Eintrag 42015. März 1852 Der vorsitzende Bürgermeister trug dem Gemeinde-
rath die an denselben gerichtete Mittheilung des
Königlichen Provinzial-Schul-Collegiumszu Coblenzvom 8. d. Mts. Nr 563 vor, welchernach
Sr. Excellenz
der Herr Cultus-Minister v. Raumer durch Rescript
vom 28. vorigen Monats das hiesige Collegium zu einem
vollständigen Gymnasium erhoben und demselben alle
den Gymnasien zustehenden Rechte ertheilt hat,
welche von dem Zeitpunkte ab ausgeübt werden
können, um die innere Organisation der Anstalt
durch den dem Gymnasium nunmehr ressortmäßig
zunächst vorgesetzte Staatsbehörde, das Königl.
Rheinische Provinzial-Schul-Collegium erfolgt,
und das Lehrerpersonal einschließlich des Directors
auf Grund der für das Curatorium des Gymnasiumsin Übereinstimmung des Gemeinderathes
der Stadt
Neuß festgestellten Dienstinstruction vom 29. De-
zember vorigen Jahres, welche nach ihrem ganzen Inhalte Seitens
der Staatsbehörde genehmigt worden, berufen und
bestätigt sein werde....
Eintrag 42115. März 1852 Auf Grund des §. 2 der Dienstinstruction für
das Curatorium schritt Gemeinderath hiernach zur
Wahl der von demselben zu bestimmenden vier
Mitglieder des Curatoriums, wovon zwei aus
der Mitte des Gemeinderathes und zwei aus
der Bürgerschaft zu wählen. Bei der Wahl des ersten Mitgliedes aus der
Mitte des Gemeinderathes wurde der Gemeinde-
verordnete Peter Degreeff, bei jener des zweiten
Mitgliedes aus dem Gemeinderathe, der Gemeinde-
verordnete Med. Dr. Franz Hellersberg, bei der Wahl
des ersten Mitgliedes aus der Bürgerschaft der
NotarAlexander Theodor Ahrweiler, bei jener
des zweiten Mitgliedes aus der Bürgerschaft, der
StadtrentmeisterPeter Wilhelm Stadler gewählt. Die Wahlen sind einzeln und jedesmal
mit abso-
luter Majorität erfolgt.
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