Eintrag 31325. September 1851 Die gemeinderäthliche Commission für Rechnungwesen
berichtete heute über den von dem StadtrentmeisterStadler gestellten Antrag auf anderweite
Fixirung
seines Gehaltes und auf Beschaffung eines andern
geräumigeren Geschäftslokales. Sowohl durch die ausführliche Eingabe des besagten
Rendanten vom 14. Februar d. J. als durch Einsicht-
nahme in die verschiedenen Kassenbücher und
Journale der Stadt-Kasse, hatte die Commission sich davon überzeugt, daß die jetzige
Besoldung des Stadt-
rentmeisters ad 550 Thl. incl. Büreaukosten allerdings zu den
vielen mit der Stelle verbundenen Arbeiten und zu der
großen Veranwortlichkeit, welche die Verwaltung einer
Kasse mit sich bringt, in welcher jährlichs ca. 50 000 Thlr.
in meistens kleinen Beträgen eingenommen und
ausgegeben werden, in keinem richtigen Verhältnisse
steht.
Gemeinderath bewilligt dem Stadtrentmeister Stadlerdaher eine jedes Jahr wieder aufhebbare
persönliche
Gehaltszulage von 100 Thlr, welche vom nächsten Jahre
an beginnen soll. Was den zweiten Punkt die Beschaffung eines
geräumigeren Geschäftslokals anbelangt, so kann nach
der Ansicht der Commission nicht verkannt werden,
daß das Rentkammerlokal bei dem gestiegenen
Verkehr der Stadt-Kasse mehr oder weniger un-
zureichend erscheint. Da das Rathhausgebäude keine
sonstige passende disponible Räumlichkeit darbietet,
wohin die Stadt-Kasse in zweckmäßiger Weise
verlegt werden könnte, so genehmigt Gemeinderath
nach dem Vorschlage der Commission, daß das
jetzige Rentkammerlokal durch theilweise Hinzu-
ziehung der Vorflur erweitert werde. A. u. s....