Gemeinde Neuss zu übernehmen, daß die Ausführung für ge- meinschaftliche Rechnung vergantet, die Brücke nur für Fußgänger mit gänzlicher Ausschlie- ßung von [?], Vieh, in Benutzung gege- ben, und endlich in Ansehung, daß die Brücken- Anlage überhaupt im Interesse von Grimling- hausen liege, die Unterhaltung der Brücke von der letztern Gemeinde allein getragen werde, da für die hiesige Gemeinde wohl die Nützlichkeit, nicht aber die Verbind- lichkeit eines Brückenbaues anerkannt werden könne.

    a. u. s.

    Nachdem sich bei Revision der Rechnung über die Unterhaltung des Neuß-Gladbacher-Commu-

    nalweges für das Jahr 1851 nichts zu erinnern gefunden, wurde dieselbe in Einnahme auf Th 1284 -- 13 -- 2 in Ausgabe " Th 1048 -- 26 -- 10 und im Bestande auf 235 -- 16 -- 4 festgestellt.

    a. u. s.

  • Eintrag 40125. Februar 1852

    In Bezug auf das Gesuch von A. Bongartz um Erthei- lung der polizeilichen Concession zur Betreibung von Commissionsgeschäften bemerkte Gemeinderath nach Einsicht des § 68 der Gewerbeordnung vom 9. Februar 1849, daß gegen die Willfahrung dieses Gesuches nichts zu erinnern sein dürfte.

    a. u. s

  • Eintrag 40225. Februar 1852

    Gemeinderath genehmigte die vom 16. des Monats Statt gehabte Wiederverpachtung mehrer städtischer Grundstücke mit Ausnahme der darunter mit- begriffenen Parzellen: städt. Atlas Blatt II 95 - 100, welche zum Schutz vor Übersandungen mit Luzer- nerklee bestellt werden sollen, und der Parzellen N° 101 - 107, in Ansehung welcher die Verwaltung mit den Pächtern nähere Verhandlung über einen höhern als den bisher gebotenen Pachtzins anknüpfen wolle. Der Bürgermeister wurde ferner autorisirt, die Bestellung der zuerst genannten Parzellen mit Luzernerklee für Rechnung der Stadt ausführen zu lassen.

    a. u. s.

  • Eintrag 40325. Februar 1852

    Gegen die vorgelegten Bedingungen für die auf den 26. d. anberaumte Neuverpachtung städtischer Wiesen- und Garten- und Ackerland- parzellen wurde in soweit Nichts zu bemerken gefunden, als noch die Stipulation beigefügt werde, daß die Wiesenstücke durchaus nicht durch Schaafweidgang benutzt werden dürfen.

    a. u. s.

  • Eintrag 40425. Februar 1852

    Die Verfügungen Königl. Regierungvom 31. Januar c. I S II N° 1537 und 14115 werden vorgelesen, wornach diese Behörde von dem Königl. Ministerium nunmehr ermächtigt worden, nach Maßgabe der ministeriellen Instruction vom 15. November 1847 mit der Regulirung der beantragten Einzugs- und Einkaufsgelder vorzugehen, und daher auch einen neuen vollständig begründeten Antrag

    der Gemeinde Neuss entgegengesehen werde. Gemeinderath ersucht den Vorsitzenden, auf Grund des Beschlusses vom 17. Merz vorigen Jahres die erforderlichen Anträge bei der höhern Behörde einzureichen.

    a. u. s.

  • Eintrag 40525. Februar 1852

    Gemeinderath erhält Kenntniß von dem Rescripte Königl. Regierungvom 10. Februar c. I S. II M. 1852, welchem- gemäß zu der Verlegung des Friedensgerichts- Locals aus dem hiesigen Rathhausekeine Veranlassung vorliege, da die Verstär- kung des Gebälks unter dem Gerichtslokale nach dem Gutachten des LandbaumeistersKranzvom 7. d. Mts. leicht und mit geringen Kosten auszuführen sei, weshalb die Gemeinde zu veranlassen, die Reparatur vor- nehmen zu lassen.

    Ein Beschluß hierüber wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt.

    a. u. s.

  • Eintrag 40625. Februar 1852

    Dem Gemeinderathe wurde die Verfügung Königlichen Regierungvom 2. Februar c. I S. II Nr. 9890 vorgelegt, um sich mit Rücksicht auf ein gleichzeitig zur Kenntniß gebrachtes Rescript des Königlichen Ministe- riums für Handel und Gewerbevom 6. Dezember vorigen Jahres IV 12220 gutachtlich darüber auszusprechen

    a ob das Müllergewerbe in hiesiger Bürgermeisterei als ein landwirthschaftliches Nebengewerbe im Sinne des § 30 der Verordnung vom 9. Februar 1849 anzusehen sei; b. ob es nach den örtlichen Verhältnissen angemessen erscheine, dem Königl. Ministerium vorzuschlagen, auf Grund des § 26 l. c. den Prüfungs-Zwang für das Müller- gewerbe zu suspendiren.

    In Bezug auf Punkt a bemerkt Gemeinderath, wie hier das Müllergewerbe als ein landwirthschaftliches Neben- gewerbe nicht betrachtet werden könne, dasselbe vielmehr eher zu den kaufmännischen Gewerbe zu rechnen sei.

    Hinsichtlich der Frage b gab Gemeinderath die Erklärung ab, daß er die Anwendung des Prüfungszwanges bei dem Müllergewerbe nicht geeignet halte, indem Jemand, welcher als Müllergesell diene und nach den Erfordernissen des Gesetzes seine Meisterqualifikation als Müller nachzuweisen vermöchte, selten die Mittel besitze, durch Anpachtung oder Ankauf einer Mühle das Müllergewerbe selbstständig zu beginnen und ebenso um-

    umgekehrt (vgl. Bl. 197, 3-26)kehrt schwerlich jemand, der in der Lage sich befinde, eine Mühle anzukaufen oder anzupachten, behufs Erlangung der Meisterqualifikation als Müller, vorab mehrere Jahre als Müllerlehrling und Gesell zu dienen sich entschließen würde. Zwar steht es nach §. 27 der Verordnung vom 9. Februar 1849 dem Königl. Ministerium für Handel und Gewerbe frei, Personen, deren Befähigung zu dem beabsichtigten Gewerbebetriebe anderweit feststeht, in besondern Ausnahmefällen von der vorgeschriebenen Prüfung zu entbinden, und es kann allerdings dem- jenigen, welcher das Müllergewerbe selbstständig zu beginnen beabsichtigt, vermittelst dieser Bestim- mung wesentlich Vorschub geleistet werden. Inzwischen dürfte hiermit den Nachtheilen, die für das Müllergewerbe durch den Prüfungszwang befürchtet werden, nicht vorgebeugt sein, da selbst die Nach- suchung des Erlasses der Prüfung auf Grund des §. 27 lc. wieder von Bedingungen abhängig gemacht ist, und mit mehr oder minder Weiterungen verbunden sein könnte. Und angenommen, daß Königl. Regierung hierbei mit möglichster Rück- sicht verführe, so würde noch immer derjenige, welcher eine Mühle durch Erbschaft erhielt, und selbst von dem Müllergewerbe keine Kenntniß hätte, nicht einmal befugt sein, seine eigene Mühle mit Hülfe eines befähigten Gesellen in Betrieb zu setzen; die Stadt Neuss würde als Besitzerin zweier bedeutenden, zu 2 310 Thlr. resp. 1 820 Thlr verpachteten Fruchtmehl- mühlen, wenn sie für dieselben nicht mehr geeig- nete qualifizirte Pächter fände, nicht einmal berechtigt sein, die Mühlen für eigene Rechnung betreiben zu lassen.

    Gemeinderath ist daher der Ansicht, daß die Aufrechthaltung des Prüfungszwanges bei dem Müllergewerbe sowohl auf den Werth als auf die Verpachtung der Mühlen von dem nachtheiligsten Einflusse sei, und es demnach dringend gewünscht werden müsse, daß jene Vorschrift bei dem Müller- gewerbe auf Grund des § 26 der angezogenen Verordnung für den Bereich der Gemeinde Neuss suspendirt werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 40725. Februar 1852

    Vorsitzender theilt dem Gemeinderath mit, daß er in Folge des Beschlusses vom 5. Januar c. über die Rechtsbeständigkeit des Vertrages der Stadt mit dem Alexianer-Kloster vom Jahre 1490 mit dem Herrn Advokat-AnwaltJustiz- rathFriedrichszu Düsseldorf Rücksprache genommen, und dieser bemerkt habe, wie diejenigen Rechte, welche die Stadt auf Grund des genannten Vertrages zustehen, derselben durch das von den Klosterbrüdern anerkannte Statut des Alexianerklosters gewahrt seien, indem es darin im Art. 1 wörtlich heißt: in Allem jedoch unbeschadet " der in dem Vertrage der Alexianer-Brüder mit der " Stadt Neuss vom Jahre 1490 bestimmten Rechtsverhältnisse " und insbesondre des Eigenthumsrechtes der Stadt Neuss " an der Wohnung der Alexianer-Brüder." Er rathe daher, da die Ansprüche der Stadt dadurch auch ferner hinlänglich gewahrt seien, von der Untersuchung über die Rechtsbeständigkeit des Vertrages vom Jahre 1490 um so mehr abzustehen, als dieselbe bei den in den Verhält- nissen der Alexianer im Laufe der Zeit eingetretenen Veränderungen mit vielen Weiterungen verbunden sei, und die Stadt je nachdem das juristische Gut- achten ausfiele, neben den Rechten auch Pflichten zu übernehmen hätte, während event. ihre Ansprüche in Zweifel gezogen werden könnten, und als es sich ferner im vorliegenden Falle nur um die Entbindung des Alexianer-Klosters von der Oberaufsicht des Staates bei seiner Vermögens-Verwaltung handle.

    Die Richtigkeit dieser Motive kann Gemeinderath nicht verkennen, und es beauftragt derselbe demnach die betreffende Commission, die wegen der dem Alexianer-Kloster einzuräumenden selbstständigen Vermögens-Verwaltung abzugebende Erklärung vor- zubereiten und nächstens vorzutragen.

    a. u. s.

  • Eintrag 40825. Februar 1852

    Es wird schließlich dem Gemeinderath der auf Grund des Beschlusses vom 2. Februar c. mit dem Gutsbesitzer Kamperzu Eppinghoven geschlossene Vertrag vom 5. ejusdem zur Kenntniß vorgelegt, wornach der p Kamper gegen Verzichtleistung auf jeden Antheil an der Barriere- Einnahme vom Tage der Erhebung bis zum 2. Merz 1853 sowie gegen Einräumung der Benutzung einer Kiesgrube und Überlassung von ca. 30 - 40 Schacht- ruthen vorhandenen Kieses, von der Unterhaltung

    des Neuß-Bergheimer Communalweges in der Strecke von der Weingartzbrücke bis an die Gohrer-Grenze mit Ausnahme der Brücken auf die Zeit vom 1. Febr. c bis 2. Merz 1853 entbunden worden. Mit diesem Vertrage sowohl als mit den in Folge desselben auf der genannten Wegestrecke ange- ordneten Unterhaltungs-Arbeiten erklärte Gemeinderath sich einverstanden.

    a. u. s.

  • Eintrag 4098. März 1852

    Gemeinderath ertheilte zu der am 26. Februar 1852 Statt gefundenen Wiederverpachtung mehrer städtischen Wiesen- und Landparzellen zum Betrage von 77 Thl 10 Sgr jährlich, seine Genehmigung.

    a. u. s.

  • Eintrag 4108. März 1852

    Auf die dem Gemeinderath vorgelegte Verfügung Königl. Regierungvom 10. Februar c. I S. II M. 1852, wornach zu der beantragten Verlegung des Friedens- gerichtslokals aus dem hiesigen Rathhause keine Ver- anlaßung vorhanden sei, weil das darunter liegende Gebälk sich mit geringen Kosten verstärken lasse, bemerkte derselbe, wie der Antrag auf Verlegung dieses Lokals nicht nur wegen der beschädigten Balkenlage desselben sondern hauptsächlich, weil die Stadt dieser Räumlichkeiten zu eigenen Zwecken und namentlich zu Archiven selbst bedarf, gestellt worden sei.

    Da nun auch durch gemeinderäthlichen Beschluß vom 8. October 1823, in Folge dessen das Lokal zur Zeit disponibel gestellt und von der Stadt auf deren Kosten baulich eingerichtet worden, vorbehalten sei, daß die Stadt dasselbe, wenn sie es selbst gebrauchen müsse, wieder an sich zu nehmen befugt bleibt, so ersuchte Gemeinderath den vorsitzenden Bürgermeister unter den obwaltenden Verhältnissen bei der höhern Behörde bewirken zu wollen, daß die Dislocirung des Friedengerichtslokals aus dem Rathhause Statt finden möge.

    a. u s.

  • Eintrag 4118. März 1852

    In Berücksichtigung, daß der Communalwegewärter Heinrichs durch die einstweilige Übernahme der Beaufsichtigung der Communalstraße von der Weingarzbrücke bis an die Grenze der Gemeinde Gohr größere Obliegenheiten hat, bewilligt Gemeinderath demselben

    mit Beziehung auf sein Gesuch vom 5. v. Mts. um Gehalts- verbesserung, für das Jahr 1852 eine Gratifikation von 20 Thalern.

    Gleichzeitig erklärte Gemeinderath sich damit einverstanden, daß der früher von dem Gutsbesitzer Kamper als Wegewärter angestellt gewesene Franz Heinen provisorisch und unter Vorbehalt jederzeitiger Entlassung auch von der Gemeinde Neuß als Unter- wegewärter angenommen werde, und autorisirt derselbe den Bürgermeister, mit demselben ein nach Maßgabe seines bisherigen Einkommens, welches in 84 Thl. Gehalt und freier Dienstkleidung bestehe, festzustellendes Einkommens zu vereinbaren.

    a. u. s.

  • Eintrag 4128. März 1852

    Auf den Antrag des CommunalsteuerdienersSchmitz auf Bewilligung einer Entschädigung für den Verlust an Exekutionsgebühren wurde demselben vom Gemeinderath mit 5 gegen 5 Stimmen wobei der Vorsitzende den Ausschlag gab, eine Gratifikation von 15 Thl. zuerkannt. Die fünf dissentirenden Mitglieder waren für Zubilli- gung einer Entschädigung von 10 Thalern.

    a. u. s.

  • Eintrag 4138. März 1852

    Wie bisher so wurde auch für das Jahr 1852 die Grasnutzung in den Gräben der Neuß- Gladbacher-Straße im Bereiche der hiesigen Gemeinde, dem Chaussee-AufseherLemmer zugesichert.

    a. u s.

  • Eintrag 4148. März 1852

    Gemeinderath bemerkt auf ein Gesuch des P. W. Kaiseram Heerdterbusch um Ermäßigung der Erftkanalgebühren, da er den Kanal für eine kurze Strecke benutze, daß er der Consequenz für die Folge wegen, auf diesen Antrag nicht eingehen könne. a u. s.

  • Eintrag 4158. März 1852

    In heutiger Sitzung wurde zur Sprache ge- bracht, daß bisher die hiesigen Schiffer nicht zur Zahlung von Winterhafengebühren heran- gezogen worden seien. In Erwägung, daß anderwärts die an dem Hafenorte domizilirten Schiffer

    daselbst Hafengebühren entrichten, daß ferner kein Grund vorliege, den hiesigen Schiffern diese Gebühren zu erlassen, beschließt Gemeinderath, daß dieselben für die Folge zur Zahlung der fraglichen Gebühren angehalten werden.

    a. u. s.

  • Eintrag 4168. März 1852

    Dem Gemeinderath wurden zwei Gesuche des Mathias Hegger und des Jacob van Eum um Verleihung der durch die Entlassung des p Kemmerling erledigten Feldhüterstelle zu dem Zweck vorgelegt, damit der- selbe sich über die Würdigkeit dieser Bewerber ausspreche. Gemeinderath fand gegen Beide nichts einzu- wenden.

    a. u. s.

  • Eintrag 4178. März 1852

    Nach Vernehmung des Referats der bezüglichen Com- mission und in Verfolg seines Beschlußes vom 25. Febr. c. gab Gemeinderath heute wegen des von dem Alexia- ner-Kloster-Vorstande auf Grund des Art. 15 der Staats-Verfaßung gestellten Antrages auf Entbindung von der Oberaufsicht Königl. Regierung bei der Vermögens-Verwaltung des Klosters folgende Erklärung ab:

    1. Aus den in der Verhandlung vom 25. vorigen Monats ange- gebenen Gründen nimmt Gemeinderath von der nähern Untersuchung über die Rechtsbeständigkeit des zwischen der Stadt Neuss und dem Alexianer-Kloster abgeschloßenen Vertrages vom Jahre 1490 und der unterm 1. September vorigen Jahres beschloßenen Erneuerung jenes Vertrages durch Thätigung eines neuen Contractes hierdurch für jetzt Umgang;

    2. Unter dem ausdrücklichen Vorbehalte, daß an den aus dem Vertrage vom Jahre 1490 resp. aus dem Kloster-Statute vom 1. Juni 1829 hervorgehenden Pflichten der Alexianer-Brüder und Verhältnissen des Klosters, den Rechten der Stadt gegenüber Nichts geändert wurde, findet Gemeinderath seinerseits Nichts dagegen zu erinnern, daß das Alexianer- Kloster als ein kirchliches selbstständiges Institut in Gemäßheit des Art. 15 der Staatsverfaßung von der Oberaufsicht des Staates bei seiner Vermögens- Verwaltung entbunden werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 4188. März 1852

    Ein Rescript der landräthlichen Behördevom 24. Febr. c., wornach an der von der Stadt gezahlt werdenden Quartier-Entschädigung der Stammmanschaften vorliegenden höhern Entscheidungen gemäß, die übrigen Gemeinden des Bataillons-Bezirks nicht betheiligt werden können, wurde der betr. Commission überwiesen.

    a. u s.

  • Eintrag 4198. März 1852

    Nachdem der Barriere-EmpfängerNeuhausen auf dem Neuß-Bergheimer-Communal Wege um Erlaß seiner Wohnungsmiethe für die Zeit vom 1. Januarbis Ende April vorigen Jahres eingekommen, erklärte Gemeinderath, wie er diesem Gesuche in Berücksichtigung, daß die Wohnung des p Neuhausen um die an- gegebene Zeit noch feucht gewesen, hierdurch ausnahmsweise entsprochen, und demgemäß einen Pachtnachlaß von 12 Thl 15 Sgr bewil- ligen wolle.

    a. u. s

  • Eintrag 42015. März 1852

    Der vorsitzende Bürgermeister trug dem Gemeinde- rath die an denselben gerichtete Mittheilung des Königlichen Provinzial-Schul-Collegiumszu Coblenz vom 8. d. Mts. Nr 563 vor, welchernach Sr. Excellenz der Herr Cultus-Minister v. Raumer durch Rescript vom 28. vorigen Monats das hiesige Collegium zu einem vollständigen Gymnasium erhoben und demselben alle den Gymnasien zustehenden Rechte ertheilt hat, welche von dem Zeitpunkte ab ausgeübt werden können, um die innere Organisation der Anstalt durch den dem Gymnasium nunmehr ressortmäßig zunächst vorgesetzte Staatsbehörde, das Königl. Rheinische Provinzial-Schul-Collegium erfolgt, und das Lehrerpersonal einschließlich des Directors auf Grund der für das Curatorium des Gymnasiums in Übereinstimmung des Gemeinderathes der Stadt Neuß festgestellten Dienstinstruction vom 29. De- zember vorigen Jahres, welche nach ihrem ganzen Inhalte Seitens der Staatsbehörde genehmigt worden, berufen und bestätigt sein werde.

  • Eintrag 42115. März 1852

    Auf Grund des §. 2 der Dienstinstruction für das Curatorium schritt Gemeinderath hiernach zur Wahl der von demselben zu bestimmenden vier Mitglieder des Curatoriums, wovon zwei aus der Mitte des Gemeinderathes und zwei aus der Bürgerschaft zu wählen.

    Bei der Wahl des ersten Mitgliedes aus der Mitte des Gemeinderathes wurde der Gemeinde- verordnete Peter Degreeff, bei jener des zweiten Mitgliedes aus dem Gemeinderathe, der Gemeinde- verordnete Med. Dr. Franz Hellersberg, bei der Wahl des ersten Mitgliedes aus der Bürgerschaft der NotarAlexander Theodor Ahrweiler, bei jener des zweiten Mitgliedes aus der Bürgerschaft, der StadtrentmeisterPeter Wilhelm Stadler gewählt.

    Die Wahlen sind einzeln und jedesmal mit abso- luter Majorität erfolgt.

  • Eintrag 42215. März 1852

    Da es nunmehr auch an der Zeit ist, so schleunig wie möglich mit dem Ankauf und der baulichen Einrichtung des Sr Eminenz dem Herrn Cardinal-Erzbischofezu Cöln vertragsmäßig von der Stadt disponibel zu stellenden Sebastianus- Klosters behufs Errichtung eines Convictoriums hierselbst vorgegangen werde, so ermächtigte Gemeinderath den Bürgermeister M Frings, sobald der Herr Cardinal-Erzbischof sich mit dem Vorgehen in der Sache einverstanden erklärt haben wird, Namens der Stadt Neuss

    a. das den Herren Josten & Breuer zugehörige Sebastianus-Kloster hierselbst nach Maßgabe der von der Gemeinde acceptirten, und durch gegenseitige Einverständniß-Erklärungen bis heute noch gültigen Offerte der genannten Eigenthümer vom 17. Juli 1849 für die Summe von achttausend Thalern definitiv anzukaufen, und darüber notariellen Vertrag aufnehmen zu lassen;

    b. die nöthigen Anordnungen zu treffen, daß das Sebastianus-Kloster gleich nach dessen Acquisition in der Weise baulich eingerichtet werde, wie es für seinen Zweck als Convictorial-Gebäude resp. nach dem aufgestellten Plane des Bauver- ständigenThomas und den gemachten Angaben des DombaumeistersRegierungsrathesZwirner von Cöln, nothwendig erscheint;

    c. zur Bestreitung der Einrichtungskosten des Convictorialgebäudes das erste Fünftel der dafür gezeichneten freiwilligen Beiträge einfordern zu lassen.

    a. u. s.

  • Eintrag 42315. März 1852

    Gemeinderath ermächtigte den Bürgermeister den Fußweg vom Niederthor nach dem Rheinthor in Stand setzen zu lassen, jedoch sei wo möglich darauf zu halten, daß die Kosten nicht den Betrag von 100 Thl. überschreiten.

    a. u. s.

  • Eintrag 42415. März 1852

    Nachdem auf die am 16. Februar d. J. zur Ver- pachtung ausgestellten städtischen Landparzellen städt. Atlas Blatt II Nr. 101 bis incl. 107 von dreien

    Pächtern ein höherer Pachtzins geboten worden, wurde deren Verpachtung nachträglich genehmigt.

    a. u. s.

  • Eintrag 42522. März 1852

    In Folge einer Eingabe der Wittwe Johan Heinrich Elfes hierselbst genehmigte Gemeinderath, daß eine hinter ihrem Erbe gelegene kleine städtische Fläche von sechs Ruthen der- selben vom ersten October d. J. ab neuerdings auf neun Jahre zu einem Thaler jährlich mit der Be- dingung verpachtet werde, daß es der Stadt frei stehen soll, nach einer zu jeder Zeit zulässigen halb- jährigen Kündigung den Vertrag aufzulösen. Der event. beantragte Verkauf der Parzelle wurde abgelehnt.

    a. u. s.

  • Eintrag 42622. März 1852

    Auf ein Gesuch des Kaufhaussaal-PächtersVieten um Bewilligung einer Pachtentschädigung dafür, daß die Bälle des Kaufhaussaales schlecht besucht werden, glaubte Gemeinderath der Consequenz für die Folge wegen, nicht eingehen zu können.

    a. u. s.

  • Eintrag 42722. März 1852

    Es werden zwei Anträge der GerberFranz Heinrich Kaumanns und Anton Schmitz, um Gestattung, die Wegestrecke von der Landstraße vor dem Oberthore bis zum Ein- gange in ihre Lohhöfe mittelst Lohfuhren benutzen zu dürfen.

  • Eintrag 42822. März 1852

    Gemeinderath überwies die beiden Anträge der Com- mission für städtisches Eigenthum, welche, nachdem über den von dem p Kaumanns offerirten Auf- bau eines Thores vorab Zeichnung eingefordert wor- den, bei Prüfung dieser Anträge sich mit dem Garten-ArchitecteCustodis benahmen und über die Art und Weise, wie den Gesuchen etwa unbeschadet der Rechte der Stadt entsprochen werden könne, Vorlage machen wolle.

    a u. s.

  • Eintrag 42922. März 1852

    Ein Antrag von Gebrüder Bommers auf Instandsetzung eines Weges hinter dem Hammfeldsbrückchen überwies Gemeinderath ebenfalls der Commission für Gemeinde-Eigenthum mit dem Bemerken, daß dieselbe im Verein mit dem Bürgermeister

    die Sache definitiv erledigen könne.

    a. u. s.

  • Eintrag 43022. März 1852

    Nachdem der Vertrag über die Verpachtung des Posthausesam 1. October d. J. ausläuft, autorisirte Gemeinderath den Bürgermeister, diesen Vertrag auf unbestimmte Zeit unter Vorbehalt halbjähriger Kündigung event. zu dem bisherigen Pachtzinse von 195 Thl jährlich zu erneuern.

    Imgleichen wurde derselbe ermächtigt, das städtische Haus an der Promenade Sect. C N° 124 dem jetzigen PächterKessel für den jährlichen Pachtzins von 21 Thl vom 1. October d. J. neuerdings in Pacht zu geben.

    a. u. s.

  • Eintrag 43129. März 1852

    Nach Einsicht der bezüglichen Verhandlungen genehmigt Gemeinderath, daß dem AckererEverhard Kaulen zu Butzheim Gemeinde Nettesheim, aus Mitteln des Bürgerhospitals ein Kapital von zweitausend Thalern gegen 4 1/2 % Zinsen und Verpfändung von 20 Morgen 63 Ruthen 20 Fuß Grundeigenthum, welches zu 5 650 Thlr. im Werthe abgeschätzt ist, dargeliehen werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 4328. April 1852

    Auf den Antrag der Armen-Verwaltung genehmigte Gemeinderath, daß eine der Wohlthätigkeits-Anstalt zugehörige Ackerlandparzelle von 3 Morgen 61 Ruthen 36 Fuß am Steinhaus, welches der daselbst verlebte AckererHeinrich Steprath bis nach der Erndte 1854 ange- pachtet hatte, von dessen Erben resp. dem Unterpächter Kruchen aber im vorigen Herbste abgetreten worden, für die noch laufenden drei Pachtjahre zu 30 Thl. jähr- lich dem Ackerer Peter Tosetti in Pacht überlassen werde, wobei jedoch die Bemerkung gemacht wurde, daß die Armen-Verwaltung hier unterlassen habe, den Unterpächter Kruchen in genügender Weise zu verpflichten und dieselbe auch in Folge dessen für die noch laufenden drei Jahre auf den bisherigen höhern Pacht- zins von 42 Thl 26 Sgr. 3 Pf verzichten müsse, weshalb für ähnliche Fälle mehr Vorsicht anempfohlen werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 4338. April 1852

    Zu der am 9. Merz d. J. geschehenen Wiederverpach- tung eines der Armen-Verwaltung zugehörigen Grundstückes von 5 Morgen 131 Ruthen Magdeburger Maß an Mathias Neidhöfer zum Betrage von 46 Thlr 14 Sgr jährlich incl. Steuer-Vergütung, ertheilte Gemeinderath seine Zustimmung.

    a. u. s.

  • Eintrag 4348. April 1852

    Gemeinderath fand Nichts dagegen zu erinnern, daß dem Ackerer Heinrich Pullenzu Niedercassel, dessen von der Armen-Verwaltung verpachtetes Grundstück von 1 Morgen 151 Ruthen bei der Rhein-Über- schwemmung im Februar 1850 bis zu 2/3 über- sandet und dadurch für diese Strecke unbrauchbar geworden ist, an dem Pachtertrage von 9 Thl 9 Sgr 2 pf. vom Jahre 1850 ab ein jährlicher Nachlaß von 5 Thlr. 29 Sgr 2 Pf bewilligt werde.

    a. u. s.

    In Folge eines Antrages der Armen-Verwal- tung genehmigt Gemeinderath die perma- nente Aufnahme der Dürftigen : Friedrich Wetzel und Wittwe Leonhard Deloer in das hiesige Bürgerhospital.

    a. u. s.

  • Eintrag 4358. April 1852

    Auf das Gesuch der Erben Jodocus Keller um Entbindung von der Pacht zweier noch bis zum Herbste verpachteten Wiesenparzellen am Hammfeldbrückchen, bemerkte Gemein- derath, wie diesem Ansinnen nur in soweit entsprochen werden könne, als Erben Keller für die bei der pro 1852 vorzunehmenden Wiederverpachtung der Grasnutzung sich er- gebende Differenz verantwortlich bleiben.

    a. u. s.

  • Eintrag 4368. April 1852

    Es wurde dem Gemeinderath von einer Mittheilung des GemeindevorstehersZimmermannvon Grim- linghausen die Anlage einer gemeinschaftlichen Fußbrücke über die Erft daselbst betr., Kennt- niß gegeben, wornach die dasige Gemeindever- tretung in Erwiederung auf den diesseitigen Gemeinderathsbeschluß vom 14. Februar c. die Erklä- rung abgegeben, daß die im Anschlage vorgesehene Erdanschüttung nicht die Herstellung eines Weges im Gebiete der Gemeinde Grimlinghausen sondern die Grundanfüllung des Flußbettes betreffe, daher auch Neuß die Hälfte der 32 Thl 22 Sgr 6 Pf betragenden Kosten mittragen müsse, und daß die Verpflichtung der Gemeinde Neuß zur Betheiligung an der künftigen Unter- haltung schon durch Königl. Regierung mittelst Verfügung vom 30. Januar 1850 I III N° 382 ausgesprochen sei.

    Gemeinderath erklärte, wie eine Verpflich- tung der Gemeinde Neuss zum Bau resp. event. zur Unterhaltung der Brücke nicht bestehen könne, indem für Neuss weder eine Nothwendigkeit noch ein besonderes Interesse

    für die Brückenanlage vorliege, und es glaubte der- selbe daher in der Vorlage des Gemeindevorstehers von Grimlinghausen keine Veranlassung zu finden, von seinem Beschlusse vom 14. Februar d. J. abzugehen.

    a. u s.

  • Eintrag 4378. April 1852

    Gemeinderath erklärte sich damit einverstanden, daß dem KohlenhändlerSchmitz hierselbst ein disponibler Lagerplatz vor dem Hessenthore für den jährlichen Pachtzins von 6 Thlr. verpachtet werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 4388. April 1852

    Vorsitzender theilte dem Gemeinderath eine Verfügung der landräthlichen Behördevom 25. Merz c. N° 1477 mit, wornach Königl. Regierung den unterm 22. Dezember vorigen Jahres gefaßten Beschluß bezüglich der Anstellung eines besondern Secretairs auf dem Polizei-Amte als ganz ungenügend bezeichnet und die landräthliche Behörde beauftragt hat, dem Gemeinderath zu eröffnen, daß nach §. 4 des Gesetzes über die Polizei-Verwaltungvom 11. Merz 1850 nicht die Beschlüsse der Gemeinderäthe, sondern die Anord- nungen der Bezirksregierungen hinsichtlich der zur angemessenen Organisation der Ortspolizei er- forderlichen Einrichtungen maßgebend seien, daß Königl. Regierung die Anstellung eines besondern Polizeisecretairs in Neuss für nothwendig erachte, und daß daher diese Anstellung Seitens der Gemeinde mit einem diesem Amte angemessenen Gehalte zu bewirken sei, indem bei fernerer Wei- gerung die Ernennung Seitens der landräth- lichen Behörde vorgenommen und die Aufnahme des Gehaltes in den Gemeinde-Etat zwangs- weise erfolgen werde, wobei event. auf die Wahl des vom exekutiven Polizeidienste entbundenen p Schmitz hingewiesen ist.

    Gemeinderath erklärte nach sorgfältiger Er- wägung, wie er die in seinem Beschluße vom 22. Dezember vorigen Jahres geäußerte Ansicht in Bezug auf die Nothwendigkeit zur Anstellung eines Polizeisecre- tairs nach seiner Überzeugung auch noch heute als eine wohl begründete erachten müsse, und daß er dabei lediglich von dem Bewußtsein der Pflicht geleitet gewesen, die Oekonomie des

    Gemeindehaushaltes unbeschadet des öffentlichen Dienstes möglich zu wahren - ein Prinzip, das auch Königl. Regierung nur billigen könne.

  • Eintrag 4398. April 1852

    Da indessen Königl. Regierung sich mit dem Beschluß vom 22. Dezember v. J., worin Gemeinderath unter Vorbehalt der Wieder- aufhebung, den PolizeidienerSchmitz von dem exekutiven Dienste entbunden und die Belassung desselben in seiner bisherigen Beschäftigung auf dem Polizei-Büreau ausgesprochen hat, nicht zufrieden gibt, so beschließt Gemeinderath, um den Anfor- derungen der höhern Behörde zu entsprechen, dem gedachten frühern Beschluß dahin zu modifiziren, daß der gemachte Vorbehalt in Betreff einer anderweiten Verwendung des p Schmitz hiermit aufgehoben, und Letz- terem für seine auf dem Polizei-Amte nach wie vor zu leistenden Büreau-Ar- beiten außer freier Wohnung ein jährliches Gehalt von 162 Thl zugesichert werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 4408. April 1852

    Zur Bestreitung der Kosten für seine ferner- weite Ausbildung bewilligte Gemeinderath dem UnterlehrerWilhelm Klein eine Unter- stützung von zehn Thlrn. aus städtischer Kasse.

    a. u. s.

  • Eintrag 4418. April 1852

    Nachdem das der Armen-Verwaltung zugehörige Haus, worin das Lokal für die höhere Klasse der Elementar-Mädchenschule resp. die Wohnung der LehrerinCabron gemiethet war, von der gedachten Verwaltung veräußert worden, autorisirte Gemeinderath den Bürgermeister, für die genannte Klasse und die Lehrerin-Wohnung unter Zuziehung der betr. Commission ein ander- weites geeignetes Lokal anzupachten.

    a. u. s.

  • Eintrag 44226. April 1852

    Es wird ein wiederholtes Gesuch der Erben Jodokus Keller um Aufhebung der Pachtung zweier Wiesen- parzellen in der Nähe des Hammfeldbrückchen vorgelegt, worin dieselben angeben, daß der verstorbene p Keller mehr Passiv- als Activ-Vermögen hinterlassen habe, und sie daher unmöglich, wie dies vom Gemeinderath gefordert worden, für den früher stipulirten Pachtbetrag der beiden Parzellen noch für das laufende als letztes Pachtjahr verantwortlich bleiben könnten.

    Eingezogene Erkundigungen haben ergeben, daß der verstorbene p Keller noch Activbestand hinterlassen hat, und daher das von den Erben angegebene Motiv in der Wirklichkeit nicht besteht, weshalb Gemeinderath denn auch nicht auf das gestellte Gesuch eingehen zu können glaubt, jedoch ist derselbe bereit, auf die Pacht- entbindung sich einzulassen, wenn Erben Keller sich zur Zahlung einer Entschädigung von fünf Thalern an die städtische Kasse verpflichten.

    a. u. s.

  • Eintrag 44326. April 1852

    Dem Gemeinderath wird von der Allerhöchsten Kabinets- Ordre vom 16. Februar c. Kenntniß gegeben, wornach dem Antrage der Rheinischen Provinzial-Vertretung die Neuß-Bergheimer Gemeinde-Chaussee in das Ver- zeichniß der Bezirksstraßen aufzunehmen, wegen der finanziellen Lage des Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirks Düsseldorf nicht entsprochen werden kann.

    a. u. s.

  • Eintrag 44426. April 1852

    Der Vorsitzende machte den Gemeinderath mit dem Inhalte eines Rescriptes des Ministeriums für Handel- Gewerbe und öffentliche Arbeitenvom 16. Merz 1852 bekannt, worin die Einrichtung von Unterstützungs- Kassen für Handwerks-Gesellen und Gehülfen und Fabrik-Arbeiter nach Anleitung der Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845 und der Verordnung vom 9. Februar 1849 den Gemeinden anempfohlen wird.

    Gemeinderath ersucht den Bürgermeister unter Zuzie- hung einiger seiner Mitglieder die Sache in nähere Er- wägung zu nehmen und später darüber Vorlage zu machen.

    a. u. s.

  • Eintrag 44526. April 1852

    Der Bürgermeister wurde autorisirt, für diejenigen als Handwerks-Gesellen zu prüfenden Lehrlinge, welche notorisch dürftig sind, die Prüfungs-Gebühr aus dem Extraordinarium der Stadt-Kasse zahlen zu lassen, falls die Kreis-Prüfungs-Commission nicht auf den Bezug von Gebühren verzichten wolle.

    a. u. s.

  • Eintrag 44626. April 1852

    Nachdem auf Grund des Beschlusses vom 15. Merz c. das für das Knaben-Convictorium bestimmte St. Sebastianus-Klostervon den Herren Josten & Breuer durch die Stadt angekauft worden, haben dieselben ihrer frühern Offerte gemäß mittelst Schreiben vom 18. c. ihr an den Kloster-Eingang anschießendes Nebenhaus mit den Hintergebäuden bis zum 1. Februar 1800 dreiundfünfzig (jedoch anzutreten am 1. October 1853) für den Preis von viertausend fünfhundert Thalern Preußisch Courant der Stadt käuflich zur Verfügung gestellt mit dem Bemerken, daß, wenn es beim Ablauf dieses Termins nicht zum Ankauf kommen sollte, sei der Stadt noch ferner bei einem anderweitigen Verkauf eine Preferenz und zwar der Art sei ... zu bewilligen bewilligen, daß die Stadt vom Tage der Anzeige der Herren Josten & Breuer an, sich binnen zehn Tagen zu erklären habe, ob sie dieses Haus käuflich erwerben will oder nicht. Gemeinderath nahm dieses Anerbieten an.

    a. u. s.

  • Eintrag 44730. April 1852

    Der vorsitzende Bürgermeister trug vor, daß ein- gegangenen Nachrichten zufolge Morgen den 1. Mai c. S. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen auf Seiner Dienstreise von Aachennach Düsseldorf hier in Neuss eintreffen werde.

    Damit Seine Königl. Hoheit auf eine würdige Weise empfangen werde, autorisirt Gemeinderath den Bürgermeister für Höchstdieselben und Seine Umgebung ein Dejeuner zu veranstalten, ein angemessenes Musikchor bei dieser Gelegenheit anzunehmen, und überhaupt alle etwaigen sonstigen mit diesem Empfange verbundenen Kosten aus dem Extraordi- narium der Stadt-Kasse zu bestreiten.

