Eintrag 3523. September 1850 Die gemeinderäthliche Commission für Armenwesen hatte
den für das Jahr 1851 aufgestellten Etat der Armen-
Kasse revidirt, und dabei gefunden, daß gegen die
Ansätze, welche durchgehends nach einem Durchschnitte
der drei letzten Jahre angenommen worden, Nichts
zu erinnern sei. Nun wäre mit Rücksicht auf die bei Prüfung des
Hospitals-Etats vorgeschlagene Reduction von 51 Thl
an dem von der Gemeinde zu leistenden Zuschusse
für die Verpflegung derjenigen Hospitaliten, welche
für Rechnung der Armen-Verwaltung unterhalten
werden, diese Summe auch in dem vorliegenden Armen-
Etat an den betreffenden Stellen in Einnahme und
Ausgabe abzusetzen. Die Gemeinde-Zuschüsse an die Armen-Kasse
würden sich demnach wie folgt stellen:
a. jener zur Deckung des gewöhnlichen Defizits
auf . . . . . . . . . . . . 5312 - " -
"
b. jener zur Deckung der Verpflegungs-
kosten für die im Hospital untergebrachten
Armen auf . . . . . . . . . . 833 - " - "
_____________
In Summa auf 6145 - " - "
Überhaupt währe wäre der Etat in Einnahme und
Ausgabe balancirend auf
10151 Thl 21 Sgr 3 Pf Geld,
10 Schffl 11 Metzen Weizen
54 Schffl 92/100 Metzen Roggen
4 Schffl 8 Metzen Hafer
festzustellen. Gemeinderath macht den vorstehenden Bericht zu
dem seinigen, und stellte demnächst den Etat
in den vorgeschlagenen Summen fest.
A. u. s....