Band 49: Eintrag vom  1. Dezember 1851 (Nr. 367)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Dem Gemeinderathe wird von dem Rescript Königl. Regierungvom 12. November 1851 Kenntniß gege- ben, wornach diese Behörde hinsichtlich des Antrages des Alexianer-Klosters auf Entbindung von der Oberaufsicht des Staates sich dahin ausgesprochen hat, daß erst dann darüber werde entschieden werden, wenn die zwischen dem Orden und der Stadt Neuss vorher zu regulirenden rechtlichen Ver- hältnisse geordnet sind. Der Bürgermeister wurde beauftragt, mit dem Alexianer-Kloster-Vorstande die geeigneten Ver- handlungen anzuknüpfen, und seiner Zeit über das Resultat zu referiren.

a. u. s.