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  • Eintrag 42015. März 1852 Der vorsitzende Bürgermeister trug dem Gemeinde- rath die an denselben gerichtete Mittheilung des Königlichen Provinzial-Schul-Collegiumszu Coblenzvom 8. d. Mts. Nr 563 vor, welchernach Sr. Excellenz der Herr Cultus-Minister v. Raumer durch Rescript vom 28. vorigen Monats das hiesige Collegium zu einem vollständigen Gymnasium erhoben und demselben alle den Gymnasien zustehenden Rechte ertheilt hat, welche von dem Zeitpunkte ab ausgeübt werden können, um die innere Organisation der Anstalt durch den dem Gymnasium nunmehr ressortmäßig zunächst vorgesetzte Staatsbehörde, das Königl. Rheinische Provinzial-Schul-Collegium erfolgt, und das Lehrerpersonal einschließlich des Directors auf Grund der für das Curatorium des Gymnasiumsin Übereinstimmung des Gemeinderathes der Stadt Neuß festgestellten Dienstinstruction vom 29. De- zember vorigen Jahres, welche nach ihrem ganzen Inhalte Seitens der Staatsbehörde genehmigt worden, berufen und bestätigt sein werde....
  • Eintrag 42115. März 1852 Auf Grund des §. 2 der Dienstinstruction für das Curatorium schritt Gemeinderath hiernach zur Wahl der von demselben zu bestimmenden vier Mitglieder des Curatoriums, wovon zwei aus der Mitte des Gemeinderathes und zwei aus der Bürgerschaft zu wählen. Bei der Wahl des ersten Mitgliedes aus der Mitte des Gemeinderathes wurde der Gemeinde- verordnete Peter Degreeff, bei jener des zweiten Mitgliedes aus dem Gemeinderathe, der Gemeinde- verordnete Med. Dr. Franz Hellersberg, bei der Wahl des ersten Mitgliedes aus der Bürgerschaft der NotarAlexander Theodor Ahrweiler, bei jener des zweiten Mitgliedes aus der Bürgerschaft, der StadtrentmeisterPeter Wilhelm Stadler gewählt. Die Wahlen sind einzeln und jedesmal mit abso- luter Majorität erfolgt. ...