    Zur Vertretung des gemeinderäthlichen Collegiums bei der Bewillkommnung Sr. Königl. Hoheit auf der Grenze der Bürgermeisterei wurden die beiden Gemeindeverordneten Josten & Thywissen gewählt.

    a. u. s.

  • Eintrag 4483. Mai 1852

    Nachdem es sich ergeben, daß bei Annahme des Gewichtes des Holzes in Bezug auf die Berech- nung der Erft-Canal-Gebühren nicht immer mit der erforderlichen Regelmäßigkeit verfahren worden, beschließt Gemeinderath auf den Vorschlag der betr. Commission, daß von jetzt ab jedoch provisorisch und ohne alle Praejudiz für die Folge, von Hundert schmale Bord 1 Sgr., von hundert breiten Bord 2 Sgr 3 Pf. und pro Stamm à 55 Kubikfuß durchschnittlich (pro Kubikfuß 40 lt.) 1 Sgr 8 Pf an Canal-Gebühren entrichtet werden sollen, alles Tannenholz betreffend.

    a. u. s.

  • Eintrag 4493. Mai 1852

    Zu der am 29. April d. J. Statt gehabten Verpachtung der Gemeinde-Fischerei in der Rentmeister Krur und der Erft zum Betrage von 10 Thl 15 Sgr. ertheilte Gemeinderath mit dem Vorbehalt seine Zustim- mung, daß es der Gemeinde freistehen solle, alle drei Jahre mit sechs monatlicher Kündigung von dem Vertrage abzugehen. Imgleichen wurde der vorsitzende Bürgermeister ermächtigt, die halbe Fischerei-Gerechtigkeit der Stadt in den ver- schiedenen Krurtheilen in bisheriger Weise von neuem zu verpachten.

    a. u. s.

  • Eintrag 4503. Mai 1852

    Ein Antrag der jüdischen Gemeinde auf Bewilligung eines ferneren städtischen Zuschusses zur Salarirung ihres Lehrers wurde der Commission für Schulangelegen- heiten zur Vorprüfung überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 4513. Mai 1852

    Gemeinderath ermächtigte den Bürgermeister, sich wegen der Entschädigung dreier Bewohner von Speck für den Verlust verschiedener Bäume bei der Erbauung der dortigen Gyllbrückeim Neuß- Bergheimer Communalwege mit den betreffenden Per- sonen Namens der Stadt abzufinden und die

    festgestellten Entschädigungsbeiträge aus der Stadt-Kasse zahlen zu lassen.

    a. u. s.

  • Eintrag 45218. Mai 1852

    Gemeinderath genehmigte die Wiederverpachtung eines städtischen Lagerplatzes in der Nähe des Kaisersan die Königl. Bau-Verwaltung und den Bau-Unterneh- merPeter Lemmer zum Betrage von 8 Thlr 10 Sgr jährlich auf die Zeit vom 1. October d. J. an auf neun Jahre unter Vorbehalt gegenseitiger einjähriger Kündigung.

    a. u. s.

  • Eintrag 45318. Mai 1852

    Bürgermeister trug vor, daß die seit dem 1. Juli 1849 bestehende Einrichtung, wornach die Schlacht- haus-Gebühr für Großvieh, welche bis dahin 7 Sgr pro Stück betragen, in der Weise ermäßigt worden, daß für ein Rind 5 Sgr., für eine Kuh 6 Sgr. und für einen Ochsen 7 Sgr. bezahlt worden, sich in der Praxis aus dem Grunde nicht als zweckmäßig bewährt habe, weil es in sehr vielen Fällen minde- stens zweifelhaft erscheine, ob ein Stück Vieh zu den Rindern oder zu den Kühen oder Ochsen zu zählen sei. Um den hierdurch sich ergebenden Zwistigkeiten vorzubeugen, schlage er vor, die Schlachthaus-Gebühr für alles Großvieh auf den Mittelsatz von 6 Sgr pro Stück wieder festzustellen, wie sie auch bei Erlaß der Hallenordnung vom 8. Juni 1836 nor-

    mirt gewesen. Die Gebühr für Kleinvieh sei dagegen nach wie vor auf 1 1/2 Sgr pro Stück zu belassen.

    Da er im Begriffe stehe, aus sanitätspolizeilichen Rücksichten ohnehin eine neue Hallen-Ordnung zu erlassen, so trage er darauf an, sich mit sei- nem Vorschlage einverstanden zu erklären. Gemeinderath beschloß, die von dem Bürgermeister gemachte Proposition anzunehmen.

    a. u. s.

  • Eintrag 45418. Mai 1852

    Die Commission für Schul-Angelegenheiten berichtete dem Gemeinderath heute über das von der israelitischen Gemeinde eingegebene Gesuch um Erhöhung des städtischen Zuschusses zum Gehalte des israelitischen Lehrers, wobei dieselbe ihre Ansicht dahin aus- sprach, wie bereits in Berücksichtigung, daß in den übrigen Elementarschulen der unentgeldliche Unterricht eingeführt sei, dieser Zuschuß von 50 Thl auf 75 Thlr. erhöht worden, und daher auf die bean- tragte weitere Erhöhung desselben bis zu 100 Thlr nicht wohl eingegangen werden könne, zumal, da es den Eltern israelitischer Kinder unbenommen sei, dieselben in die christlichen Schulen zu schicken, überhaupt aber schon ein Beitrag von 50 Thl für blose Bestreitung der Kosten des Religions-Unter- richtes dieser Kinder nach den Beiträgen zu den Cultuskosten für die übrigen Confessionen hinreichend erscheine. Commission trug demnach darauf an, daß der israelitischen Gemeinde der bis- herige Beitrag von 75 Thlr. fortbewilligt werden möge.

    Aus den vorgetragenen Umständen schließt Gemeinderath sich dem Antrage der Commission an, lehnt dennoch den nachgesuchten erhöhten Zuschuß ab und bewilligt vom 1. September d. J. ab neuerdings einen jährlichen Beitrag von 75 Thlr an die israelitische Gemeinde.

    a. u. s.

  • Eintrag 45524. Mai 1852

    Auf ein Gesuch des KaufmannesJos. Huppertz um Überlassung des Überrestes der ehemaligen städtischen Maikammeran der Erft gegen einen Kaufpreis von 100 Thl sowie um Gestattung eines Fuhrweges aus seinem Garten zur Erft ebenfalls gegen eine Entschädigung von 100 Thlr, bemerkte Gemeinderath, wie diesem Antrage nicht entsprochen werden könne, da in unmittelbarer Nähe des fraglichen Terrains die projectirte Zweigbahnvom Bahnhofe bis zum Erft-Canale zu liegen kommen werde, und es aus diesem Grunde nicht anräthlich erscheine, dort städtisches Eigenthum zu veräußern.

    a. u. s.

  • Eintrag 45624. Mai 1852

    Nachdem der Pächter des Grases auf dem linksseitigenlinkseitigen Erftufer vom Ende der Holzlagerplätzebis an das soge- nannte Gräbchen vor dem Rheinthore, MetzgerNeidhöfer zum Nachtheil der Erftdossirungen das angepachtete Ufer durch Schaafe hat beschneiden lassen, beschloß Gemeinderath, dem p Neidhöfer auf Grund der Pachtbedingungen die Pachtung gleich zu kündigen.

    a. u. s.

  • Eintrag 45724. Mai 1852

    Ein Antrag der Wittwe Arnold Marx auf Bewilli- gung einer Beihülfe aus der Stadt-Kasse zu den Kosten der Ausbildung ihrer taubstummen Tochter Christina Marx wurde abgelehnt, indem nach einem vorliegenden Referate der Armen- Verwaltung Bittstellerin als unterstützungsbedürftig nicht angesehen werden kann.

    a. u. s.

  • Eintrag 45826. Mai 1852

    Nach Einsicht des Bescheides der Königl. Direction der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahnvom 9. Mai c. die Anlage einer Zweigbahn betreffend, lautend wie folgt:

    " Ew. Wohlgeboren erwidern wir auf die gefälligen " Schreiben vom 30. Januar c. und 4ten d. Mts., daß die " Anlegung einer Zweigbahn von dem dortigen Bahnhofe " zum Erft-Canale nicht so sehr für die Aachen-Düssel- " dorfer Hauptbahn, als vielmehr für die dortige Stadt " von Interesse zu sein scheint. Da die Herstellung " dieser Zweigbahn beträchtliche Kosten verursacht, so können " wir daher die Offerte der dortigen Stadt, zu der " Anlage das erforderliche Terrain herzugeben, nicht für " genügend erachten. Es wird die dortige Stadt " außerdem sich verbindlich machen müssen: " 1. von allen Steinkohlen und Gütern, welche von der " Zweigbahn kommend oder auf dieselbe übergehend, auf " dem Erftkanal befördert werden, gar keine oder " doch nur festbestimmte, mäßige, ohne nähere Geneh- " migung nicht zu erhöhende Abgaben erheben zu wollen, " und

    " 2. der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn künftig auch " noch Ein Viertel von dem zu erstatten, was alljähr- " lich an Bahngeld für den Gütertransport auf dieser " Zweigbahn weniger eingeht als Zweitausend Thaler. " Die Bedingung zu 1. scheint mit zur Sicherung " und Belebung des Güterverkehrs auf der Zweigbahn " nothwendig; auch dürfte die Abschaffung oder doch " die möglichste Herabsetzung der auf der Benutzung " des Erftkanals lastenden Abgaben behufs Hebung und " Ausbreitung des dortigen Speditionshandels schon " seither sich als wünschenswerth darstellen und somit " bereits im eigenen Interesse der dortigen Stadt " liegen.

    " Was die Forderung ad 2 betrifft, so berechnen

    " sich die muthmaßlichen Anlagekosten der Zweigbahn auf " pp. 25 000 Thlr.. Da angenommen werden kann, daß zum " Betrieb der Zweigbahn 50 Prozent der Brutto-Einnahme " auflaufen, so wird daher bei jener Proposition das, " was die Zweigbahn unter 4 Prozent Zinsen des Anlage- " Kapitals an Rein-Ertrag einträgt, zur Hälfte von " der Stadt und zur Hälfte von dem Eisenbahnfond getragen " werden.

    " Ew. Wohlgeboren ersuchen wir, dem Gemeinderath " dortiger Stadt von dieser, vorbehaltlich der Genehmigung " des Königlichen Ministeriums, von uns gemachten " Proposition Mittheilung zu machen und für den Fall " der Acceptation uns den desfallsigen Beschluß baldigst " zukommen zu lassen.

    [Fortsetzung Text] Eingehung auf diese Modifikation dürfte voraussichtlich um so weniger zu bezweifeln sein, wenn in Erwägung gezogen wird, daß die Stadt außer vorbesprochener Verbindlichkeit, die für die Zweigbahn erforderliche Grundfläche unentgeldlich zur Verfügung zu stellen, also um den Werth dieser Grundfläche, mehr als die Hälfte der Leistungen zu übernehmen, dagegen aber, wie Eingangs bemerkt worden, einen directen Antheil an den Überschüssen nicht zu beanspruchen hat. Nach Einsicht des Berichtes über die desfallsigen Verhand- lungen der diesseitigen Deputation mit der Königl. Eisenbahn-Direction und nach reiflichen Berathungen genehmigt Gemeinderath die von der besagten Königl. Direction gemachte Proposition, nach welcher die Stadt außer der Hergabe des zur Anlage der Zweigbahn erfor- derlichen Terrains, der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn auch noch ein Viertel von dem zu erstellen hat, was alljährig an Bahngeld für den Gütertransport auf dieser Zweigbahn weniger eingeht als zweitausend Thaler, jedoch mit der in der Natur der Sache sowie in der Billigkeit begründeten Modification, daß bei einem eventuellen Ausfall nicht blos das bezügliche Jahr maß- gebend sei, sondern ein Zeitraum von zehn bis zwölf Jahren in die Berechnung gezogen werde, und die sich ergebenden, 2 000 Thl. übersteigenden, jährlichen Mehr-Ein- nahmen vorher in Abzug gebracht werden müssen. Bleibt dann noch ein Ausfall übrig, so würde für diesen die Stadt zwei Viertel aufzukommen haben. [Auslassungszeichen] Die

  • Eintrag 45926. Mai 1852

    [Einschub] Dabei setzt Ge- meinderath voraus, daß über die Dauer der Zins- Garantie eine Einigung ver- mittelt werde. [gez.] MF [gez.] J.L. H. [gez.] W Werh [gez.] Josten [gez.] H. Dünbier [gez.] Thy [gez.] Klötzer [gez.] Drh [gez.] Wilh Kreiner [gez.] Kayser

  • Eintrag 4617. Juni 1852

    Ein Antrag der Gebr. Bommers von Heerdt auf Gestattung der Anlage eines unterirdischen Abzugskanals in einer städtischen Wiesenparzelle vor dem Oberthore wurde der betreffendenCommission für städtisches Eigenthum überwiesen, wie eben- falls ein Gesuch von Franz Melchers & Wittwe Leuchtenberg um Erneuerung des Pachtvertrages verschiedener städtischen, theils Wiesen- theils öden Grund- parzellen am Rheine.

    a u. s.

  • Eintrag 4627. Juni 1852

    Genehmigt wurde hiernach a die Verpachtung der diesjährigen Grasnutzung auf den Dämmen vor dem Hessenthore und zweier Wegen auf der Wiese zum Betrage von 97 Thl 15 Sgr. b. jene auf zehn Morgen der Kuhweide, auf der Laache vor dem Rheinthore und um den Oberthorerberg zum Betrage von 293 Thlr. 25 Sgr.

    a. u. s.

  • Eintrag 4637. Juni 1852

    Gemeinderath überwies ein Gesuch der Wittwe Sterken um Erweiterung des Ausganges der Claris- senstraßein die Zollstraße der Commission für

    Bauwesen zur nähern Prüfung. Dieselbe habe auch die Unterhandlungen wegen Erweiterung der Zollstraße an den Häusern von p Mobis fortzusetzen.

    a. u. s.

  • Eintrag 4647. Juni 1852

    Es wurde beschlossen, für diesen Sommer in derselben Weise wie früheran der Obererft eine Bade-Anstalt ein- zurichten, und die darüber zu führende Aufsicht dem auch im vorigen Jahre damit betraut gewesenen TaglöhnerMoitzheim zu übertragen.

    a. u. s.

  • Eintrag 4657. Juni 1852

    Auf das Gesuch des UnterlehrersMentzen an der gemein- schaftlichen Schule zu Weißenberg um Bewilligung einer Gratifikation, bemerkte Gemeinderath, wie er bereit sei, den ratirlichen Antheil zu einer Grati- fikation von 15 Thl. für den p Mentzen zu bewilligen in der Voraussetzung jedoch, daß die betheiligten Gemeinden Kaarst & Büderich sich in ähnlicher Weise für Zuerkennung einer Renumeration aussprechen.

    a. u. s.

  • Eintrag 4667. Juni 1852

    Es wurde ein Gesuch des zu Tegelenin Holland wohnenden Alexander Peter Kausen von hier um Wiederaufnahme in den Königl. preußischen Unterthanen-Verband vorgelegt. Der p Kausen war im Jahre 1849 in der Absicht aus dem Königl. preuß. Unterthanen-Verbande ausgetreten, um nach Amerika auszuwandern, wo schon ein ande- rer Bruder von ihm etablirt ist. Da dieses Vorhaben indessen durch verschiedene Umstände scheiterte, es dem- selben auch noch nicht gelungen ist, in Holland, wo er sich gegenwärtig aufhält, ein selbstständiges Geschäft zu begründen, immittelst ? aber sein zweiter Bruder sich hier verheirathet hat, wodurch sein hierselbst wohnender Vater, der ein Acker- und Malzgeschäft betreibt, nun ohne alle Stütze sich befindet, so wünscht er wieder hierher zu seinen Eltern zurückzukehren. Gemeinderath äußerte seine Ansicht dahin, wie Nichts dagegen zu erinnern sein dürfte, daß dem Gesuche des p Kausen willfahrt werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 46714. Juni 1852

    Dem Gemeinderath wurden die gelegten Rechnungen der Leih-Anstalt und der Sparkasse pro 1851 vorge- legt, deren Revision der Commission für Rechnungswesen überwiesen wurde.

    a. u. s.

  • Eintrag 46814. Juni 1852

    Die betreffende Commission referirte dem Gemeinderath über die von derselben vorgenommenen Prüfung der städtischen Rechnung für das Jahr 1851.

    § 1.

    Dem Berichte der Commission gemäß wurde die Rech- nung Posten für Posten geprüft, wobei sich heraus- gestellt, daß dieselbe gehörig belegt und die Einnahme sowie die Ausgabe überall justifizirt ist. Auch hat die Rechnung in calculo zu keinen Ausstellungen Anlaß gegeben, und die darin vorkommenden außeretatsmäßigen Ausgaben gründen sich auf spezielle gemeinderäthliche Beschlüsse, welche in Beach- tung der bei der vorigjährigen Rechnung gemachten Monita überall ad marginem angezogen sind.

    § 2.

    Unter den Rest-Einnahmen kommen 315 Thl. vor, welche von der, Seitens der Stadt der Armen-Verwaltung zur Zeit überwiesenen Summe behufs Beschäftigung der ärmeren Klasse durch Handspinnerei ad 500 Thl. noch zurückstehen. Wie die übrigen 185 Thl. all- mählig verloren worden, so werden nach der Ansicht der Commission vor und nach auch diese 315 Thl. absorbirt werden, in welchem Betrachte die Com- mission dem Gemeinderathe zu erwägen gibt, ob es nicht rathsam erschienen möchte, zur Verwen- dung der Nachschleppung jener Rest-Soll-Ein- nahme, da an die Erstattung doch nicht zu denken sei, den mehrgedachten Betrag der Armen-Verwal- tung definitiv zu überweisen. Gemeinderath be- schloß diese Rest-Soll-Einnahme einstweilen noch zuführen, bei Revision der Rechnung der Armen- Casse pro 1851 aber zur nähern Erörterung zu bringen.

    §. 3.

    Bei den Kosten der Feuerlösch-Geräthschaften Tit. II Art. 21 der Ausgabe - bei diesem Conto sind übrigens 56 Thl 1 Sgr 3 pf erspart - finden sich zwei Posten für Miethe eines Lokales für die 4te Brandspritze pro term. 30. November 1849 bis eodem 1850 mit 10 Thl und pro term. 30. November 1850 bis eodem 1851 ebenfalls mit 10 Thlr. vor. So lange die frühere Lösch-Compagnie, welcher die vierte Spritze zur Benutzung überwiesen war, hier bestand,ließ diese Mieth-Auslage sich rechtfertigen, indem die Stadt für die Handhabung der von der Lösch-Compagnie gebrauchten Spritze in der Regel nichts zu verausgaben hatte. Nachdem dieses Verhältniß durch die Aufhebung der Lösch-Compagnie aber nicht mehr besteht, dürfte es für zweckmäßig befunden werden, im Einver- nehmen mit dem Brandrathe für eine solche geeignete Unterbringung dieser Spritze zu sorgen, daß dadurch der Stadt keine Kosten erwachsen, weshalb die Verwaltung dieserhalb das Nöthige veran- lassen wolle.

    §. 4.

    Auf den Vorschlag der Commission wurde die Ver- waltung ersucht, die zur Zeit vertagte Berathung über die Wiedereinführung des Schulgeldes in den Elementarschulen in einer der der Aufstellung des künftigjährigen Gemeinde-Etats vorhergehenden Sitzungen zur Tagesordnung zu bringen.

    §. 5.

    In Bezugnahme auf ein Monitum über die Bethei- ligung der Privat-Mühlenbesitzer an den Kosten der Uferbefestigung unterhalb der neuen Schleuse an dem Oberthore, sowie über die Differenz wegen des Einganges zum städtischen Lohhofe gab Vorsitzender über den Stand der desfallsigen Verhandlungen den nöthigen Aufschluß, woraus hervorgeht, daß dieselben noch schwebend sind, die Regulirung dieser Punkte aber zu erwarten steht.

    §. 6.

    Hinsichtlich der Abtragung des für die Restauration der Münsterkirche bei dem bergischen Schulfonds aufge- nommene Kapitals ist Gemeinderath der Meinung,

    daß es angemessen sei, die jährlichen Rückerstattungen statt jedesmal mit 2 000 Thlr., mit 1 000 Thlr. geschehen zu lassen, indem die Restauration der Münsterkirche nicht nur für die jetzige sondern auch für die künf- tigen Generationen von Nutzen und Interesse ist. Es wurde daher beschlossen, bei der Königl. Regie- rung durch die Verwaltung Schritte thun zu lassen. daß die Abtragung in jährlichen Zahlungen von 1 000 Thlr. Statt finden dürfen.

    §. 7.

    Das Resultat der Rechnung darf als ein recht günstiges bezeichnet werden. Durch die Mehr-Ein- nahme des Grasaufwuchses und der Erftschifffahrts- Gebühren sowie durch mehrfache Ersparnisse bei der Ausgabe ist es möglich geworden, außer den im Etat pro 1851 nicht vorgesehenen Kosten der neuen Bedielung und eines Lambris auf dem Kaufhaussaale, die Rest-Ausgaben für den Bau des Barrierehausesauf dem Neuß-Bergheimer Wege und verschiedenen nachträglichen Kosten für Urbarmachung des früher sumpfigen Terrains vor dem Hessenthore ad überhaupt 718 Thl 21 Sgr. 7 Pf. außer mehren ebenfalls nicht vorgesehenen Kosten für bauliche Schul-Einrichtungen, neue Utensilien und Gehälter für neue berufene Lehrer resp. Lehre- rinnen ad 677 Thl. 28 Sgr. 7 Pf. und endlich außer- dem ebenmäßig außeretatsmäßig gezahlten Antheile der Stadt in den Kosten der Herstellung der Schleuse ad 343 Thl 23 Sgr. 1 Pf. und den Kosten der Uferbefestigung unterhalb derselben ad 338 Thlr. 19 Sgr. 9 Pf., noch 1 000 Thl mehr zur Schuldenamor- tisation zu verwenden, als im Etat dafür dis- ponibel gestellt war. Nach dem Etat sollten hierfür verwendet werden, a. auf das Kapital, welches für die Arbeiten an der Münsterkirche aufgenommen worden 2 000 Thl. b. auf jenes, für die Ausgleichung des Pabst- mann'schen Prozesses negociirte Kapital 500 Thl. ___________ in Summa 2 500 Thl. In der Wirklichkeit sind indessen abgetragen worden

    a. auf das erstere Kapital . . . . 2 000 Th. b. auf das zweitere . . . . . 1 500 Th. __________ zusammen 3 500 Th. Die beim städtischen Haushalte beobachtete Oekonomie verdient sonach alle Anerkennung.

    §. 8.

    Die von dem Rendanten bei Aufstellung der Rech- nung wiederum an Tag gelegte Ordnung und Pünkt- lichkeit sowie die große Sorgfalt, womit derselbe das Interesse der Stadt wahrnehmend, die Ein- ziehung der verschiedenen städtischen Gefälle bewirkt hat, können ebenfalls nur belobend anerkannt werden.

    §. 9,

    Das städtische Lagerbuch ist nunmehr vollendet, und wurde dem Gemeinderath vorgelegt. Dasselbe bildet eine umfassende Arbeit, welche für die Stadt, besonders aber für die Zukunft von großem Interesse ist, es ist mit Fleiß und Gründlichkeit aufgestellt und weist überall auf die betreffenden Urkunden und Actenstücke hin, unter gleichzeitiger Bezeichnung der Convolute, in welchem dieselben im Gemeinde- Archive deponirt sind. Da die Bearbeitung des Lagerbuchs den damit beauftragt gewesenen StadtsecretairKrings durch mehrere Jahre in Anspruch genommen hat, derselbe auch durchgehend, um seine gewöhnlichen Arbeiten nicht in Rückstand gerathen zu lassen, über die festgestellten Büreaustunden hinaus hat angestrengt thätig sein müssen, so nimmt Gemeinderath auf den Vorschlag der Commission Veran- lassung, für den p Krings als Anerkennung für seine außerordentliche Mühewaltung hierdurch eine Renumeration von 100 Thl. zu bewilligen.

    §. 10.

    Schließlich wurde die städtische Rechnung pro 1851 in Einnahme auf . . . . Th 59 855 -- 9 -- 10 in Ausgabe auf . . . . Th 56 749 -- 24 -- 8 und im Bestande auf . . . . Th 3 105 -- 15 -- 2 festgestellt, und dem Rendanten die Decharge ertheilt.

    a. u. s.

  • Eintrag 46914. Juni 1852

    Gemeinderath genehmigt den am 9. Juni 1852 Statt gehabten Verding, wornach die Ausführung einer Mauer um die noch nicht eingefriedigte südöstliche und theilweise nordöstliche Seite des katholischen Kirchhofes zu 5 % über die Anschlagssumme von 322 Thlr. 23 Sgr 3 Pf. dem AckererHeinrich Dünbier übertragen worden.

    a u. s.

  • Eintrag 47014. Juni 1852

    Der Dampfschifffahrts-CapitainGodfried Liebertzzu Cöln gibt in einem Gesuche vom 9. d. Mts. seine Ab- sicht zu erkennen, unter Benutzung des Erft-Canals zwischen Neuß und Düsseldorf eine stete Dampfschifffahrt vorzugsweise für Personen-Transport, zugleich aber auch für Güterfrachten bestimmt, zu errichten. Derselbe bittet den Gemeinderath, die Sache in Berathung nehmen, und ihm die Bedin- gungen angeben zu wollen, unter welchen ihm die gewünschte Benutzung des Erftkanales ein- geräumt werden könne. Behufs näherer Prüfung überwies Gemeinderath das Gesuch an die Commission für städtische Bauten und Gemeinde-Eigenthum.

    a. u. s.

  • Eintrag 47114. Juni 1852

    Durch Eingabe vom 10. d.Mts. bittet die Firma Hansen & Nix um die Erlaubniß zur Vermittlung von Geschäften, um darauf hin, für die Gesellschaft der Landmann-Versicherungen gegen Hagelschaden, die Kartoffel-Krankheit (Fäule) und Viehsterben aufnehmen zu können.

    Mit Rücksicht auf den § 68 der zusätzlichen Gewerbeordnung vom 9. Februar 1849 gab Gemein- derath die Erklärung ab, wie gegen die Gewäh- rung des Gesuchs nichts einzuwenden sei, da die Errichtung einer Agentur für den angege- benen Zweck an hiesigem Orte nützlich und wünschenswerth wäre.

    a u. s.

  • Eintrag 47214. Juni 1852

    Gemeinderath erklärte sich auf den Vorschlag des Stadtrentmeisters damit einverstanden, daß in die Bedingungen für den städtischen Grasver- kauf noch die Stipulation aufgenommen werde,

    daß für die Anweisung jeder Grasparzelle von zwei Morgen eine Gebühr von einem Sgr. sechs Pf., und jeder Parzelle von einem Morgen eine Gebühr von einem Sgr. an den damit beauftragten städtischen Feldhüter entrichtet werden müsse.

    a. u. s

  • Eintrag 47321. Juni 1852

    Die Commission für Rechnungswesen berichtete über die vorgenommene Revision der Leihhaus-Rechnung des Jahres 1851 und hat dabei folgendes erläuternd bemerkt.

    §. 1.

    Die Rechnung ist nach Vorschrift und richtig aufgestellt, und stimmt mit den Belegen und den Büchern genau überein.

    §. 2.

    Die gesammte Einnahme beträgt: Th. Sg. Pf. 1. Bestand aus dem Jahre 1850 . . . . 1 071 -- 8 -- 2 2. Zurückerstattete Vorschüsse ex 1 850 et retro 9 749 -- 2 -- -- 3. Zinsen . . . . . . 1 385 -- 28 -- 8 4. Überschüsse von von Verkäufen . . 175 -- 15 -- 10 5. Verkaufskosten . . . . . . 15 -- 12 -- 9 6. Gewinn aus der Sparkasse . . . . 578 -- 12 -- 9 7. Darlehn aus der Sparkasse . . . . 400 -- -- -- -- 8. Erstattete Vorschüsse von eingelösten und verkauften Pfändern ex 1851 . . . 12 627 -- 25 -- -- __________________ Summa 26 003 -- 15 -- 2

    Die Gesammt-Ausgabe besteht in folgenden Positionen: Th. Sgr Pf 1. Überschüsse von verkauften Pfändern aus 1850 28 - 18 - 3 2. Kapital-Rückzahlungen aus 1850 . . . 350 -- -- -- 3. Kosten der Pfandverkäufe . . . . . 14 -- 17 -- 4. Überschüsse von verkauften Pfändern ex 1851 . . . . . . . . . 156 -- 29 - 1 5. Verwaltungskosten . . . . . . 1 055 -- 5 -- 3 6. Zinsen von Cautionen & aufgenommenen Capitalien . . . . . . . 125 -- - -- - 7. Zinsen an die Sparkasse . . . . 73 -- 10 -- - 8. Extraordinarien . . . . . . 227 -- 22 -- 6 9. Geleistete Vorschüsse auf Pfänder . . 22 994 -- 29 -- - 10. Kapital-Rückzahlungen 400 -- ___________________ Summa 25 426 -- 9 -- 1 Bei Vergleichung der Ausgabe gegen die Einnahme ergibt sich ein Bestand von . . . . 577 -- 6 -- 1

    §. 3.

    Es betragen die Forderungen der Leih-Anstalt an Vorschüssen auf Pfänder . . . . 10 367 -- 14 -- - Hierzu der baare Bestand . . . . . . . . . . . . 577 -- 6 -- 1 __________________ Summa 10 944 -- 10 -- 1 Die Leih-Anstalt verschuldet dagegen: a an Cautionen der Beamten . . 2 500 -- b. an die Sparkasse . . . 1 300 -- c. an Verkaufs-Überschüssen . . 18 - 16 - 9 ____________ 3 818 -- 16 -- 9 Die Activa sind sonach neu . . . . 7 125 -- 23 -- 4 höher als die Passiva, und bildet daher letzere Summe den Reservefonds oder Hauptzinsengewinst. Nach Abzug der im Jahre 1851 doppelt zur Aus- gabe gekommenen Gratifikationen der Leihhausbeamt- ten nämlich einmal als Remunerationen pro 1850 und zum zweitenmale als Gehaltszulagen pro 1851, wodurch 225 Thl mehr ausgegeben wurden, sowie nach Abzug von 100 Thl Lokalmiethe für die Stadt beträgt der Gewinst pro 1851 einschließlich jenes der Sparkasse 484 Thl 1 Sgr 5 Pf.

    §. 4.

    Unter den Verwaltungs-Ausgaben kömmt sub Beleg 28 eine Rechnung von 40 Thl. 13 Sgr 2 Pf. über verschiedene an Caspar Rennefeld gezahlte Kosten vor. Es befinden sich darunter für gelieferte 300 Lohkuchen . . . 1 Thl 12 Sgr für gelieferte Kortel[?] . . . . 11 Thl 6 Sgr für geliefertes Oel . . . . . 5 Thl 4 Sgr. 2 Pf. für Lichter . . . . . . . . . 2 Thl

    Da die betreffenden Gegenstände von dritten Personen geliefert sind, so wird dem VerwalterRosellen unter Anempfehlung größtmöglichster Oekonomie aufge- tragen, künftighin derartige Gegenstände immer gegen spezielle Rechnung an diejenigen Personen direct zu zahlen, von welchen die Lieferungen geschehen sind.

    §. 5.

    Die Rechnung wird hiernach vom Gemeinde- rath in Einnahme auf . . . . . 26 003 -- 15 -- 2 in Ausgabe " . . . . . 25 426 -- 9 -- 1 und im Bestande auf . . . . 577 -- 6 -- 1 festgestellt und darüber die Decharge ertheilt.

    a. u. s.

    Die betreffende Commission erstattete Bericht über die geschehene Revision der Sparkassen-Rechnung pro 1851, wobei folgende erläuternde Bemerkungen gemacht wurden:

    § 1.

    Die Rechnung war speziell durchgegangen, und überall mit den Belegen und den Büchern über- einstimmend gefunden worden.

    §. 2.

    Dieselbe liefert folgendes Ergebniß: a. Einnahme Th. Sgr. Pf 1. Bestand aus dem Jahre 1850 . . 1 710 -- " - 1 2. Kapital-Einlagen . . . . . 25 947 -- 10 -- 7 3. Erstattete ausgeliehene Kapitalien a von Privaten und Corporationen . . 13 780 -- - -- - b. von der städtischen Leih-Anstalt . . 750 -- - -- - 4. Zinsen von ausgeliehenen Kapitalien 2 240 -- 14 -- 4 5. Verschiedene unvorgesehene Einnahmen . 10 -- 3 -- 8 __________________ Summa 44 438 -- 3 -- 8 ___________________ b. Ausgabe. 1. Verwaltungskosten (: darunter 548 Th. 12 Sgr 9 Pf Gewinnst an der Leih-Anstalt .) . . 593 -- 1 -- 9 2. Zinsen von Capitalien . . . . 1 657 -- 21 -- 3 3. Abgelegte Capitalien a. Rückzahlungen von Einlagen . . 13 771 -- 17 -- 11 b. Rentbare Anlegung von Capitalien . 26 433 -- - -- - c. zum Betrieb der Leih-Anstalt . . . . 400 -- - -- - __________________ Summa 42 855 -- 10 -- 11 _____________________

    Nach Gegeneinanderhaltung der Einnahme und Ausgabe ergibt sich ein Bestand von Th 1 582 -- 22 -- 9

    §. 3.

    Die Forderungen der Sparkasse betragen a an Private und Corporationen Th 49 962 -- 29 -- - b. an die städtische Leih-Anstalt 1 300 -- -- -- - ________________ Summa 51 262 -- 29 -- - Die noch zu erstattenden Einlagen be- tragen dagegen . . . . . . 52 845 -- 21 -- 9 __________________ Mithin ist die Schuld nur . . . 1 582 -- 22 -- 9 höher als die Forderung. Diese Differenz wird durch den, eine gleiche Summe ausmachenden baaren Bestand gedeckt, sodaß Activa und Passiva sich gleich stehen. Der an die Leih-Anstalt abgegebene Gewinnst pro 1851 beläuft sich auf 578 Thl. 12 Sgr 9 Pf.

    §. 4.

    Schließlich stellt Gemeinderath die Sparkassen- Rechnung in Einnahme auf . . . . 44 438 Thl -- 3 -- 8 in Ausgabe " . . . . 42855 - - 10 - 11 ____________________ und im Bestande auf . . . 1 582 -- 22 -- 9 fest und ertheilt darüber die Decharge.

    a. u. s.

  • Eintrag 47421. Juni 1852

    Auf den Antrag von F. Melchers und Wittwe Joseph Leuchtenberg auf Wiederverpachtung verschiedener am Rhein gelegener, am 11. November 1853 pachtlos werdender städtischer Grundparzellen bemerkte Gemeinderath, wie diese Sache einstweilen zu vertagen, und im künftigen Frühjahre erst zur Berathung und Beschlußnahme aufzunehmen sei.

    a. u. s.

  • Eintrag 47521. Juni 1852

    Nach Vernehmung des Referates der betreffenden Commission über das Gesuch der Gebr. Bommersvon Heerdt um Gestattung der Anlage eines unterirdischen Kanals unter ein von denselben angepachtetes Wiesenstück am Hammfeldsbrückchen beschloß Gemeinderath, diesem Ansinnen unter den von den Bittstellern gemachten Anerbietungen unter dem Vorbehalte zu entsprechen, daß die Anlage nach einer von dem Bürgermeister-Amte zu genehmi- genden Zeichnung ausgeführt werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 47621. Juni 1852

    Dem Gemeinderath wurde Kenntniß von einer Mitthei- lung der Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft [O. O.]? Cöln, den 12. Juni des Jahres gegeben, woraus hervor- geht, daß dieselbe das bereits im Jahre 1844 in Anre- gung gekommene Project einer Eisenbahn von Cöln über Neuß nach Crefeld von Neuem ins Auge ge- faßt hat, und dasselbe nunmehr ins Leben zu rufen gedenkt. Genannte Direction ladet die Stadt Neuß zur thätigen Mitwirkung in der Sache ein, und hegt die Hoffnung, daß dieselbe in Anerkennung der großen, aus einer Eisenbahn-Verbindung mit Crefeld und Cöln ihr erwachsenden Vortheile kein Opfer scheuen werde, um das baldige Zustandekommen derselben von ihrer Seite zu befördern. Gleichzeitig wird die Bitte ausgesprochen, daß die Stadt Neuß schon jetzt sich darüber erklären wolle, ob und in welchem Maaße dieselbe geneigt ist, bei dem Ausbau der in Rede stehenden Bahn die Grundentschädigung für das zur Bahn-Anlage erforderliche Terrain aus Gemeinde- mitteln zu bewilligen.

    Gemeinderath bemerkt, wie er die Wichtigkeit und Nützlichkeit der gedachten Eisenbahn für die Stadt Neuß nicht verkenne, und daher gern bereit sei, seinerseits diejenigen Schritte zu thun, welche zur baldigen Verwirk- lichung des Unternehmens beizutragen geeignet sind. Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft möge daher angeben, in welcher Weise von der Stadt dafür mitzuwirken sei, wornach letztere nicht zurück- bleiben werde, mit der Direction Hand in Hand gehend, für das Zustandekommen der Eisenbahn das Nöthige vorzunehmen.

    Was die gewünschte Zuführung der Übernahme von Grundentschädigung betrifft, so sprach sich Gemeinde- rath dahin aus, daß derselbe bereit sei, nach Maß- gabe der Zusagen der übrigen interessirten Gemein- den zur Zeit auch seinerseits je nach der Lage und Richtung der Bahn nach Kräften die nöthige Beihilfe zu bewilligen.

    a. u. s.

  • Eintrag 47729. Juni 1852

    Gemeinderath wählt die beiden Gemeindeverordneten Dr. Hellersberg und H. J. Linden, um im Verein mit dem Bürgermeister als Deputation sich nach Cöln zu begeben zur Begrüßung Sr. Majestät des Königs, Allerhöchstwelche eingetroffener Nachricht gemäß, Morgen dort anwesend sein werden.

    a. u. s.

  • Eintrag 47829. Juni 1852

    Demnächst wurde vorgetragen, daß der am 24. Juni d. J. Statt gehabte diesjährige städtische Grasverkauf ausschließlich 10 % Ansteigerungskosten, 8 153 Thl 10 Sgr aufgebracht habe. Gemeinderath fand dieses Ergeb- niß angemessen, und ertheilte zu dem Verkaufe seine Genehmigung.

    a. u. s.

