Band 49  : Seite 206

  • Eintrag 42215. März 1852 Da es nunmehr auch an der Zeit ist, so schleunig wie möglich mit dem Ankauf und der baulichen Einrichtung des Sr Eminenz dem Herrn Cardinal-Erzbischofezu Cöln vertragsmäßig von der Stadt disponibel zu stellenden Sebastianus- Klosters behufs Errichtung eines Convictoriumshierselbst vorgegangen werde, so ermächtigte Gemeinderath den Bürgermeister M Frings, sobald der Herr Cardinal-Erzbischof sich mit dem Vorgehen in der Sache einverstanden erklärt haben wird, Namens der Stadt Neuss a. das den Herren Josten & Breuer zugehörige Sebastianus-Kloster hierselbst nach Maßgabe der von der Gemeinde acceptirten, und durch gegenseitige Einverständniß-Erklärungen bis heute noch gültigen Offerte der genannten Eigenthümer vom 17. Juli 1849 für die Summe von achttausend Thalern definitiv anzukaufen, und darüber notariellen Vertrag aufnehmen zu lassen; b. die nöthigen Anordnungen zu treffen, daß das Sebastianus-Kloster gleich nach dessen Acquisition in der Weise baulich eingerichtet werde, wie es für seinen Zweck als Convictorial-Gebäuderesp. nach dem aufgestellten Plane des Bauver- ständigenThomas und den gemachten Angaben des DombaumeistersRegierungsrathesZwirnervon Cöln, nothwendig erscheint; c. zur Bestreitung der Einrichtungskosten des Convictorialgebäudes das erste Fünftel der dafür gezeichneten freiwilligen Beiträge einfordern zu lassen. a. u. s....
  • Eintrag 42315. März 1852 Gemeinderath ermächtigte den Bürgermeisterden Fußweg vom Niederthor nach dem Rheinthorin Stand setzen zu lassen, jedoch sei wo möglich darauf zu halten, daß die Kosten nicht den Betrag von 100 Thl. überschreiten. a. u. s....
  • Eintrag 42415. März 1852 Nachdem auf die am 16. Februar d. J. zur Ver- pachtung ausgestellten städtischen Landparzellen städt. Atlas Blatt II Nr. 101 bis incl. 107 von dreien Pächtern ein höherer Pachtzins geboten worden, wurde deren Verpachtung nachträglich genehmigt. a. u. s....