Eintrag 3661. Dezember 1851 Gegen die Statt gehabte Verpachtung eines städtischen
Lagerplatzes auf der Laache vor dem Rheinthore auf die
Zeit vom 1. Dezember cbis Ende Dezember 1854an die Handlung M. Rütgers zu Cöln zum
jährlichen
Pachtpreise von 3 Thlr 15 Sgr wurde Nichts zu erinnern
gefunden. Ebenfalls wurde nichts dagegen zu bemerken
gefunden, daß dem Rütgers zu dem demselben bereits
auf ein Jahr verpachteten halben Morgen auf der Laache
noch ein zweiter anschießender halber Morgen gegen
10 Thlr Pacht verpachtet werde. a. u. s....
Eintrag 3671. Dezember 1851 Dem Gemeinderathe wird von dem Rescript Königl.
Regierungvom 12. November 1851 Kenntniß gege-
ben, wornach diese Behörde hinsichtlich des Antrages
des Alexianer-Klosters auf Entbindung von der
Oberaufsicht des Staates sich dahin ausgesprochen
hat, daß erst dann darüber werde entschieden
werden, wenn die zwischen dem Orden und der
Stadt Neuss vorher zu regulirenden rechtlichen Ver-
hältnisse geordnet sind....
Eintrag 3681. Dezember 1851 Von der betreffenden Commission wurde heute
über die mit dem UnternehmerLemmer gepflo-
genen Unterhandlungen wegen der Abrechnung
desselben über die Ausführung des Neuß-
Bergheimer Communalweges und wegen einiger
Forderungen desselben über ausgeführte Grund-
arbeiten an der Hessenthorbrücke Bericht erstattet. Den Ausbau des in Rede stehenden
Weges,
soweit die Gemeinde Neuß ihn auszuführen, hat der p Lemmer contractlich mit der Bedingung
übernommen, daß er die Aufsichtskosten, die
Grundentschädigungen und die mit der Acquisi-
tion der Grundstücke verbundenen Kosten
zu tragen habe, für die Summe von Th 8 700 -- -- --
Der p Lemmer hat hierauf successive
erhalten . . . . . . 6 965 - 26 - 6
An Aufsichtskosten sind für seine Rech-
nung an den WegebaumeisterWeisegezahlt worden . . . .
. 400 -- -- --
Ferner wurden an Grundentschädigung
gezahlt für seine Rechnung . . . 796 - 26 --
_____________
Zusammen 8 162 - 19 - 6
Dann hat die Stadt vorschußweise an
Verzugszinsen der Grundentschädigungen
und an Expropriationskosten ausgegeben 886 - 4 - 1
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Total 9 048 - 23 - 7
Wird angenommen, daß Lemmer
alle Expropriationskosten zu übernehmen
hatte, so müßte derselbe noch . . 348 - 23 - 7
an die Stadt herauszahlen.
Wird dagegen angenommen, daß die Ex-
propriationskosten demselben nicht zu Last fallen,
so wären noch 537 Thlr 10 Sgr 6 Pf., vorbehaltlich des
Abzuges von 35 Thlr. noch zu zahlender Aufsichts-
kosten und einiger noch nicht liquidirter
unerheblicher Grundentschädigungen, an ihn zu
vergüten. Außerdem fordert Lemmer noch ca 193 Thlr
für Grund-Arbeiten an der Hessenthorbrücke,
worüber noch Prozeß schwebt, und noch ferner
ca 150 Thl., worüber ein Prozeß erst
eingeleitet werden soll. Der p Lemmer hat sich erboten, gegen eine
Entschädigung Seitens der Stadt von zweihundert-
fünfzig Thalern auf alle Ansprüche an die Stadt
für vorstehende Arbeiten und Ausführungen
zu verzichten, mit der Bestimmung, daß
er die noch zurückstehenden Aufsichtskosten
selbst abmache, und die Stadt die etwa
noch zu leistenden kleinen Grundentschädi-
gungen trage, und daß endlich in Bezie-
hung auf den schwebenden Prozeß mit p Lem-
mer jeder Theil seine Kosten zahle. Da die
kleinen Grundentschädigungen, welche verschiedene Ackerparzellen des Benj. Kürten
von überhaupt 48 Ruthen40 Fuß betreffen, noch nicht festgestellt sind, so will Lemmersich
noch verbindlich machen, diejenige Summe, welche
etwa mehr als ein Thaler pro Ruthe an p Kürten
gezahlt werden muß, der Gemeinde zu vergüten.
Um die verschiedenen Differenz-Punkte zur
Ausgleichung zu ringen, beschließt Gemeinderath,
den vorsitzenden Bürgermeister hierdurch zu autorisiren,
das Anerbieten des p Lemmer Namens der
Gemeinde anzunehmen, und mit demselben einen
Vergleichs-Vertrag abzuschließen. A. u. s....