  • Eintrag 4795. Juli 1852

    Es wurden dem Gemeinderath die bezüglichen Verhandlungen der Armen- und Hospital-Verwaltung wegen Abtretung verschiedener Grundparzellen zum Bau der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn vorgelegt. Nach den zwischen den resp. Verwaltungen und dem Erwerbungs-Commissar der gedachten Gesellschaft unter Vorbehalt der höhern Behörde beziehungsweise der Eisenbahn-Direction geschlossenen Verträge sollte die Armen-Verwaltung 500 Thl., 450 Thl respective 425 Thl pro Morgen und die Hospital-Verwaltung 425 Thlr. pro Morgen an Kaufpreis erhalten, so daß an die beiden Verwaltungen zusammen circa 2 300 Thl an Kaufpreis ausbezahlt werden würde. Dieses Übereinkommen ist Seitens der Eisenbahn- Direction nur mit dem Vorbehalte genehmigt worden, daß die nach den Verträgen der p Direction zu Last gelegte Entschädigung der Pächter von den Verwaltungen übernommen werde, welche letzteren hierdurch nach einem vorläufigen Abfinden ca. 135 Thlr. im Ganzen zu vergüten haben würden. Die beiden Verwaltungen haben nun geglaubt, an der einmal vereinbarten, nach ihrer Ansicht nicht zu hoch gestellten Bedingun- gen festhalten zu müssen, wünschen indeß, daß der Gemeinderath die Sache prüfen und demnächst ent- scheiden möge.

    Nach reiflicher Besprechung ersuchte Gemeinderath den vorsitzenden Bürgermeister, im Vereine mit den beiden Verwaltungen nochmals mit dem Erwer- bungs-Commissar resp. der Eisenbahn-Direction in Unterhandlung zu treten, und zur möglichsten Abwendung eines Expropriations-Prozesses einen Vergleich zu vermittlen, welchen letztern Gemeinde- rath dann ebenfalls gutheißen werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 4805. Juli 1852

    Gegen die in der Armen-Verwaltung geschehene Veräußerung einer in der Bürgermeisterei Heerdt gelegenen Grundparzelle von 143 Ruthen 80 Fuß zu dem Kaufpreise von 60 Thl. pro Morgen für den schlechteren, und von 250 Thl. pro Morgen für

    den bessern Theil derselben wurde aus den in dem Berichte der gedachten Verwaltung vom 21. vorigen Monats angegebenen Gründen vom Gemeinderath Nichts zu erinnern gefunden.

    a. u. s.

  • Eintrag 4815. Juli 1852

    Vorsitzender trug vor, daß die Armen-Verwaltung in den Jahren 1844-50 dem Hospitale die Hälfte des Netto-Ertrages der v. Weed'schen Stiftung mit jährlich 170 Thl. zu dem Zweck überwiesen habe, damit durch das hierdurch bei dem städtischen Zuschuß für das Hospital sich ergebende Ersparniß allmählig ein Fonds bereitet werde, vermittelst dessen an hiesigem Orte eine Verwahrschule für dürftige Kinder unter dem schulpflichtigen Alter ins Leben gerufen werden könne. Hierdurch habe die Stadt in den genann- ten Jahren (: von 1850 an wird der Ertrag der v. Weed'schen Stiftung dem Wortlaut der Stiftungs- urkunde gemäß ganz zu Brodspenden verwendet:) überhaupt eine Summe von 1 190 Thl. erspart, um deren Überweisung nun der Vorstand der hier durch den Vincenz-Verein errichteten Kleinkinder-Ver- wahrschule eingekommen sei. Gemeinderath überwies die Sache der Commission für Schulwesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 4825. Juli 1852

    Bürgermeister wird ermächtigt, den unterm 31. Mai [??] mit dem AckererH.A. Tosetti abgeschlossenen Vertrag wegen Halten zweier Ziehochsen, vom 7. des Monats ab wieder auf ein Jahr unter den seitherigen Bedingungen zu erneuern.

    a. u. s.

  • Eintrag 4835. Juli 1852

    Mit Beziehung auf den § 7 des Gesetzes über die Polizei- Verwaltungvom 16. Merz berieth der Gemein- derath über die etwa zu erlassende polizeiliche Ver- ordnung hinsichtlich des Heu- und Aehrenlesens pp und erklärte sich damit einverstanden, daß bei Verminderung einer Polizeistrafe von 10 Sgr. bis 3 Thl das Heu- und Aehrenlesen vor Sonnen-Aufgang und nach Sonnen-Untergang, sowie auch das Heu- und Aehrenlesen auf Wiesen und Feldern, welche noch nicht völlig abgeerntetabgeerndtet und geleert sind, gänzlich unter- sagt sei.

    a. u. s.

  • Eintrag 48419. Juli 1852

    Auf das Gesuch des Alexianer-Klosters um käufliche Überlassung eines Streifen städtischen Eigenthums zur Vergrößerung des Klostergartens bemerkte Gemeinde- rath nach Vernehmung des Commissionsberichtes, daß vorläufig auf den Antrag nicht einzugehen sei, derselbe aber im künftigen Jahre, bis wann sich die durch die Ausführung der Eisenbahn an der Erft nöthigen Veränderungen herausgestellt haben werden, in nähere Berathung genommen werden solle.

    a. u. s.

  • Eintrag 48519. Juli 1852

    Der zur Tagesordnung gestellte Antrag zur Festsetzung der Grenzen und Abstimmung der Feldwege wurde der betreffenden Commission zur näheren Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 48619. Juli 1852

    Es wird vorgetragen, daß die Verhandlungen mit dem KleinhändlerPeter Mobis wegen Einrückung dessen beiden in der Zollstraße gelegenen Wohnhäuser in die Bau-Alignementslinie zu dem Resultate geführt haben, daß p Mobis auf den Abbruch der Vordergiebel der beiden Häuser und Aufführung neuer Frontgiebel sich gegen eine Entschädigung von 175 Thl einlassen. wolle.

    Damit die Zollstraße in erwünschtem Maaße allmählig erweitert werde, nimmt Gemeinderath das Anerbieten des p Mobis an, mit dem Vorbe- halte jedoch, daß die beiden neuen Giebel nach einem von dem BaumeisterThomas aufzustellenden Plane ausgeführt werden, und eine gefällige Form erhalten.

    a. u s.

  • Eintrag 48719. Juli 1852

    Gemeinderath erklärte sich auf den Vorschlag des Vorsitzenden damit einverstanden, daß für die Sommerzeit zu den permanenten Feldhütern noch zwei Hülfsfeldhüter angenommenen, und dazu die TagelöhnerFranz Erkens und statt Johann\u003a Joseph Joh. Bauendahl gegen eine Entschädigung von 10 Sgr pro Tag für

    Jeden bestellt werden.

    a. u s.

  • Eintrag 48819. Juli 1852

    Ein Antrag der evangelischen Gemeinde auf Bewilligung eines Zuschusses zu den Kosten einer neuen Kirchenorgel wurde der betr. Commission überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 48919. Juli 1852

    Gemeinderath beschloß, die Rathhaus-Uhr nach dem Kostenanschlage des Uhrmachers Jansenvom 8. April 1851 im Betrage von 42 Thlr. 26 Sgr, in Stand setzen zu lassen, und diese Arbeiten dem p Jansen zu übertragen.

    a. u. s.

  • Eintrag 49019. Juli 1852

    Hiernach wurde genehmigt, daß der Graswuchs in dem Terrain zwischen der Erft und dem Damme vor dem Hessenthor zu dem Betrage von 17 Thl 15 Sgr verkauft worden.

    a. u. s.

  • Eintrag 49119. Juli 1852

    Ferner wurde die unterm 3. Juni des Jahres geschehene Verpachtung des Grases vom Erftufer-Aufschlag des Mühlenbroichs auf die Dauer von sieben Jahren zum Betrage von drei Thl. fünfzehn Sgr jährlich an Heinrich Schwedden zu Bergshäuschen genehmigt.

    a. u. s.

  • Eintrag 49219. Juli 1852

    Gemeinderath nahm Kenntniß von einem Schreiben des Cöln-Crefelder provisorischen Eisenbahn-Comité in Betreff der bereits von der Direction der Rheinischen Eisenbahn angeregten Ausführung einer von Cöln über Neuß nach Crefeld auszubauenden Eisenbahn.

    a. u s.

  • Eintrag 49319. Juli 1852

    Gegen den heute Statt gehabten Verkauf des von den diesjährigen Weidviehmärkten herkommenden Düngers zum Betrage von eilf Thl wurde Nichts zu erinnern gefunden.

    a. u. s.

  • Eintrag 49426. Juli 1852

    In einem Gesuch vom 12. d. Mts. trägt der Gymnasiast Joseph Rudisch die Bitte vor, daß Gemeinderath ihn für die Orgelbegleitung des täglichen Gottesdienstes der Gymnasialschüler die seitherige Remuneration von 20 Thlr jährlichs fortbewilligen möge.

    Nachdem Vorsitzender noch erläuternd bemerkt hatte, daß das Schul-Curatorium diese Zahlung aus dem Grunde abgelehnt habe, weil der Gymnasial-Etat dazu keine Mittel darbiete, und man es daher dem Gemeinderath überlasse, ob derselbe vielleicht in Rück- sicht darauf, daß der Gottesdienst mit Gesang und Orgelbeleitung zur Erbauung der Gemeinde gereiche, die gedachte Vergütung noch fernerhin aus der Stadt-Kasse zahlen lassen will, gab Gemeinderath die Erklärung ab, daß die städtische Kasse, welche einen festen Zuschuß an die Gymnasial-Kasse leiste, diese besondre Auslage nicht übernehmen könne.

    a. u. s.

  • Eintrag 49526. Juli 1852

    Auf das Gesuch des Presbyteriums der evangelischen Gemeinde um Zuerkennung eines Zuschusses zu den 100 Thl betragenden Kosten der nöthigen Einrichtungen in der Kirche behufs Aufstellung einer neuen Orgel, wurde beschlossen, der evangelischen Gemeinde für den genannten Zweck einen Zuschuß von sechszig Thalern zu bewilligen.

    a. u. s.

  • Eintrag 49626. Juli 1852

    Die Hospital-Verwaltung stellt in einem Gesuch vom 17. des Monats vor, daß an den Hospital-Gebäulichkeiten namentlich aber an den Dächern, nothwendigerweise mehrere außergewöhnliche, im Hospital-Etat nicht vorgesehne Reparaturen vorgenommen werden

    müßten, deren Ausführung nach einem Anschlage des BauverständigenThomas 488 Thl kosten werden. Sie bittet daher, diesen Betrag als außerordentlichen Zuschuß dem Hospitale überweisen zu wollen.

  • Eintrag 49726. Juli 1852

    Gemeinderath faßt den Beschluß, vorläufig die allernothwendigsten Arbeiten ausführen zu lassen, wofür derselbe einen Betrag von 300 Thl notirte. Die Arbeiten seien indessen unter spezieller Leitung der Hospital-Commission respective des Präses derselben im Vernehmen mit dem Bürgermeister vorzu- nehmen. Für die übrigen Reparaturen sei der entsprechende Kostenbetrag zur Zeit in dem Hospital-Etat pro 1853 disponibel zu stellen.

    a. u. s.

  • Eintrag 49826. Juli 1852
  • Eintrag 4999. August 1852

    Nachdem am 1. September c. die höhere Genehmigung zur Beibehaltung der hiesigen polizeilichen Schwarz- und Weißbrodtaxe abläuft, spricht Gemeinderath mit Rücksicht darauf, daß diese Taxe sich hier von je her bewährt hat, die Bitte aus, daß ver- ehrte höhere Behörde auf Grund des § 89 der allge- meinen Gewerbeordnung die Beibehaltung derselben auch ferner gestatten möge.

    a. u s.

  • Eintrag 5009. August 1852

    Ein Antrag des Pächters der 2ten Jagd-Abtheilung auf Bewilligung einer Entschädigung dafür, daß die Jagdnutzung durch die Eisenbahn-Arbeiten sehr geschmälert sei, wurde der Commission für städti- sches Eigenthum überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 5019. August 1852

    Die betreffende Commission berichtete in heutiger Sitzung über das von dem Dampfschifffahrts-CapitainGodfried Siebertz eingereichte Gesuch um die Erlaubniß zur Benutzung des Erft-Canales behufs Errichtung einer Dampf- schifffahrt für Personen und Güter zwischen Neuss und Düsseldorf. Nachdem Gemeinderath bei verschiedenen Berathun- gen sich dahin geäußert, daß mit dem p Siebertz Unterhandlungen anzuknüpfen seien, auch die Direc- tion der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft, da das Unternehmen gewissermaßen mit der Errich- tung der projectirten Zweigbahn bis zum Erft-Canale in Verbindung steht, sich günstig darüber ausgesprochen, legte die Commission heute den Entwurf der Seitens der Gemeinde dem Unternehmer zu stellenden Bedingungen vor. Nach diesen Bedingungen solle dem p Siebertz die Benutzung des Erft-Canales zu dem angegebenen Zweck in der Weise auf sechs Jahre gestattet werden, daß die sonstige Schifffahrt auf dem Canale nicht beeinträchtigt werde, daß Unternehmer für die Erftbenutzung hinsichtlich des Personen-Verkehrs eine jährliche Entschädigung

    von 250 Thl, und außerdem eine Entschädigung von 400 Thl für Bagger-Arbeiten und Uferinstandsetzung zahle, daß der- selbe für den Gütertransport die reglementsmäßigen Erftgebühren besonders entrichte. daß demnach die Stadt für Bagger-Arbeiten und Uferinstandsetzung ebenfalls 400 Thlr. zulege, und falls es sich ergeben sollte, daß die Summe von 800 Thl. nicht ausreiche, Unternehmer die Mehrkosten auf eigene Rechnung zu übernehmen habe. Dann soll der Unternehmer gehalten sein, im Erftkanale nur die halbe Dampfkraft anzuwenden, und zur Sicherheit der Stadt eine Caution von 2000 Thl. stellen. Ferner sind hinsichtlich der Beförderung des Bahnverkehrs mittelst Benutzung der Dampffähre geeignete Vorbehalte aufgenommen.

    Gemeinderath erklärte sich mit den nach diesen Grund- zügen aufgestellten Bedingungen einverstanden, und beschloß demnach, solche dem Unternehmer Siebertz als Entwurf, jedoch vorläufig ohne Verbindlichkeit vorzutragen.

    a. u. s.

  • Eintrag 5029. August 1852

    Dem Gemeinderath werden die Verhandlungen vorgelegt, wornach der PolizeidienerHeinrich Küpper auf eine der Armen-Verwaltung zugehörige, vor dem Hammthore gelegene kleine Gartenparzelle von 43 1/2 Ruthen eine Summe von 100 Thl geboten hat, welchen Kaufpreis die gedachte Verwaltung bei der nur mittelmäßigen Bodenbeschaffenheit sehr hoch findet. Wenn gleich auch Gemeinderath diesen Kaufpreis annehmbar erachtet, so hält derselbe dennoch des Prinzipes wegen dafür, daß die Parzelle vorerst öffentlich zum Verkauf ausgestellt, und dem p Küpper erst dann der Zuschlag ertheilt werde, wenn es sich bei Ausstellung ergeben sollte, daß die Summe von 100 Thlr. nicht erreicht worden.

    a. u. s.

  • Eintrag 5039. August 1852

    Es wurde dem Gemeinderathe von einem von der Schul-Com- mission befürworteten Gesuche des an der Elementar- schule im Glockhammer angestellten ersten Lehrers Neumann um Verbesserung seines Gehaltes von 300 Thl Kenntniß gegeben.

    Nach gepflogener Berathung beschloß Gemeinderath in Erwägung, daß der p Neumann bereits 23 Jahre der hiesigen Schule angehört, daß derselbe sich fortwährend als einen tüchtigen, verdienstvollen Lehrer bewährt hat, und in Berücksichtigung, daß derselbe außer seinem

    gewöhnlichen Obliegenheiten auch nach dem Unterricht der Sonntagsschule besorgt, dem gedachten Lehrer vom 1. October d. J. an eine persönliche Zulage von 50 Thl. jährlich zu bewilligen, die jedoch lediglich an die Person des p. Neumann, nicht aber an die Stelle desselben geknüpft sein soll.

    a. u. s.

  • Eintrag 5049. August 1852

    Endlich wird vorgetragen, daß zu der Anfangs October vakant werdenden Mühlenschreiberstellean der Niederthor- Mahlmühle sich folgende Personen gemeldet haben: SeilerAndre Dünbier,VergolderPeter Lostos, Uhrmacher Heinrich Jansen, WirthFranz Maaßen, BäckerSimon Kamper, Paul Krisemer und Kanzlei-GehülfeHeinrich Brauweiler. Gemeinderath fand gegen Keinen der Bewerber Etwas einzuwenden.

    a. u. s.

  • Eintrag 50516. August 1852

    Es wird vorgetragen, daß der Verding der Ablieferung für die städtische Beleuchtung im nächsten Winter respective zwei erfolgte Nachgebote das Resultat geliefert haben, daß der KaufmannAdolph Linden sich bereit erklärt, das erforderliche Quantum gereinigten Oels (: ca 1 400 berl. Quart :) zu sieben Silbergroschen eilf Pf. pro Quart anzuliefern. Das Anerbieten des p. Linden wurd billig gefunden, und genehmigt.

    Gemeinderath genehmigte gleichzeitig, daß das Putzen, Anzünden und Abnehmen der Laternen dem seitherigen UnternehmerHerm Meuter gegen eine Entschädigung von Hundertfünfzig Thalern übertragen werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 50616. August 1852

    Vorsitzender theilte dem Gemeinderath die Erklärung des Unternehmers der projectirten Dampffähre zwischen Neuß und Düsseldorf Herrn Godefried Siebertz in Beziehung auf die von der Gemeinde gestellten Bedingungen behufs Benutzung des Erftkanales für den angegebenen Zweck mit, welchergemäß jener Unternehmer die gedachten Bedingungen mit dem Wunsche angenommen hat, daß die Frist des Vertrages von sechs Jahren um vier Jahre verlängert werden möge, oder aber daß demselben die Zusicherung ertheilt werde, daß für den Fall, wenn die Stadt bei Ablauf der sechsjährigen Frist die Dampffähre noch in Privathänden zu lassen beabsichtige, ihm dieselbe auf fernere vier Jahre unter den nämlichen Bedingungen übertragen bleibe.

    Gemeinderath discutirte die Sache und gab nach reiflicher Überlegung die Erklärung ab, wie er auf die gewünschte Verlängerung des Vertrages nicht eingehen könne, es jedoch für billig erachte, dem Unternehmer die Zusicherung zu geben, daß für den Fall, wenn die Stadt bei Ablauf der sechsjährigen Frist die Dampf- fähre noch in Privathänden zu belassen beabsichtige, ihm dieselbe auf fernere vier jahre unter den dann näher

    zu vereinbarenden Bedingungen übertragen bleibe.

    Hiernach stellt Gemeinderath die Bedingungen wie folgt dafinitiv fest:

    " §. 1. Die zu errichtende Dampfschiffffahrt auf dem Erft- " Kanale darf der Segelschifffahrt in ihrer bisherigen " freien Bewegung sowie dem Brand- und Holz- " Transport, wie Beides durch die Verordnung über " die Schifffahrt auf dem Erftkanale vom 4. Februar 1837 " geregelt ist, und ferner mit höherer Genehmigung " geregelt werden wird, nicht hinderlich sein.

    " §. 2. Um Beschädigungen respective Abbrüche der Erftkanal- " Ufer möglichst zu verhüten, verpflichtet sich der Unter- " nehmer, auf dem Erftkanal nur die halbe Dampf- " kraft seines Schiffes anzuwenden. " §. 3. Für die Benutzung des Erftkanals, soweit " solche die Personenfahrten betrifft, und zugleich für " die ausschließliche Benutzung eines anzuweisenden " Landungsplatzes am Ufer, der aber nach Umstän- " den Seitens der Stadt abgeändert werden kann, ent- " richtet der Unternehmer an die Stadt eine " jährliche Vergütung von zweihundertfünfzig Thalern 250 Thlr. " ferner für Erft-Ausbaggerungen und Instand- " setzung respective Unterhaltung der Ufer sowie für " Anschaffung und Unterhaltung aller zu diesen " Arbeiten erforderlichen Geräthschaften eine jähr- " liche Summe von vierhundert Thalern 400 Thlr. ________ Diese Gesammtsumme von 650 Thlr. " ist vom Beginn des Dampfschifffahrtsdienstes in viertel- " jährigen Raten praenumerando bis zur Auflösung " dieses Vertrages zu zahlen. Außerdem bleiben die " mit dem Dampfschiff transportirten Güter " nach dem durch die Allerhöchste Cabinets-Ordre " vom 19. October 1836 für die Erftschifffahrt, festge- " stellten Tarif, wie er jetzt besteht, oder künftig " regulirt werden möchte, unterworfen, und sind " von denselben die darin bezeichneten Gebühren " an die Stadt-Kasse zu entrichten. Ebenso ist der " Unternehmer der bestehenden Verordnung über die " Schifffahrt auf dem Erftkanal vom 4. Februar 1837

    " unterwerfen, und er hat dieses Reglement sowohl als " alle künftig zu erlassenden polizeilichen Anordnungen " genau zu befolgen.

    " §. 4. Zu der in §. 3 genannten, für Erft-Ausbaggerungen " und Instandsetzung resp. Unterhaltung der Ufer und " alle darauf bezüglichen Anlagen und Kosten bestimmten " Summen von vierhundert Thalern legt die Stadt eben- " falls jährlichs eine Aversionalsumme von gleichem " Betrage aus eigenen Mitteln zu, wodurch die zu " besagtem Zwecke bestimmte Summe auf achthundert " Thaler erhöht wird.

    " §. 5. Für den Fall, daß zu den nöthigen Ausbaggerungen, " Instandsetzung und Unterhaltung pp der Ufer die vorbe- " stimmte Summe von achthundert Thalern in einem " Jahre nicht ganz erforderlich wäre, soll der sich erge- " bende Überschuß ohne Zinsen bei der Stadt reservirt " bleiben und zu gleichen Zwecken später verwendet " werden.

    " Im entgegengesetzten Falle aber, wenn es sich im Laufe " des Jahres ergeben sollte, daß in Folge größerer Ver- " schlammung des Erftbettes oder bedeutender Uferbe- " schädigungen oder Uferabbrüche (: welche bei der bis- " herigen Segelschifffahrt wie die Erfahrung lehrt von " sehr geringem Belang waren :) jene Summe von 800 Thalern " für die deshalb nöthigen Arbeiten und Entschädigungen " nicht ausreicht, verpflichtet sich der Unternehmer, das " Fehlende d. h. die Mehrkosten, nachdem der eventuel " vorhandene Überschuß aus den früheren Jahren " bereits verwendet ist, auf nähere Nachweise sofort " an die Stadt-Kasse unweigerlich zuzuschießen resp. " einzuzahlen. Es hat derselbe hierfür, sowie für alle " sonstigen Verpflichtungen, zur Sicherheit der Stadt " eine Caution von 2 000 Thalern entweder in baarem " Gelde gegen 4 % Zinsen, oder in gültigen Staatspapie- " ren zu stellen.

    " Sollten jedoch die Uferbeschädigungen oder Verschlam- " mungen so bedeutend werden, daß dadurch die Segel- " schifffahrt voraussichtlich ins Stocken gerathen könnte, " ist die Stadt berechtigt und der Unternehmer verpflichtet, " die Dampfschifffahrt sofort und so lange einzustellen, bis " die Ufer auf seine Kosten wieder hergestellt resp.

    " befestigt wind.

    " 6. Die Stadt wird dagegen zur Erhaltung einer unbe- " hinderten Schiffffahrt das Erftbett auf der Strecke vom " Hessenthor bis zur Mündung in den Rhein, d. h. bis " in das Fahrwasser des Rheines, mittels der mehrerwähnten " Summe von 800 Thalern und der nöthigenfalls von dem " Unternehmer zu leistenden Zuschüsse für Mehrkosten " stets in fahrbarem Zustande erhalten und zwar zunächst " in denjenigen Zustande, worin der Kanal bis zum " Fahrwasser des Rheins beim Beginn der Dampfschiff- " fahrt sich befindet. Um diesen Zustand genau kennen " zu lernen und darüber etwas Positives festzustellen, " worauf zu allen Zeiten zurückgegangen werden kann, " soll das Erftbett von dem Anfange des Erftdampfschifffahrts- " dienstes durch einen zuverlässigen Techniker voll- " ständig auf gemeinschaftliche Kosten verpeilt und die " desfallsige Aufnahme in einem Exemplar im " städtischen Archive niedergelegt und in einem " zweiten dem Unternehmer zugestellt werden.

    " 7. Der Unternehmer verpflichtet sich die in Folge " der Dampfschifffahrt noch für nöthig erachteten Aus- " biegeplätze auf seine alleinige Kosten herstellen zu lassen, " die Stadt dagegen die dazu erforderlichen Grundent- " schädigungen zu leisten. Derselbe macht sich ver- " bindlich die desfallsigen Arbeiten alsbald vorneh- " men zu lassen, so wie die Stadt den Bau solcher " Ausbiegeplätze im Interesse der übrigen Schifffahrt für " nöthig findet und sie dem Unternehmer darüber " Aufforderung zugehen läßt.

    " 8. Die Dampfschifffahrt muß innerhalb einer Präclusiv- " frist von sechs Monaten nach erfolgtem Abschluß " dieses Vertrages eröffnet werden und regelmäßig " Statt finden, und nöthigenfalls ein Reserve- " boot zu Dienst stehen.

    " 9. Dem Unternehmer wird die Benutzung des " Erftkanals mittels Dampfschifffahrt auf sechs Jahre in " sofern ausschließlich zugesichert, als die Stadt nicht " in die Lage kommt, für den Verkehr der Aachen- " Düsseldorfer Eisenbahn, resp. der diese mit der Erft " in Verbindung zu setzenden Zweigbahn, eine zweite " Dampfschifffahrt auf dem Erftkanal für eigene " Rechnung einzurichten, oder der betreffenden " Direction die Errichtung einer solchen zu gestatten,

    " was sie sich hierdurch ausdrücklich vorbehält.

    " Im Fall der Errichtung der vorgedachten zweiten Dampf- " schifffahrt, hat die Stadt oder die Direction die Kosten " der allenfalls noch auszuführenden Ausbiegeplätze oder " sonstigen Anlagen mit dem ersten Unternehmer " gemeinschaftlich zu tragen, sowie auch einen entsprechen- " den Theil zu den Kosten der Ausbaggerungen, " der Instandsetzung und Unterhaltung der Ufer bei- " beizutragen, welches näher zu bestimmen allein Sache " der Stadt ist.

    " Sollte die Stadt bei Ablauf der sechsjährigen Frist die " Dampffähre noch in Privathänden zu belassen gewillt sein, " so wird für diesen Fall dem Unternehmer die Zusicherung " ertheilt, daß ihm dieselbe noch auf fernere vier Jahre " unter vorher näher zu vereinbarenden Bedingungen " übertragen bleibe.

    " Findet jedoch vor Ablauf der vorstipulirten Frist von " sechs Jahren eine neue Einigung wegen Fortsetzung " der Dampfschifffahrt nicht Statt, so hat mit Ablauf " dieser Frist auch der gegenwärtige Vertrag und die be- " zügliche Dampfschifffahrt ihr Ende erreicht.

    " Sollte indessen die Dampfschifffahrt bis zum Ablauf des " festgestellten Zetiraumes nicht fortgesetzt werden, so hören " mit dem Augenblick der Einstellung derselben auch die " Verpflichtungen des Unternehmers auf, wenn er die " aus diesem Vertrage hervorgehenden, von ihm übernom- " menen Verbindlichkeiten erfüllt hat.

    " § 10. Der Unternehmer ist verpflichtet zu Zeiten, wo der " Rhein-Übergang zwischen Heerdt und Düsseldorf durch " Hochwasser verhindert oder erschwert ist, Personen und " Güter der Eisenbahn nach einem, mit der Direction " der Aachen-Düsseldorfer-Eisenbahn näher zu verein- " barenden Tarif, in jederzeitigem, regelmäßigem " Anschluß an die ankommenden und abgehenden " Bahnzüge zu befördern.

    " §. 11. Bei allen Streitigkeiten, wozu dieser Vertrag nur " Veranlassung geben kann, entscheiden in erster und letzter " Instanz Schiedsrichter. Den einen wählt die Stadt, den " andern der Unternehmer, und wenn diese sich nicht " untereinander einigen können, so ernennt der

    " Handelsgerichts-Präsident zu Crefeld den Obmann, für den Fall, " daß die Parteien sich über die Person des Obmannes nicht " einigen können. Auch das Rechtsmittel der Cassation " bleibt ausgeschlossen.

    " Sollte jedoch gegen Erwarten der Entscheidung eines solchen " Schiedsgerichts, sowie überhaupt allen in diesem Vertrag " vorgesehenen Verpflichtungen und Leistungen von dem " Unternehmer nicht unverzüglich und vollständig Genüge " geleistet werden, so hat die Stadt das Recht, ohne " vorherige Inverzugsetzung die Dampfschifffahrt sofort " bis zur Erledigung der Sache zu suspendiren und " je nach Umständen diesen Vertrag ohne weiteres " aufzulösen.

    " §. 12. Nachdem der Unternehmer zu den hier aufgestell- " ten Bedingungen seine Zustimmung gegeben und " gleichzeitig eine Zeichnung des Schiffes, nebst Angabe " der Beschaffenheit und der Pferdekraft desselben mitge- " theilt, und höhern Orts die Conzession erhalten hat, " soll darüber ein förmlicher, notarieller Vertrag gethä- " tigt werden. "

    Endlich wurde der Bürgermeister autorisirt, falls der UnternehmerSiebertz sich mit vorstehenden Bedingungen einverstanden erklären sollte, Namens der Gemeinde mit demselben Vertrag abzuschließen.

    a. u. s.

  • Eintrag 50716. August 1852

    Auf den Antrag des Comites des Bürgerschützen-Vereins auf Zuerkennung eines städtischen Zuschusses zu den diesjährigen Festkosten, bewilligte Gemeinderath nach dem Beispiele der letzten Jahre einen Betrag von vierzig Thalern, indem derselbe die Feststellung der im allgemeinen Interesse daran zu knüpfenden Bedingungen dem Bürgermeister überläßt.

    a. u. s.

  • Eintrag 50823. August 1852

    Vorsitzender trug vor, daß die in Folge der Verhandlungen vom 18. Mai c. angeordneten Bagger-Arbeiten im Erft-Canale überhaupt eine Summe von p.p. 800 Thl erfordert haben, welche sich mit den gewöhnlichen Etatsmitteln nicht bestreiten lassen.

    Gemeinderath erklärte sich damit einverstanden, daß die durch diese Arbeiten unvermeidlichen Mehrkosten außeretatsmäßig in Ausgabe verrechnet werden.

    a. u. s.

  • Eintrag 50923. August 1852

    Nachdem die Gebr. Mauritz den Antrag auf Anpachtung eines städtischen Lagerplatzes am Hessenthore gestellt haben, bemerkt Gemeinderath, daß der Lagerplatz Nr. 406 des städtischen Atlas von zweiundzwanzig Ruthen Größe gegen einen jährlichen Pachtzins von zehn Thalern denselben in Pacht gegeben werden möge.

    a. u. s.

  • Eintrag 51023. August 1852

    Nach Einsicht der bezüglichen Verhandlungen genehmigte Gemeinderath, daß 1. den Ehe- und AckersleutenCornelius Tillmannszu Büttgen eine Summe von 250 Thalern durch Cession einer gleichen Forderung des Weltpriesters Appel an dieselben, gegen 5 % Zinsen und Verpfändung der auch dem p Appel verschriebenen Immobilien, 2. dem AckerknechtJacob Landkaulenzu Lüttenglehn eine Summe von 100 Thl. gegen 5 % Zinsen und hypothekarische Verschreibung des demselben zugehörigen Erbes daselbst, aus Mitteln der Hospital-Anstalt dargeliehen werden.

    a. u. s.

  • Eintrag 51123. August 1852

    Eine landräthliche Verfügung vom 19. August d. J. Nr. 3655 wurde vorgelegt, wornach der Gemeinderath in seiner Eigenschaft als stellvertretender Gewerberath sich gut- achtlich darüber zu äußern habe, ob und event. welche Aenderungen der bestehenden Gewerbesteuer-Gesetz- gebung wünschenswerth erscheinen möchten. Gemein- derath beauftragte eine aus den Gemeindeverordneten

    H. Thywissen, F. Josten, M. H. Schmitz,Jac. H. Schmitz und Klötzer gebildete Commission, diese Angelegen- heit in die Hand zu nehmen und darüber nächstens zu referiren.

    a. u. s.

  • Eintrag 51223. August 1852

    Gemeinderath darüber befragt, in wie weit die von dem BrennereigehülfeJoh. Math. Marquartaus Hannover beantragte Naturalisation Seitens der Gemeinde zu genehmigen sein dürfte, gab die Erklärung ab, wie gegen das Gesuch desselben Nichts zu erin- nern sei, da p Marquart jung und rüstig und wohl in der Lage wäre, sich ernähren zu können.

    a. u. s.

  • Eintrag 51323. August 1852 In einer Eingabe vom 28. Juli d. J. beantragt der Hallen- AufseherHermann Josten, daß seine im Jahre 1849 in Berücksichtigung der damals statt gefundenen kleinen Ermäßigung der Schlachthaus-Gebühren von 115 Thl auf 84 Thl moderirte Besoldung, jetzt, nachdem die Gebühren wieder erhöht, auch seine Funktionen durch die neue Schlachthaus-Ordnung wesentlich vermehrt worden, auf 130 Thl heraufgesetzt werden möge.
  • Eintrag 5149. September 1852

    Vorgetragen wird, daß durch Allerhöchste Cabinets-Ordre vom 5.. November 1851 genehmigt worden, daß die Gebühren für Benutzung des Erft-Canales nach dem Tarife vom 19. October 1836bis zum 1. Januar 1853 forterhoben werden.

    Da noch nicht erwogen werden kann, welche Verände- rungen des Gebühren-Tarifs im Interesse der Ver- kehrs-Verhältnisse durch die noch im Ausbau begriffene Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn wünschenswerth erscheine, so spricht Gemeinderath die Bitte aus, daß der Erft-Gebühren-Tarif vom 19. October 1836 noch für ein ferneres Jahr genehmigt werden möge.

    a. u. s.

  • Eintrag 5159. September 1852

    Dem Gemeinderathe werden in Gemäßheit einer hohen Regierungs-Verfügung vom 20. August c. die Verhand- lungen über ein von dem AckererHeinrich Wirtzzu Speck eingereichtes Gesuch um Entschädigung für verschiedene, ihm durch den Ausbau der Neuß-Bergheimer Commu- nalstraße entstandene Nachtheile zur Berathung und Beschlußnahme vorgelegt.

    Der p Wirtz führt in seinem Gesuch an, daß die genannte Straße durch einen zu seinem Erbe in Speck gehörigen, ihm eigenthümlich zugehörigen Pflanzgrund geführt worden, wofür die Gemeinde Speck, welche sich unrechtmäßig als Eigenthümerin gerirt, die Grundentschädigung bezogen habe, während eigentlich er Wirtz zu entschädigen gewesen wäre. Dann habe der übrige Theil des Erbes dadurch gelitten, daß die fragliche Straße höher als das neu- liegende Terrain gelegt worden, und der hierzu erforder- liche Grund und Boden theils durch Abgaben des andern Pflanzgrundes desselben, theils durch Anlage einer Erdgrube dicht neben seinem Eigenthum beschafft worden sei. Ferner sei durch die Wege-Anlage für sein anschießendes Eigenthum der Nachtheil ent- standen, daß in Folge eines zu hoch angelegten Straßendurchlasses das Wasser keinen gehörigen

    Abschluß habe.

    Nachdem Gemeinderath zunächst nähere Kenntniß an der Sache genommen, äußerte derselbe, wie es auffal- lend erscheine, daß der p. Wirtz erst jetzt als Eigen- thümer eines Terrains auftrete, welches seit länger als fünf Jahren von der Stadt Neuss in Besitz genommen und von dieser der Gemeinde Speck in Folge Expropriations- Prozesses, und nachdem die Entschädigung gerichtlich fest- gestellt worden, bezahlt sei. Derselbe bemerkte sodann ferner, daß aus dieser über alle Maßen verzögerten Bean- spruchung sich wohl mit Recht folgern lasse, daß der Antrag unmöglich begründet sein könne.

    Die Gemeinde Neuß hat der Gemeinde Speck vergütet: a an Entschädigung einer zum Neuß-Bergheimer Communal- wege verwendeten Parzelle Pflanzgrund von 105 Ruthen Magdebuger Maaß . . . . . Thl 87 -- 15 -- b. an dergleichen von einer darneben liegenden Erdgrube von 103 Ruthen 60 Fuß Magdeburger Maaß . . . . . . Thl 43 -- 5 -- c. an dergleichen für die auf den beiden Parzellen bei der Besitznahme durch die Gemeinde Neuss, gestandenen Bäumen . . . . Thl 8 -- 15 -- d. an Zinsen pro term. 5. April 1847bis 17. Merz 1851 27 -- 14 -- 7 _____________ Summe Thl 166 -- 19 -- 7 Etwaige Pflanzberechtigte dieses Terrains war hiernach selbstredend die Gemeinde Speck zu entschädigen verpflichtet, was übrigens nach den Verhandlungen auch geschehen zu sein scheint.

    Wenn der p Wirtz nun das fragliche Terrain oder einen Theil desselben als sein Eigenthum geltend machen, und für die Wegnahme Entschädigung beanspruchen wolle, so habe er unter Beibringung der nöthigen Beweise für sein Eigenthumsrecht sich an der Gemeinde Speck zu halten, welche, wenn die Behauptung desselben richtig, den Grund und Boden unrechtmäßig veräußert resp. die Kaufpreise erhoben hätte.

    Was die angebliche Benachtheiligung seines Erbes resp. von Obstbäumen betrifft, so ist diese Behauptung schon durch den Herrn WegebaumeisterWeise in dessen Berichte vom 18. Juni c. vollständig widerlegt, nur wird noch ergänzend bemerkt, daß vor Kurzem der Straßen-Durchlaß zu Speck tiefer gelegt worden, wodurch auf den angrenzenden Grundstücken kein Wasser mehr stehen bleiben kann, und sonach die

    Beschwerde auch in diesem Punkte zurückfällt. Gemeinderath hält demnach das Gesuch des p Wirtz für unbegründet, und glaubt dasselbe hiermit zurückweisen zu müssen.

    a. u. s.

