Eintrag 37222. Dezember 1851 Der Gemeinderath wird mit der Allerhöchsten Cabinets-
ordre vom 5. November 1851 bekannt gemacht,
wornach genehmigt wird, daß die Gebühren für
Benutzung des schiffbar gemachten Erft-Canalesbis zum 1. Januar 1853 nach dem Tarife
vom 19.
October 1836 forterhoben werden können. A. u. s...
Eintrag 37322. Dezember 1851 Gegen den am 9. d. Mts. Statt gehabten Verding
der Bekleidungs-Gegenstände für die Armen pro
1852 fand Gemeinderath in Rücksicht auf die erzielten
befriedigenden Resultate Nichts zu erinnern. A. u s. In gleicher Weise genehmigte
Gemeinderath den
vom 9. d. Mts. geschehenen Verding der Bekleidungs-
Gegenstände und Haushaltungsbedürfnisse für das Hospitalim Jahre 1852. a. u. s....
Eintrag 37422. Dezember 1851 Die betreffende Commission hat im Auftrage des
Gemeinderathes über die von der höhern Behörde für
das hiesige Polizei-Amt nöthig befundene Hülfe
berathen, welche letztere diesem Amte dadurch zu
beschaffen wäre, daß der für den exekutiven
Dienst nicht mehr ganz geeignete, in den letzten
Jahren aber zur Führung von An- und Abmeldungs-
listen und der gleichen theilweise auf dem Polizei-Amte
beschäftigte PolizeisergeantTheodor Schmitz unter
Entbindung vom exekutiven Dienste zum Secre-
taire und Registrator bestellt werde. Die p Commission äußerte nach reiflicher Erwä-
gung ihre Ansicht dahin, wie die Verhältnisse des
hiesigen Polizei-Amtes nicht der Art beschaffen seien, daß neben dem Polizei-Commissaire
noch
ein besonderer Secretair und Registrator anzu-
stellen wäre, indem die schriftlichen Arbeiten
des Polizei-Amtes, dem Polizei-Commissair
immerhin soviel Zeit übrig lassen, um für den
exekutiven Dienst in entsprechender Weise
thätig sein zu können. Da der p Schmitz indessen
körperlicher Beschwerden wegen nicht mehr voll-
ständig für den Exekutiv-Dienst geeignet
erscheint, derselbe auch bereits seit etwa zwei
Jahren durch einen neu angestellten Polizei-
diener ersetzt ist, so dürfe wohl nichts dagegen
zu erinnern sein, daß derselbe unter Beibehal-
tung seines bisherigen Einkommens und unter
Entbindung vom exekutiven Dienste einstweilen
noch auf dem Polizei-Amte zur Wahrnehmung
der auch bisher von ihm besorgten Verrichtungen
verwendet werde, welche Einverständniß-Erklä-
rung jedoch ohne alle Consequenz für die Folge,
und ohne die Nothwendigkeit zur Beschaffung
von Schreibhülfe auf dem Polizei-Amte im
entferntesten anzuerkennen, zu machen sei.
Gemeinderath trat diesem Commissionsberichte
mit der Erklärung bei, daß er sich aus den
obenangeführten Gründen im Interesse der Stadt
für verpflichtet erachte, für letztere die Befugniß
ausdrücklich vorzubehalten, den p Schmitz
im Falle sich in der Folge eine andere, für
ihn passende Stelle in der Gemeinde vorfinden
oder vakant werden sollte, hiefür zu verwenden,
und ihn dann vom Polizei-Amte ohne weitere
Verbindlichkeit zu seinem Ersatze zurück-
zugreifen. a. u. s....