Eintrag 3223. September 1850 Vom Gemeinderath dazu beauftragt hatte die Com-
mission für Armen Wesen die Prüfung des Hos-
pital-Etats für das Jahr 1850 vorgenommen, wobei
sich Folgendes zu erinnern gefunden:
Die Oekonomie-Ausgaben des Tit. II sind dem gel-
tenden Grundsatze gemäß nach dem Durchschnitte
der wirklichen Auslagen der drei letzten Jahre
aufgenommen. Da aber die Preise der Lebensmittel
in einem der drei Jahre, nämlich im Jahre 1847
ungewöhnlich hoch waren, so dürfte das Durchschnitts-
Quantum bei mehren Ausgabe-Positionen nicht ganz
erforderlich gehalten werden. In dem Vertrauen
indessen, daß die Hospital-Verwaltung danach fort-
fahren werde, auf möglichste Oekonomie Bedacht zu
nehmen, kann die Commission sich für eine Reduction
der Oekonomie-Ausgaben nicht aussprechen, trägt
vielmehr darauf an, die Ansätze in der Erwartung
unverkürzt zu belassen, daß etwaige Ersparnisse
rentbar angelegt werden, wie dies auch im abgelau-
fenen Jahre geschehen....
Eintrag 3323. September 1850 Für Reparatur und Instandhaltung der Hospital-
Gebäulichkeiten sind sub Tit. IV nach dem dreijährigen
Durchschnitte 251 Th angesetzt. Die Commission hält
eine Summe von 200 Thl, welche auch im laufenden
Hospitalbudget disponibel gestellt ist, hinreichend, und
trägt daher darauf an, daß der Fond um 51 Thlr
ermäßigt werde, in Folge dessen der von der Armen-resp. Gemeinde-Kasse zu leistende
Zuschuß für die
Verpflegung derjenigen Armen, welche auf Rechnung
der Wohlthätigkeits Anstalt im Hospitale unterhal-
ten werden, ebenfalls um diesen Betrag, und zwar
von 884 Thl auf 833 Thl zu reduziren wäre....
Eintrag 3423. September 1850 Der Hospital-Etat wäre sonach in Einnahme und Ausgabe balancirend auf
5 286 Thlr 17 Sgr 6 Pf Geld
9 Metzen Weizen
92 Schffl 7 96/100 Metzen Roggen
11 Schffl 6 25/199 Metzen Hafer
festzustellen.
Dem vorstehenden Referate schloß sich Gemeinderath
mit dem Vorbehalte an, daß die ausgewiesenen
Kosten für bauliche Reparaturen nur unter Zuziehung
der gemeinderäthlichen Commission für Bauwesenverwendet werden dürfen. Actum ut
suprat supra...