  • Eintrag 5169. September 1852

    Mit dem Inhalte einer Mittheilung der Direction der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahnvom 30. August c. wird Gemeinderath bekannt gemacht, wornach ministerieller Ent- scheidung gemäß für jetzt auf die Ausführung einer Zweigbahn vom hiesigen Bahnhofe bis zum Erft-Canale nicht bedacht genommen werden könnne, weil zur Zeit alle disponiblen Kräfte und Mittel dazu ver- wendet würden, um die Fertigstellung der Haupt- bahn noch im Laufe dieses Jahres zu ermöglichen. Bei der Wichtigkeit, welche die Stadt Neuß im Interesse des Erftkanal-Verkehrs dem Ausbau dieser Zweigbahn nothwendigerweise beilegen muß, wird beschlossen, in einer an das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zu richtenden Eingabe, die dringende Bitte auszusprechen, daß die Verhandlungen wegen dieses Ausbaues fortgesetzt, daß namentlich im Benehmen mit der Stadt der Plan zur Ausführung aufgenom- men und festgestellt, und letztere nach Möglichkeit beschleunigt werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 5179. September 1852

    Nachdem dem Projecte der Ausführung einer Eisen- bahn von Cöln über Neuß nach Crefeld, gegenüber, in jüngster Zeit ein anderes Unternehmen zur Aus- führung einer Bahn von Crefeld direct nach Düsseldorf mit Umgehung von Neuss aufgetaucht ist, wird der Bürgermeister ersucht, zur Wahrnehmung der Interessen der hiesigen Stadt in dieser Angelegenheit sich mit den betreffenden Comites von Crefeld und Cöln in Verbindung zu setzen, damit alles Mögliche für die Verwirk- lichung des ersteren Projectes geschehe. Derselbe wurde ferner ermächtigt, zur Erreichung des gedachten Zweckes die nöthigen Reisen zu unter- nehmen, und sich hierbei geeignete Persönlichkeiten beizuordnen, auch in gleicher Weise das Zweigbahnproject zu fördern.

    a. u. s.

  • Eintrag 5189. September 1852

    Gemeinderath stellt den von der Verwaltung entwor- fenen Verwendungsplan der Commmunalwegebaumittel

    pro 1853 auf 645 Thl mit dem Bemerken fest, daß davon 350 Thl. durch Communalsteuer und 295 Thl durch die gewöhnlichen städtischen Einkünfte aufzubringen sind.

    a. u. s.

  • Eintrag 5199. September 1852

    Die von dem Rendanten Broix gelegte Rechnung der Armen-Kasse pro 1851 ist geprüft worden, und es hat sich dabei nach dem Referate der Vorbereitungs-Com- mission im Wesentlichen Nichts zu erinnern gefunden. Aus dem Resultate der Rechnung geht hervor, daß die Armen-Verwaltung im abgelaufenen Jahre wiederum mit großer Oekonomie zu Werke gegangen ist. So wurde bei den Ausgaben für Unterstützungen und Spenden ad Tit. II nach Abzug einiger Mehrverwen- dungen eine Summe von 1169 Thl. 19 Sgr 8 Pf. erspart, wovon 162 Thl. auf das Conto für Brandgeist und 300 Thl. auf jenes für die Suppen-Anstalt kommen, für welche beiden Zwecke nichts verausgabt worden, weil kein Bedürfniß dazu vorlag. Die übrigen 657 Thl. 19 Sgr 8 Pf. sind anderweite Ersparnisse, namentlich bei den permanenten Unterstützungen erzielt worden. Nach Angabe der Armenverwaltung ist die ganze Ersparniß im laufenden Jahre bereits durch Refun- dirung von Kapitalien der Vermögens-Substanz einverleibt worden, wornach die dem Fundum zu ersetzende Summe um etwa 1100 bis 1200 Thl. verringert ist, was in der nächsten Rechnung nachgewiesen werden soll.

    Unter den extraordinairen Ausgaben kommen sub Beleg 828/829 und 836/838 Kosten für Verpflegung der Dienst- magdCatharina Kaufmann und Kosten eines dieserhalb mit der Gemeinde Düsseldorf geführten Prozesses vor, welche indessen nach der Entscheidung des letz- tern von der genannten Nachbargemeinde zurück- erstattet und daher wieder in Einnahme verrechnet worden sind. Der bessern Übersicht wegen wäre es zweckmäßig gewesen, wenn die Erstattung ad marginem der Rechnung bei den Ausgabeposten kurz bemerkt worden wäre, was in der Folge zu beachten ist.

    Die Rechnung wird demnach festgestellt a in Einnahme auf . . . . . . . Th. 14891 - 15 - b in Ausgabe " . . . . . . . Th. 12394 - 3 - 1 c zu einem Bestande von . . . . . Th. 2497 - 11 - 11 und d. zu einer Rest-Soll-Einnahme von Th 257 - 17 - 11

    und darüber die Decharge ertheilt.

    a. u. s.

  • Eintrag 5209. September 1852 Die gemeinderäthliche Commission für Armen-Wesen hat den aufgestellten Etat der Armen-Kasse für das Jahr 1853 revidirt und sich zu folgenden Bemerkungen veran- laßt gesehen.
  • Eintrag 5219. September 1852 Von der betreffenden Vorbereitungs-Commission war der Hospital-Etat des Jahres 1853 geprüft und dabei folgende Bemerkung gemacht worden:
  • Eintrag 5229. September 1852

    Der Vorsitzende legt dem Gemeinderath das für das Jahr 1853 aufgestellte Budget der katholischen Pfarrkirche vor, nach dessen Resultat das von der Gemeinde zu deckende Defizit sich auf 694 Thlr. beläuft. Da nach der vorgenommenen Prüfung gegen die bereit gestellten Ausgaben Nichts zu erinnern gefunden wird, so wird der erbetene städtische Zuschuß auf die angegebene Summe genehmigt.

    Nur ersucht Gemeinderath den Kirchen-Vorstand um Vorlage einer Kosten-Übersicht von den nun anzuschaffenden Paramenten, damit jetzt schon fest- gestellt werden könne, auf wie viele Jahre der zu diesem Zwecke jährlichs auf den Etat zu bringende Betrag von 50 Thlr. zu bewilligen sei.

    a u. s.

  • Eintrag 5239. September 1852

    Gemeinderath beräth über die in Antrag gebrachte Wieder- einführung des seit October 1849 hierselbst aufgeho- benen Schulgeldes in den Elementarschulen. Über das Prinzip und die Nützlichkeit des unent- geldlichen Elementarunterrichts in den öffentlichen Schulen waren die Ansichten getheilt, indem einerseits darauf hingewiesen wurde, daß die Kosten desselben eine nie aufhörende Beitragsverpflichtung für alle Bürger und dabei eine nicht zu rechtfertigende für diejenigen bedingen, welche keine Kinder zu erziehen haben, und der freie Elementarunterricht außerdem den Übel- stand mit sich führe, daß derselbe als etwas, was nichts kostet, in seinem Werth nicht geschätzt und mehr wie früher vernachläßigt werde, während andererseits darin besonders für die mit vielen Kindern gesegneten Familien des Mittelstandes der Bürgerschaft, dem gesetzlichen Schulzwange gegenüber eine große Erleichterung erblickt, und daher die Wiedereinführung des Schul- geldes wenigstens so lange ungerne gesehen wird, als nicht eine, wahrscheinlich bald bevorstehende Revision der Verfassung, die betreffende Bestimmung, wor- nach der Unterricht in den Volksschulen unentgeldlich ertheilt werden soll, abgeändert resp. den Umständen angemessen modifizirt habe.

    Bei der hierauf vorgenommene Abstimmung sprach sich die Majorität des Gemeinderathes gegen die Wiederein- führung des Schulgeldes aus.

    Gemeindeverordneter Josten, welcher zur Minorität des Gemeinderathes gehörte, gab die Separat-Erklä- rung zu Protocoll, wie die die Einrichtung des freien Unterrichtes den Elteren gegenüber, welche keine Kinder zu erziehen haben, für ungerecht und communistisch erachte.

  • Eintrag 5249. September 1852

    Gemeindeverordneter Degreeff, ebenfalls zur Minorität gehörend, deponirte besonders zu Protocoll, wie er mit Rücksicht auf die finanzielle Lage der Stadt für die Wiedereinführung des Schulgeldes gestimmt habe, weil in der Verfassungs-Urkunde neben der Bestimmung des unentgeldlichen Volks-Unter- richtes, gleichzeitig ein das gesammte Unterrichts- wesen regelndes, spezielles Gesetz verheißen sei. welches bis jetzt noch nicht erlassen worden, und mit Recht unterstellt werden dürfe, daß der freie Unterricht nur nach Maßgabe jenes verheißenen Gesetzes einzuführen sei, was auch daraus hervor- gehe, daß auch Seitens der Königlichen Regierung nirgends auf die Einführung des freien Elementar- Unterrichtes gehalten werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 52513. September 1852

    Die Sitzung wird eröffnet mit der Verlesung des Rescriptes Königlicher Regierungvom 19. August c., wornach letztere genehmigt hat, daß die Stadt Neuss auf das aus dem bergischen Schulfonds entliehene Kapital von 20 000 Thlr - , welches bedingungsmäßig jährlich mit 2 000 Thlr. zu amortisiren ist, vom laufenden Jahre ab nur 1 000 Thlr. jährlich bis zur völligen Tilgung abtrage.

    a. u. s.

  • Eintrag 52613. September 1852

    Gemeinderath ertheilt zu dem von der Armen-Verwal- tungunterm 8. d. Mts. ausgestellten Consense zur Löschung einer auf der Hypothekenkammer zu Crefeld unter Band 439 N° 177 eingetragenen Inscription von einundsechszig Thalern sechs und zwanzig Silbergroschen zwei Pfennigen gegen AckersleuteWinand Steins und Peter Joseph Steins, beide zu Holzheim seine Genehmigung, da die genannten Schuldner das bezeichnete Kapital abgetragen haben.

    a. u. s.

    Ein von der Hospital-Verwaltungvom 7. d. Mts. aus- gestellter Consens zur Löschung einer auf der Hypotheken- kammer zu Coblenz unter Band 12 Art. 4680 einge- tragenen Inscription von siebenhundert Thalern Preußisch Courant gegen die verlebte Elisabeth Kaiser, Wittwe des MaurermeistersFranz Holletscheckzu Coblenz, wurde, da besagtes Kapital zurückgezahlt ist, vom Gemein- derath genehmigt.

    a. u. s.

  • Eintrag 52713. September 1852

    Unter Bezugnahme auf den betreffenden Beschluß vom 10. August des Jahres trug der Bürgermeister vor, daß bei der öffentlichen Ausstellung der der Armenverwaltung zugehörigen kleinen Garten- parzelle von 43 1/2 Ruthen vor dem Hammthore eine Summe von 106 Thl. -- 6 Thl mehr als unter der Hand -- geboten worden. Da dieser Kaufpreis hoch erscheint, und der Verkauf sohin im Interesse

    der Verwaltung liegt, so ertheilt Gemeinderath dazu seine Genehmigung.

    a. u. s.

  • Eintrag 52813. September 1852 Gemeinderath erhält Kenntniß von den Verhandlungen der Armen- und Hospital-Verwaltung, wornach zwischen derselben und der Direction der Aachen- Düsseldorfer Eisenbahn wegen Abtretung verschie- dener Armen- und Hospital-Grundstücke zum Ausbau der genannten Bahn nunmehr eine Einigung zu Stande gekommen ist. Die Armen- Verwaltung wird darnach 500 Thl., 450 Thl resp. 425 Thl pro Morgen und die Hospital-Verwaltung 425 Thl. pro Morgen an Kaufpreis erhalten, sodaß den beiden Verwaltungen überhaupt circa 2 300 Thl. an Kaufpreis werden ausbezahlt werden. Außerdem werden dieselben, und zwar die Armen-Verwaltung 28 Thl 15 Sgr. und die Hospi- tal-Verwaltung 29 Thl Entschädigung beziehen, vermittelst welcher die Verwaltungen die Verpflichtung übernehmen, die resp. Pächter der Stücke abzufinden.
  • Eintrag 52913. September 1852

    Ein Antrag des Kaufhauspächters H. J. Vieten auf Aufhebung des Vertrages über die Pachtung des Kaufhaussaales mit Ende dieses Jahres, wird der Commission für städtisches Bauwesen zur nähern Prüfung überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 53013. September 1852

    In Betreff des Antrages des Pächters der 2ten Jagd- Abtheilung auf Entschädigung für erlittene Jagd- beeinträchtigung durch die Eisenbahnbauten wurde vom Gemeinderath nach Vernehmung des Commis- sionsberichtes beschlossen, durch zwei Experten, wovon einer durch den Herrn Jagdpächter, der andere durch die Stadt zu ernennen, untersuchen zu lassen, in wie weit die Jagd wirklich gelitten habe, und event. die zu gewährende Entschädigung fest- zustellen. Hierdurch werde die Stadt in die Möglichkeit versetzt, nach Umständen den zu

    entschädigenden Betrag bei der Eisenbahn-Gesellschaft zu reklamieren.

  • Eintrag 53113. September 1852

    Nachdem es sich ergeben, daß die eingegangenen frei- willigen Beiträge des laufenden Jahres für das Knaben- Convictorium bei weitem nicht ausreichen, um vermittelst derselben die Kosten der baulichen Einrichtungs-Arbeiten zu bestreiten, erklärte sich Gemeinderath damit einverstanden, daß die mehr erforderlichen Beträge außeretatsmäßig gezahlt werden.

    a. u s.

  • Eintrag 53227. September 1852

    Die gemeinderäthliche Commission für Armen- Wesen berichtete heute, daß die Rechnung der Hos- pital-Kasse pro 1851 bei Revision richtig befunden worden, die Hospital-Verwaltung mit den bereit gestellten Mitteln auch im Allgemeinen ausge- kommen sei.

    Nur sei aufgefallen, daß das Fleisch in den letztern Jahren, wo dasselbe nicht vergantungs- weise beschafft worden, mehr wie früher gekostet habe, und hierbei derdas etatsmäßige Credit über- schritten worden. In Folge dieses Monitum stellt Gemeinderath es der Hospital-Verwaltung anheim, in nähere Erwägung zu ziehen, ob es nicht ange- messen befunden werde, in der Zukunft das Fleisch wieder zu verdingen.

    Demnach wurde die Hospital-Rechnung in Einnahme auf 6 712 Thlr. 13 Sgr 9 Pf. Geld und 50 Scheffel 1 Matzen Roggen in Ausgabe auf 5 230 Thl. 14 Sgr 4 Pf. Geld und 27 Scheffel 13 50/100 Matzen Roggen im Bestande zu 1 481 Thl. 29 Sgr 5 Pf. Geld und 22 Scheffel 3 50/100 Matzen Roggen und zu einer Rest-Soll-Einnahme von 434 Thl. 26 Sgr 10 Pf. festgestellt, und die Decharge darüber ertheilt.

    a. u. s.

  • Eintrag 53327. September 1852

    Die betreffende Commission berichtete heute über die Seitens der höhern Behörde geforderte gutachtliche Er- klärung des Gemeinderathes, ob und event. welche Änderungen der bestehenden Gewerbesteuer-Gesetz- gebung wünschenswerth erscheinen möchten, wobei na- mentlich zu untersuchen, ob die in neuerer Zeit vorgekommenen Klagen einzelner Klassen von Gewerbe- treibenden als der Müller, Metzger, Bäcker und Schiffer über zu hohe Besteuerung begründet seien und ob diesen gegenüber andere GewerbetreibendeGewerbetreibenden zu gering besteuert seien.

    Die Commission sprach sich auf Grund gemachter Erfahrun- gen dahin aus, daß die Besteuerung der Bäcker und

    Metzger p an hiesigem Orte zwar hoch erscheine, indessen lautere und fortwährende Klagen über zu hohe Belastung in der Gewerbe-Gewer- besteuerung von den Handeltreibenden, den Wirthen und den Handwerkern erhoben werden. Bei noch so sorgfältiger Vertheilung der Gewerbesteuer hätten sich die Beschwerden dieser Gewerbeklassen wiederholt, und es sei diese Klage auch von den Gewerbesteuer-Deputirten jedes Jahr angeregt worden, mit dem Bemerken, daß die einzelnen Gewerbetreibenden im Verhältnisse zu dem Umfange ihrer Geschäfte im Allgemeinen viel zu hoch belastet wären. Die hierüber angestellten nähern Untersuchungen hätten nimmer zu dem Resultat geführt, daß die Stadt Neuss verhältnismäßig mehr Gewerbesteuer aufzubringen habe, als andere mit ihr in gleichem Range stehende Orte, indem sie in der 2ten Abtheilung steuere, und diese zur 3ten Abtheilung gehören, und daß daher den besagten in der Wirklichkeit begründeten Klagen nur dadurch abgeholfen werden könne, wenn die Stadt Neuss aus der 2ten in die 3te Abtheilung versetzt werde.

    Gemeinderath äußerte, wie er diese Ansicht der Com- mission nur theilen könne. Ein an die höhere Behörde zu richtender, näher zu motivirender Antrag auf Versetzung der Stadt aus der 2ten in die 3te Gewerbe-Abtheilung wurde vorbehalten.

    a. u. s.

  • Eintrag 53427. September 1852

    Nach Vernehmung des Commissionsberichtes über den An- trag des Pächters des Kaufhaussaales H. J. Viethen auf Aufhebung des Pachtvertrages mit Ende dieses Jahres beschloß Gemeinderath, zur Vermeidung eines Prozesses, und da die Pacht ohnehin Ende 1853 ausläuft, sich auf die Ver- trag-Aufhebung einzulassen, jedoch mit dem ausdrück- lichen Vorbehalte, daß der p Viethen unter Verzichtleistung auf jedwede Entschädigung die Pacht bis 1852 einschließlich vollauf abtrage.

    a u. s.

  • Eintrag 53527. September 1852

    Eine Eingabe des GerbersF. H. Kaumanns in Betreff der von ihm bereits früher beantragten Gestaltung, den vom Oberthore nach seiner Gerberei führenden Weg mit Lohfuhren benutzen zu dürfen, wurde der Commission für städtisches Eigenthum überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 53627. September 1852

    Herr Carl Loerick, welcher einen Theil der dritten Jagd- Abtheilung von Herrn Adolph Linden untergepachtet hat, beantragt durch Gesuch vom 17. d. Mts. einen jährlichen

    Nachlaß an der Pacht von 15 Thlr., indem sein Jagdrevier durch den Bau der Aachen-Düsseldorfer-Eisenbahn der Art ver- mindert und zerschnitten worden, daß ein Theil davon nicht mehr bejagt werden könne.

    Es wird beschlossen, die event. zu bewilligende Ent- schädigung in derselben Weise durch Experten fest- stellen zu lassen, wie dies durch Beschluß vom 12. d. Mts. hinsichtlich der Jagd-Abtheilung von Hr. v. Steffens angeordnet worden ist.

    a. u. s.

  • Eintrag 53727. September 1852

    Nachdem mehre hiesige Kuhbesitzer Kühe zur Weide geschickt haben, ohne daß vorher das festgestellte Weidgeld dafür ent- richtet war, beschloß Gemeinderath auf den Vorschlag des Bürgermeisters zur Vorbeugung ähnlicher Unterschleife, daß für solche zur Weide getriebene Kühe, welche nicht vorher deklarirt resp. für welche nicht das festge- setzte Weidgeld von 15 Sgr pro Kuh vorher bezahlt worden, von jetzt ab die doppelte Gebühr von einem Thaler ent- richtet werden soll.

    a. u. s.

  • Eintrag 53827. September 1852

    Vorsitzender bringt das dem Gemeinderath früher mitgetheilte Schreiben des hiesigen AgentenBurbach vom 10. Juli c. in Erinnerung, worin derselbe zur Anbahnung eines Speditionsverkehrs mit Baum- wolle von Holland über Neuss mittelst Benutzung des Erftkanals und Krahnens, um einen unentgeldlichen Lagerraum für diejenige Baumwolle ersucht, welche die Besitzer der Spinnerei zu Grevenbroich unter der Bedingung eines freien Lagers von Holland wie vorgedacht über hier successive bis zu 3 000 à 3 200 Ballen beziehen und nach Maßgabe des fortlaufenden Bedarfs von hier abholen lassen wollen, worauf Gemeinderath sich dahin ausgesprochen, daß in Ermangelung eines disponiblen, dazu geeigneten städtischen Lagers es sich nur dann von Herstellung eines solchen in der Nähe des Erftkanals auf Kosten der Stadt handeln könne, wenn die vorerwähnten Spinnereibesitzer sich auf mehre Jahre verbindlich machen würden, ihren Baumwoll- bedarf über hier zu beziehen. Die deshalb mit p Burbach gepflogenen vielseitigen Verhandlungen, haben endlich zu dem Vorschlage Seitens Burbach geführt, daß ihm von der Stadt eine Prämie von einem Pfennig

    pro Centner bewilligt resp. an den Kanal- und Krahnen- Gebühren nachgelassen werden möge, wogegen er dann selbst so lange für ein Lager sorgen werde bis die Stadt ihm ein anderes zur Disposition gestellt.

  • Eintrag 53927. September 1852

    Nach sorgfältiger Erwägung aller Umstände erklärt sich Gemeinderath bereit, die verlangte Prämie von einem Pfennig pro Centner vorläufig auf ein Jahr zu gewäh- ren und je nach Gestaltung der Sache auf den Bau eines neuen Lagerhauses später zurückzukommen.

    a. u. s.

  • Eintrag 5407. Oktober 1852

    Nach Vorschrift des § 62 der Communal-Ordnung vom 11. Merz 1850 legte Vorsitzender den aufgestellten Haushaltungs-Etat für das Jahr 1853 mit den dazu gehörigen Spezial-Etats und unter der Bemerkung vor, daß derselbe nach vorheriger Bekanntmachung wäh- rend 14 Tagen zur allgemeinen Einsicht auf dem Bürger- meister-Amte offen gelegen habe.

    Nachdem in Gemäßheit des § 57 der Gemeinde-Ordnung gleichzeitig über die Verwaltung und den Stand der Gemeinde-Angelegenheiten Bericht erstattet worden, beauftragte Gemeinderath die Commission für Rechnungs- wesen, den Etat zu prüfen und über das Resul- tat zu referiren.

    a. u. s.

  • Eintrag 5417. Oktober 1852

    Ein Rescript der Königlichen Regierungvom 22. Sept. c. wird vorgelesen, wornach diese Behörde Anstand nimmt, die noch für ein Jahr gewünschte Prolongation des bis- herigen Erftgebühren-Tarifs höhern Orts zu beantragen, vielmehr sei demnach eine aus Mitgliedern des Gemein- derathes und des Handelsstandes zu bildende gemischte Commission anzuordnen, welche mit Rücksicht auf die gemachten Erfahrungen & den [eintretenden?] vermehrten Verkehr durch die Eröffnung der Eisenbahn, eine ange- messene Tarif Reduction in Vorschlag bringe, und den Entwurf eines neuen Tarifs aufstelle.

    Gemeinderath wählte zu dieser Commission a aus seiner Mitte die Herrn H. Thywissen, H. J Linden, & P. Schuhmacher b. aus dem Handelsstande die Herren Franz Gerard Rottels, Philip Kaufmann & Jacob Ibels.

    a. u. s.

  • Eintrag 5427. Oktober 1852

    Auf Grund des §. 10 des Klassensteuergesetzes vom 1. Mai 1851 und des § 3 der Einführungs-Instruction vom 8. ejusdem nahm Gemeinderath heute die Wahl der Klassensteuer- Einschätzung-Commission pro 1853 vor:

    Gewählt wurden: 1. Heinrich Dünbier Gemeindeverordneter & Ackerer; 2. Jacob Heinrich Schmitz id & Bürstenfabrikant; 3. Joseph Kaiser id & Bäcker; 4. Peter Rosellen, Leihhaus-Verwalter; 5. Lorenz NauenWeinwirth; 6. Balthasar H. DerathGerber; 7. Theodor Flemming, Kaufmann; 8. Franz Merbecks, Wirth; 9. F. Heinrich Eßer,Spezereihändler.

    a. u. s.

  • Eintrag 5437. Oktober 1852 Mittelst Gesuchs vom 21. September c. beantragt der frühere Kauf- hauspächterSommer, daß ihm der noch unberichtigte Rest der Armen-Gebühr von 43 Thlr. 10 Sgr. aus den Jahren 1849 & 1850 in Rücksicht auf die bei der Pachtung erlittene große Ein- buße und seine gegenwärtige mißliche Lage wohlwollend erlassen werden möge.
  • Eintrag 5447. Oktober 1852

    Da aus dem von dem StadtrentmeisterStadler vorgelegten Niederschlagungs-Verzeichniß hervorgeht, daß die am 17. Merz d. J. fällig gewordene Gartenpacht des Gerard Mahrvon Hamm ad 9 Thl. gänzlich uneinziehbar ist, so genehmigt Gemeinde- rath, daß dieser Pachtbetrag niedergeschlagen und als Ausfall berechnet werde.

    a u s.

    Gemeinderath erhält Kenntniß von den Verhandlungen des Stadtrentmeisters, welchen gemäß alle Versuche, die rückstän- dige Landpacht des Adam Scheurenberg zu Hamm im Betrage von 24 Thl 4 Sgr. einzuziehen, vergebens gewesen, da der genannte Pächter verarmt, und sein in einem Hause und circa 3 Morgen Gartenland bestehendes Grundeigen- thum vernehmentlich bis zum Werthe mit Hypotheken- schulden belastet sei.

    Um die Forderung der Stadt wo möglich zu sichern, wird beschlossen, auf Grund des im vorigen Jahre gegen den p falscher Name ? vgl. 7-3Scheuermann erwirkten Urtheils gegen denselben Hypothekar-Inscription zu nehmen.

    a. u. s.

  • Eintrag 5457. Oktober 1852

    In Beziehung auf die betreffenden frühern Verhandlungen wird dem Gemeinderath eine Mittheilung der Hospital-Verwaltung

    vorgelegt, worin dieselbe hinsichtlich der Beköstigung des Hospital-Rector ihre Ansicht wie früher dahin äußert, daß die bisherige Einrichtung, nach welcher Hr Rector Evens die Kost gegen eine Vergütung von 70 Thlr pro Jahr aus der Hospitalsküche erhält, zwar von kei- nem pekuniairen Nachtheile für die Anstalt, wohl aber von störender Einwirkung auf die Führung der Oekonomie und die Handhabung der Hausordnung, besonders bei den Schwestern sei. Möchte daher aus Rücksichten der Zweckmäßigkeit das Aufhören gedachter Ein- richtung, die lediglich zur Verbesserung der finanziel- len Stellung des Hr Evens seiner Zeit in's Leben getreten sei, beschlossen worden, so werde darauf auf- merksam gemacht, daß der Rector p Evens für die Einbuße, welche er hierdurch nach seiner eingereichten Eingabe in pekuniairer Beziehung offenbar erleiden würde, eine angemessene Entschädigung zu bewil- ligen wäre, als welche eine jedoch nur persönliche Zulage von 50 Thlr jährlich in Vorschlag gebracht werde. Diese Zulage wäre aus der Stadtkasse in den um so viel sich höher stellenden Verpflegungskosten zu Lasten der Armen-Verwaltung zu bezahlen, indem dieselbe aus den zur Besoldung des Rectors und zu Kultusbedürfnissen bereits verwendeten betreffenden Stiftungsfonds nicht entnommen werden könnte.

    Gemeinderath fand es hiernach für zweckmäßig, daß die Einrichtung, wornach der Hr Rector Evens gegen eine Entschädigung von 70 Thl die Beköstigung aus der Hospital-Oekonomie bezieht, aufgehoben werde, und erklärte sich aus den vorgetragenen Gründen ebenfalls damit einverstanden, daß dem p Evens zu diesem Zweck vom 1. Januar kommenden Jahres an eine jährliche Zulage von 50 Thl von der Hospital-Verwaltung zuerkannt werde, jedoch mit dem Vorbehalt des Widerrufs bei anderweitiger Einrichtung.

    a. u s.

  • Eintrag 54618. Oktober 1852

    Vorsitzender macht den Gemeinderath darauf aufmerksam, daß das Knaben-Convictorium soweit eingerichtet sei, daß solches der Erzbischöflichen Behörde übergeben werden könne, was in nächster Woche geschehen werde. Da bei dieser Gelegenheit das Convictorium durch Seine Eminenz den Herrn Cardinal-Erzbischof von Cöln eingeweiht werde, so wählte Gemeinderath die Gemeindeverordneten H. Thywissen, P. Degreeff,Dr. Hellersberg und M. H. Schmitz, um denselben bei dieser Feier zu vertreten.

    a. u. s.

  • Eintrag 54718. Oktober 1852

    Von der betreffenden Commission wurde heute über die vorgenommene Prüfung des städtischen Etats pro 1853 und den Modus der künftigjährigen Communalsteuer- Umlage Bericht erstattet. Gegen die von der Verwaltung gemachten Etats-Vor- schläge war nirgends etwas zu erinnern gefunden worden, da die Ansätze in specie die Veränderungen gegen das laufende Jahr durch die beiliegenden Spezial- Etats resp. durch frühere gemeinderäthliche Beschlüsse und die ad marginem aufgenommenen Erläuterungen be- gründet erscheinen.

  • Eintrag 54818. Oktober 1852

    Der städtische Etat für das Jahr 1853 wurde dem- nach vom Gemeinderathe in Einnahme und Ausgabe balan- cirend zur Summe von acht und dreißigtausend Thalern festgestellt.

    In Ansehung der darnach aufzubringenden Communal- steuer von 9 662 Thlr. 23 Sgr 1 Pf. -- 787 Thlr. 20 Sgr 7 Pf weni- ger als pro 1852 -- wurde nach dem Vorschlage der Com- mission beschlossen, daß a die Grundsteuer mit 75 % (: 5 % weniger als pro 1852 :) b die Gewerbesteuer ausschließlich der Klasse B mit 10 % (: 2 1/2 % weniger als pro 1852 :) c die 2te Stufe der Klassensteuer (: Sätze à 2 Thlr :) wie

    pro 1852 mit 10 %, d. die 3te Stufe der Klassensteuer (: Sätze à 3 Thl :) mit 25 % (: 3 % weniger als pro 1852 :) und e. die 4te und höhere Stufen der Klassensteuer und die klassifizirte Einkommensteuer mit 55 % (: 5 % weniger als pro 1852 :) zur Communalsteuer heranzuziehen sei.

    Gemeindeverordneter Josten gab das Separat-Votum zu Protocoll, daß er gegen diesen Modus protestire, weil er es namentlich den Forensen und den Ackerbautreibenden gegenüber für billig erachte, daß die Grund- und Klassensteuer zu gleichen Prozentsätzen, die Einkommensteuer aber wegen der Besteuerung der auswärtigen Güter dieser Pflichtigen nicht mit dem ganzen Satze, die Klasse A der Gewerbesteuer mit 15 % und die übrigen Klassen derselben mit 10 % herausgezogen werden.

    a. u. s.

  • Eintrag 54928. Oktober 1852

    Es wurden dem Gemeinderath die Etats der Sparkasse und der Leih-Anstalt pro 1853 vorgelegt, und die darin gemachten Vorschläge genehmigt. Der Etat der Sparkasse wurde demnach in Einnahme und Ausgabe zu 32 623 Thlr. und jener der Leih-Anstalt zu 2 420 Thlr. festgestellt.

    a. u. s.

  • Eintrag 55028. Oktober 1852

    Gemeinderath erhält Kenntniß von der Verfügung Königlicher Regierungvom 2. d. Mts. I. II. M. 8731, wornach auf Grund des § 46 der Gemeinde-Ordnung vom 11. Merz 1850 genehmigt worden, daß in hiesiger Gemeinde die Einführung eines Eingangs- resp. Eintrittsgeldes nach Maßgabe des Beschlusses des Gemeinderathes vom 17. Merz 1851 dahin Statt finde, daß dasselbe für eine Familie zu 30 Thlr. und für eine einzelne Person zu 20 Thlr bestimmt werde, die im ersten Jahre ihrer Heranziehung sich mit einer auswärtigen Person verheirathenden Mitglieder noch ein zusätzliches Eintrittsgeld von 10 Thl.(: also ebenfalls 30 Thlr :) zu entrichten haben, Beamten im activen Dienste frei sind, und allen neueinziehenden Personen, welche innerhalb des ersten Jahres vom Tage des Einzuges die Gemeinde wieder verlassen, das Eintrittsgeld erlassen, resp. wieder zurückerstattet werden soll.

    Da es nach derselben Verfügung behufs Einführung des Eintrittsgeldes der Aufstellung eines vollständigen Reglements bedarf, so ersucht Gemeinderath den Vor- sitzenden, ein solches Reglement zu entwerfen, und in nächster Sitzung vorzulegen.

    a. u. s.

  • Eintrag 55128. Oktober 1852

    Auf den Antrag der Armen-Verwaltung genehmigt Gemeinderath, daß die dürftigen Leonhard Salomon, Eva Spicker und Peter Joseph Fitzbluh permanent in das hiesige Bürgerhospital aufgenommen werden.

    a. u. s.

  • Eintrag 55228. Oktober 1852

    Nachdem der vereidete FruchtmesserWichmann mit

    Tode abgegangen ist, wurden dem Gemeinderathe die Gesuche der Bewerber um diese Stelle vorgelegt, worauf der- selbe vermerkt, daß gegen die Persönlichkeiten nichts zu erinnern sei, und Vorsitzender daher Einen derselben ernennen möge.

  • Eintrag 55328. Oktober 1852

    In Bezug auf ein gleichzeitig eingegebenes Gesuch des Fruchtmessers Busch um Entbindung von der an den abgegangenen Fruchtmesser Stricker wöchentlich zu zah- lenden Abgabe von 26 Sgr. bemerkte Gemeinderath, daß der neu anzustellende Mödder zu verpflichten sei, die Hälfte dieser Abgabe von jetzt ab mitzutragen, sodaß der p Busch in der Folge nur noch 13 Sgr. wöchtenlich an den Stricker abzugeben habe.

    a. u. s.

  • Eintrag 55428. Oktober 1852

    Die Berathung und Beschlußnahme über eine Eingabe des Herrn StadtrentmeistersStadler um anderweite Normierung seines Gehaltes wurde, da der Gemein- derath schwach und nur eben vollzählig vertreten ist, einstweilen vertagt.

    a. u. s.

  • Eintrag 55528. Oktober 1852

    Auf ein Gesuch des Gerichtsvollzieher-Candidaten Carl Strack zu Cöln um Ertheilung der polizeilichen Erlaubniß zur Vermittlung von Geschäften und Übernahme von Auf- trägen, gab Gemeinderath die Erklärung ab, daß diesem Antrage mit Rücksicht auf den §. 68 der Ver- ordnung vom 9. Februar 1849 nicht zu willfahren sei, indem die Nützlichkeit und das Bedürfniß zu einem derartigen Geschäfte nicht anerkannt werden könne.

    a. u. s.

  • Eintrag 5565. November 1852

    Nachdem der AckererPaul Junkerszu Büttgen von seinem der Armenverwaltung für eine Summe von 167 Thl 11 Sgr 9 Pf verschriebenen Grundeigenthume eine Parzelle von 3/4 Mor- gen Land an der Büttger Linde zum Bau der Aachen- Düsseldorfer Eisenbahn veräußert hat, und durch vorgelegte Taxe dargethan worden, daß der übrige Theil des Unter- pfandes noch einen Werth von 487 Thl 15 Sgr hält, gibt Gemein- derath zu dem von der Armen-Verwaltung ertheilten Con- sense zur Löschung der unterm 8. Februar 1845 auf der Hypothekenkammer zu Crefeld Band 349 N° 174 gegen die p Junkers genommenen Einschreibung in Bezug auf jene veräußerten drei Viertel Morgen Land hierdurch seine Zustimmung.

    a. u. s.

  • Eintrag 5575. November 1852 Dem Gemeinderath werden die betreffenden Verhandlungen der Hospital-Verwaltung vorgelegt, wornach dieselbe beab- sichtigt, 1. dem AckererEngelbert Bonnenzu Kaarst ein Kapital von 150 Thlr. und 2. dem AckererJohann Peter Klümpkes daselbst ein desgleichen von 100 Thl., gegen 5 % Zinsen und halbjährige Kündigung aus Hospital-Mitteln darzuleihen.
  • Eintrag 5585. November 1852 Von der Hospital-Verwaltung wird beantragt, daß die von dem Kupferschlägergesellen Antonius Jansen dem Hospitale ver- schuldeten Verpflegungskosten seiner wahnsinnigen Frau pro 1849 bis incl. 1851 ad 173 Thlr. 6 Sgr sowie die rück- ständige Gartenpacht des TaglöhnersTheodor Quetting pro 1849 & 1850 ad 5 Thlr 1 Sgr 8 Pf. als uneinziehbar nie- dergeschlagen werden.
  • Eintrag 5595. November 1852

    Ein Antrag des Kirchenvorstandes auf Bewilligung der Kosten einer neuen Pumpe im Pfarrhause wurde der Commission für städtisches Bauwesen überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 5605. November 1852

    Zur Bildung des Wahlvorstandes bei den bevorstehenden Wahlen zur Ergänzung des Gemeinderathes wählte Gemeinderath die Gemeindeverordneten M. H. Schmitz und H. Thywissen zu Beisitzern, und die beiden Gemeindeverordneten Kaiser und Jac. H. Schmitz zu deren Stellvertretern.

    a. u s.

  • Eintrag 5615. November 1852 Vorsitzender trägt vor, daß die dem Pächter der 2ten Jagd-Abtheilung Herrn Albert v. Steffens in Folge der Eisenbahn-Arbeiten zu bewilligenden Pacht-Entschädigung von dem durch den p v. Steffens ernannten Experten auf jährlich 20 Thlr. und von dem durch die Gemeinde- Verwaltung bestellten Experten auf 13 Thl 11 Sgr. abgeschätzt worden sei.
  • Eintrag 5625. November 1852

    Nachdem sich die Nothwendigkeit ergeben hat, die Ausladeplätze an dem Erft-Canale zu erweitern,

    wird beschlossen, den Pflasterweg auf der rechten Seite der Erft dem Krahnen gegenüber durch Anlage eines Kies- weges verlängern zu lassen. Die Ausführung sei unter Zuziehung der Commission für Bauwesen vorzunehmen.

    a. u. s.

  • Eintrag 5635. November 1852 Vorsitzender legt dem Gemeinderath den Entwurf zu dem Reglement über die Erhebung des hier einzuführenden Einzugsgeldes vor, welcher in der vorgeschlagenen Fassung genehmigt wurde. Derselbe lautet wie folgt:
  • Eintrag 5645. November 1852

    Vorgetragen wurde hiernach, daß eingegangener Benachrichtigung gemäß die Direction der Aachen- Münchener Feuer-Versicherungs-Gesellschaft der Stadt Neuß eine Feuerspritze nebst Schlauch und hundert hanfene Löscheimer gegen Zurücknahme des früher in Aussicht gestellten Beitrags zu den Lösch-Einrichtungen geschenkt habe.

