Eintrag 3815. Januar 1852Vorsitzender legt dem Gemeinderath eine Erklä-
rung des Alexianer-Kloster-Vorstandes vor,
welchergemäß derselbe Anstand nimmt, das
durch Vertrag vom Jahre 1490 der Stadt zustehendes
Eigenthumsrecht an dem Klostergebäude durch
einen neuen Vertrag einzuräumen, indem es
sich in der vorliegenden Frage lediglich um
Aufhebung der Oberaufsicht über das Alexianer-
Kloster-Vermögen handle, keinesfalls aber darum,
von wirklich vorhandenen und geltenden Rechts-
verhältnissen zwischen der Stadt und dem Kloster
irgend etwas zu ändern oder aufzuheben. Ohne-
hin müßte vorher nachgewiesen werden, in
wie weit jener alte Contract vom Jahre 1490
maßgebend sein könnte, um den Anspruch der
Stadt zu begründen. Gemeinderath äußert die Ansicht, daß das
Eigenthumsrecht der Stadt wohl nicht bestritten
werden könne, und um hierin vollständige
Gewißheit zu erhalten, ersucht derselbe den
Bürgermeister, über die Rechtsbeständigkeit
des allegirtenangeführten Vertrages vom Jahre 1490 das
Gutachten eines Juristen einzuholen. a. u. s. Auf einen Antrag des Töpferei-InhabersTrotzen-
berg auf Ertheilung der Erlaubniß zum Lehmfahren
von der Kuhweide über den Damm an dem
Hessenthore glaubt Gemeinderath nicht eingehen
zu können. a. u. s....
Eintrag 3825. Januar 1852 Ein Antrag des Peter Doetsch von Grimling-
hausen auf Ankauf der städtischen Parzelle
"der Grufacker genannt" wurde der Commission
für städtisches Eigenthum überwiesen. a. u s....