• Eintrag 3223. September 1850 Vom Gemeinderath dazu beauftragt hatte die Com- mission für Armen Wesen die Prüfung des Hos- pital-Etats für das Jahr 1850 vorgenommen, wobei sich Folgendes zu erinnern gefunden: Die Oekonomie-Ausgaben des Tit. II sind dem gel- tenden Grundsatze gemäß nach dem Durchschnitte der wirklichen Auslagen der drei letzten Jahre aufgenommen. Da aber die Preise der Lebensmittel in einem der drei Jahre, nämlich im Jahre 1847 ungewöhnlich hoch waren, so dürfte das Durchschnitts- Quantum bei mehren Ausgabe-Positionen nicht ganz erforderlich gehalten werden. In dem Vertrauen indessen, daß die Hospital-Verwaltung danach fort- fahren werde, auf möglichste Oekonomie Bedacht zu nehmen, kann die Commission sich für eine Reduction der Oekonomie-Ausgaben nicht aussprechen, trägt vielmehr darauf an, die Ansätze in der Erwartung unverkürzt zu belassen, daß etwaige Ersparnisse rentbar angelegt werden, wie dies auch im abgelau- fenen Jahre geschehen....
  • Eintrag 3323. September 1850 Für Reparatur und Instandhaltung der Hospital- Gebäulichkeiten sind sub Tit. IV nach dem dreijährigen Durchschnitte 251 Th angesetzt. Die Commission hält eine Summe von 200 Thl, welche auch im laufenden Hospitalbudget disponibel gestellt ist, hinreichend, und trägt daher darauf an, daß der Fond um 51 Thlr ermäßigt werde, in Folge dessen der von der Armen-resp. Gemeinde-Kasse zu leistende Zuschuß für die Verpflegung derjenigen Armen, welche auf Rechnung der Wohlthätigkeits Anstalt im Hospitale unterhal- ten werden, ebenfalls um diesen Betrag, und zwar von 884 Thl auf 833 Thl zu reduziren wäre....
  • Eintrag 3423. September 1850 Der Hospital-Etat wäre sonach in Einnahme und Ausgabe balancirend auf 5 286 Thlr 17 Sgr 6 Pf Geld 9 Metzen Weizen 92 Schffl 7 96/100 Metzen Roggen 11 Schffl 6 25/199 Metzen Hafer festzustellen. Dem vorstehenden Referate schloß sich Gemeinderath mit dem Vorbehalte an, daß die ausgewiesenen Kosten für bauliche Reparaturen nur unter Zuziehung der gemeinderäthlichen Commission für Bauwesenverwendet werden dürfen. Actum ut suprat supra...