    Gemeinderath faßte den Beschluß, dieses Geschenk mit Dank anzunehmen, auch die öffentliche Empfangs- bescheinigung durch die Cölner-Zeitung ertheilen zu lassen.

    a u. s.

  • Eintrag 5655. November 1852

    Auf den von dem Herrn ReligionslehrerEschweiler Namens des Vorstandes des Vincenz-Vereins gestellten Antrag bewilligte Gemeinderath heute zur Beschaffung von Lehrmitteln für die von dem genannten Vereine zu gründende Fortbildungsschule für Gesellen und Lehrlinge einen einmaligen Zuschuß von fünfund- zwanzig Thalern.

    a. u. s.

  • Eintrag 56615. November 1852

    Dem Gemeinderath wurde mitgetheilt, daß die von dem Pächter der 3ten Jagd-Abtheilung RentnerConrad Loerick beanspruchte Entschädigung für erlittene Beein- trächtigung an der Jagd durch den Eisenbahnbau, von dem Seitens der Stadt angenommenen Sach- kundigen auf 6 Thlr abgeschätzt worden, während die Forderung des p Loerick 15 Thl beträgt. Gemeinderath beschloß demnach, für die noch laufen- den drei Pachtjahre demselben eine jährliche Ent- schädigung von acht Thalern zuzuerkennen.

    a. u. s.

  • Eintrag 56715. November 1852

    Über das Gesuch des Stadtrentmeisters Stadler um anderweite Normirung seines Gehaltes resp. Bewil- ligung von Büreaukosten wurde heute abge- stimmt, nachdem vorher auf das in der Sitzung vom 28. October c. vorgetragene Referat des Commissions-Mitgliedes Degreeff Bezug genommen worden, wornach der Antrag p Stadler unbegründet nicht erscheine. Das Resultat dieser Abstimmung war, daß von zehn Gemeindeverordneten sieben gegen das Gesuch, und drei für Bewilligung von Bureaukosten sich aussprachen.

    a. u. s.

  • Eintrag 56815. November 1852

    Auf den Vortrag, daß bei der Anwesenheit des des Herrn Cardinal-Erzbischofs von CölnEinweihung des Knaben-Convictoriums, zu Ehren Sr. Emi- nenz am Dienstag, den 23. d. Mts. auf dem Rath- hause Seitens der Bürgerschaft ein Diner veranstal- tet werde, bewilligte Gemeinderath die Kosten für die Einladung mehrer Ehrengäste zu diesem Diner sowie auch die mit der würdigen Feier des Festes sonst erforderlichen Kosten aus Gemeinde-Mitteln.

    a. u. s.

  • Eintrag 56929. November 1852

    Es wird vorgetragen, daß die Lieferung der Unterhaltungs- Materialien der Communalwege pro 1853, veranschlagt excl. der Zerkleinerung des Kieses zu 302 Thlr 9 Sgr., bei der öffentlichen Lizitation vom 13ten d. Mts. zu einem halben Prozent unter der Anschlagssumme, an den Fuhrmann Joseph Mobis verdungen sei, welcher Verding vom Gemeinderath genehmigt wurde.

    a. u. s.

  • Eintrag 57029. November 1852

    Vorsitzender bemerkt, daß bei der Statt gehabten öffentlichen Ausstellung des Militair-Vorspanns pro 1853, der Joseph Mobis als Letztbietender sich bereit erklärt habe, diese Gestellung pro Meile a für den einspännigen Karren zu 1 Thlr 10 Sgr b. " " zweispännigen Karren zu 1 Thlr 20 Sgr c. " ein Reitpferd zu . . . . . 28 Sgr zu übernehmen. Es werden diese Preise zu hoch befunden, der Verding daher nicht genehmigt, und das Bürgermeister-Amt ersucht, auf zweckmäßige Weise für die Gestellung des Militair-Vorspanns zu sorgen. a. u. s.

  • Eintrag 57129. November 1852

    Eine Verfügung der landräthlichen Behörde vom 17. November des Jahres N° 6083 wird vorgelesen, wornach Königl. Regie- rung in Beziehung auf den vom Gemeinderathe vorge- schlagenen Communalsteuer-Umlage-Modus pro 1853 be- merkt, daß es nicht für billig gehalten werden könne, daß die Grundsteuer nur 20 % höher als die Klassensteuer und Einkommensteuer zu den Communallasten herange- zogen werden soll, eine Abänderung des Modus aber des- halb nicht zu bestimmen sei, da solche ohnedies nöthig werde, indem der Etat keine Tilgungssumme auf die aus der Sparkasse angeliehenen Summen enthalte, die Verzögerung der längst zu bewirken gewesenen Abtra- gung aber nicht länger geduldet werden könne, und wenigstens ein Betrag von 1000 Thlr. in den Etat aufge- nommen werden müsse, welchemnach der bisherige Zuschlag zu der Grundsteuer beibehalten, die Zuschläge zu der Klassen- und Einkommensteuer aber zu erhöhen seien.

    Gemeinderath erwiderte hierauf, daß die Gemeinde darauf bedacht sei, die bei der städtischen Sparkasse negociirten Summen ebenso abzutragen, wie die anderwärts auf- genommenen Kapitalien, was daraus hervorgehe, daß im Jahre 1851 außer der etatsmäßigen Erstellung von 2 500 Thlr., welche zur Bestreitung der Armenbedürf- nisse aufgenommen worden, und von 500 Thlr. in Abschlag auf das für die Ausgleichung des Pabstmann'schen Prozesses negociirte Kapital noch außeretatsmäßig 1000 Thlr. auf letzteres Kapital an die Sparkasse resti- tuirt worden, sodaß die Abtragung an die Spar- kasse im Jahre 1851 im Ganzen 4 000 Thlr. betragen habe, und daß im laufenden Jahre außer dem im Etat disponibel gestellten Reste des zuletzt erwähnten Kapitales ad 1 000 Thl noch ferner mindestens mehre Tausend Thlr. werden an die Sparkasse abge- führt werden. Wie in den Jahren 1851 und 1852 durch erzielte Ersparnisse und Mehreinnahmen diese Abtragungen außer anderweitigen Rückerstattungen in den bergischen Schulfonds ermöglicht worden, so gedenkt die Gemeinde auch im künftigen Jahre an die Sparkasse eine angemessene Abtragung bewir- ken zu können, wenn auch dafür ein bestimm- ter Credit im Etat nicht vorgesehen ist.

    Was die in den Jahren 1848/50 be der Sparkasse zur Bestreitung der laufenden Ausgaben aufgenomme- nen, und noch nicht erstattete Summe be- trifft, so sei zu berücksichtigen, daß dieselben aus dem Grunde nicht zur Zeit aus den im Monat November eingehenden städtischen Intraden haben gedeckt werden können, weil solche in der Wirklich- keit nicht zu den laufenden ersten Ausgaben des Jahres, sondern außeretatsmäßig zu Ausgaben für verschiedene Grundarbeiten behufs Beschäfti- gung der arbeitenden Klasse verwendet worden sind, wodurch mehreres städtisches Eigenthum, welches bisher gleichsam ertraglos war, cultivirt und einträglich geworden und sonach die Gemeinde

    für die creirten Schulden, auf der andern Seite einen erhöhten Werth an Grundvermögen erhalten hat. Aus diesem Grunde hofft Gemeinderath, daß Königl. Regierung auf die Erstattungen an die Sparkasse nicht mit derjenigen Strenge bestehen werde, welche die Gemeinde resp. die Bewohner derselben durch gar zu hohe Communalsteuer zu drücken vermöchte. Um so mehr vertraut derselbe hierauf, als die Gemeinde noch ein besondres Interesse dabei hat, daß die von ihr bei der Sparkasse negociirten Kapitalien nicht vor den anderweitig verschuldeten Kapitalien abgetragen werden, weil es für die Sparkasse schwer halten würde, alle Gelder auf passende Weise gesichert unterzubringen, die Stadt aber, wenn auch diese Unterbringung geschähe, jedenfalls das Risiko der Garantie zu tragen hätte, während dieselbe gegenwärtig, indem sie einen Theil der Spar- kassenfonds selbst aufgenommen hat, dadurch wenig- stens für diesen Theil Nichts riskirt. Bei etwaigen Zurückforderungen an der Sparkasse Seitens der Einleger ist dadurch die nöthige Vorsorge getroffen, daß die Sparkassen-Admnistration binnen wenigen Monaten immerhin über 6 000 bis 8 000 Thlr, welche sie sonst verzinslich untergebracht hat, dis- poniren kann.

    Unter diesen Verhältnissen stellt Gemeinderath einstimmig an Königl. Regierung den Antrag, von Aufnahme einer durch Communalsteuer aufzu- bringenden Summe von 1000 Thlr zur Rückerstat- tung auf die an die Sparkasse verschuldeten Kapitalien Abstand nehmen zu wollen, dabei die Versicherung gebend, daß in der obendargelegten Weise dennoch auf möglichste Abtragung werde Bedacht genommen werden.

    In Ansehung der Bemerkung Königl. Re- gierung, wie es nicht für billig gehalten werden könne, daß die Grundsteuer nur 20 % höher als die Klassensteuer und Einkommen- steuer zu den Communallasten herangezogen werden soll, gibt Gemeinderath die Erklärung ab,

    daß der Umlagen-Prozentsatz der Klassensteuer erst vom Jahre 1852 an lediglich dadurch niedriger gestellt ist, daß diese Steuer-Art seit Einführung des neuen Klassen- steuer-Gesetzes in hiesiger Gemeinde um die Hälfte erhöht worden, daß der Prozentsatz der Klassensteuer nach deren frühern Beschaffenheit berechnet, sich noch höher stellen würde als jener der Grundsteuer, und dazu der Prozentsatz der letztern verhältnißmäßig gegen früher noch ermäßigt ist. Mit zehn gegen eine Stimme, richtet demnach Gemeinderath an Königl. Regierung die Bitte, daß hochdieselbe den beschlossenen Umlage-Modus genehmigen möge.

    Gemeindeverordneter Josten glaubte von seinem frühern Separat-Votum nicht abgehen zu können, wonach er gegen den fraglichen Modus protestire, weil er es den Forensen und Ackerbautreibenden gegenüber für billig erachte, daß die Grund- und Klassensteuer zu gleichen Prozentsätzen, die Einkommensteuer wegen der Besteuerung der auswärtigen Güter dieser Pflichtigen nicht mit dem ganzen Satze, die Klasse A der Gewerbesteuer mit 15 % und der übri- gen Klassen derselben mit 10 % herangezogen werden.

    a. u. s.

  • Eintrag 57229. November 1852

    Ein Antrag der Bewohner von Nixhütte, auf Über- weisung der der Stadt von der Aachen-Münchener- Feuer-Versicherungs-Gesellschaft geschenkten Feuer- spritze wurde der Commission für städtisches Eigen- thum zugetheilt, um den Vorschlag und die Zweck- mäßigkeit der Feuerspritze zu untersuchen und demnach darüber zu berichten.

    a. u. s.

  • Eintrag 57329. November 1852

    Nachdem bei dem in diesem Jahre in Düsseldorf Statt gefundenen Gesang-Wettstreite der hiesige Männergesang-Vereinunter der Leitung des Herrn Musik- und Gesanglehrers Friedrich Hartmann zum wiederholten Male den in einem prachtvollen Pokale bestehenden ersten Preis für die Städte der zweiten Abtheilung und außerdem den im Beginne des Concurses von dem Künstler-Verein "Malkasten" bestimmten besondern Preis für

    beste ohne Vorbereitung und ohne Noten gesungene komische Lied, bestehend in einem dem Inhalte desselben entsprechen- den und von Düsseldorfer Künstlern auszuführenden Gemälden sich errungen, war zur Zeit eine aus den Gemeindeverordneten Degreeff, Josten und Dr Hellers- berg zusammengesetzte Commission vom Gemeinderath beauftragt worden, darüber Vorschläge zu machen, in welcher passenden Weise, dem Dirigentendes Männer- Gesang-Vereins und Letzterem selbst für die bewiesene, der Stadt zur Ehre gereichende Tüchtigkeit im Gesange eine ehrende Anerkennung zu verleihen sein dürfte.

    Die gedachte Commission erstattete heute dem Gemeinderathe über ihre Mission Bericht, wobei dieselbe besonders heraushob, wie die Ausbildung im Gesange einen wesentlichen Theil der Erziehung und des Unterrichtes ausmache, wie der Gesang namentlich zur Veredlung der Sitten beitrage und daher möglichste Unterstützung und Förderung verdiene.

    In Erwägung, daß die von der Commission ange- gebenen Gründe auch vom Gemeinderath anerkannt worden, und es sohin von der Stadt nur gewünscht werden kann, den Herrn Dirigenten Hartmann in seiner hiesigen Stellung zu behalten, beschließt derselbe a der Schulkommission gegenüber den Wunsch auszu- sprechen, daß Herrn Hartmann der Gesangunterricht in der höhern Töchterschule übertragen, und über die Ausführung von der gedachten Schul-Commission Vor- schläge gemacht werden mögen; b. dem Herrn p Hartmann den Titel als städtischer Musik- Director mit einem gewissen Gehalte gegen einen näher zu bestimmenden Wirkungskreis, zu ver- leihen; c. dem Männer-Gesang-Verein unter nähern Bestimmungen die Benutzung des Kaufhaussaales für Proben und Conzerte unentgeldlich zu gestatten, und demselben das Prädikat "Städtischer-Männer- Gesang-Verein" beizulegen.

    a. u. s.

  • Eintrag 57429. November 1852

    Es wird ein von dem BuchbinderM. J. Tonet Namens mehrer hiesiger Bürger eingegebenes Gesuch um Wiederaufstellung des Muttergottesbildes auf der vorderen Giebelmauer des Rathhauses vorgelesen, welches Bild in den ersten Jahren der französischen Occupation

    weggenommen, und auf den Rathausspeicher gesetzt worden.

    Da der Gesuchsteller sich verbindlich macht, für die Kosten der Wiederaufstellung selbst zu sorgen, so findet Gemeinderath Nichts dagegen zu erinnern, daß dem An- trage entsprochen werde. Bei der Wiederaufstellung des Bildes sei indessen die Leitung dem Bauverständigen Thomas zu übertragen.

    a u. s.

  • Eintrag 57529. November 1852

    Der ZiegelfabrikantArnold Zimmermann beantragt den Ankauf resp. den Umtausch von 2 bis 3 Morgen Land auf der Wiese, welcher Antrag der Commission für städti- sches Eigenthum zur nähern Prüfung überwiesen wurde.

    a. u. s.

  • Eintrag 57629. November 1852

    Das Curatorium des Gymnasiums legt eine Eingabe des ZeichenlehrersKüppersam Gymnasium vor, worin derselbe für seine Dienstverrichtungen eine angemessene Gehalts-Erhöhung in Anspruch nimmt.

    Da der p Küppers unter seinen berufsmäßigen Obliegenheiten, auch wöchentlich vier Stunden Zeichen- Unterricht in der Handwerker-Zeichenschule zu ertheilen hat, welcher letztere Unterricht nicht in den Kreis des Gymnasial-Unterrichts gehört, so ersucht das Curato- rium, für diesen Zeichen-Unterricht eine angemes- sene Entschädigung aus städtischen Mitteln zu bewil- ligen, wornach dann die Besoldung für den Unter- richt von Gymnasium anderweitig werde normirt werden. Um so mehr werde der theilweisen Über- nahme des Gehaltes des Zeichenlehrers entgegengesehen, als durch die dem ReligionslehrerEschweiler nun- mehr im Gymnasial-Gebäude eingeräumte Wohnung vom Kirchenbudget und dadurch auch mittelbar der Stadt eine jährliche Miethentschädigung von 50 Thl erspart worden sei.

    Aus den angeführten Gründen, wird dem p Küppers für die Ertheilung des Zeichen-Unterrichtes an der Handwerker-Zeichenschule vom 1. Januar kommenden Jahres ab eine jährliche Entschädigung von sechszig Thalern aus der Stadt- Kasse zugebilligt.

    a. u. s.

  • Eintrag 5776. Dezember 1852 Ein Schreiben des JagdpächtersLoerickvom 22. November c. wird vorgelesen, wornach derselbe mit der ihm zuerkann- ten Jagdpacht-Entschädigung für erlittene Jagdbeeinträch- tigung durch den Eisenbahnbau im Betrage von 8 Thl jährlich sich nicht zufrieden gibt, indem diese Entschädigung nicht verhältnißmäßig erscheine.
  • Eintrag 5786. Dezember 1852

    Es wird hiernach eine Mittheilung des Herrn Heinrich Thywissen vorgelesen, welchergemäß derselbe vom 12. November des Jahres an als Gemeindeverordneter ausscheidet. Da der p Thywissen seit länger als drei Jahre eine unbe- soldete Stelle in der Gemeindeverwaltung wahrgenommen hat, so ist gegen diesen Austritt mit Rücksicht auf den §. 137 der Gemeindeordnung Nichts zu erinnern.

    Als Wahlvorstand für die anzuberaumende Neuwahl wurden die Gemeindeverordneten Klötzer und Linden zu Beisitzern und die Gemeindeverordenten Dünbier & Werhahn zu deren Stellvertretern gewählt.

    a. u. s.

  • Eintrag 5796. Dezember 1852

    Nach vernommenen ReferatenReferate der Commission über die Anträge der beiden GerberF. Kaumanns und A. Schmitz, dahin gehend, denselben gestatten zu wollen, daß sie den vom Oberthor nach ihren Gerbereien führenden Weg an den Monaten Juli und August ausnahmsweise behufs Ausladen von Eichenrinde oder Loh, mit Fuhren benutzen, beschließt Gemeinderath, diese Erlaubniß unter Vorbe- halt der Wiederaufkündigung und näheren mit Zu- ziehung der Commission für städtisches Eigenthum festzu- stellenden Bedingungen zu ertheilen.

    a. u. s.

  • Eintrag 5806. Dezember 1852

    Auf den Vorschlag der betreffenden Commission genehmigt Gemeinderath, daß den Bewohnern von Nixhütte und der anschie- ßenden Gehöfe, die der Stadt von der Aachen-Münchener

    Feuer-Versicherungs-Gesellschaft geschenkte Feuerspritze nebst den dazu gehörigen Schläuchen zu deren Verfügung gestellt und zu dem Ende in einem geeigneten Lokale der Nixhütte aufbewahrt werde. Darüber, wie die spezielle Aufsicht über die Spritze einzurichten, wolle die Verwaltung die nähere Anordnung treffen.

    a. u. s.

  • Eintrag 5816. Dezember 1852

    Durch Schreiben vom 26. November c. zeigt der Leihhaus- TaxatorVetter an, daß er mit Ablauf dieses Jahres die Taxatorstelle niederlege. Er bittet zugleich in Berück- sichtigung des großen Geschäfts-Verkehrs bei der Leih- Anstalt um gewogentliche Bewilligung einer Remuneration. Gemeinderath ersucht demnach den Bürgermeister, die Entlassung Namens der Gemeinde zu acceptiren, und demselben eine Gratifikation event. bis zu 40 Thl aus der Leihhaus-Kasse zahlen zu lassen.

    a. u s.

  • Eintrag 58220. Dezember 1852

    Auf den Antrag der Hospital-Verwaltung genehmigt Gemeinderath, daß den Ackersleuten Geschwister Wilhelm Carl und Catharina Robertzzu Holzbüttgen aus Hospital- fonds eine Summe von sechshundert Thalern gegen 5 % Zinsen und sechsmonatliche Kündigung unter den von der gedachten Verwaltung näher angegebenen Verhältnissen, ausgeliehen werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 58320. Dezember 1852

    Die Armen-Verwaltung beantragt durch eine Eingabe vom 15. d. Mts. den Erlaß eines Pachtbetrages von 12 Thl 26 Sgr 3 Pf., welcher von der durch Krankheit und andere Widerwärtigkeiten in mißliche Verhältnisse gerathene Wittwe Steprathvon Steinhaus zu zählen ist. Da nach der Ausführung der Armen-Verwaltung die Wwe Steprath bei der Pachtung ohnehin zu Nachtheil gekom- men, so wird der genannte Pachtnachlaß gutgeheißen.

    a. u. s.

  • Eintrag 58420. Dezember 1852

    Es wird ein von der Hospital-Verwaltung befürworteter Antrag des Hospital-WundarztesRheins auf Bewilligung einer Remuneration für das laufende Jahr und einer Erhöhung seines Gehaltes ad 25 Thl. für die Folge vorgetragen. In Ansehung der vermehrten Obliegenheiten des p Rheins schlägt die Hospital-Verwaltung pro 1852 eine Remuneration von 20 Thl. und für die folgenden Jahre eine Gehaltserhöhung von gleichem Betrage für denselben vor.

    Gemeinderath kann nicht verkennen, daß die chirurgi- schen Verrichtungen des Herrn Rheins im Hospitale durch die in diese Anstalt aufgenommenen erkrankten Eisenbahn-Arbeiter im laufenden Jahre erheblicher als früher gewesen sind, und es hält derselbe daher für billig, daß dem p Rheins für das Jahr 1852 eine Remuneration von 20 Thl. zuerkannt werde. Da es sich noch nicht absehen lasse, ob die Verrichtungen des- selben auch in der Folge gegen früher vermehrt sein

    werden, so glaubt Gemeinderath für jetzt auf eine feste Gehaltserhöhung nicht eingehen zu können, überläßt es vielmehr dem Hr. Rheins, im künftigen Jahre nach Umständen den Antrag auf weitere Remuneration zu wiederholen.

    a. u. s.

  • Eintrag 58520. Dezember 1852

    Der Vorsitzende trägt vor, daß die Kosten der bau- lichen Einrichtung des Convictorial-Gebäudes nach einem ungefähren Überschlage sich im Ganzen auf etwa 4 260 Thlr belaufen werden, wovon ca. 1760 Thl durch das erste Fünftel der freiwilligen Beiträge gedeckt werden, die übrigen 2 500 Thlr. aber auf Grund des Beschlusses vom 13. September d. J. aus andern vorhandenen Mitteln be- stritten seien. Um die Überschüsse der Erftgebühren bestimmungsmäßig zur Amortisation verwenden zu können, erscheine es indessen nöthig, daß diese Mehr- kosten von 2 500 Thl durch besondre Negociation dis- ponibel gestellt werden, und schlage er daher vor, daß Gemeinderath sich damit einverstanden erklären möge, daß die genannte Summe gegen 4 1/2 % bei der Spar- kasse aufgenommen werde, wobei dieses Institut in der Wirklichkeit doch nichts zu zahlen hätte, indem demselben zu gleicher Zeit eine noch höhere Summe zurückerstattet werden würde.

    Nach Besprechung des Gegenstandes ertheilte Gemeinde- rath zu der besagten Kapital-Aufnahme seine Zu- stimmung mit dem Bemerken, daß von dem Capitale 1000 Thlr am Schlusse künf- tigen Jahres, 1000 Thl Ende 1854 und der Rest von 500 Thlr. mit Ablauf des Jahres 1855 zurückerstattet werden sollen.

    a. u. s.

  • Eintrag 58620. Dezember 1852

    Vorsitzender legt dem Gemeinderath einen Bericht des Polizei-Commissars vor, worin derselbe wiederholt Klage über die Führung und das Verhalten der OffiziantenKüpper, Lantz und Meuter führt. Der provisorisch als Polizeidiener angestellte Heinrich Küpper sei einem rüden, unmoralischen Leben ergeben, und obendrein noch darauf bedacht, die andern Beamten zu verleiten. Der Feldhüter Friedrich Lantz sowie der provisorische Armenverwaltungsdiener Meuter könnten sich aller Ermahnungen ungeachtet, keines nüchternen Lebens befleißigen. Er beantrage daher, daß die genannten Offizianten im Interesse des Dienstes und der Gemeinde durch andere

    geeignetere Persönlichkeiten ersetzt werden.

    Unter diesen Umständen erklärte sich Gemeinderath damit einverstanden, daß den genannten drei Offizianten behufs anderweiter Ersetzung nach Maßgabe ihrer Berufs- Verträge gekündigt werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 58720. Dezember 1852

    Gemeinderath wird mit den von der Verwaltung gethanen Schritten bei dem Königlichen Provinzial-Steuer-Director bekannt gemacht, um die Erlaubniß zu erwirken, daß die pr. Eisenbahn hier ankommenden unversteuer- ten Güter noch vor Anlage der mit dem Hauptsteuer- Amte in Verbindung zu bringenden Zweigbahn hier versteuert werden können.

    a. u. s.

  • Eintrag 58820. Dezember 1852

    Es wird vorgetragen, daß der Ziegelei-BesitzerArnold Zimmermann auf die von der gemeinderäthlichen Commis- sion aufgestellten Bedingungen wegen des von dem- selben beantragten Ankaufs resp. Umtausches von 2 bis 3 Morgen Land auf der Wiese nicht eingegangen sei, worauf die Sache als abgethan zu betrachten.

    a. u s.

  • Eintrag 58920. Dezember 1852

    Gemeinderath findet Nichts dagegen zu erinnern, daß dem Hr Franz Holter hierselbst der bisher von der Handlung Hüllstrung & Söhne benutzte Holzlagerplatz von 1 /2 Morgen vor dem Rheinthor zu dem seitherigen Pachtpreise von dreißig Thalern jährlich verpachtet werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 59020. Dezember 1852

    In Berücksichtigung, daß der Verwaltungsdiener Heinz Krings fortgefahren hat, seine Obliegenheiten mit Umsicht und Pünktlichkeit nachzukommen, wird demselben für das Jahre 1852 die auch in frühern Jahren bewilligte Remuneration von fünfzehn Thlr. zugebilligt.

    a. u s.

  • Eintrag 5913. Januar 1853

    Gemeinderath genehmigt nach Einsicht der bezüglichen Verhandlungen, daß dem auf dem Johnen-Erbezu Kaarst wohnenden AckererJohann Henzen, aus Mit- teln des Hospitals ein Kapital von 1 200 Thlrn. gegen 4 1/2 % Zinsen und halbjähriger Kündigung dargeliehen werde, mit dem Vorbehalte jedoch, daß die auf dem gestellten Unterpfande noch haftenden Forderungen Dritter ver- mittelst des gedachten Kapitals gedeckt werden.

    a. u. s.

  • Eintrag 5923. Januar 1853

    Der am 20. Dezember vorigen Jahres Statt gehabte Verding der für das Hospital im Jahre 1853 erforderlichen Bekleidungs-Gegenstände und Haushaltungsbedürfnisse wurde in Berücksichtigung des befriedigenden Resultates genehmigt.

    a. u. s.

    Gegen den von der Armen-Verwaltung vorgenommenen Verding der Bekleidungs-Gegenstände für die Armen pro 1853 fand Gemeinderath in Anbetracht des erziel- ten günstigen Ergebnisses Nichts zu erinnern.

    a. u. s.

  • Eintrag 5933. Januar 1853

    Dem Gemeinderathe wurde ein Antrag der Armen- Verwaltung auf Genehmigung der Niederschlagung eines von dem TaglöhnerWinand Steinszu Holzheim verschuldeten Landpachtrestes von 15 Thlr. 21 Sgr 3 Pf. aus dem Jahre 1851 vorgelegt.

    Da Pächter sowohl als Bürge gänzlich zahlungsunfähig sind, die betreffende Landparzelle bereits anderweitig zu einem höhern Pachtzinse als bisher wiederverpachtet ist, so wurde die Niederschlagung gutgeheißen.

    a. u. s.

  • Eintrag 5943. Januar 1853

    Der vorsitzende Bürgermeister macht den Gemeinderath mit den Statt gehabten Verhandlungen der Deputirten

    der betreffenden Gemeinden über die künftige Unterhaltung des Neuß-Gladbacher Communalweges bekannt.

    a. u. s.

  • Eintrag 5953. Januar 1853

    Gemeinderath erhielt Kenntniß von einer Mittheilung der Schul-Commission, worin dieselbe hinsichtlich der von Ersterem gewünschten Übertragung des Gesang-Unterrichtes in der höhern Klasse der Mädchenschule an den Herrn Gesang- und MusiklehrerHartmann ihre Ansicht dahin äußerte, daß hier Unterrichts-Übertragung allerdings zur Hebung und Förderung der Schule beitragen dürfte, daß indessen die betreffende Remuneration mit Rücksicht auf die Vermögens- Verhältnisse eines Theiles der Eltern der Schulkinder aus städtischen Mitteln bestritten werden müßte.

    Es wurde beschlossen, auf den Vorschlag der Schul-Commission einzugehen, und demgemäß den Gesang-Unterricht in der höhern Klasse der Elementar-Mädchenschule dem Herrn p Hartmann in der Weise zu übertragen, daß die dem- selben zu gewährende Remuneration aus der städtischen Kasse bestritten werde. Gleichzeitig wurde die gemeinderäthliche Commission für Schul-Angelegenheiten ersucht, mit p Hartmann über die nähern Bedingungen und die Höhe der Remuneration in Unterhandlung zu treten, und das Resultat dem Gemeinderath zur Genehmigung zu unter- breiten.

    a. u. s.

  • Eintrag 59610. Januar 1853

    In heutiger Sitzung wurde das Rescript der Königlichen Regierungvom 22. Dezember 1852 vorgelegt, wornach dieselbe mit Rücksicht auf früher gepflogene Verhandlungen mit dem Königlichen Oberpräsidium darauf bestehen zu müssen glaubt, daß in den städtischen Etat pro 1853 noch 1 000 Thl. zur Abtragung an die Sparkasse disponibel gestellt werden, welchemgemäß ferner nicht darauf eingegangen werden kann, daß die Grundsteuer höher als die Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer zur Communalsteuer herangezogen werde, der Prozentsatz für diese Steuerarten vielmehr gleichzustellen sei, und endlich die 450 Thl. betragenden Feldhüterkosten nicht durch die Sammtumlage zu decken, sondern durch die Grundbesitzer, welche auch die Jagdpachtgelder beziehen, aufzubringen seien, wie denn auch über die bisherige Ver- rechnung der Jagdpachtgelder Aufschluß zu ertheilen wäre. Bestand ist nicht aufgenommmen, damit für die Kasse ein eiserner Bestand disponibel bleibt :) um 140 Thl zu erhöhen, und demnach auf 640 Thl zu stellen, und dann

    Um den Anforderungen der Königl. Regierung in Ansehung der Kapital-Rückerstattungen an die Sparkasse zu genügen, erklärt Gemeinderath sich damit einverstanden, daß ad Tit. 9 Art 15 der Ausgabe auch 1000 Thlr. zur Rückerstattung auf das für den Bau des Weges nach Rheidt bei der Sparkasse aufgenommene Kapital bereit gestellt worden, welche Summe wie folgt disponibel zu machen:

    Der Ertrag des Grases Tit. III Art. 1 der Einnahme, welcher im Jahre 1849 . . 7260 Thl. 22 Sgr. " " 1850 . . 6025 Thl. 26 Sgr " " 1851 . . 9059 Thl. " " 1852 . . 9378 Thl. 24 Sgr 4 Pf. betragen habe, und auch voraussichtlich im laufenden Jahre sich weit höher stellen als die im Etat aufgenom- mene Summe von 7000 Thlr., sei auf 7500 Thl anzunehmen, der muthmaßlich auf 500 Thl angesetzte Bestand der Rech- nung von 1852, wäre, da derselbe in der Wirklichkeit sich auf mehre Tausend Thaler belaufen werde ( der volle Bestand ist nicht aufgenommen, damit für die Kasse ein eiserner Bestand disponibel bleibt: ) um 140 Thlr. zu erhöhen, und demnach auf 640 Thl zu stellen, und dann

    sei die Ausgabe ad Tit 4 Art 4 Zinsen des bei der Sparkasse auf- genommenen Capitals zur Einrichtung des Hauptsteuer-Amtes ad 3000 Thl. mit 360 Thl vom Etat abzusetzen, weil das besagte Kapital dieser Tage bereits hat abgetragen werden könne.. Hierdurch wurde die Gesammt-Einnahme und Asgabe um 640 Thl höher, ud balancirend im Ganzen auf 38640 Thl zu stehen kommen, sodaß eine Erhöhung der Communalsteuer- Umlage nicht nöthig erscheint.

    Den Modus der Umlage betreffend, glaubt Gemeinderath von seiner frühern Ansicht nicht abgehen zu können, wordurch die Grundsteuer, in Berücksichtigung, daß die Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer durch das neue Gesetz um mehr als die Hälfte erhöht worden, mit einem in etwa höhern Prozentsatz heranzuziehen sei als diese letztere Steuer- Art, indem er es nicht für angemessen erachtet, daß die Klassensteuerpflichtigen deshalb, weil sie in der Klassensteuer höher gestellt worden, auch mehr an Com- munalsteuer und zwar im Interesse der Grundsteuer zahlen sollen. Auf die Bemerkung, daß die höhere Belastung der Grundsteuer eine Verletzung der Forensen involvire, wird ehrerbietigst erwidert, daß diese gegen früher, in der Prozentsatz für die Grundsteuer verhältnißmäßig höher war, nach in Vortheil stehen, daß übrigens die höhern Belastung der Grundsteuer für die Grundsteuer- pflichtigen der Gemeinde eine allgemeine sei, und daher auch die hiesigen Einnahmen treffe, welche von der Klassen- steuer noch besondre Communalsteuer entrichten.

    Gemeinderath spricht daher mit acht gegen zwei Stimmen wiederholt die Bitte aus, daß Königliche Regierung den beschlossenen Umlage-Modus gutzuheißen die Geneigt- heit haben möge.

    betrifft, so wird bemerkt, daß die Kosten der Feldhüter ungefähr durch die Jagdpachtgelder gedeckt werden, welche Pachtgelder in der Einnahme des Etats sub Tit. II. Art. 10 und 12 mit 456 Thl 17 Sgr aufgeführt sind. Die Gemeinde bestreitet hiervon zunächst die sub Tit. III Art 3 der Ausgabe verzeichnete Jagdpacht des Nord-Canales von 12 Thlr. und der übrige Betrag ad 444 Thl. 17 Sgr. wird wie obengesagt, zu den 450 Thl betragenden Kosten der drei definitiven Feldhüter verwendet. Von einer besondern Umlage dieser Kosten und Vertheilung der Jagdpacht-Einnahme nimmt Gemeinderath daher in Hinblick auf die Oberpräsidial-Verfügung vom 3. October 1839 N° 6894 und eine spezielle Genehmigung Königl. Regierungvom 20. Januar 1841 I II 716 mit dem Bemerken Abstand, daß diejenigen Kosten, welche durch die in der Regel zur Sommerzeit Statt findende Anstellung von Hülfsfeldhüternentstehen und welche im vorigen Jahre ca 70 Thl betragen haben, der Unerheblichkeit wegen aus der Stadt-Kasse bestritten werden sollen. Die Jagdpacht- gelder sind übrigens auch in frühern JahrenJahre in die Gemeinde-Kasse geflossen und zur Salarirung der Feldhüter verwendet resp. durch dieselbe absorbirt worden.

    a. u. s.

  • Eintrag 59710. Januar 1853 Dem Gemeinderath wird ein Schreiben des die Stadt Neuss vertretenden Herrn Advokat-AnwaltJustizrath Friedrichsvom 7. d. Mts. vorgelegt, welchemnach derselbe es für nöthig hält, daß in der Sache gegen den AckererHeinrich Wiertzzu Speck, die Berichtigung von Grundentschädigung beim Neuß-Bergheimer Wegbau betreffend, die Gemeinde Speck beizuladen sei, indem dieselbe sich für das Terrain hat bezahlen lassen, welches jetzt der p Wiertz in Anspruch nimmt.
  • Eintrag 59824. Januar 1853

    Ein Gesuch des abgegangenen städtischen Steuerdieners Schmitz um Bewilligung der auch in frühern Jahren ratirten Renumeration wird vorgelegt, worauf Gemein- derath bemerkt, wie diesem Antrage nicht entsprechen zu können, weil der p Schmitz seinen dienstlichen Verpflichtungen nicht zur Zufriedenheit seiner vorgesetzten Behörde nachgekommen sei.

    a. u. s.

  • Eintrag 59924. Januar 1853

    Ein Antrag des Polizei-Commissairv. Uelsen auf Einrich- tung einer Dienstwohnung für denselben beim Polizei- Amte wurde der Commission für Bauwesen überwiesen, damit dieselbe untersucht, ob und mit welchen Kosten sich eine solche Wohnung zweckmäßig herstel- len lasse. Eventuell sei der Polizei-Commissair gleich- zeitig zu befragen, zu welchem Gehaltsabzuge er sich verstehe, wenn die Stadt ihm die Wohnung beim Polizei- Amte disponibel stelle.

    a. u. s.

  • Eintrag 60024. Januar 1853

    Ebenfalls wurde eine Eingabe des KaufmannesAdolf Linden, worin derselbe den Ankauf eines städtischen Terrains hinter seinen Gebäulichkeiten vor dem Oberthore bean- tragt, der betreffenden Commission zur Prüfung und demnäch- stigen Berichterstattung überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 60124. Januar 1853

    Gemeinderath beschloß nach gepflogener Diskussion, zu den aus seiner Mitte gewählten Mitgliedern des Comites für die Angelegenheiten der projectirten Eisenbahn von Cöln über hier nach Crefeld bestehend aus den Gemeindeverordneten Josten, Werhahn und H. J. Linden, noch die beiden Grundbesitzer Dünbier und Carl Reistorf zuzuziehen, um bei der nöthig werdenden Acquisition der Grundstücke fördernd an die Hand zu gehen.

    a. u. s.

  • Eintrag 60224. Januar 1853

    Mit Bezugnahme auf die früheren bezüglichen Verhandlungen

    und auf den Vorschlag der betreffenden Commission genehmigt Gemeinderath, daß die Pumpe im Gymnasial-Gebäude durch Benutzung der alten Pumpe in der [Pastorath ?] hergestellt, und für diese letztere eine neue Pumpe hergerichtet werde. Die Ausführung sei nach den Kosten- berechnungen des PumpenmachersKlötzer zu bewerk- stelligen, und auf Grund derselben dem Genannten zu übertragen.

    a. u. s.

  • Eintrag 60324. Januar 1853

    Der hierselbst seit mehren Jahren wohnende und sich mit der Vermittlung von Geschäften und Übernahme von Aufträgen bei Vertretung von Partheien bei Gericht, befassende Notar-CandidatMichael Borren bittet mittelst Gesuchs vom 10. des Monats daß ihn hierzu die in den Gewerbe- Gesetzen vorgeschriebenen polizeiliche Conzession ertheilt werden möge.

    Da der p Borren bereits früher unter den hierzu qualifizirten Personen auf dem Bürgermeister-Amte aufgeführt worden, es sich daher gegenwärtig eigentlich nicht um Ertheilung einer neuen Conzession handelt, so findet Gemeinderath gegen die Ausfertigung derselben an den p Borren Nichts zu erinnern.

    a. u. s.

