Eintrag 42215. März 1852 Da es nunmehr auch an der Zeit ist, so
schleunig wie möglich mit dem Ankauf und
der baulichen Einrichtung des Sr Eminenz dem
Herrn Cardinal-Erzbischofezu Cöln vertragsmäßig
von der Stadt disponibel zu stellenden Sebastianus-
Klosters behufs Errichtung eines Convictoriumshierselbst vorgegangen werde, so ermächtigte
Gemeinderath den Bürgermeister M Frings,
sobald der Herr Cardinal-Erzbischof sich mit dem
Vorgehen in der Sache einverstanden erklärt
haben wird, Namens der Stadt Neuss a. das den Herren Josten & Breuer zugehörige
Sebastianus-Kloster hierselbst nach Maßgabe
der von der Gemeinde acceptirten, und durch
gegenseitige Einverständniß-Erklärungen bis
heute noch gültigen Offerte der genannten
Eigenthümer vom 17. Juli 1849 für die Summe
von achttausend Thalern definitiv anzukaufen,
und darüber notariellen Vertrag aufnehmen
zu lassen; b. die nöthigen Anordnungen zu treffen, daß das
Sebastianus-Kloster gleich nach dessen Acquisition
in der Weise baulich eingerichtet werde, wie es
für seinen Zweck als Convictorial-Gebäuderesp. nach dem aufgestellten Plane des Bauver-
ständigenThomas und den gemachten Angaben
des DombaumeistersRegierungsrathesZwirnervon Cöln, nothwendig erscheint; c. zur Bestreitung
der Einrichtungskosten des
Convictorialgebäudes das erste Fünftel der dafür
gezeichneten freiwilligen Beiträge einfordern
zu lassen. a. u. s....
Eintrag 42315. März 1852 Gemeinderath ermächtigte den Bürgermeisterden Fußweg vom Niederthor nach dem Rheinthorin
Stand setzen zu lassen, jedoch sei wo
möglich darauf zu halten, daß die Kosten
nicht den Betrag von 100 Thl. überschreiten. a. u. s....
Eintrag 42415. März 1852 Nachdem auf die am 16. Februar d. J. zur Ver-
pachtung ausgestellten städtischen Landparzellen
städt. Atlas Blatt II Nr. 101 bis incl. 107 von dreien Pächtern ein höherer Pachtzins
geboten worden, wurde deren
Verpachtung nachträglich genehmigt.
a. u. s....