Ferner erklärte Gemeinderath sich damit einver- standen, daß der Termin zur Zahlung des Kauf- preises des am 24. Juni c. zum Verkauf kom- menden städtischen Grases auf den 11. November festgestellt werde. Im Übrigen seien die bisherigen Verkaufsbedingungen beizubehalten.
a. u. s.