  • Eintrag 60431. Januar 1853

    Vorsitzender legte dem Gemeinderathe die von dem Stadt- rentmeisterStadler gelegte städtische Rechnung für das Jahr 1852 nebst den dazu gehörigen Belegen zur Prüfung und Entlastung mit dem Bemerken vor, daß dieselbe bei der Revision durch ihn richtig befunden worden, über etwaige Etats-Abweichungen aber die Rechnung ad marginem die nöthige Erläuterung enthalte. Die Rechnung wurde der Commission für Finanz-Wesen zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 60531. Januar 1853

    Auf den Antrag des Gemeindeverordneten M. H. Schmitz beschloß der Gemeinderath den Erlaß einer Eingabe an die zweite Kammer, worin der Wunsch der Stadt Neuss niedergelegt werde, daß die Gemeindeordnung vom 11. Merz 1850, welche, wenn auch in dem einen oder andern Punkte derselben Modifikationen wünschens- werth erscheinen möchten, sich im Allgemeinen aber bis jetzt als ein das Interesse der Gemeinde förderndes Gesetz bewährt habe, auch fernerhin beibehalten werden möge. Die Eingabe wurde gleich entworfen und vollzogen.

    Gemeindeverordneter Josten gab als Separat-Votum zu Protocoll, daß er gegen den Antrag gestimmt habe.

    a. u. s.

  • Eintrag 60631. Januar 1853

    Nachdem die hiesigen Frucht- und Oelmakler durch die Gemeinde-Verwaltung aufgefordert worden, sich mit der in der Gewerbegesetzgebung vorgeschriebenen Concession zu versehen, wurden dem Gemeinderath die einge- gangenen desfallsigen Gesuche zu dem Zwecke vorge- legt, damit derselbe sich in Gemäßheit des §. 68 der Verordnung vom 9. Februar 1849 über das Bedürf- niß und Nützlichkeit der Conzessionirung ausspreche.

    Gemeinderath wählte eine aus dem Bürgermeister und den beiden Gemeindeverordneten Linden und Kaiser bestehende Commission, zu welchen noch die Kaufleute H. Thywissen & J. B. Ibels als Sachkundige zuzuziehen seien, und die Sache in nähere Erwägung zu nehmen, und darüber zu referiren.

    a. u. s.

  • Eintrag 60731. Januar 1853

    Nach Einsicht des Berichtes des StadtrentmeistersStadler vom 24. d. Mts., woraus hervorgeht, daß der Pachtrückstand des Adam Scheurenbergaus Hamm ad 24 Thlr 4 Sgr gänzlich uneinziehbar ist, auch aus einer gegen den- selben zu nehmenden Hypothekar-Inscription der Ein- gang des Rückstandes nicht zu erwarten steht, wurde beschlossen, von einer Inscription Abstand zu nehmen, und den gedachten Rückstand als niedergeschlagen zu verrechnen. Der p. Scheurenberg sei indessen von der Stadt-Kasse im Auge zu behalten, damit, wenn möglich die Einziehung noch nachträglich bewirkt werden könne.

    a. u. s.

  • Eintrag 60831. Januar 1853

    Gemeinderath fand auf den Vorschlag des Bürgermeisters dagegen Nichts zu erinnern, daß die Unterhaltung der städti- schen Promenade mit Einschluß der Beaufsichtigung derselben jedoch exclusive des nöthigen Baumschneidens dem Taglöhner und GärtnerAlexander Esch gegen eine jährliche Entschädigung von Hundert Thalern unter Vorbehal- tung dreimonatlicher Kündigung auf drei Jahre übertragen werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 60931. Januar 1853

    Es wurde beschlossen, an den beiden Fastnachtstagen Montag und Dienstag auf dem Kaufhaussaale Ball zu veranstalten, den Entree für einen Tag 10 Sgr pro Person und für den andern auf 7 Sgr 6 Pf pro Person festzustellen und das Buffet gegen Bestreitung der Kosten der Beleuchtung, Heitzung und der theilweisen Kosten der Musik einem dazu geeig- neten und zur Übernahme bereiten Manne zu übertragen. Bürgermeister wurde ersucht, das Erforderliche zur Ausführung anzuordnen.

    a u. s.

  • Eintrag 61014. Februar 1853

    Gemeinderath genehmigte in heutiger Sitzung die am 9. Februar des Jahres Statt gehabte Wiederverpachtung a eines Stücks Gartenland vor dem Oberthore von 10 Morgen 94 Ruthen 50 Fuß zum jährlichen Pachtpreise von 86 Thlr. 25 Sgr; b. eines Stücks Gartenland ebendaselbst von 1 Morgen 146 Ruthen 40 Fuß zu 21 Thlr. 5 Sgr jährlich; c. eines Stücks Gartenland vor dem Oberthore von 16 Morgen 120 Fuß zum jährlichen Pachtpreise von 170 Thl 5 Sgr; die Wiederverpachtung d. eines Stücks Gartenland vor dem Hessenthore von 116 Ruthen 90 Fuß zum jährlichen Pachtzinse von 6 Thl.; e. eines Stücks Gartenland daselbst von 4 Morgen 71 Ruthen 80 Fuß zum jährlichen Pachtbetrage von 41 Thl 25 Sgr, so wie die am nämlichen Tage zugleich geschehene Wiederverpachtung einer Gartenlandparzelle von 22 Morgen 152 Ruthen 40 Fuß zum jährlichen Pachtzinse von 267 Thl. 10 Sgr wurden dagegen nicht bestätigt, weil das Gebot 123 Thl 20 Sgr. geringer steht als die bisherige Pachtsumme, weshalb gedachte Parzellen von neuem auszustellen seien.

    a. u. s.

  • Eintrag 61114. Februar 1853

    Dem Gemeinderathe wurde Kenntniß von dem Rescripte Königlicher Regierungzu Düsseldorfvom 18. Januar c gegeben, wornach dieselbe in Beziehung auf das zwischen der Stadt Neuss und dem Dampfschifffahrts-CapitainGodfried Siebertz getroffene Übereinkommen wegen Errichtung einer Dampffähre zwischen Neuss und Düsseldorf unter Benutzung des Erftkanales erwiedert, wie sie zur Einmischung in das Vertrags-Verhältniß, wie solches zwischen der Stadt und dem p Siebertz unterm 16/17 August vorigen Jahres sti- pulirt worden, sich um so weniger veranlaßt finde, als es überhaupt nicht ohne Bedenken sei, einem bestimm- ten Schiffs-Eigenthümer ein Exklusiv-Recht zur Befah- rung einer Wasserverbindung, im vorliegenden Falle des Erft-Canales vermittelst Dampfschiffs-Betrieb, ein- zuräumen, da eine solche Wasserstraße dem öffentlichen Verkehr nicht entzogen werden dürfe.

    Bei der von Königl. Regierung geäußerten An- sicht hält Gemeinderath es für zweckmäßig, in

    den mit dem p Siebertz zu thätigenden Notarial-Act wegen des etwa gesetzlich unstatthaften Exclusiv- Rechtes des p. Siebertz einen geeigneten Vorbehalt aufnehmen zu lassen, obgleich die Gemeinde den Erft-Canal als ihr Privat-Eigenthum betrachtend, zur Einräumung eines solchen Rechtes sich durchaus befugt hält.

    Bürgermeister Frings wurde hiernach ersucht, in Gemäßheit des Beschlusses vom 16. August 1852 und unter dem gedachten Vorbehalte den notariellen Vertrag nunmehr abzuschließen.

    a. u. s.

  • Eintrag 61214. Februar 1853

    Der mehrseitig geäußerte Wunsch, daß das Nieder- thornebst dem alten Pförtnerhause daselbst abgebrochen und der disponibel werdende Hausplatz unter der Bedingung des Bebauens verkauft werden möge, wurde der Commission für städtisches Eigenthum zur nähern Erwägung gegeben, mit dem Auftrage, darüber später zu berichten.

    a. u. s.

  • Eintrag 61314. Februar 1853

    Der Gerichtsvollzieher-CandidatCarl Strack trägt in einem wiederholten Gesuche die Bitte vor, daß ihm auf Grund der allgemeinen Gewerbeordnung die Conzession zur Vermittlung von Geschäften und Übernahme von Aufträgen p ertheilt werden möge, worauf Gemeinderath sich wie früher dahin ausspricht, daß er die Nützlichkeit und das Bedürfniß zu einer derartigen Conzessionirung nicht anerkennen könne.

    a. u. s.

  • Eintrag 61414. Februar 1853

    Es wurden die eingegangenen Gesuche der Bewerber um die vakante Taxatorstellebeim Leihhause vorgelegt. Eingekommen sind um dieselbe: SeamiosenhändlerPeter Kohlen UhrmacherHeinrich Jansen VergolderPhil. Lostos Privater Laurenz Rangen SchneiderFranz Reisen Vergolder Wilhelm Ringer, gegen deren Persönlichkeit Gemeinderath Nichts zu erinnern fand.

    a. u. s.

  • Eintrag 61521. Februar 1853

    Gemeinderath, darüber befragt, wie vielen Personen in hiesiger Gemeinde die Vermittlung von Fruchtgeschäften zu gestatten sein dürfte, gab die Erklärung ab, daß dem Bedürfnisse mit zehn Maklern vollkommen genügt sei. Die gegenwärtig von früher her vorhandene größere Zahl sei indessen bis zur all- mählig erfolgenden Reduction auf zehn, einstweilen zu belassen.

    a. u. s.

  • Eintrag 61621. Februar 1853

    Gegen Ertheilung der polizeilichen Erlaubniß zur Aufstel- lung von Droschken auf Straßen & Plätzen an die hiesigen HaudererW. Schellens, Wwe. Wilh Becker, David Weise, Peter Frings und Joh. Greven wurde Nichts zu erinnern gefunden.

    a. u. s.

  • Eintrag 61721. Februar 1853

    Durch gemeinderäthlichen Beschluß vom 29. November vorigen Jahres ist dem Herrn MusiklehrerFriedrich Hartmann hierselbst in Anerkennung seiner ausgezeichneten Leistungen als Dirigent des hiesigen Männergesang-Vereins der Titel eines städtischen Musik- Directors mit einem gewissen Gehalt gegen einen näher zu bestimmenden Wirkungskreis verliehen, sodann dem Männer- Gesang-Verein unter nähern Bestimmungen die Benutzung des Kaufhaussaales für Proben und Conzerte mit Belegung des Prädikats "Städtischer Männer-Gesang-Verein" unent- geldlich gestattet werden.

    Nachdem von der betreffenden Commission, gestützt auf die auch vom Gemeinderath anerkannte Ansicht, daß die Ausbildung im Gesange und in der Musik einen wesentlichen Theil der Er- ziehung und des Unterrichts ausmache, daß Gesang und Musik namentlich zur Veredlung der Sitten beitragen, heute die nöthigen weitern Vorschläge gemacht werden, beschließt Gemeinderath in der obigen Angelegenheit wie folgt:

    1. Unter Mitwirkung der städtischen Verwaltung und des Herrn p Hartmann sei ein von Letzteren zu dirigirenden Instrumental-Musik-Verein ins Leben zu rufen, woran alle Bürger und Bürgerssöhne, welche einen gewissen Grad von musikalischer Bildung besitzen, Antheil zu nehmen berechtigt sind, dem aber gegen Erlegung eines näher zu bestimmenden Betrags auch andre als Abonnenten zur Beiwohnung der Aufführungen beitreten. Wöchentlich soll eine Probe und monatlich eine Gesammtprobe als öffentliche Auf-

    führung für die Abonnenten Statt finden, dann sollen bei herangereiften Leistungen des Vereins, etwa nach Jahres- frist jährlichs ein bis zwei Conzerte zum Besten der Armen aufgeführt werden;

    2. Sei Hr p Hartmann zu verpflichten, bei vorkommenden feierlichen Gelegenheiten auf den Wunsch des Bürgermeisters passende Aufführungen zu veranstalten, wie auch nöthigenfalls zur Erhöhung kirchlicher Feierlichkeiten durch solche Aufführungen beizutragen;

    3. Die Gemeinde bewilligt dem Hr. Hartmann für die vorgedachten Verbindlichkeiten ein Jahrgehalt von 100 Thl., welches auf Grund eines mit demselben abzuschließenden Vertrages auf drei Jahre zugesichert wird; 4. Es wird Herrn p Harmann gegen eine besondre jährliche Vergütung von 50 Thl. der in 2 Stunden wöchentlich bestehende Gesang-Unterricht in der höhern Töchterschule übertragen;

    5. Solange der Kaufhaussaal unverpachtet bleibt und in bisheriger Weise benutzt wird, stellt die Gemeinde denselben dem Männergesang-Verein in der Art zur Abhaltung von Proben und Conzerten jedesmal zur unentgeldlichen Benutzung disponibel, daß der Verein für Feuerung, Licht und Reinigung zu sorgen habe, dagegen das Büffet in seinem Interesse vergeben könne. Diejenigen Tage, an welchen die Stadt das Lokal zu eigenen Zwecken benutzt, sind indessen selbstredend von der dem Männer- gesang-Verein gemachten Zuerkennung ausgeschlossen.

    a. u. s.

  • Eintrag 61821. Februar 1853

    Auf den Vorschlag des Bürgermeisters erklärte Gemeinderath sich damit einverstanden, daß die eingehenden Einzugs- Gelder lediglich zur Schulden-Amortisation verwendet werden.

    a. u. s.

  • Eintrag 61921. Februar 1853

    Vorsitzender liest eine Regierungs-Verfügung vom 1. Februar 1853 vor, wornach in der Folge Niemand zur Vertretung von Partheien vor dem Friedens- und Polizei-Gerichte zugelassen werden soll, welcher nicht nach vorheriger Fest- stellung des Bedürfnisses mit der im § 49 der all- gemeinen Gewerbe-Ordnung vorgeschriebenen polizeilichen Conzession versehen ist. Da hier zur Vertretung von Partheien zwei Personen nämlich Hr Notar-Candidat Borren und Hr Gerichtschreiber-CandidatHackenberg concessionirt sind, so hält Gemeinderath das Bedürfniß für befriedigt, und von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, hat derselbe auch das Conzessions-Gesuch des Gerichts- vollzieher-CandidatenStrack ablehnen zu müssen

    geglaubt. Zur Erwägung jedoch, daß Hr. p Hackenberg bereits seit längerer Zeit unwohl ist, und auch noch gegenwärtig aus diesem Grunde keine Vertretung selbst annehmen kann, findet Gemeinderath in Modifikation seines Beschlusses vom 14. d. Mts. Nichts dagegen zu erinnern, daß dem p Strack, um die gegenwärtige Lücke auszufüllen, für ein Jahr jene Conzession ertheilt werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 6209. März 1853

    Vorsitzender machte den Gemeinderath mit der höhern Orts erlassenen Entscheidung über die vorgenomme- nen Ersatzwahlen für mehrere ausgeschiedene Mitglieder bekannt, nach deren Inhalt gegen die von der 3ten Klasse geschehene Wahl des Herrn Gerhard Schellens und die von der ersten Klasse geschehene Wahl des Herrn Caspar Thywissen zu Gemeindeverordneten Nichts zu erinnern gefunden worden, während die Wahl für die 2te Klasse, an welcher mehrere nicht qualifizirte Wähler theil genommen hatten, nach vorheriger Berich- tigung der Wählerliste von neuem vorzunehmen sei.

    Die neuen Gemeindeverordneten Herren Gerhard Schellens und Caspar Thywissen waren demnach auf heute zur Sitzung eingeladen, um in ihr Amt als solche eingeführt zu werden. Von denselben hatte sich jedoch nur Herr p Schellens eingefunden, da Herr p Thywissen krankheitshalber verhindert war, zu er- scheinen, und Ersterer wurde daher durch den Vorsitzenden mittelst Handschlag an Eidesstatt in Pflicht genommen, und darauf dessen Ein- führung für vollzogen erklärt.

    a. u. s.

  • Eintrag 6219. März 1853

    Gemeinderath genehmigte die am 22. Februar des Jahres Statt gehabte Wiederverpachtung a von 9 Morgen 84 Ruthen 80 Fuß an der neuen Straße von Neuss nach dem Rhein zum jährlichen Pachtpreise von 177 Thl 15 Sgr; b. von 18 Morgen im Hammfeldean der alten Straße von Neuss nach dem Rhein zum jährlichen Pachtbetrage von 90 Thl. 5 Sgr.;

    Die am nämlichen Tage geschehene Verpachtung von 2 Morgen 104 Ruthen 50 Fuß an der Landstraße von Neuss nach der Furth zum jährlichen Pachtpreise von 12 Thl wurde dagegen nicht bestätigt. Die Verpachtung eines städtischen Walles an das Handlungshaus H. Thywissen & Sohn zum bisherigen Pachtzinse von 8 Thl überwies Gemeinderath der Commission für städtisches

    Eigenthum zur nähern Prüfung und Berichterstattung.

    a. u. s.

  • Eintrag 6229. März 1853

    Vorgetragen wurde, daß bei der heute Statt gehabten erneu- erten Ausstellung a eines Stück Gartenland an der alten Straße nach dem Rhein von 22 Morgen 152 Ruthen 40 Fuß. b. einer Parzelle Gartenland daselbst von 116 Ruthen 90 Fuß. c. eines Stück Gartenland ebendaselbst von 4 Morgen 71 Ruthen 80 Fuß noch geringere Pachtgebote als bei der ersten Ausstellung gemacht worden, worauf Gemeinderath beschloß, die Verpachtung nicht zu genehmigen, und die Stücke nach Convenienz unter der Hand zu verpachten, in welcher Beziehung der Bürgermeister das Nöthige veranlassen wolle. Ebenfalls wurde die Verpachtung des städtischen Hauses am Oberthore zu 57 Thl 10 Sgr jährlich an Heinrich Pohlen aus dem Grunde nicht genehmigt, weil nach der Ausstellung noch ein Nachgebot Seitens des bisherigen Pächters gemacht worden. Hiergegen ertheilte Gemeinderath zu der Wiederverpachtung von 2 Morgen 104 Ruthen 50 Fuß an der Straße nach der Furth für den jetzt erzielten jährlichen Pachtzins von 17 Thl 20 Sgr seine Zustimmung.

    a. u. s.

  • Eintrag 6239. März 1853

    Dem Gemeinderath wurde das Rescript Königl. Regierungvom 14. Februar c. vorgelegt, wornach hin- sichtlich der Communalsteuer-Umlage wiederholt ent- schieden wird, daß auf die höhere Heranziehung der Grundsteuer nicht eingegangen werden kann, dagegen gutgeheißen wird, daß die Umlage mit 10 % auf die Gewerbesteuer exclusive der Klasse L, mit 65 % auf die Grundsteuer, mit 10 % auf die 2te Klassensteuerstufe, mit 25 % auf die 3te Klassen- steuerstufe und mit 65 % auf die höheren Klassensteuer- stufen und die klassifizirte Einkommensteuer be- wirkt, die1te Klassensteuerstufe aber freigelassen werde.

    Da der Gemeinderath in soweit andere Sätze beschlossen hatte, als die Grundsteuer, welche im vorigen Jahre mit 80 % herangezogen worden, für das laufende Jahr mit 75 % und die Klassensteuer von der 4ten Stufe ab und die klassifizirte Einkommensteuer, worauf im vorigen Jahre 60 % umgelegt worden, jetzt mit 55 % zur

    Communalsteuer heranzuziehen sei, derselbe aber diese höhere Heranziehung der Grundsteuer, der Klassensteuer gegen- über deshalb für billig erachtet, weil die Klassensteuer seit Einführung des neuen Klassensteuer-Gesetzes um die Hälfte erhöht worden, und diese Steuerart daher bei dem in etwa verminderten Prozentsatz demnach mehr als früher an Communalsteuer aufbringt, sodaß der Prozentsatz für die Grundsteuer gegen früher verhältniß- mäßig sogar vermindert ist, so wurde mit sieben gegen sechs Stimmen beschlossen, gegen die Entscheidung Königlicher Regierung Rekurs bei dem Königlichen Ministerium nachzusuchen.

    Damit die Gemeinde-Kasse indessen wegen der laufenden Zahlungen nicht in Verlegenheit gerathe, erklärt Gemeinderath sich damit einverstanden, daß die Umlage nach dem von der Königl. Regierung beschlossenen Modus Statt finde, und daß bei etwa erfolgender anderweiter Entscheidung Seitens des Königl. Ministeriums, im künftigen Jahre mit den Communalsteuerpflichtigen die nöthige Compen- sation vorgenommen werde.

    Nachdem in der Sitzung vom 10. Januar c. die Zinsen von dem für die Einrichtung des Zollamtes aufgenom- menen Capitals, wovon inmittelst 3000 Thlr. abgetragen waren, mit 360 Thl irrig ganz vom Etat abgesetzt worden, von dem noch restirenden Capitale von 5000 Thl. aber noch 225 Thlr. Zinsen zu berichtigen sind, so geneh- migte Gemeinderath, daß dieser letztere Betrag wieder in den Etat aufgenommen, und zur Ausgleichung mit der Einnahme am muthmaßlichen Bestande zugesetzt, und daß demnach der Etat in Einnahme und Aus- gabe im Ganzen zu 38865 Thl. festgestellt werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 6249. März 1853

    Gemeinderath überwies die vorgelegten Verzeichnisse über die beim Final-Abschlusse bei der Stadt-Kasse vorhandenen Vorschüsse und Einnahmereste der Commission für Rechnungs-Wesen zur nähern Prüfung.

    a. u. s.

  • Eintrag 6259. März 1853

    Ein Antrag des Herrn OberpfarrersBuschmann hierselbst wird vorgetragen, welcher dahin geht, daß der Unterricht der hiesigen weiblichen Jugend einem hier zu errichtenden Filial-Ursulinen-Kloster, womit gleichzeitig eine höhere Töchterschule und ein Pensionat

    verbunden wäre, übertragen werden möge.

    Nach einer diesem Antrage beigefügten Mittheilung der Vorsteherin des Ursulinen-Klosters auf Calvariberg zu Ahrweiler ist genanntes Kloster bereit, unter folgenden Bedingungen auf die Errichtung einer Schul-Anstalt in hiesiger Stadt zu dem angegebenen Zweck einzugehen: 1. Die Stadt Neuss habe demselben ein Lokal zu überweisen, das hinlängliche Schulräume zur Aufnahme sämmtlicher Schülerinnen der verschiedenen Klassen einschließe, und die erforderlichen Wohnräume für 30 bis 40 Pensionairs sowie für das Lehr- und Dienstpersonal enthalte; 2. Das Gebäude müsse in gutem baulichen Zustande und mit einem Garten resp. Spielplatze versehen sein, sowie einer Kirche anschließen, die hinreichenden Raum biete, sämmtliche Schülerinnen und Klosterbewohner zu fassen. Sehr wünschenswerth wäre es, wenn das Ganze ziemlich frei läge; 3. Die Kirche sowie die Schulsääle wären völlig eingerichtet und sämmtliche Gebäulichkeiten den Ursulinen mit allen Rechten und Lasten des Eigenthums zu übergeben: 4. Behufs Abhaltung des Gottesdienstes sowie zur Ertheilung des Religionsunterrichtes sei ein katholischer Geistlicher mit freier Wohnung anzustellen, dessen Besoldung jedoch dem Ursulinen-Kloster obliege. Dem Kloster bleibe rücksichtlich der übrigen Unterrichts-Gegenstände die Wahl und die Besol- dung des Lehrpersonals überlassen; 5. Das übliche Schulgeld sei von einem Stadtbeamten einzunehmen und in der Gesammtsumme monatlich oder vierteljährig den Ursulinen zuzustellen; 6. Das Ursulinen-Kloster auf dem Calvariberge verpflichtete sich dagegen, die Anstalt dauernd mit tüchtigen Lehrkräften zu versehen und zu erhalten, sowie den Unterricht der Armenkinder der Stadt Neuß ohne alle Vergütung zu übernehmen. Dasselbe wäre ferner bereit, mit der Zeit auch die Pflege und Erziehung der Waisenkinder zu besorgen.

  • Eintrag 6269. März 1853

    Der von der Verwaltung gemachten Aufstellung gemäß hat die Stadt gegenwärtig für den Unterricht derschul- pflichtigen Mädchen zu verausgaben: An LehrerRichen a Besoldung . . . . Th 390 - - b Miethentschädigung . Th 40 - - c. Heitzungszulage . . Th 50 - - " LehrerinSchmedding Besoldung Th 165 - -

    An LehrerinRademacher Besoldung . . . Th 165 -- -- " die beiden letztern wegen einer beschränk- ten gemeinschaftlichen freien Wohnung an Zulage . . . . . Th 15 -- -- Wohnung selbst . . . . Th 25 -- -- ______________________ 40 -- -- An Lehrerin Deutmann a Besoldung . . . . 150 -- -- b Miethentschädigung . . 20 -- -- " LehrerNeumann a Besoldung . . . . 350 -- -- b Werth der freien Wohnung 40 -- -- " Lehrer Burbach a Besoldung . . . . 195 -- -- b Werth der freien Wohnung 25 -- -- " Lehrerin Schikowsky a Besoldung . . . 150 -- -- b Miethentschädigung 20 -- -- " " Cabron a Besoldung 300 -- -- ab Schulgelder 200 -- -- ____________________ 100 -- -- b Miethe des Schullokals nebst Wohnung . . . . 80 -- -- Für die bauliche Unterhaltung der betreffenden Schul- lokalien und Utensilien . . . . . . 120 -- -- Miethwerth der Schullokale . . . . . . 200 -- -- ________ Zusammen 2 300 -- -- Bei Wiedereinführung des Schulgeldes würden hiervon abgehen pp. . . . . . . 900 -- -- __________ sodaß für die Stadt noch eine jährliche Zulage von . . . . . . . 1 400 -- -- übrig bleiben würde.

    Werden dazu noch gerechnet die innerhalb wenigen Jahren bei unausbleiblich noth- wendiger Vermehrung der Lehrkräfte und Schullokalien für die schulpflichtigen Mäd- chen entstehenden Mehrkosten abzüglich der Schulgelder mit mindestens . . . . . . 300 -- -- __________ so ergibt sich für die Stadt eine jährliche feststehende Ausgabe-Position von . . . . 1700 -- -- , welcher Ausgabe dieselbe enthoben wäre, wenn sie den Ursulinen ein geräumiges Klostergebäude mit daranstoßender Kirche disponibel stellen könnte. Diese Bereitstellung ließe sich nach dem weitern Vortrage der Verwaltung dadurch bewir- ken, daß das jetzige Gymnasial-Gebäude, welches bei der fortwährend steigenden Frequenz dieser Anstalt binnen wenigen Jahren als solches nicht

    mehr geräumig genug sein werde, als Klostergebäude eingerichtet (werde), das Gymnasium demnächst in das durch den Anbau zweier Seitenflügel und nöthigenfalls durch Aufführung eines zweiten Stockwerks zu erweiternde Knabenschul-Gebäude auf dem Stiftsplatze verlegt, und die Knabenschule in die disponibel werdenden beiden Schulgebäude im Glockhammer und auf den Münster- platze dislocirt werde. Würden die desfallsigen Bau- resp. Einrichtungskosten auf 12 000 Thl. und selbst bis zu 15 000 Thl angenommen, so wäre für die Stadt bei Berechnung des Anlage-Kapitales zu 4 % immer ein jährliches Ersparniß von 800 bis 1100 Thl. erzielt, und es würde der gesammte Unterricht der weiblichen Jugend, wenn sie die bisherigen Kosten desselben etwa 15 Jahre auf dem städtischen Etat belassen wollte, später keine Auslagen mehr erfordern. Unter den vorgetragenen Umständen erkennt Gemein- derath an, daß bei der Ausführung des Projektes der pekuniaire Vortheil des städtischen Aerars mit dem höhern Zweck einer sittlich-religiösen Erziehung und Bildung der Jugend Hand in Hand geht, und es glaubt derselbe demnach dem Projekte in wohlverstandenem Interesse der Gemeinde seinen Beifall zollen zu müssen.

    Bevor inzwischen nähere Beschlüsse in der Sache zu fassen seien, wolle die Verwaltung unter Zuziehung der Commission für Bauwesen, technische Pläne und Anschläge, letztere blos summarisch, [?] aufstellen lassen, aus welchen hervorgehe, ob die vorgeschlagenen baulichen Einrichtungen dem Bedürf- nisse der Anstalten entsprechen, resp. wie viele Kosten die Ausführung in der Wirklichkeit veranlassen würde.

    a. u. s.

  • Eintrag 6279. März 1853

    Auf das Gesuch des in Folge Aufkündigung vom 1. April c. austretenden frühern Feldhüter jetzigen Hülfs- verwaltungsdienerMeuter um längere Belassung im Dienste, bemerkte Gemeinderath, wie aus Rücksichten Nichts dagegen zu erinnern sei, daß der p Meuter vom 1. April c an noch drei Monate gegen Beziehung seiner bisherigen Competenzen als Civildiener zur Mitverrichtung der nöthigen

    Bestellung p beim Bürgermeister-Amte ver- bleibe, daß derselbe aber inmittelst um ander- weite verdienstliche Beschäftigung sich umzusehen, indem er mit Ablauf der dreimonatlichen Frist jedenfalls auszuscheiden habe.

    a. u. s.

  • Eintrag 6289. März 1853

    Die von der Armen-Verwaltung gemachten Vor- schläge zur Wiederbesetzung der durch das Ableben des Kreis-PhysikusSanitätsrathDr. Elfes erledig- ten hiesigen Armen-Arztstelle wurden der betr. Commission überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 629

    Nach Vernehmung des Commissionsberichtes über die Rest- und Vorschuß-Verzeichnisse der Stadt-Kasse fand Gemeinderath in Beziehung auf die Rückstände bei den freiwilligen Beiträgen für die Einrichtung des Convictorial-Gebäudes sich zu dem Beschluß veranlaßt, die Remittenten nochmals zur Berichtigung ihrer resp. Beiträge auffordern zu lassen, diejenigen aber, welche der Aufforderung innerhalb vierzehn Tagen nicht nach- kommen sollten, gerichtlich zu belangen. Im Übrigen war gegen die Reste und Vorschüsse für jetzt Nichts zu erinnern.

    a. u. s.

  • Eintrag 63022. Februar 1853

    Die Ansicht der Commission für städtisches Eigenthum theilend, beschloß Gemeinderath die Verpachtung des städtischen Wallesvom 22. Februar c. nicht zu genehmigen, vielmehr einen niedrigeren Wasserstand abzuwarten, um demnach untersuchen zu können, in wie fern die Erft-Ufer an jenem Walle herzustellen, und auf welche zweck- mäßige Höhe derselbe zu bringen sein dürfte.

    a. u. s.

  • Eintrag 631

    Es wurde ein Kosten-Anschlag des Bauverständigen Thomas vorgelegt, wornach die Einrichtung einer angemessenen Wohnung für den Polizei-Commissar beim hiesigen Polizei-Amte, eine Summe von 600 Thl 19 Sgr 4 Pf. erfordern würde.

    In Erwägung, daß es zweckmäßig befunden wird, daß der Polizei-Commissaire in möglichster Nähe des Polizei-Amtes wohne, faßt Gemeinderath den Beschluß, dem Antrage desselben zu entsprechen und die Ausbauung jener Wohnung ausführen zu lassen, wofern Antragsteller sich zu einer jähr- lichen Miethentschädigung resp. einem Gehalts-Abzuge von 50 Thl verstehe.

    a. u. s.

  • Eintrag 632

    Die Commission für Armenwesen berichtete heute über die von der Armen-Verwaltung gemachte Vorlage wegen Wiederbesetzung der durch das Ableben des Kreis- PhysikusSanitätsrathDr Elfes erledigten Armenarzt- stelle.

    Seitens der Armen-Verwaltung war vorgeschlagen worden, die Behandlung der armen Kranken den darum eingekommenen hiesigen Aerzten Doctoren Hellersberg, Hecking, Nix, Nebe und Sterken zu übertragen und zu diesem Zwecke die Stadt in fünf Bezirke zu theilen, wogegen die gemeinderäthliche Vorbereitungs-Commission dafür hält, daß es zweckmäßiger erscheine, die Stadt nur in zwei Armenarzt-Bezirke zu theilen, und mit unter den hiesigen Ärzten, etwa alle zwei Jahre eine Alternative eintreten zu lassen.

    Es wurden für den einen und den andern Vorschlag Ansichten entwickelt, und darauf vorläufig beschlos- sen, eine Entscheidung solange auszusetzen bis die hiesige Kreis-Physikus-Stelle wieder besetzt ist, damit der Kreis-Physikus vorab in seinem Gutachten gehört werden könne. Einstweilen sei die Besorgung der Armen-Praxis gegen gemeinschaftliche Beziehung des damit verbundenen Gehaltes denjenigen drei Ärzten zu belassen, welche diese Verrichtungen während der Krankheit des p Dr. Elfes längere Zeit hindurch unentgeldlich versehen haben.

    a. u. s.

  • Eintrag 6331. April 1853

    Genehmigt wurde hiernach, daß der am 1. April c. gemäß Aufkündigung ausscheidende FeldhüterFriedrich Lantz auf seine dringende Bitte und in Berück- sichtigung seiner gegenwärtigen drückenden Lage noch einige Monate als Hülfsfeldhüter in Dienst bleibe.

    a. u. s.

  • Eintrag 634 Gemeinderath beschloß für den an Stelle des ausschei- denden Polizei-DienerKüppers neu eintretenden Sergeanten, das bisherige unzulängliche Gehalt von 132 Thl auf 160 Thl. zu erhöhen, sodann demselben die gewöhnliche Kleidungsentschädigung von 30 Thl und eine freie Wohnung oder in deren Ermange- lung eine Miethentschädigung von 20 Thl zu bewilligen.
  • Eintrag 635 Dem Gemeinderath wurden die Gesuche der Bewerber um die durch das Ableben des Johann Breuer vakant gewordene Mühlen- schreiberstelle in der Oberthor-Mahlmühle vorgelegt.
  • Eintrag 63624. Februar 1853

    Auf den Vorschlag der Armen-Verwaltung ertheilt Gemeinderath zu der am 24. Februar des Jahres Statt gehabten Wiederverpachtung von fünfzehn, in hiesiger Gemeinde gelegenen Ackerparzellen der genannten Verwaltung seine Genehmigung, in Bezug auf die Parzelle N° 1 jedoch unter dem Vorbehalte der Anwendbarkeit des Art. 2 der Bedingungen auf dieselbe. Da die Armen-Ver- waltung beabsichtigt, die am nämlichen Tage zur Wiederverpachtung ausgestellten Grundstücke unter Heerdt, worauf ohnehin ein nicht befriedigendes Gebot erfolgt ist, zum Verkaufe ausstellen zu lassen, so wurde die desfallsige Verpachtung nicht bestätigt.

    a. u. s.

  • Eintrag 63721. März 1853 Der Vorsitzende trägt vor, daß Gebr. Mauritz die durch Beschluß vom 23. August vorigen Jahres für den Lagerplatz Nr. 406 des städtischen Atlas festgesetzte jährliche Pacht von 10 Thl. zu hoch befunden, und sich aus diesem Grunde auf die Anpachtung nicht eingelassen haben.
  • Eintrag 63821. März 1853

    Gemeinderath erklärte sich damit einverstanden, daß der Prozeß mit dem AckererHeinrich Wierzzu Speck wegen Entschädigung für verdorbene Bäume beim Ausbau des Neuß-Bergheimer Communal- weges in der Weise ausgeglichen werden, daß dem p Wiertz eine Entschädigung von 25 Thl gezahlt worden ist, an welcher der UnternehmerLemmer 15 Thl beigetragen habe, und daß jeder prozeß- führende Theil seine veranlaßten Kosten trage.

    a. u. s.

  • Eintrag 63921. März 1853

    Gegen die am 26. Februar d. J. Statt gehabte Verpachtung verschiedener Hospital-Grundstücke zum jährlichen Pachtzinse von 376 Thlr. 25 Sgr. excl. 4 Sgr pro Thaler an Steuer-Vergütung, wurde Nichts zu erinnern gefunden, nur sei bei den auswärts gelegenen Grundstücken die besondre Bedingung in Anwendung zu bringen, daß für den Fall, daß Verpächter die Stücke während der Pachtzeit verkaufen sollte, das Pachtverhältniß nach einer halbjährigen Kündigung aufhöre, und Anpächter die Pacht des letzten Jahres nicht mehr zu entrichten brauchen.

    a. u. s.

  • Eintrag 64021. März 1853

    Vorgetragen wurde, daß die zwischen dem provisorischen Comite zu Cöln und der Staats-Regierung geführte

    Verhandlungen wegen Ausbauung einer Eisenbahn von Crefeld über Neuss nach Cöln zu dem Ergebniß gediehen seien, daß Seitens des Mnisteriums für Handel, Gewerbe und öffent- liche Arbeiten gegen die Ausführung dieser Bahn nichts zu erinnern gefunden wird, wenn von dem betreffenden Comite die erforderlichen Mittel bereit gestellt werden, und dasselbe auf die Bedingung eingeht, daß die Ausführung und spätere Verwaltung der Bahn ohne alle Zinsgarantie des Staates an die Direction der Aachen- Düsseldorf-Ruhrorter Eisenbahn übergehe.

    Um unter so gestellten Bedingungen die nöthigen Actienzeichnungen zu Stande zu bringen, erscheine es wünschenswerth, daß vorerst dargethan werde, ob und in welcher Weise diejenigen Gemeinden, in deren wesent- lichen Interesse der Ausbau der Bahn liegt, ein Opfer zu bringen bereit sind, weil hierdurch das Unter- nehmen nach Umständen sich eher als ein für die Actionaire lucratives [?] darstelle, und demnach auch die Actien- zeichnungen erleichtert werden.

    Gemeinderath sprach bei der über die Sache eröffneten Diskussion die Ansicht aus, daß allerdings bei einem Unternehmen, das, wie das vorliegende für die Stadt von so großer Wichtigkeit sei, dieselbe ein billiges Opfer im Verhältnisse der Zuerkennungen der andern interessirten Gemeinden nicht scheuen dürfe, weshalb derselbe zu einer desfallsigen Bewilligung sich bereit erklärte. Der vorsitzende Bürgermeister wird demnach ersucht, sich über den Gegenstand mit dem Gemeinde-Vorstande von Crefeld in Vernehmen zu setzen, resp. mit demselben gemeinschaftlich zu berathen, ob die Beihülfe etwa in einem festen Zuschusse zu den Kosten der Terrain- Erwerbung oder in Actienzeichnungen resp. bis zu welchem Belange zu leisten wäre.

    a. u. s.

