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  • Eintrag 31325. September 1851 Die gemeinderäthliche Commission für Rechnungwesen berichtete heute über den von dem StadtrentmeisterStadler gestellten Antrag auf anderweite Fixirung seines Gehaltes und auf Beschaffung eines andern geräumigeren Geschäftslokales. Sowohl durch die ausführliche Eingabe des besagten Rendanten vom 14. Februar d. J. als durch Einsicht- nahme in die verschiedenen Kassenbücher und Journale der Stadt-Kasse, hatte die Commission sich davon überzeugt, daß die jetzige Besoldung des Stadt- rentmeisters ad 550 Thl. incl. Büreaukosten allerdings zu den vielen mit der Stelle verbundenen Arbeiten und zu der großen Veranwortlichkeit, welche die Verwaltung einer Kasse mit sich bringt, in welcher jährlichs ca. 50 000 Thlr. in meistens kleinen Beträgen eingenommen und ausgegeben werden, in keinem richtigen Verhältnisse steht. Gemeinderath bewilligt dem Stadtrentmeister Stadlerdaher eine jedes Jahr wieder aufhebbare persönliche Gehaltszulage von 100 Thlr, welche vom nächsten Jahre an beginnen soll. Was den zweiten Punkt die Beschaffung eines geräumigeren Geschäftslokals anbelangt, so kann nach der Ansicht der Commission nicht verkannt werden, daß das Rentkammerlokal bei dem gestiegenen Verkehr der Stadt-Kasse mehr oder weniger un- zureichend erscheint. Da das Rathhausgebäude keine sonstige passende disponible Räumlichkeit darbietet, wohin die Stadt-Kasse in zweckmäßiger Weise verlegt werden könnte, so genehmigt Gemeinderath nach dem Vorschlage der Commission, daß das jetzige Rentkammerlokal durch theilweise Hinzu- ziehung der Vorflur erweitert werde. A. u. s....