Eintrag 26221. Juli 1851 Dem Gemeinderath werden die Verhandlungen der
Hospital-Verwaltung vorgelegt, welchengemäß von
GerichtsschreiberKranz und mehren andern Hausbe-
sitzern einvor dem Zollthore neben p Kranz gelegenen,
bisher nur vom Hospitale und den hiesigen Einwoh-
nern JustizrathBeckers, Kloetzer,Mickenscheiber [?]
und Merbeck benutzter Weg, von der Landstraße zu
den Gärten der Letztern führend, widerrechtlich
in Gebrauch genommen und von denselben noch
erlassene Aufforderung, sich der ferneren Benutzung
des Weges zu enthalten, theils mündlich, theils
schriftlich die Erklärung abgegeben worden, daß
sie dieser Aufforderung keine Folge geben
würden. Nach Einsicht eines Gutachtens des Hr JustizrathsCramervon Düsseldorf, wodurch
das Widerrechtliche
von p Kranz & Genossen als unzweifelhaft darge-
stellt wird, sowie nach reiflicher Besprechung und
Erwägung aller bezüglichen Verhältnisse, genehmigt
Gemeinderath auf den Antrag der Hospital-Verwal-
tung, daß Letztere im Vereine mit den übrigen
Nutzungsberechtigten gerichtliche Klage in der
Sache erhebe. a. u. s....
Eintrag 26321. Juli 1851 Gemeinderath berieth über die Erneuerung
des Tarifs der Gebühren für die Benutzung des
Erft-Canales, welcher Tarif gemäß Allerhöchster
Cabinets-Ordre vom 19. October 1836 alle fünf
Jahre einer Revision und Regulirung unterwor-
fen werden soll, und zuletzt durch Allerhöchste Cabi-
nets-Order vom 17. September 1846bis zum 19.
October 1851 genehmigt worden ist. Aus den von der betreffenden Commissionin deren
ausführlichen Berichte vom 15. Juli c. angegebenen Gründen, stellt Gemeinderath an
die höhere
Behörde den Antrag, daß der bisherige Tarif unter
Berücksichtigung folgender Modificationen [einstweilen?] noch auf
ein Jahr beibehalten werden möge.
1. Die Krahnengebühren für rohe Hausteine zu hiesiger
Bearbeitung bestimmt, seien von 5 Pf auf 3 Pf pro
Centner zu ermäßigen; 2. Die Kanal-Gefälle an Dünger, wofür bisher zwei
Pfennige p. Ctr gehoben worden, seien auf 1/2 Pf pro Ctr zu reduziren.
3. Die Kanal-Gebühren von solchen in die Erft ankom-
menden Steinkohlen, welche nach Eröffnung der Eisenbahn
zwischen Viersen und Gladbach, von hier nach Gladbach
und dessen Gegend gesandt werden, (: also eigentlich als Transit-
kosten anzusehen sind;) seien von zwei Pf auf einen Pf pro
Ctr zu ermäßigen, damit dadurch der Concurrenz der
Ruhrort-Kreis Crefeld-Viersen-Gladbacher Eisen-
bahn begegnet werde. Als berathenden Beistand
des Bürgermeisters bei der Controlle über diese
Kosten wählte Gemeinderath die Gemeindeverordneten
L. Holter, H. Dünbier, Werhahn, H. J. Linden; 4. Roheisen und lose Stockfische, welche
den Krahnen
nicht benutzen, seien als krahnenfreies Gut zu bezeichnen. a u. s....