  • Eintrag 64123. März 1853

    Vorsitzender macht den Gemeinderath mit der in Crefeld mit zwei Herren des provisorischen Comite der Cöln-Crefelder Eisenbahn gepflogenen Rücksprache umständlich bekannt, deren Resultat darauf hinausgeht, daß die Stadt Crefeld erst dann einen Zuschuß zu den Kosten des Ausbaus genannter Bahn bewilligen werde, wenn die Noth- wendigkeit hierzu sich herausgestellt habe, daß übri- gens die genannte Eisenbahn dort einen so großen Anklang finde, daß aller Wahrscheinlichkeit nach von der Bürgerschaft bedeutende Actienzeichnungen zu erwarten seien.

    Nach wiederholter reiflicher und vielseitiger Er- wägung der Sache und der großen Wichtigkeit der besagten Eisenbahn für den Handel und Verkehr, ja für die ganze Zukunft unserer Stadt, beschließt Gemeinderath einen Zuschuß von 4 bis 5000 Thlr zu den Baukosten für den Fall zu bewilligen, daß die Stadt Crefeld zur Zahlung eines verhältnißmäßigen Zuschusses zu demselben Zwecke sich bereit erkläre. Im entgegengesetzten Falle aber wird Gemeinderath essich angelegen sein lassen, dafür zu wirken, daß die Stadt als solche in Stand gesetzt werde, für eine namhafte Summe Actien zu übernehmen.

    Gemeindeverordneter Schellens erklärte zu Protocoll, wie er deshalb gegen die Bewilligung des Zuschusses gestimmt habe, weil sich die Nothwendigkeit eines solchen Seitens der Stadt vorläufig noch nicht herausgestellt habe.

    a u. s.

  • Eintrag 6425. April 1853

    Vorsitzender trägt vor, daß bei der am 19. vorigen Monats Statt gehabten wiederholten Ausstellung des städtischen Hauses am Oberthor durch den bisherigen PächterSpicker ein jährlicher Pachtzins von 61 Thl geboten worden sei, daß aber der TaglöhnerHeinrich Pohlen wiederum ein Nachgebot und zwar diesmal von 65 Thl gemacht habe. Es wurde beschlossen, das von dem p Spicker unter Bürgschaft des NotarKnein geschehene Gebot zu acceptiren, und das Nachgebot ... nicht zu berücksichtigenauf das Nachgebot des p Pohlen nicht zu rücksichtigen.

    a. u. s.

  • Eintrag 6435. April 1853

    In Beziehung auf ein erneuertes Gesuch des Alexianer- Klosters um käufliche Überlassung eines kleinen städtischen Terrains hinter dem Klostergarten wurde beschlossen, daß dieser Gegenstand einstweilen zu vertagen sei, indem sich noch nicht absehen lasse, ob die Stadt nicht in der Folge bei etwaigen Eisen- bahn- oder sonstigen Erft-Anlagen selbst jenes Terrain bedürfe.

    a. u s.

  • Eintrag 6445. April 1853

    Eine Mittheilung des Gemeindevorstandes zu Grimling- hausen wird vorgelesen, welchergemäß nach einer von dem dasigen Gemeinderathe gefaßten Beschlusse beansprucht wird, daß die Gemeinde Neuss, welche für die an der Grimlinghauser Brücke wohnenden und die Schule zu Grimlinghausen besuchenden Kinder hiesiger Gemeinde, seit Aufhebung des Schulgeldes für die städtischen Elementarschulen, das Schulgeld entrichtet, in der Folge außer diesem Schulgelde auch noch zu den Kosten der Erbauung und Unterhaltung der Schullokalien und Lehrerwohnungen und zu der Besoldung der Lehrer verhältnismäßig beitragen.

    Gemeinderath gab nach Erörterung der Sache die Erklärung ab, daß er zwar bereit sei, einstweilen und unter Vor- behalt der Wiederaufhebung, auch ferner noch das Schul- geld für die, aus hiesiger Gemeinde die Schule zu Grimling- hausen besuchenden Kinder aus Humanitäts-Rücksichten

    für letztere auf die Stadt-Kasse zu übernehmen, daß er aber jede weitere Zubilligung ausdrücklich ab- lehnen müsse, da jene Kinder, falls denselben die Betheiligung an dem Unterrichte zu Grimlinghausen gegen Bezahlung des Schulgeldes verwehrt werden möchte, die Elementarschulen in der Stadt besuchen könn- ten, wozu dieselben auch eigentlich gehören.

    a. u. s.

  • Eintrag 6455. April 1853

    Der Bürgermeister trägt vor, daß die Erft-Canal- Gebühren für gemahlenen Gips in dem neuen Tarife in Folge eines irrigen Vorschlags auf 2 Pf pro Centner festgestellt seien, während es noch den hiesigen Verkehrs- Verhältnissen zweckmäßig erscheine, daß jene Gebühr für solchen gemahlenen Gips, welcher ausgeführt werde, wie früher auf 1/2 Pf pro Centner beibehalten werde. Gemeinderath erklärt sich damit einverstanden, daß die Erft-Canal-Gebühren für letztere Gips-Art zu 1/2 Pf pro Centner erhoben werden.

    a. u. s.

  • Eintrag 6465. April 1853

    Nachdem der Polizeicommissairv. Uelsen sich bereit erklärt hat, für den Fall, daß demselben eine Wohnung beim Polizeiamt-Lokale eingerichtet werde, an die Gemeinde eine jährliche Miethentschädigung von fünfzig Thalern zu zahlen, ermächtigte Gemeinderath in Bezugnahme auf seinen Beschluß vom 18. Merz d. J. den Bürgermeister, die erforder- lichen Kosten der baulichen Einrichtung, falls dieselben nicht etwa durch außeretatsmäßige Einnahme disponibel werden möchten, bei der hiesigen Sparkasse gegen 4 1/2 % Zinsen zu negociiren & als dann die zu restituirende Summe behufs Wiederabtragung, in dem Etat pro 1854 bereit zu stellen.

    Dem PolizeidienerKrebs, welcher seine Wohnung beim Polizei-Amte zu verlassen habe, sei die übliche Miethentschädigung zuzusichern.

    a. u. s.

  • Eintrag 6475. April 1853

    Auf ein Gesuch des in den nächsten Tagen ausscheiden- den PolizeidienerKüpper um Bewilligung einer Unter- stützung, bewilligt Gemeinderath demselben in Rück- sicht auf seine mißliche Lage durch den Dienstaus- tritt, eine Unterstützung von 15 Thl.

    a. u. s.

  • Eintrag 64811. April 1853

    Dem Gemeinderath wurde eine Eingabe an das Königliche Ministerium für Handel. Gewerbe und öffent- liche Arbeiten vorgelegt, wodurch die möglichst baldige Ausführung der projectirten Zweigbahn vom Bahnhof der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn zum Erft-Canal resp. zum Haupt-Zoll-Amte bezweckt wird. Gemeinderath erklärte sich mit derselben einverstanden, und es wurde solche demnach vollzogen.

    a u. s.

  • Eintrag 64911. April 1853

    Es wurde die an dem Rendanten Bloem zu Gladbach gelegte Rechnung über die Unterhaltung des Neuß-Gladbacher Communalweges für das Jahr 1852 zur Revision genom- men, wobei sich Nichts zu erinnern fand. Die Rechnung schließt ab in Einnahme zu 1 324 Thl. 1 Sgr 2 Pf in Ausgabe zu 999 Thl. 6 Sgr 6 Pf ___________________ und im Bestande zu 324 Thl 24 Sgr. 8 Pf.

    a. u. s.

  • Eintrag 65011. April 1853

    Vorsitzender theilte dem Gemeinderath mit, daß die städtischen Gartenparzellen Atlas Bl. II Nr. 63 bis 90, bei deren letzten öffentlichen Ausstellung ein jährliches Pachtgebot von 268 Th 5 Sgr. erfolgt, das von der Gemeinde jedoch nicht acceptirt worden, dem Beschlusse vom 9. vorigen Monats gemäß unter der Hand in Pacht gegeben seien, und nunmehr eine jährlichen Pachtzins von 312 Thl 25 Sgr aufgebracht haben. Letzteres Pachtgebot wurde annehmbar befunden, und genehmigt.

    a. u. s.

  • Eintrag 65111. April 1853

    Ein Antrag der Hospital-Verwaltung wurde vorgelesen, welcher dahin geht, daß die Lokalitäten des Hospitals, welche bei der gestiegenen Bevölkerung desselben nicht mehr hinreichende Räumlichkeiten darbieten die nöthigen Krankenzimmer zur Aufnahme epidemischer Kranken aber gänzlich vermissen lassen, durch den Anbau zweier Flügel angemessen, erweitert werden mögen.

    Gemeinderath überwes den Antrag der betr. Fach- kommission, welche sich über die Art und Weise der Ausführung mit der Hospital-Verwaltung an Ort und

    Stelle zu benehmen, und demnächst darüber zu referiren habe.

    a. u. s.

  • Eintrag 65211. April 1853

    Auf das Gesuch des Moses Rosenthal hierselbst um Ertheilung der Conzession zur Aufstellung von Droschken auf öffent- lichen Plätzen, Wegen, bemerkte Gemeinderath, daß zu einer solchen Erlaubniß kein Bedürfniß vorliege, da bereits fünf hiesige Hauderer mit der Conzes- sion zur besagten Droschken-Aufstellung versehen wären.

    a. u s.

  • Eintrag 65311. April 1853

    Gemeinderath ertheilte zu einem von der Armen-Ver- waltung ausgestellten Consense zur Löschung eines gegen den WeberFriedrich Wilhelm Hütz hierselbst Band 447 N° 305 auf der Hypothekenkammer zu Crefeld eingetrage- nen Kapitals von fünfzig ReichsThlr Clev.[?], welches mit Agio und Zinsen zurückbezahlt worden, seine Genehmigung.

    a. u. s.

  • Eintrag 65411. April 1853

    Ein Schreiben des städtischen Männer-Gesang-Vereins wird vorgelesen, worin derselbe dem Gemeinderath für das ihm verliehene Prädikat städtisch und die unentgeldliche Einräumung des Kaufhaussaales zur Abhaltung von Proben und Conzerten, seinen Dank ausspricht.

    a. u. s.

  • Eintrag 65525. April 1853

    Auf den Antrag der Armen-Verwaltung genehmigte Gemeinderath, daß die beiden bejahrten dürftigen Peter Kallen und Johann Zaunbrecher permanent in's Bürgerhospital auf- genommen werden.

    a. u. s.

  • Eintrag 65625. April 1853

    Ein Gesuch des KaufmannsG. Loeber hierselbst um die polizeiliche Concession zur Übernahme von Agentur- Geschäften der Preußischen National-Versicherungs-Gesellschaft zu Stettin für Wasserversicherungen wird vorgelegt, worauf Gemeinderath bemerkt, daß seiner Seits der Willfahrung des Antrages nichts entgegenstehe.

    a. u. s.

  • Eintrag 65725. April 1853

    Gemeinderath erhält Kenntniß von einem Rescript des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeitenvom 17. des Monats, wornach derselbe auf die unterm 9. Merz des Jahres eingereichte Vorstellung erwiedert, daß er das in Anregung gebrachte Project einer Eisenbahn von Cöln über Neuß nach Crefeld mit Interesse verfolge und neuerdings Auftrag zu weitern Verhandlungen mit dem betreffenden Comite ertheilt worden sei.

    a u s.

  • Eintrag 65825. April 1853

    Es wurde genehmigt, daß das Gras in den Gräben des Neuß-Gladbacher Communalweges dem Wege- AufseherLemmer, und jenes in den Gräben des Communalweges nach dem Rhein dem Communal- wegewärterHeinrichs übertragen werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 65925. April 1853

    Vorsitzender verlas eine Eingabe des Unternehmers der Dampffähre zwischen Neuß und Düsseldorf Dampfschiff- fahrts-CapitainSiebertz, worin derselbe den Gemeinde- rath bittet, die von ihm bedingungsmäßig zu erlegende Caution von 2 000 Thl auf 1 000 Thl zu ermä- ßigen.

    Gemeinderath glaubte auf diese Moderation nicht einge- hen zu können, erklärte sich jedoch damit einverstanden,

    daß die Caution, welche nach dem Vertrage entweder in Baar oder in gültigen Staatspapieren zu stellen, in der Weise beschafft werde, daß 1 000 Thl. in Baar erlegt werden, und für die zweiten 1 000 Thl. entweder hypothekarische Sicherheit oder Bürgschaft durch irgend eine hinreichend angese- hene Person geleistet werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 66025. April 1853

    Auf ein Gesuch des Unternehmers der Straßen-Reinigung Peter Joseph Krenseler um Bewilligung einer Renumeration dafür, daß er die gedachte Reinigung ungewöhnlich billig übernommen habe, wurde vom Gemeinderath nicht ein- gegangen.

    a. u. s.

  • Eintrag 66125. April 1853

    Vorgetragen wurde, daß die erledigte Polizeidiener- stelle hierselbst dem frühern Polizeidienervon Hoch-Em- merichAdolph Loewen übertragen worden, da der andere Candidat Polizeidiener Rohkoch von Grimling- hausen unter den gestellten Einkommens-Verhältnissen von der Bewerbung Abstand genommen habe.

    In Erwägung, daß der p Lemmer durch vortheilhafte Zeugnisse bestens empfohlen ist, erklärt Gemeinderath sich damit einverstanden, daß derselbe zu der vakanten Stelle jedoch vorläufig provisorisch auf sechs Monate berufen worden.

    a. u. s.

  • Eintrag 66225. April 1853

    Gemeinderath darüber befragt, ob dem Gesuche des GlasergesellenFriedrich Wilhelm Neidhardtaus Hallim König- reich Würtemberg um Gestattung der Niederlassung an hiesigem Orte behufs Naturalisation zu willfahren sei, sprach sich für Ablehnung desselben aus.

    a. u. s.

  • Eintrag 66312. Mai 1853

    Vorsitzender theilt dem Gemeinderath mit, daß durch den GastwirthJ. Götte hierselbst heute auf die von dem Unter- nehmer der Dampffährezwischen Neuss und Düsseldorf CapitainSiebertz zu stellende Caution von 2000 Thl eine Summe von 1000 Thl. in die Stadt-Kasse baar einge- zahlt worden sei, und der p Götte für die zweiten Eintau- send Thaler sich solidarisch verbürgt habe.

    Nach geschehener Diskussion sprach sich gemeinderath dahin aus, daß die persönliche Verbürgung des p Götte nicht hinreichend erscheinen könne, weil Letzterer hier nicht mit Grundeigenthum angesessen sei, inzwischen wolle er gestat- ten, daß diese Verbürgung vorläufig für einen Monat angenommen werde, und die Dampfschifffahrt demnach unter ausdrücklicher Aufrechthaltung aller übrigen in dem Vertrage vom 15. Merz d. J. enthaltenen Stipulationen Statt finde.

    a. u. s.

  • Eintrag 66412. Mai 1853

    Gemeinderath genehmigte den vom 11. des Monats vorgenommenen Verkauf des diesjährigen Graswuchses in der städtischen Promenade zum Betrage von 21 Thl.

    a. u. s.

  • Eintrag 66523. Mai 1853 Im Auftrage des Gemeinderathes hatte die Commission für Rechnungswesen die von dem RendantenRosellen gelegte Rechnung der Sparkasse für das Jahr 1852 revidirt und dabei folgende erläuternde Bemerkungen gemacht:
  • Eintrag 66623. Mai 1853 Die gemeinderäthliche Commission für Rechnungswesen berichtete über die vorgenommene Prüfung der Leihhaus-Rechnung für das Jahr 1852, und hatte Folgendes dabei bemerkt:
  • Eintrag 66723. Mai 1853

    Vorsitzender theilt dem Gemeinderath mit, daß der Gemeinde

    Neuss ein Betrag von 29 Thl. 16 Sgr. 10 Pf. als ratirlicher Antheil aus dem im Bestand verbliebenen Departemental-Remissionsfonds des diesseitigen Regierungs-Bezirks überwiesen sei, über dessen Verwendung Gemeinderath Beschluß fassen wolle. Es wurde dafür gehalten, daß der genannte Betrag der Armen-Kasse zugetheilt werde, um zur Bestreitung der von derselben zu leistenden Armen-Unterstützungen verwendet zu werden.

    a. u. s.

  • Eintrag 66823. Mai 1853

    Nach Einsicht eines Schreibens des StadtrentmeistersStadler, die rückständige Gartenpacht von Friedrich Schillings betr., bemerkte Gemeinderath, daß dem Letztern zur successiven Abtragung seines Rückstandes Ausstand bis zur Erndte der Frühkartoffeln zu bewilligen & der demselben verpachtete Garten einstwei- len nicht zurückzunehmen sei, indem Eheleute Schillings durch Gartenarbeiten sich noch selbstständig zu ernähren suchen, während sie bei Entzinsung des gepachteten Garten- landes voraussichtlich der Armen-Kasse zur Last fallen.

    a. u. s.

  • Eintrag 66923. Mai 1853

    In Berücksichtigung, daß es im Interesse der Gemeinde liegt, wenn bemittelte Personen von auswärts hierher einziehen, genehmigt Gemeinderath, daß das Einzugsgeld für die RentnerinWitwe Behrens, welche mit zwei Kindern vor Kurzem hier eingezogen ist, auf den Satz von 20 Thl festgestellt werde, den sonst neu einzelne Personen entrichten.

    Dieser Beschluß soll nur eine Ausnahme bilden, und die Bestimmung des Reglements, wornach das Einzugs- geld für eine Familie 30 Thl. beträgt, nicht alteriren. Der Bürgermeister wurde ferner ermächtigt, in den dazu geeigneten Fällen zur Zahlung des Einzugsgeldes Terminzahlungen zu bewilligen.

    a. u. s.

  • Eintrag 67023. Mai 1853

    Gemeinderath wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Pacht der beiden städtischen Mehlmühlen am Oberthore und am Niederthoremit dem 7. Dezember kommenden Jahres und jene der kleinern städtischen Oelmühle am Oberthoremit dem 22. September k. J. zu Ende geht. Um Zeit zu einer nach- maligen Ausstellung zu haben, falls bei der erstern Ver- pachtung keine annehmbare Gebote erfolgen möchten, dann aber auch um einen etwaigen neuen als dem bisherigen Pächter die nöthige Zeit zur Vorbereitung seiner Geschäfts-Einrichtungen zu geben, hält Gemeinderath

    es für zweckmäßig, schon jetzt mit der Wiederverpachtung der Mühlen vorzugehen, und ersucht zu dem Ende den Vorsitzenden, den Termin hierzu gegen Ablauf des Monats Juli als den geeignetesten Zeitpunkt für eine derartige Verpachtung, anzuberaumen. Vorab seien jedoch die Mühlen unter Zuziehung von Sachkundigen zu besichtigen, um über etwaige wünschens- werthe verbesserte Einrichtungen p zu berathen resp. Beschluß zu fassen.

    a. u. s

  • Eintrag 67130. Mai 1853

    Gemeinderath genehmigt den am 27. Mai d. J. Statt gehabten Verkauf des diesjährigen Kleegewächses auf zwei Parzellen der Laache vor dem Rheinthore zum Betrage von 14 Thlr. 15 Sgr.

    a. u. s.

  • Eintrag 67230. Mai 1853

    Eine Mittheilung des Gymnasial-Curatoriums vom 19. Mai C. wird vorgelesen, wornach dasselbe die Billigkeit erkennt, daß die Gymnasial-Kasse bei sich ergebenden Überschüssen zu dem Pensions- fonds der Gymnasiallehrer einen angemessenen Zuschuß leiste, über dessen Höhe es sich indessen erst nach der Rechnungslage des laufenden Jahres aussprechen könne. Das Curatorium werde die Sache seiner Zeit in nähere Berathung nehmen und darüber weitere Mittheilung machen.

    a. u. s.

  • Eintrag 67330. Mai 1853

    Nachdem der Gemeinde-Kasse an Überschuß aus dem zu den Veranlagungskosten bestimmten 4ten Prozent der Hebegebühren der Klassensteuer pro 1852 ein Betrag von 38 Thl 4 Sgr. überwiesen worden, und Königl. Regierung es billig findet, daß solcher dem Gemeinde- vorstand, welcher die Veranlagung der Klassensteuer und Aufstellung der Klassensteuer-Rolle besorgt habe, als eine mäßige Renumeration für die ausgeführte Arbeit zuerkannt werde, beschließt Gemeinde- rath, den Überschuß aus dem 4ten Prozente der Klassensteuer-Hebegebühren nach Abzug etwaiger aus der Gemeinde-Kasse bestrittenen baaren Auslagen dem Bürgermeister behufs beliebiger Verwendung zu überweisen.

    a. u. s.

  • Eintrag 67430. Mai 1853

    Die betreffende gemeinderäthliche Commission berichtete heute über den von der Hospital-Verwaltung eingereichten

    Antrag, daß die Lokalitäten des Bürgerhospitals, welche bei der gestiegenen Bevölkerung desselben nicht mehr hinreichende Räumlichkeiten darbieten, namentlich aber die erforderlichen Zimmer zur Aufnahme epidemischer Kranken vermissen lassen, durch den Anbau von Flügeln erweitert werden mögen.

    Die Nothwendigkeit zur Beschaffung von mehr Räumen für das Bürgerhospital wurde allseitig anerkannt; über die Art und Weise, wie diese Räume disponibel zu machen, war man sich indessen nicht einig. - Von der einen Seite wurde hervorgehoben, daß auf dem Oekonomie-Gebäude des Hospitals mit verhältnismäßig geringen Kosten sich noch zehn Gelasse einrichten ließen, die recht geeignet sein dürften, die dürftigen Irren und epileptischen Personen aufzunehmen, im äußersten Falle aber auf theilweise zur Aufnahme von Personen mit ansteckenden Krankheiten dienen könnten. Sei hier mit dem Bedürfnisse noch nicht abgeholfen, so wäre weiter in Erwägung zu ziehen, ob die Oekonomie beim Hospitale nicht etwa ganz aufzuheben oder ein anderes Lokal dafür bereit zu stellen sei, damit event. das ganze Oekonomie-Gebäude zu Krankenzimmern einge- richtet werde. Auf diese Weise wäre für größere Räum- lichkeit gesorgt, ohne daß die Gemeinde zu der 5 bis 6 000 Thl kostenden Ausführung eines Flügels übergehe, was später noch immerhin geschehen könne. Überdies müsse auch noch berücksichtigt werden, daß Krätz- und Syphilis- Kranke nach wie vor in den Krankenzimmern in der Spulengasse verpflegt werden könnten, und das Be- dürfniß zur Bereitstellung von neuen Lokalen für dergleichen Kranken also nicht wohl vorliege. Auf der andern Seite wurde dagegen geltend gemacht, daß mit der Einrichtung von Krankenzimmern in dem Oekonomie-Gebäude, dem Bedürfnisse nach keineswegs abgeholfen wäre, indem dadurch nur die nöthigen Lokalitäten zur Aufbewahrung der Irren und epileptischen Personen, welche jetzt in unzweck- mäßiger Weise bei den andern Hospitaliten unter- gebracht sind, beschafft sein würden. An Räumlichkei- ten zur Sonderung und Verpflegung epidemischer Kranken bliebe aber bei dieser Einrichtung gleichsam gänzlicher Mangel, und es würde bei dem Ausbruch von anstecken- den Krankheiten als: Cholera, Nervenfieber, Pocken p die nämliche Verlegenheit entstehen, wie sie jetzt der Behörde fortwährend bereitet sei. Da nun das Oekonomie-Gebäude sowohl als das Hospital-Gebäude ohne die bei einem Krankenhause nöthigen Abtritte

    und ohne Keller sind, der Keller unter dem alten kleinen Hospitalgebäude aber dumpf und namentlich für Kartoffeln gar nicht geeignet, überhaupt aber durchaus unzulänglich ist, so wäre bei neuen baulichen Einrichtungen auf möglichste Abhilfe dergleichen Übelstände bedacht zu nehmen, was jedoch bei der Ausbauung des Oekonomie-Gebäudes nicht möglich. Von dieser Seite wurde daher die Ausführung eines neuen Flügels mit Keller ebenso zweckmäßig als nothwendig gehalten. Die Unterbringung der Irren und epileptischen Personen können hierbei in der Weise geschehen, daß die weib- lichen Kranken in dem untern Theile des neuen Flügels und die männlichen Kranken in den herzustellenden Zimmern des Oekonomie-Gebäudes aufgenommen werden. darüber einzuholen, ob mit der baulichen Einrichtung

    Bei den divergienden Ansichten des Gemeinderathes wurde, nachdem noch für das eine wie das andre Project Motive entwickelt worden, vorläufig beschlossen, ein Gutachten des Herrn Kreis-Physikus und des Herrn Kreis-Wundarztes darüber einzuhohen, ob mit der baulichen Einrichtung des Oekonomie-Gebäudes dem augenblicklichen Bedürfnisse entsprochen, oder ob die Ausführung eines neuen Hospital- Flügels unvermeidlich wäre.

    a. u. s.

  • Eintrag 6756. Juni 1853

    Der vorsitzende Bürgermeister theilt dem Gemeinderath mit, daß bei der geschehenen Verpachtung des diesjähri- gen Grasschnittes auf den Dämmen vor dem Hessenthor, auf der Laache vor dem Rheinthore, auf der Wiesen- fläche um den Oberthorerberg & auf zehn Morgen der Kuhweide & ein Betrag von 372 Thlr 10 Sgr aufgekommen sei, welche Verpachtung vom Gemeinderath genehmigt wurde.

    a. u. s.

  • Eintrag 6766. Juni 1853

    Gemeinderath gab seine Zustimmung zu dem von der Hospital-Verwaltung ertheilten Consense in die Löschung der zu Gunsten genannter Verwaltung gegen Wittwe Dr. Hermann Jos. Greuter geb. Gertrud Breisseler zu Neuss unterm 5. Februar 1850 Band 434 N°. 280 und am 16. Februar 1850 Band 434 N° 434 genommenen Hypothekar-Inscription in Bezug auf eine zum Bau der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn verwendete Fläche von 36 Ruthen 40 Fuß ex Flur E N° 175 Anh. VI N° 72 des Grundsteuer-Katasters von Neuß.

    a. u. s.

  • Eintrag 6776. Juni 1853

    [das letzte Jahr jedoch 1500 Thlr.]

  • Eintrag 6786. Juni 1853

    Vorsitzender trägt dem Gemeinderath vor, daß es wünschens- werth erscheine, daß das neben der Sebastianuskirche resp. dem Convictorial-Gebäude gelegene Trotzenberg'sche Haus Sect. C N° 32, welches vor Kurzem der Schlosser Adolph Kettwig für eine Summe von 1 350 Thl. angekauft, das dieser aber gegen eine Entschädigung von 50 Th und Ersatz der Kosten für dieselbe Summe wieder abzugeben bereit sei, aus dem Grunde für die Gemeinde ange- kauft werde, weil durch den Eigenthümer dieses Hauses

    das Licht von fünf halben und fünf ganzen Fenstern an der Sakristei der Sebastianuskirche respective an dem Convictorial- Gebäude benommen oder mindestens sehr beeintrechtigt, zudem auf durch denselben solche Anlagen als Schneiderwerkstätte, eingerichtet werden könnten, wodurch der Gottesdienst in der Sebastianus-Kirche oder die Ruhe der Hausord- nung im Convictorium gestört würde.

    Da die Armen-Verwaltung auf dem fraglichen Hause 850 Thlr haften, dieselbe außerdem noch Fonds zum Aus- leihen disponibel habe, so wäre es zweckmäßig, wenn die besagte Verwaltung dasselbe für die Summe von 1 400 Thlr von dem p Kettwig übernehmen, und solches eventuell später bei passender Gelegenheit mit dem Vorbehalte des Servituts, daß das Licht der Sakristei und des Convictorial-Gebäudes nicht geschmälert, auch keine Störung des Gottesdienstes oder der Ruhe der Haus- Ordnung im Convictorium verursachende Anlage einge- richtet werden dürfe, wieder verkaufe. Bei diesem Verkaufe hätte die Stadt dann den etwa weniger als 1 400 Thlr aufkommenden Betrag wie überhaupt jeden Ausfall zu decken, damit die Armen-Kasse unter allen Umständen schadlos bleibe.

  • Eintrag 6796. Juni 1853

    Gemeinderath hält den Ankauf des Hauses unter diesen Umständen ebenfalls für wünschenswerth, und ersucht demnach die Armenverwaltung, nach Maßgabe obigen Vortrages des mehrgenannte Haus an dem p Kettwig anzukaufen.

    Sollte die Armen-Verwaltung glauben, aus Gründen auf den Ankauf nicht eingehen zu können, so wird der Bürgermeister ermächtigt, den Ankauf für die Gemeinde vorzunehmen.

    a. u. s.

  • Eintrag 6806. Juni 1853 Es wird ein Antrag der Hospital-Verwaltung auf Erhöhung des Gehaltes ad 25 Thlr für den Hospital-Wundarzt Rheins bis zum Betrage von 45 Thl, vorgelegt, welcher Antrag dadurch motivirt wird, daß die Zahl der chirurgischen Kranken im Hospitale gegen früher immer mehr zugenommen habe.
  • Eintrag 68116. Juni 1853

    Dem Gemeinderath wird vorgetragen, daß an Stelle der beiden ausgeschiedenen Gemeindeverordneten H. Thywissen und J. B. Ibels, der Oekonom Heinrich Ad. Hesemann und der Notar Friedrich Graeff als neue Gemeindeverordneten gewählt, und daß gegen das diesfällige Wahlverfahren höhern Orts nichts zu erin- nern gefunden worden.

    Hr p Hesemann war anwesend und wurde durch den Vorsitzenden mittels Handschlag in sein Amt als Gemeindeverordneter eingeführt. Die Einführung des Hr p Graeff konnte nicht vorgenommen werden, weil derselbe wegen Verhinderung zur Sitzung nicht erschienen war.

    a. u. s.

  • Eintrag 68216. Juni 1853

    Eine Mittheilung der Königl. Intendantur 7. Armee- Corpsvom 9. d. Mts., worin die Anfrage gestellt ist, ob die Gemeinde zur Prolongation des Ende 1856 aus- laufenden Miethvertrages über die als Landwehrzeug- haus benutzte ehemalige Franziskaner Kirche sich bereit erkläre, wurde einer aus den Gemeindeverordneten Josten, Schellens, Schuhmacher und Dr. Hellersberg gebil- deten Commission zur nähern Prüfung und Bericht- erstattung überwiesen. Da die ehemalige Franzis- kaner Kirche möglicherweise zur Erweiterung der Schulräume des Gymnasiums theilweise nothwendig sein könne, so sei gleichzeitig das Gymnasial-Cura- torium hierüber um gutachtliche Äußerung zu ersuchen.

    a. u. s.

  • Eintrag 68316. Juni 1853 Nachdem beim Bürgermeister-Amte ein Gesuch um Conzessionirung als Lohndiener eingegangen, wurde Gemeinderath in Bezugnahme auf den § 68 der Verord- nung vom 9. Februar 1849 darüber befragt, ob die Ertheilung einer solchen Erlaubniß nöthig und nützlich sei.
  • Eintrag 68416. Juni 1853

    In heutiger Sitzung wurde dem Gemeinderath das durch Be- schluß vom 30. Mai c. geforderte Gutachten des Herrn Kreis- PhysikusDr. Rheindorf und des Herrn Kreis-Wundarztes Rheins über die Disponibelstellung von neuen Räumlichkeiten zur Aufnahme von Personen mit ansteckenden Krankheiten resp. von dürftigen Irren und epileptischen Personen beim Bürgerhospitale, vorgelegt.

    Durch jenes Gutachten hat der Gemeinderath vernehmen wollen, ob zur Bereitstellung der gedachten Räumlichkeiten die Einrichtung des Oekonomie-Gebäudes beim Hospitale unter fernerer Benutzung des bisher für Krätzige und Syphilitische bestimmt gewesenes Lokales im Glockhammer ausreiche, oder ob nach Ansicht der Hospital-Verwaltung der Ausbau von mindestens einem Flügel an das Hospital unvermeidlich wäre.

    In Ansehung des erstern Vorschlages sind die beiden Kreis- Medizinalbeamten der Meinung, daß die im Oekonomie- Gebäude herzustellenden Zimmer ihrer Lage, Raumbeschrän- kung, Umgebung und sonstigen Beschaffenheit wegen zur Aufnahme von Cholera - Typhus - Pocken - Ruhr - p Kranken neben Irren und Epileptischen weniger oder gar nicht geeignet sind, und daß sie entschieden dagegen protestiren müßten, daß die Räume im Glockhammer zur Heilung Syphilitischer, auch nur einigermaßen tauglich seien.

    Indem dieselben noch mit Rücksicht auf die höhern Bestim- mungen darauf hinweisen, wie durch eine zeitige Aufnahme armer Kranken aus ihren wegen dumpfen Wohnungen in ein gut gelegenes und zweckmäßig eingerichtetes Kranken- haus der Bildung von Infektionsherden vorgebeugt wird, sonach die Sorge für die erkrankten Armen, der Gemeinde zur eigenen Wohlfahrt dient, und der Gesammt- heit zum Segen gereicht, glauben sie, wie unter diesen Umständen keine anderer Ausweg übrig bleiben würde, als den Anbau vorläufig eines Flügels und später vielleicht eines zweiten, mehr oder weniger nach dem vorliegenden Plane auszuführen.

    Die beiden Kreis-Medizinal-Beamten geben schließ- lich indessen zu bedenken, ob es, da der Bau eines Flügels ungefähr 6000 Thl. kosten soll, und das Hospital bezüg- lich der luftigen, gesunden Lage durch dessen Ausführung eingeengt, und der Raum zum Spazierengehen für die Reconvalescenten sehr klein bleiben werde, nicht den

    künftigen Bedürfnisse angemessener sein dürfte, ein anderes, isolirt, gesund und in der Nähe der Stadt gelegenes und mit wünschenswerther Umgebung versehenes Gebäude käuflich zu erwerben und zu einem Krankenhause ein- zurichten.

    Die hierüber eröffnete Diskussion führte zu dem Ergebniß, daß ein Theil des Gemeinderathes sich dafür aus- sprach, daß zunächst untersucht werde, ob und event. zu welchem Preise ein hier vorhandenes zur Einrichtung als Krankenhaus geeignetes Gebäude acquirirt werden könne, wie hoch sich die Gesamtkosten desselben belaufen würden und in welcher Weise die Oekonomie auf die mindest kostspielige Weise einzurichten sei, da es sich nicht verkennen lasse, daß durch die Lage des jetzigen Hospitalsin der Nähe des Schlachthauses und den dasselbe umgebenden beschränkten Raum die weitere Ausbauung des Hospital- Gebäudes wenig geeignet sei, wogegen der andere Theil des Gemeinderathes erinnernd, daß die Beschaffung und Einrichtung eines besondern neuen Krankenhauses mit größeren Kosten als die Erweiterung des vorhandenen Hospitals verbunden sein würde, daß namentlich auch die Einrichtung einer zweiten Oekonomie und die Unter- haltung eines zweiten Krankenhauses mit erheblichen Kosten nach sich ziehen werden, während voraussichtlich der Anbau eines neuen Flügels beim jetzigen Hospitale, wozu nöthigenfalls noch Raum zum Spazierengehen in unmittelbarer Nähe erworben werden soll, allen bisher vorhandenen Übelständen thunlichst abhelfe, eine vielseitige, je nach Umständen erforderliche Benutzung der concentrirten, aufwartenden und pflegenden Kräfte, sowie der alten und neuen Räume ermög- liche und daher am wenigsten kostspielig sein würde.

    Es wurde zur Abstimmung geschritten, und es ent- schied sich die Majorität des Gemeinderathes für die Ausführung eines neuen Flügels beim jetzigen Hospitale. Behufs allmähliger Refundation der zu dem Flügelbau zu verwendenden dis- poniblen Substanzgelder von ca 6000 Thlr. sowie vom künftigen Jahre an jährlichs 500 Thlr. im Hospital zur rentbaren Anlage bereit zu stellen.

    a. u. s.

    [gez.] M. Frings

  • Eintrag 68516. Juni 1853

    [Einschub:] welchen nach seiner Ansicht nach § 15 der Gemeinde- Ordnung kein Stimmrecht zusteht. [gez.] G S(chellens)

  • Eintrag 68620. Juni 1853

    Durch Eingabe vom 8. d. Mts. beantragt der Vorstand der hiesigen Schützengilde, daß Gemeinderath für die Feier des am 26. Juni und 27. Juni Statt findenden Niederrheinischen Bundes-Schützenfestes, womit gleichzeitig ein großes Ehrenpreisschießen verbunden werde, nach dem Beispiele anderer Städte, einen Ehrenpreis der Stadt Neuss, bestehend etwa in einem Pokale, aussetzen möge.

    Unter dem Vorbehalte, daß die hiesigen Bürger gegen Zahlung des auch für Fremde bestimmten Entrées, zu den Festlickeiten Zutritt haben, votirt Gemeinderath einen Betrag von 25 Thl, welcher dem Vorstande der hiesigen Schützengilde behufs Anschaffung eines Ehrenpreises der Stadt, zur Verfügung zu stellen sei.

    a. u. s.

  • Eintrag 68720. Juni 1853

    Ein Gesuch des GerbersBalthasar Heinrich Derath wird vorgelesen, worin derselbe um die Erlaubniß bittet, den kleinen Weg von der Windmühle bis zu seiner Gerberei mit Fuhren benutzen zu dürfen, indem derselbe anführt, daß dadurch diejenige Strecke der Promenade, welche von Spaziergängern benutzt werde, keine Veränderung erleiden würde, während die nöthige unerhebliche Veränderung in der Nähe seines Lohhofes von ihm werde vorgenommen werden.

    Gemeinderath überwies das Gesuch der Commission für städtisches Eigenthum zur nähern Prüfung und Berichterstattung.

    a u. s.

  • Eintrag 68820. Juni 1853

    In Bezugnahme auf ein Gesuch der Handlungsfirma Hansen & Nix, welchem im vorigen Jahre die Erlaub- niß zur Vermittlung von Geschäften und Übernahme von Aufträgen ertheilt worden, bemerkt Gemeinderath, wie seiner Seits nichts dagegen zu erinnern sei, daß diese Conzession auf die Übernahme von Agentur-Geschäften der Badischen Schifffahrts-Assekuranz-Gesellschaftin Mannheim erweitert werde.

    a u. s.

    a. u. s.

  • Eintrag 68920. Juni 1853

    Auf das unterm 20. Mai vorigen Jahres eingegebene Gesuch von Franz Melchers und Witwe Leuchtenberg um Verlängerung eines Pachtvertrages über zwei Wiesenparzellen von 174 Ruthen und 145 Ruthen und zwei öde Flächen von 2 Morgen 76 Ruthen 70 Fuß resp. 4 Morgen 102 Ruthen 30 Fuß, worüber der Gemeinderath zur Zeit seinen Beschluß vertagt hat, wurde heute beschlossen, daß die beiden Wiesenparzellen öffentlich zur Wiederverpachtung auszustellen seien, die beiden andern öden Parzellen aber, welche den Antragstellern als Übergang zu ihren sonstigen Grundstücken nöthig wären, denselben gegen näher zu vereinbarende, angemes- sene Pacht aus der Hand in fernere Benutzung gege- ben werden können.

    a. u. s.

