Band 49: Eintrag vom  26. April 1852 (Nr. 445)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Bürgermeister wurde autorisirt, für diejenigen als Handwerks-Gesellen zu prüfenden Lehrlinge, welche notorisch dürftig sind, die Prüfungs-Gebühr aus dem Extraordinarium der Stadt-Kasse zahlen zu lassen, falls die Kreis-Prüfungs-Commission nicht auf den Bezug von Gebühren verzichten wolle.

a. u. s.