Eintrag 39123. Januar 1852 Die Fachkommission für Schul-Angelegenheitenberichtete heute über die von Seite des
Gemeinderathes
abzugebende Erklärung über die künftige Feststellung
der Norm der Schulgeldsätze im Gymnasium.
Einer vorliegenden Mittheilung des Königl.
Provinzial-Schul-Collegiums vom 7. d. Mts. gemäß
hat diese Behörde sich damit einverstanden erklärt,
daß die vom Gemeinderath beschlossene Forterhebung
eines klassifizirten Schulgeldes nach Maßgabe der
Klassensteuer der Eltern einstweilen beibehalten
werde, dieselbe glaubt indessen für den Fall,
daß sie nach erfolgter Erhebung der Lehranstalt
zu einem Gymnasium es für letzteres zuträglich
erachten sollte, den von ihr gewünschten Modus
der Erhebung des Schulgeldes nach den einzelnen
Schulabtheilungen eintreten zu lassen, nicht
umhin zu können, die Befugniß dazu, dem
zu creirenden Curatorium gegenüber in An-
spruch zu nehmen.
Entschuldigt: Holter, J. H. Schmitz, Ibels, Schuhmacher. Nach ausführlicher Diskussion
erklärt Gemein-
derath sich bereit, dem Wunsche des Königl.
Provinzial-Schul-Collegiums zu entsprechen,
und demselben hierdurch jene Befugniß unter
Mitwirkung des Curatoriums einzuräumen. In Ansehung der für den event. Fall anzu-
nehmenden Schulgeldsätze nach den einzelnen
Abtheilungen des Gymnasiums, überläßt Gemein-
derath im eintretenden Zeitpunkte die desfall-
sige Feststellung dem Königl. Provinzial-
Schul-Collegium und dem Curatorium. Die Minorität des Gemeinderaths bestehend aus
den Herren Max Heinrich Schmitz, Dr. Hellersberg,
Heinrich Dünbier, Johann Mathias Haanen, Clemens Klötzer,
Wilhelm Kreiner, deren Antrag bei der Abstimmung
abgelehnt worden, gaben die Erklärung zu
Protokoll, wie sie aus folgenden Gründen eine Abänderung der bisherigen Schulgeldsätze
nicht wünschen
können, sie aber, falls eine solche für nothwendig
erachtet werden sollte, dieselbe unter Mitwirkung
des Gemeinderathes Statt finden zu sehen, wünschen.
Die Normirung der Schuldgeldsätze für hiesige Schulen
nach Verhältniß der Klassensteuer der Eltern habe sich
hier seit ihrer mehrjährigen Einführung als eine zweck-
mäßige, bei der Bürgerschaft allgemein beifällig
aufgenommene bewährt, es sei durch diese Einrich-
tung die hiesige Schul-Anstalt auch für die
weniger bemittelte Bürgerklasse zugänglich geworden,
und habe sich dadurch thatsächlich die Frequenz und
mit ihr die Schulgeld-Einnahme der Anstalt bedeu-
tend gehoben, wie endlich die hiesige Schule, welche
lediglich aus Gemeinde-Mitteln resp. aus Commu-
nalbeiträgen der Bürgerschaft unterhalten werde,
nicht mit jedem andern, entweder aus Staats-
fonds oder Stiftungen sustentirtenerhalten\u003b unterstützt Gymnasium
in Vergleich gezogen werden könne, im Gegentheil
dürften die hiesigen eigenthümlichen Sustentations-
Verhältnisse die obengedachte, die Schul-Anstalt
erfahrungsmäßig nicht im entferntesten beein-
trächtigende Einrichtung der Schulgeld-Classifikation
wohl rechtfertigen; darin sei ferner in Erwägung
zu ziehen, daß auch der zwischen der Stadt Neuß
und dem Herrn Cardinal-Erzbischofe von Cölnwegen des zu errichtenden Convictoriums
resp. wegen
des Schulgeldes der Convictoristen abgeschlossene
Vertrag auf der seitherigen Schulgeld-Einrichtung
basiere, und eine Modifikation derselben in
finanzieller Beziehung nachtheilige Consequenzen
für die Anstalt befürchten lasse.
a. u. s....