  • Eintrag 69020. Juni 1853

    Der SchuhmachergesellBernhard Christian Johann Badeaus Rostock im Großherzogthum Mecklenburg bittet mittelst Eingabe vom 28. Mai c. behufs seiner Naturalisation als preußischer Unterthan um die Genehmigung zu seiner Niederlassung an hiesigem Orte.

    Da der p Bade ein ordentlicher, ganz unbescholtener, solider Mann ist, der wohl im Stande sein dürfte, sich selbstständig zu ernähren, so wird gegen seine Domizilirung hierselbst nichts zu erinnern gefunden.

    a. u. s.

  • Eintrag 69122. Juni 1853

    Vorsitzender theilt mit, daß in dem anberaumten Ter- mine zur Vergantung des Haltens zweier Ziel- ochsen kein Unternehmungslustiger erschienen ist, worauf Gemeinderath den Bürgermeister ersuchte, entweder den bisherigen, am 7. Juli auslaufenden Vertrag mit dem AckererTosetti über diesen Gegen- stand, auf ein Jahr zu prolongiren, oder nach Umständen die Haltung zweier Zielochsen an einen hiesigen Einwohner gegen die seitherige Vergütung auf ein Jahr aus der Hand zu übertragen.

    a. u. s.

  • Eintrag 69222. Juni 1853

    Der durch Ersatzwahl für die 2te Klasse zum Gemeinde- verordneten gewählte Herr NotarFriedrich Graeff war heute zur Sitzung erschienen, und wurde durch den vorsitzenden Bürgermeister mittelst Hand- schlag in sein Amt eingeführt.

    a. u. s.

  • Eintrag 69322. Juni 1853

    Gemeinderath beschäftigte sich hiernach mit Prüfung und Feststellung der Bedingungen für die im künftigen Monate Statt findende Wiederverpachtung der beiden städtischen Mahlmühlen und der kleinen Oelmühle, in welcher Beziehung derselbe beschloß, die Pachtjahre auf neun feste Jahre bestimmen, sodann die frühern Bedingungen nach Bedürfniß abänderte resp. ergänzte.

    Da es wünschenswerth erscheint, daß an der Nieder- thorer Mühle ein weites Gehäuse angelegt werde, so ersucht Gemeinderath um Veranlassung, daß über die desfall- sigen Kosten ein technischer Anschlag vorgelegt werde, damit demnächst beschlossen werden könne, ob und in welcher Weise die Stadt sich an dieser Anlage betheiligen werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 6944. Juli 1853

    Gemeinderath ertheilt seine Genehmigung zu dem am 24. Juni d. J. Statt gefundenen Verkaufe des städti- schen Grasaufwuchses, welcher im Ganzen 10 420 Thl. 20 Sgr an Kaufpreis und außerdem 10 % von dieser Summe an Schlaggeldern aufgebracht hat.

    a. u. s.

  • Eintrag 6954. Juli 1853

    Mittelst Eingabe vom 25. Juni 1853 beantragen die Herren Gebr. Mauritzzu Uerdingen, daß die Erft-Canal- Gebühren für ihre hier zur Ausladung kommenden Kohlen in Berücksichtigung, daß solche meistens für ihre außerhalb Neuß gelegenen Filiallager als Grevenbroich, Jackerath, Jüchen p bestimmt sind, wie die Gebühren für die per Eisenbahn zu versendenden Transitkohlen von 2 Pf. auf 1 Pf. pro Centner ermäßigt, daß diese Ermäßigung vom 8. Februar dem Tage des neuen Tarifs an eintrete, und die von denselben vom genannten Tage an mehr als 1 Pf pro Centner gezahl- ten Gebühren wieder zurückvergütet werden, indem sie im entgegengesetzten Falle zu der Nothwendigkeit übergehen müßten, an den Steinen und zu Grimling- hausen Kohlenlager anzulegen.

    Gemeinderath erwiederte hierauf, daß die Erft-Kanal- Gebühren, Allerhöchsten Ortes mit Rücksicht auf die für den Canalbau verwendeten bedeutenden Kapita- lien und die noch zu bewirkende Amortisation der in Folge desselben creirten Schulden sowie mit fernerer Rücksicht auf die hiesigen Verkehrs-Verhältnisse auf 2 Pf pro Centner festgestellt worden, und daß die in dem Tarife für Güter, welche per Eisenbahn ankommen oder auf derselben von hier weiter befördert werden, vorgesehene Ermäßigung auf den Satz von 1 Pf. pro Centner in Beziehung auf Kohlen lediglich darauf berechnet sei, dadurch die Versendung von Kohlen nach denjenigen Plätzen, mit welchen dieser Verkehr

    durch anderweite Concurrenz mittelst der Eisenbahn erschwert werden, auch ferner zu ermöglichen, und event. noch weiter auszudehnen, und umgekehrt von den Baden- berger-Zechen die Versendung von Kohlen, welche ihrer Qualität nach und für besondre Zwecke bestimmt anderwärts nicht wohl bezogen werden können, über hier möglich zu machen.

    Da nun auch die hiesigen Kohlenhändler ohne Ausnahme an Kanal-Gebühren 2 Pf. pro Centner entrichten, diese auch theilweise Kohlen mit Fuhr- werk in die Umgegend versenden, so glaubt Gemein- derath, dem Gesuche der Herren Gebr. Mauritz nicht entsprechen zu können.

    a. u. s.

  • Eintrag 6964. Juli 1853

    Hiernach wurde der vorsitzende Bürgermeister autorisirt, die im laufenden Jahre pachtlos werdenden beiden oeden Parzellen in der Nähe des Rheines von 4 Morgen 102 Rth. 30 Fuß resp. von 2 Morgen 76 Rth. 70 Fuß, dem GutsbesitzerFranzMelchrs und der Witwe Joseph Leuchtenberg für eine jährliche Summe von 12 Thl auf sechs Jahre unter Vorbehalt einjähriger Kündigung zu verpachten.

    a. u. s.

  • Eintrag 6974. Juli 1853

    Die betreffende Commission referirte dem Gemeinderath über die Seitens der Königl. Intendantur 7. Armee-Corps gestellte Anfrage, ob die Gemeinde zur Verlängerung des Ende 1856 auslaufenden Miethvertrages über die als Land- wehrzeughaus benutzte ehemalige Franziskaner Kirche bereit sei.

    Die Commission legte zunächst eine Verhandlung des Gymnasial-Curatoriumsvom 27. d. Mts. vor, woraus hervor- geht, daß für das hiesige Gymnasium, dessen Lokal an das Zeughaus fest anschießt, in Folge der gestiegenen Frequenz der Anstalt noch zwei Schulsääle und außerdem noch ein geräumiges Zimmer für den Zeichen-Unter- richt, ein großes Lokal zur Aufstellung physikalischer Apparate und Benutzung derselben zu Experimenten, ein geeignetes Lokal für die Bibliothek, ein Conferenzzimmer, u.s.w. dringend nöthig sind, welche Räumlichkeiten sich am zweckmäßigsten in dem anschießenden Zeughaus- Gebäude bereit stellen lassen würden. Die Ansicht des Curatoriums, daß für diesen Zweck das Zeug-

    haus-Gebäude nicht wohl länger entlehnt werden könne, wurde von der Commission getheilt, und zwar um so mehr, als die Gemeinde sich ebenfalls wegen eines anderweiten Leihhaus- lokales in großer Verlegenheit befinde, das sich neben den Schul- räumen in dem Zeughausgebäude zweckmäßig einrichten lasse.

    Die Commission äußerte hiernach ihre Ansicht dahin, daß die Gemeinde, welche schon im Jahre 1849 die ehemalige Fran- ziskanerkirche behufs Verwendung zu Schulzwecken zurückge- wünscht habe, bei dem jetzigen noch gestiegenen Bedürfnisse zur Wiedererlangung dieses Gebäudes nicht mehr in der Lage sei, auf eine Wiederverpachtung desselben eingehen zu können, ohne kostspielige Neubauten vornehmen zu müssen, und dadurch eine neue Schuldenlast sich aufzubinden.

    Um indessen der Militairbehörde thunlichst entgegenzukommen, schlägt die Commission mit Rücksicht auf eine im Jahre 1850 von dem hiesigen Bataillons-Commando gemachte Anfrage, ob eventuell ein geeigneter Platz zur Erbauuung eines neuen Zeughauses auf Staatskosten hergegeben werden könne, dem Gemeinderath vor, dem Fiskus den städtischen Platz an der ehemaligen Windmühle mit dem Gebäude der letztern unentgeldlich zur Verfügung zu stellen, um daselbst eine neues Zeughaus und Wohnungen für die Stammmannschaften bauen zu lassen. Nach vielseitiger und reiflicher Erwägung der angegebenen Motive erklärte Gemeinderath sich mit den Vorschlägen der Commission einverstanden und erhob dieselben zu seinem Beschlusse.

    a. u. s.

  • Eintrag 6984. Juli 1853

    Mit Bezugnahme auf den Beschluß vom 12. Mai c. bemerkt Gemeinderath hinsichtlich der weitern Annehmbarkeit der von dem Dampfschifffahrts-UnternehmerSiebertz gestellten Caution, daß dieser Gegenstand einen Monat zu vertagen sei, da des hohen Wasserstandes in der Erft wegen noch nicht beurtheilt werden könne, welche etwaigen nachtheiligen Einwirkungen die Dampfschifffahrt an den Ufern des Erft-Canales zur Folge gehabt.

    a. u. s.

  • Eintrag 6994. Juli 1853

    In Modifikation der Geschäftsordnung vom 17. Merz 1851 beschloß Gemeinderath, statt der im § 9 derselben ernann- ten sechs Vorbereitungs-Commissionen behufs größerer Zweckmäßigkeit von nun an folgende vier Fachkom- missionen einzusetzen: 1. Für städtisches Eigenthum, Communalwegebau, Feldhüter- dienst und Jagd. 2. Für Mühlen-Erft- und Eisenbahn-Angelegenheiten, städtische Bauten, Handel und Gewerbe.

    3. Für Kirchen- Schul- Armen - Polizei - und Militairwesen 4. Für das städtische Finanzwesen.

    Gewählt werden demnach a zu der Commission ad 1. Die Gemeindeverordneten Josten, H. Dünbier, Wm. Werhahn und H. A. Hesemann; b zu der Commission ad 2. die Gemeindeverordneten H. J. Linden, Jac. H. Schmitz, Caspar Thywissen, Clemens Klötzer,G. Schellens; c. zu der Commission ad 3. die Gemeindeverordneten P. Schuhmacher, Dr. Hellersberg, Notar Graeff, Wilh. Kreiner, M. Frings, d zu der Commission ad 4. die Gemeindeverordneten P. Degreeff, J. Le Hanne, J. Kayser, M. H. Schmitz

    a. u. s.

  • Eintrag 70017. Juli 1853

    In Verfolg der Verhandlung vom 22. Juni c. war Gemeinderath heute zusammenberufen, um wegen der für die Niederthorer- Mahlmühle projectirten vierten Geläufes zu berathen und zu beschließen.

    Nach Einsicht der aufgestellten Pläne und Kostenanschläge und nach Erörterung der Sache wurde als Beschluß ange- nommen was folgt: 1. Behufs Erweiterung der Niederthorer Mühle wird die Stadt im ersten Jahr der neuen Pacht, den Ausbau des Mauer- werks für die Einrichtung eines vierten Geläufes auf ihre Rechnung, nach dem vorliegenden Plane des Baumeisters Thomas ausführen lassen. Ebenso wird dieselbe das Dach der Mühle durchaus herstellen lassen. 2. Die Ausstellung geschieht zuerst für die jetzt in der Mühle vorhandenen drei Geläufe, wobei zu berücksichtigen, daß, wenn die Stadt zu dieser Verpachtung den Zuschlag genehmigt, der ad 1 erwähnte Ausbau der Mühle bedeutend mehr Raum ver- schafft; 3. Demnächst findet die Verpachtung für vier Geläufe Statt, und es wird die Stadt, falls der desfallsige Zuschlag genehmigt werden sollte, ein viertes Geläufe nach dem vorliegenden Anschlage des Mühlenmeisters Cremer jedoch exclusive des Wasserrades und Axe anlegen lassen; 4. Der Anpächter hat auf alle und jede Entschädigung dafür, daß er etwa durch die baulichen Arbeiten resp. durch die Anlage des vierten Geläufs in seinem Mehlgeschäfte beein- trächtigt werde, ausdrücklich Verzicht zu leisten.

    a. u. s.

  • Eintrag 70118. Juli 1853

    Die Armen-Verwaltung, welche in Folge Beschlusses vom 9. Mai aufgefordert worden, den noch in Händen habenden Vorschuß von 315 Th zum Zweck der Beschäftigung der ärmeren Klasse mittelst Handspinnerei, nach Abzug der gemachten Einbuße wieder an die Stadt-Kasse zurückzuerstatten, stellt in einem Gesuche vom 27. Juni c. vor, wie es von Nutzen sei, daß die Flachsspinnerei als ein zweckmäßiges und verhält- nißmäßig nicht kostspieliges Beschäftigungsmittel für dürftige, der Armenpflege anheim fallende Frauen auch künftig zur Winterzeit fortgesetzt werde.

    Da die Fortsetzung der Handspinnerei im Interesse der Gemeinde liegt, der obige Vorschuß, wovon bereits 50 Thl eingebüßt sind, hierhin allmählig absorbirt werden wird, so genehmigt Gemeinderath auf den Antrag der Armen-Verwaltung, daß der mehrgedachte Vorschuß nicht zurückerstattet, sondern der Armen- Kasse definitiv überwiesen werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 70218. Juli 1853

    Ein Antrag des Vorstandes der Scheibenschützen- (Vorstandes) Gesellschaft auf Ausführung einer nachhaltigen Reparatur des Daches über dem Scheibenhause wurde den Com- missionen für städtische Bauten & Eigenthum zur nähern Prüfung und Einreichung eines Vorschlages überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 70318. Juli 1853

    Die Commission, welcher der Antrag des GerbersBalthasar Heinrich Derath um Bewilligung der Erlaubniß zur Benutzung des Promenadenweges von der Windmühle bis zu seiner Gerberei mittelst Fuhren zur Prüfung überwiesen worden, schlug dem Gemeinderathe vor, jene Erlaubniß unter folgenden Bedingungen zu ertheilen: 1. Der Bittsteller hat den Weg nach Anleitung der Verwaltung auf seine Kosten auf die gehörige Breite von acht Fuß zu bringen und durch Aufbringung einer Kiesdecke denselben in guten haltbaren Stand zu setzen,

    und darin ohne Gleise und sauber zu erhalten; 2. Für die Benutzung zahlt derselbe während der Dauer derselben jährlichs einen Thaler; 3. Die Stadt behält sich das Recht vor, in dem Falle, daß sie sich veranlaßt sieht, über jenen Weg anders zu verfügen, jene Erlaubniß nach einer vierteljährigen Kündigung wieder aufzuheben.

    In Erwägung, daß die Promenade dadurch nicht leiden dürfte, es übrigens Pflicht der Stadtbehörde ist, die Gewerbe soviel wie möglich zu heben und zu fördern, beschließt Gemeinderath, die gedachte Erlaubniß unter den vorgeschlagenen Bedingungen zu ertheilen.

    a. u. s.

  • Eintrag 70418. Juli 1853

    Gegen die von der Armenverwaltung beantragte Aufnahme der bejahrten dürftigen Wittwen Schneiders und Grefrath aus hiesiger Gemeinde ins Bürgerhospital wurde vom Gemeinderath Nichts zu erinnern gefunden.

    a. u s.

  • Eintrag 70518. Juli 1853

    Vorsitzender bemerkt, daß bei dem vorgenommenen Ver- kaufe des von den diesjährigen Weidviehmärkten herkommen- den Düngers von dem MetzgerAlexander Cohn ein Betrag von 8 Thl 5 Sgr geboten worden, welches Gebot acceptirt wurde.

    a u. s.

  • Eintrag 70618. Juli 1853

    Der AckererFinckenvon Büttgen trägt mittelst Gesuchs vom 13. d. Mts. vor, daß von dem durch ihn angesteigerten Grase der Parzellen Sect. A. N° 26 & 27 auf der Wiese, bei dem am 10. d. Mts. Statt gehabten Brande des Thywissen'schen Etablissements wenigstens ein Drittel gänzlich zerstört, und das Übrige verdorben sei, weshalb er eine verhältnißmäßige Entschädigung beantrage. Da nach den Verkaufsbedingungen von dem Tage des Verkaufs an das Gras für Gefahr und Rechnung des Ankäufers sein soll, so glaubt Gemeinderath auf den Antrag nicht eingehen zu können.

    a. u. s.

  • Eintrag 70718. Juli 1853

    Ein von der Schul-Commission befürworteter Antrag des UnterlehrersLeuchten wird vorgelesen, worin derselbe behufs seiner weitern Ausbildung und namentlich zur Anschaffung von Instrumenten, Musikalien und Büchern, um Bewilligung einer Unterstützung bit- tet.

    Auf den Vorschlag der Schul-Commission und in Berücksichtigung, daß der p Leuchten nur ein jährliches

    Gehalt von 90 Thl bezieht, votirt Gemeinderath demselben zu dem angegebenen Zweck einen Betrag von 10 Thalern.

    a. u. s.

  • Eintrag 70826. Juli 1853

    Eine landräthliche Verfügung vom 16. d. Mts. N° 3669 wird ver- lesen, wornach bei den diesjährigen Herbstübungen der Königl. 14. Division, in den Tagen vom 29. Augustbis inclusive 1. September ein Bataillon des 17. Königl. Infanterie-Regimentes in der Stärke von 19 Offizieren 594 Mann und 12 Pferden mit Verpflegung einquartirt werden sollen, und die Behörde für diese Verpflegung mit Ausnahme für den ersten Tag, wofür 5 Sgr pro Mann vergütet werden, einen Vergütungssatz von ungefähr 2 Sgr 8 Pf. pro Mann & Tag offrirt.

    Was den vorgeschlagenen Verpflegungssatz anbelangt, so erklärt Gemeinderath sich zu dessen Annahme bereit. In Berücksichtigung jedoch, daß um die obenan- gegebene Zeit grade die hiesige Kirmes einfällt, bei welcher Gelegenheit durch das hier gefeiert werdende großartige Schützenfest die gesammte Bürgerschaft vielen auswärtigen Besuch hat,

    erlaubt Gemeinderath sich den Antrag, daß die gedachte Einquartirung durch Veränderung des betreffenden Tableau's diesmal anderweitig untergebracht werden möge.

    a u. s.

  • Eintrag 70926. Juli 1853

    Auf den Antrag des Bürgerschützen-Vereins auf Zuerkennung eines Zuschusses zu den Festkosten sowie auf Bewilligung eines Ehrenpreises für die auswärtigen Schützen, beschließt Gemeinderath dem betr. Comite zur Bestreitung der Festkosten einen Betrag von vierzig Thalern und zur Anschaffung eines Ehrenpreises der Stadt einen Betrag von fünfundzwanzig Thalern zu überweisen, die hieran zu knüpfenden geeig- neten Bedingungen dem Bürgermeister überlassend.

    a. u. s.

  • Eintrag 71026. Juli 1853

    Der vorsitzende Bürgermeister trägt vor, daß bei der am 18. d. Mts. Statt gehabten Wiederverpachtung der städtischen Mühlen a auf die Mahlmühle am Niederthore ein Letztgebot von 2 150 Thl jährlicher Pacht durch die Handlung Hansen & Nix erfolgt sei, b auf die Mahlmühle am Oberthor ein Letztgebot von 2 010 Thl jährlicher Pacht durch den MüllerReinartz gemacht worden, und c auf die kleine städtische Oelmühle am Oberthor durch das Handlungshaus H. Thywissen & Sohn die bis- herige Pacht von 460 Thl geboten worden. Das gedachte Gebot für die Niederthorer-Mühle wäre nur für den Fall geschehen, wenn die Stadt den projectirten Anbau und das vierte Geläufe an derselben ausführen lasse, indem bei der Ausstellung ohne diese Bauten nur ein Gebot von 1 650 Thl. jährlich erfolgt sei.

    Gemeinderath findet die Gebote von 2150 Thlr. jährlicher Pacht für die Niederthore Mühle, und von 460 Thlr. jährlicher Pach für die kleine städtische Oelmühle annehmbar und ertheilt zu dieser Verpachtung hierdurch seine Genehmigung, wogegen derselbe das Letztgebot von 2010 Thlr. jährlicher Pacht für die Mahlmühle am Oberthor nicht angemessen erachtet, und sene Bestä- tigung in Bezug hierauf versagen zu müssen glaubt in Betreff der neuerdings vorzunehmenden Wieder- verpachtung dieser Mühle bleibt Beschluß vorbehalten.

    a. u. s.

  • Eintrag 71126. Juli 1853

    Ein von der Verwaltung gestellter Antrag auf Verbesserung resp. Vermehrung der Löschgeräthschaften wird der Com- mission für polizeiliche Angelegenheiten überwiesen.

    a. u s.

  • Eintrag 7121. August 1853

    Nachdem Gemeinderath schon früher mit den bezüglichen Bestimmungen wegen Erlaß eines Ortsstatuts behufs Bildung von Unterstützungskassen für die Gesellen und Fabrikarbeiter und in Betreff der Anlegung von Magazinen für Handwerkerwaren, bekannt gemacht worden, berieth derselbe heute wiederholt über diesen Gegenstand, und erklärte sich, namentlich mit Rück- sicht darauf, daß die Bildung einer Krankenkasse hier dringend nothwendig sei, mit dem von der Verwaltung aufgestellten Orts-Statute hinsichtlich der gedachten Einrichtungen einverstanden, welches Ortsstatut demnach vollzogen wurde.

    a. u. s.

  • Eintrag 7131. August 1853 Auf den Vorschlag der betreffenden Commission geneh- migte Gemeinderath die Anschaffung der für die städtischen Spritzen noch nöthigen Schläuche, zumal die vorhandenen Schläuche mangelhaft und unausreichend sind, sowie ferner noch einiger zweckmäßigen Brandharken und Brandeimer. Ferner autorisirte derselbe die Verwaltung, unter Zuziehung der
  • Eintrag 7141. August 1853

    Der Agent der Niederrheinischen Dampfschifffahrts- GesellschaftJ. Burbach beantragt zum Zweck der Möglich- machung die nach Gladbach und Rheydt bestimmten Baumwolle, Twiste und FarbstoffeFarbstoffen, über Neuß versenden zu können, daß für ca 30 - 40 Ballen Twiste im Lagerhause des Hauptzoll-Amtes freies Lager, sowie für Farbholz ein Platz zur Niederlage im Revisionsschuppen bewilligt, daß ferner die Erft- und Krahnengebühren für Baumwolle, Twiste und Farbstoffevgl. 3-4n, welche per Eisenbahn weiter befördert werden, auf 2 1/2 Pf. pro Centner ermäßigt, und jene Gebühren für die genannten Güter, welche per Fuhre in die Umgegend versandt werden, auf 3 Pf. pro Centner moderirt werden mögen.

    Um die gedachte Versendung über Neuss zu erleichtern, beschließt Gemeinderath, für die angegebene Quantität Twiste in so fern freies Lager zu gestatten, als nicht durch andere Güter die nöthige Räumlichkeit benommen ist, ebenso die Niederlage von Farbstoffen im Revisions- schuppen zu erlauben in so weit das Hauptzoll-Amt nichts dagegen zu erinnern findet, und endlich für die nachgenannten Güter, gleichviel ob dieselben per Eisenbahn oder per Fuhre weiter befördert werden, die Kanal-Gebühr auf 1 Pf pro Ctr. und die Krahnen- gebühr auf 2 Pf pro Ctr festzustellen. Diese Begün- stigungen sollen indessen versuchsweise für das laufende Jahr nur gelten.

    a. u. s.

  • Eintrag 7151. August 1853

    Dem Gemeinderath werden die Verdings-Verhandlungen vorgelegt, welchengemäß der MaurermeisterSchnitzler sich anheischig gemacht, die Erd- Maurer- Zimmer- Schmiede - Dachdecker und Klempner-Arbeiten für den auszuführenden Flügelbau im Hospitale gegen die Anschlagssumme von 3 900 Thl. auszuführen, zu 2 % über den Anschlag aber noch die Verbindlichkeit ein-

    zugehen, zu dem Äußern der Umfassungsmauern Maschinenziegel zu verwenden, da durch die Anwen- dung der Maschinenziegel der Bau ein sauberes Ansehen erhalten, dadurch auch der kostspielige Verputz mit Kalkmörtel zu entbehren sein dürfte, so trägt die Hospital-Commission darauf an, daß Gemeinderath das letztere Anerbieten des p Schnitzler genehmigen wolle.

    Mit 9 gegen 5 Stimmen wurde der Antrag der Hospital-Verwaltung angenommen.

    a. u. s.

  • Eintrag 7161. August 1853

    In Folge einer Verfügung Königl. Regierungvom 21. Juli c. I S. II M. 7265 legte der vorsitzende Bürgermeister dem Gemeinderath einen von demselben aufgestellten Tilgungsplan über die sämmtlichen städtischen Schulden zur Prüfung und Anerkennung vor.

    Außer mehren unablösbaren Rentschulden von jährlich 620 Thl 13 Sgr 9 Pf. betragen die städtischen Schulden gegenwärtig 101 400 Thlr., deren allmählige Amorti- sation nach dem angefertigten Tilgungsplan bis zum Jahre 1874 bewirkt sein würde. Da die darin gemachten Propositionen zur Rücker- stattung den finanziellen Verhältnissen der Gemeinde angemessen erscheinen, auch auf die verschiedenen, schwebenden, das finanzielle Interesse der Gemeinde berührenden Angelegenheiten die gebührende Rücksicht genommen ist, so gab Gemeinderath zu diesem Tilgungsplane seine Zustimmung.

    a. u. s.

  • Eintrag 7171. August 1853

    Nach Vernehmung des Vortrages des Bürgermeisters, daß auf die städtische Mahlmühle am Oberthore, deren Verpachtung vom 18. vorigen Monats, vom Gemeinderath nicht genehmigt wor- den, mehrere Gebote beim Bürgermeister-Amte zu Protokoll gegeben seien, beschloß derselbe unter Bezug- nahme auf seine Verhandlung vom 26. Juli c., die besagte Mühle nochmals öffentlich zur Wiederverpachtung ausstellen zu lassen. Der vorsitzende Bürgermeister wurde gleichzeitig autorisirt, hierbei Namens der Gemeinde die Verpachtung definitiv zu genehmigen.

    a u. s.

  • Eintrag 71815. August 1853

    Der vorsitzende Bürgermeister eröffnet die Sitzung mit Verlesung eines Rescriptes des Königl. Oberpräsidenten vom 29. Juli c., wornach derselbe auf das an das Königl. Ministerium des Innern gerichtete, von diesem zur Ver- fügung an ihn abgegebene Rekursgesuch wegen des diesjährigen Communalsteuer-Modus erwiderterwiedert, daß die von der Königl. Regierungzu Düsseldorf bestimmte gleichmäßige Belastung der directen Staatssteuern mit Communalsteuer-Zuschlägen als Regel festzuhalten sei, und keine triftige Gründe vorliegen, eine Abwei- chung, wie sie vom Gemeinderath beantragt worden, hierin (eine Abweichung) eintreten zu lassen.

    a. u. s.

  • Eintrag 71915. August 1853 Gemeinderath erhielt Kenntniß von der von der Armen- Verwaltungunterm 6. d. Mts. ertheilten Einwilligung zur Löschung einer Inscription, welche gegen die zu Drüllsholz Gemeinde Liedberg wohnenden Taglöhner Heinrich Noven, Johann Noven und Heinrich Weiland unter Band 10 N° 312 auf der Hypotheken-Kammer zu Gladbach hier ein Kapital von 60 Thl eingetragen war, das die genannten Personen als Rechtsnachfolger von Eheleuten Taglöhner Heinrich Noven und Elisabeth Weiland zu Drüllsholz, Taglöhner Heinrich Weiland daselbst, Anna Christina Weiland, Wittwe von Joh. BauschTaglöhnerinzu Giesenkirchen, und Mathias Weiland, Försterzu Luxemburg der Armen-Ver- waltung zurückgezahlt haben.
  • Eintrag 72015. August 1853

    Vorsitzender theilte dem Gemeinderath mit, daß bei der wiederholten Ausstellung der Oberthorer Mahlmühle ein Letztgebot von 2 200 Thl. jährlich - 190 Thl mehr als bei der ersten Ausstellung - gemacht worden, und daß er zu diesem nicht ungünstig zu nennenden Pachtgebote der Bieterin Wittwe Fr. Anton Reinarz auf Grund des Beschlusses vom 1. d. Mts. den definitiven Zuschlag ertheilt habe.

    a. u. s.

  • Eintrag 72115. August 1853

    Ein Gesuch des Jacob Heinrich Hüsgen hierselbst vom 8. d. Mts. wird vorgelegt, worin derselbe um Entbindung von der Supplementar-Hypothek bittet, welche durch Verschreibung seines Hauses Sect. B N° 150 in der Nähe der Windmühle zu größerer Sicherheit einer zu Gunsten der Stadt auf dem von ihm an den GerberFranz Heinrich Kaumanns ver- kauften Lohhofe vor dem Oberthore haftenden Grundrente von zwei Thalern zehn Silbergroschen zehn Pfennnigen jährlich gestellt worden. Bittsteller hofft nun deswillen auf die Gewäh- rung seiner Bitte, weil die Rentschuld nunmehr auf den jetzigen Besitzer des Lohhofes p Kaumanns überge- gangen ist, und der Lohhof durch seine weitere Aus- bauung mehr als hinlängliche Sicherheit für die Rente darbietet.

    Unter den vorgetragenen Umständen hält Gemeinde- rath die Freigebung des Supplementar-Unterpfandes für billig und erklärt sich damit einverstanden, daß in einem über die Rente zu stellenden neuen Titel nur der mehrgedachte Lohhof nebst Zubehör hypothekarisch verschrieben werde.

    a. u. s.

  • Eintrag 72215. August 1853

    Gemeinderath wurde darauf aufmerksam gemacht, daß die Frist zur Beibehaltung der polizeilichen Schwarz & und Weißbrodtaxe mit dem 1. September d. J. abgelaufen sei.

    Da diese Taxe sich hier seit einer langen Reihe von Jahren dadurch bewährt hat, daß durch dieselbe der Verdienst des Bäckers sicher gestellt, der Bürger aber vor sonst möglichen Nachtheilen geschützt ist, so richtet Gemeinderath an die höhere Behörde die Bitte, daß die Beibehaltung derselben, in Gemäßheit des § 89 der allgemeinen Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845 noch weiterhin gestattet werden möge.

    a. u. s.

  • Eintrag 72315. August 1853

    Der am 13. d. Mts. Statt gehabte Verkauf des der Gemeinde zugehörigen Buchverzins von etwas über sechs Morgen zum Betrage von Einundneunzig Thalern zwanzig Sgr. wurde vom Gemeinderath genehmigt.

    a. u. s.

  • Eintrag 72415. August 1853

    Es wurde vorgetragen, daß der MetzgerStephan Heinrich Pütz, welcher als Pächter des Standgeldes auf dem Gemüse- und Victualien-Markte außer der Bewilligung einer Hypotheken- Inscription von 1 000 Thl auf sein Haus, eine baare Caution von 300 Thl. und seinem Schwiegersohn GastwirthGottfried

    Hilgers als Afterbürgen zu stellen sich erboten habe, mit der Bitte eingekommen sei, ihn der Afterbürgschafts-Stellung zu ent- heben, wogegen er als baare Caution statt 300 Thl -- 500 Thl erlegen werde.

    In Erwägung, daß die Bestellung einer Hypothekar- Inscriptionvon 1000 Thlr. und die Hinterlegung einer baaren Summe von 500 Thl als Caution für die Pachtung der Markt- standsgelder hinreichend erscheint, beschloß Gemeinderath, dem Antrage des p Pütz in Modifikation des Beschlusses vom 20. Januar c. zu entsprechen.

    a. u. s.

  • Eintrag 72515. August 1853

    Dem Gemeinderathe werden zwei von der Schul-Commission befürwortete Gesuche der LehrerKoxholt und Krahforstan der Elementar-Knabenschule um Erhöhung ihrer Gehälter vorgelegt.

    Der erstere Lehrer wirkt an einer der ersten Parallelklassen, bezieht inclusive 20 Thlr. Miethentschädigung ein jährliches Gehalt von 250 Thl und es schlägt die Schul-Commission in Rück- sicht auf seine Tüchtigkeit und guten Leistungen sowie im Hinblick darauf, daß die übrigen, in ersten Parallelklas- sen angestellten Lehrer in höhern Besoldungen stehen, eine Gehaltserhöhung für denselben von 50 Thl. vor. Für den zweitern, an einer zweiten Parallelklasse fungirenden Lehrer, welcher inclusive 20 Thl. Miethentschädigung, 200 Thl Gehalt bezieht, beantragt die genannte Commission, da auch dieser Lehrer mit Eifer und gutem Erfolge seinen Pflichten obliegt, auch der neben ihm stehende Parallelklassen-Lehrer eine höhere Besoldung genießt, eine Gehaltsverbesserung von 40 Thl bis 50 Thl.

    In Anerkennung der angegebenen Gründe bewilligt Gemeinderath dem Lehrer Koxholt eine jährliche Zulage von fünfzig Thalern und dem Lehrer Krahhorst eine solche von vierzig Thalern, welche Zulagen vom 1. Juli d. J. gelten und nur an die Person der betreffenden beiden Lehrer geknüpft sein sollen.

    a. u. s.

  • Eintrag 72622. August 1853

    Die gemeinderäthliche Commission für Armen-Wesen, welche sich mt der Revision der von dem RendantenBroix gelegten Rechnung der Armen-Kasse für das Jahr 1852 befaßt hatte, erstattete heute dem Gemeinderath hierüber Bericht. Die Commission hat die Rechnung Posten für Posten vorge- nommen und dabei die Überzeugung gewonnen, daß die darin vorkommenden Einnahmen sowohl als die Ausgaben richtig und durch Belege vollständig justifizirt sind.

    Bei den Ausgaben für Armen-Unterstützungen ist von der Armen-Verwaltung nach der von derselben in deren Revi- sions-Protocoll vom 5 c. gegebenen näheren Erläuterung das erhebliche Ersparniß von 1033 Thlr. 26 Sgr. 4 Pf erzielt worden, nur ist zu berücksichtigen, daß darunter 369 Thl begriffen sind, welche für Brand- und Suppenspenden disponibel gestellt waren, aber wegen mangelnden Bedürfnisses nicht zur Verwendung gekommen sind. Wenn die Unterstützung der Armen, wie nicht bezweifelt wird, dem Bedürfnisse und den der Gemeinde obliegenden Humanitäts- und gesetz- lichen Pflichten entsprechend, geschehen ist, dann verdient das von der Armen-Verwaltung erreichte Resultat die vollste Anerkennung.

    Die nach der Rechnung pro 1851 Seitens der Armen-Ver- waltung dem Vermögens-Fundum zu ersetzende Summe betrug. . . . . . . Thl 1 956 - 11 - 5 Im Laufe des Jahres 1852 sind an Substanz- Geldern eingegangen . . . . . . . . Th 3719 - 28 - 3 ___________________ Summe Th 5676 - 9 - 8 Es wurden dagegen unter Verwendung der Er- sparnisse pro 1851, im Jahre 1852 rentbar angelegt 4850 - __________________ Ende 1852 war somit noch anzulegen . . . . . 826 - 9 - 8 wornach die der Vermögens-Substanz zu ersetzende Summe um 1 130 Thl. 1 Sgr 9 Pf. gekürzt worden. Der Rest von 826 Thl. 9 Sgr 8 Pf. ist nach Angabe der Verwal- tung aus den im abgelaufenen Jahre erzielten Erspar- nissen bereits vom Jahre 1853 rentbar ausgesetzt, sodaß nun keine Erstattung an das Substanz-Vermögen der Armen-Verwaltung zurücksteht.

    Die Rechnung schließt ab in Einnahme zu 15 663 Thl. 7 Sgr 11 Pf. in Ausgabe zu 12 977 Thl. 28 Sgr. 10 Pf. ____________________ zu einem Bestande von 2 685 Thl. 9 Sgr 1 Pf und zu einer Rest-Einnahme von . . . 218 Thl. 4 Sgr 5 Pf. wozu dieselbe vom Gemeinderath unter Ertheilung der Decharge für den Rendanten festgestellt wird.

    a. u. s.

  • Eintrag 72722. August 1853 Die gemeinderäthliche Commission für Armenwesen berichtete über die von derselben vorgenommenen Prüfung der von dem RendantenBroix für das Jahr 1853 gelegten Hospital- Rechnung.
  • Eintrag 72822. August 1853 Der frühere KohlenhändlerPaul Schmitz, welcher durch Vertrag vom 15. April 1852 einen vor dem Hessenthore gelegenen Lagerplatz auf die Zeit vom genannten Tage bis 14. September 1855 für 6 Thlr. jährlich gepachtet und im vorigen Jahre bedingungsmäßig den Pachtzins bis zum 14. September d. J. abgeführt hat, bittet mit- telst Gesuchs vom 8. August c. ihn der Pacht der nach folgenden zwei Jahre entbinden zu wollen, indem widrige Verhältnisse ihn genöthigt haben, sein Kohlen- geschäft niederzulegen.
  • Eintrag 72922. August 1853

    Gemeinderath schritt zur Neubildung der Einquar- tirungs-Commission und wählte dazu a aus seiner Mitte die Herren Max Heinrich Schmitz, Hermann Joseph Linden, H. A. Hesemann, b aus der Bürgerschaft die Herren Balthasar Heinrich Derath, Heinrich Rappenhoener und Malt. Hansen.

    a u. s.

  • Eintrag 73022. August 1853

    Durch Eingabe vom 20. des Monats beantragt der seit dem Jahre 1835 hierselbst angestellte Polizei- und Verwaltungs- diener H. Krings, daß seine Besoldung ad 132 Thl auf denjenigen Betrag von 160 Thl erhöht werden möge, welcher auch dem in diesem Jahre neu berufenen SergeantenLoewen als Gehalt zuerkannt worden.

    Da der Antragsteller von je her in seinen Leistungen vollkommen befriedigt, auch seine Dienstführung muster- haft zu nennen ist, so findet Gemeinderath das Gesuch billig und beschließt, auf die Gehaltsverbesserung mit der Bestimmung einzugehen, daß dieselbe vom 1. Mai c. an beginne.

    a u. s.