Band 49  : Seite 216

  • Eintrag 44526. April 1852 Der Bürgermeister wurde autorisirt, für diejenigen als Handwerks-Gesellen zu prüfenden Lehrlinge, welche notorisch dürftig sind, die Prüfungs-Gebühr aus dem Extraordinarium der Stadt-Kasse zahlen zu lassen, falls die Kreis-Prüfungs-Commissionnicht auf den Bezug von Gebühren verzichten wolle. a. u. s....
  • Eintrag 44626. April 1852 Nachdem auf Grund des Beschlusses vom 15. Merz c.das für das Knaben-Convictorium bestimmte St. Sebastianus-Klostervon den Herren Josten & Breuerdurch die Stadt angekauft worden, haben dieselben ihrer frühern Offerte gemäß mittelst Schreiben vom 18. c. ihr an den Kloster-Eingang anschießendes Nebenhaus mit den Hintergebäuden bis zum 1. Februar1800 dreiundfünfzig (jedoch anzutreten am 1. October 1853) für den Preis von viertausend fünfhundert Thalern Preußisch Courant der Stadt käuflich zur Verfügung gestellt mit dem Bemerken, daß, wenn es beim Ablauf dieses Termins nicht zum Ankauf kommen sollte, sei der Stadt noch ferner bei einem anderweitigen Verkauf eine Preferenz und zwar der Art sei ... zu bewilligen bewilligen, daß die Stadt vom Tage der Anzeige der Herren Josten & Breuer an, sich binnen zehn Tagen zu erklären habe, ob sie dieses Haus käuflich erwerben will oder nicht. Gemeinderath nahm dieses Anerbieten an. a. u. s....