Eintrag 44526. April 1852 Der Bürgermeister wurde autorisirt, für diejenigen
als Handwerks-Gesellen zu prüfenden Lehrlinge, welche
notorisch dürftig sind, die Prüfungs-Gebühr aus
dem Extraordinarium der Stadt-Kasse zahlen
zu lassen, falls die Kreis-Prüfungs-Commissionnicht auf den Bezug von Gebühren verzichten
wolle. a. u. s....
Eintrag 44626. April 1852 Nachdem auf Grund des Beschlusses vom 15. Merz c.das für das Knaben-Convictorium
bestimmte St.
Sebastianus-Klostervon den Herren Josten & Breuerdurch die Stadt angekauft worden,
haben dieselben
ihrer frühern Offerte gemäß mittelst Schreiben vom
18. c. ihr an den Kloster-Eingang anschießendes
Nebenhaus mit den Hintergebäuden bis zum 1. Februar1800 dreiundfünfzig (jedoch anzutreten
am 1. October
1853) für den Preis von viertausend fünfhundert
Thalern Preußisch Courant der Stadt käuflich zur Verfügung
gestellt mit dem Bemerken, daß, wenn es
beim Ablauf dieses Termins nicht zum Ankauf
kommen sollte, sei der Stadt noch ferner bei einem
anderweitigen Verkauf eine Preferenz und zwar
der Art sei ... zu bewilligen bewilligen, daß die Stadt vom Tage der
Anzeige der Herren Josten & Breuer an, sich binnen
zehn Tagen zu erklären habe, ob sie dieses Haus
käuflich erwerben will oder nicht.
Gemeinderath nahm dieses Anerbieten an. a. u. s....