Eintrag 31125. September 1851 Bei der von der betreffenden Commission vorge-
nommenen Prüfung des Armen-Cassen-Etats
pro 1852 hat dieselbe gefunden, daß die ver-
schiedenen Positionen in den Auslagen für Armen-
Unterstützungen und Spenden von der Armen-
Verwaltung namhaft ermäßigt sind, und in
Folge dessen auch der von derselben nachgesuchte
städtische Zuschuß um 543 Thl. geringer steht
als jener für das laufende Jahr.
Gegen die sonach reduzirten Ansätze war
nichts zu erinnern gefunden worden, weshalb
Gemeinderath den Armen-Etat, wie vorgeschlagen,
genehmigt. a. u. s. Nach Vernehmung des Berichtes der Commission
für Armen-Wesen über die Prüfung des Hospital-
Etats 1852, beschloß Gemeinderath, den frag-
lichen Etat in der von der Hospital-Verwaltungvorgeschlagenen Weise festzustellen,
indem ver-
traut wird, daß die gedachte Verwaltung auf
möglichste Ersparung Bedacht nehmen werde. a. u. s....