Band 49  : Seite 185

  • Eintrag 3802. Januar 1852 In Gemäßheit einer landräthlichen Verfügung vom 29. Dezember c. wählte Gemeinderath den Bürgermeister Frings und den Gemeindeverordneten Josten, um als Deputirte der Stadt Neuss der morgen in Gladbach Statt findenden Berathung wegen der künf- tigen Verwaltung des Neuss-Gladbacher Communalwegesbeizuwohnen. a. u. s....