Eintrag 46714. Juni 1852Dem Gemeinderath wurden die gelegten Rechnungen
der Leih-Anstalt und der Sparkasse pro 1851 vorge-
legt, deren Revision der Commission für Rechnungswesenüberwiesen wurde. a. u. s....
Eintrag 46814. Juni 1852 Die betreffende Commission referirte dem Gemeinderath
über die von derselben vorgenommenen Prüfung der
städtischen Rechnung für das Jahr 1851. § 1. Dem Berichte der Commission gemäß wurde
die Rech-
nung Posten für Posten geprüft, wobei sich heraus-
gestellt, daß dieselbe gehörig belegt und die Einnahme
sowie die Ausgabe überall justifizirt ist. Auch hat die
Rechnung in calculo zu keinen Ausstellungen
Anlaß gegeben, und die darin vorkommenden
außeretatsmäßigen Ausgaben gründen sich auf
spezielle gemeinderäthliche Beschlüsse, welche in Beach-
tung der bei der vorigjährigen Rechnung gemachten
Monita überall ad marginem angezogen sind. § 2. Unter den Rest-Einnahmen kommen 315
Thl. vor, welche
von der, Seitens der Stadt der Armen-Verwaltungzur Zeit überwiesenen Summe behufs
Beschäftigung
der ärmeren Klasse durch Handspinnerei ad 500 Thl.
noch zurückstehen. Wie die übrigen 185 Thl. all-
mählig verloren worden, so werden nach der Ansicht
der Commission vor und nach auch diese 315 Thl.
absorbirt werden, in welchem Betrachte die Com-
mission dem Gemeinderathe zu erwägen gibt, ob
es nicht rathsam erschienen möchte, zur Verwen-
dung der Nachschleppung jener Rest-Soll-Ein-
nahme, da an die Erstattung doch nicht zu denken
sei, den mehrgedachten Betrag der Armen-Verwal-
tung definitiv zu überweisen. Gemeinderath be-
schloß diese Rest-Soll-Einnahme einstweilen noch
zuführen, bei Revision der Rechnung der Armen-
Casse pro 1851 aber zur nähern Erörterung zu bringen. §. 3. Bei den Kosten der Feuerlösch-Geräthschaften Tit.
II Art. 21
der Ausgabe - bei diesem Conto sind übrigens 56 Thl 1 Sgr 3 pf
erspart - finden sich zwei Posten für Miethe eines Lokales
für die 4te Brandspritze pro term. 30. November 1849bis eodem 1850 mit 10 Thl und
pro term. 30. November
1850 bis eodem 1851 ebenfalls mit 10 Thlr. vor. So lange die
frühere Lösch-Compagnie, welcher die vierte Spritze
zur Benutzung überwiesen war, hier bestand,ließ
diese Mieth-Auslage sich rechtfertigen, indem die
Stadt für die Handhabung der von der Lösch-Compagnie
gebrauchten Spritze in der Regel nichts zu verausgaben
hatte. Nachdem dieses Verhältniß durch die Aufhebung
der Lösch-Compagnie aber nicht mehr besteht, dürfte
es für zweckmäßig befunden werden, im Einver-
nehmen mit dem Brandrathe für eine solche
geeignete Unterbringung dieser Spritze zu sorgen,
daß dadurch der Stadt keine Kosten erwachsen,
weshalb die Verwaltung dieserhalb das Nöthige veran-
lassen wolle. §. 4. Auf den Vorschlag der Commission wurde die Ver-
waltung ersucht, die zur Zeit vertagte Berathung
über die Wiedereinführung des Schulgeldes in den
Elementarschulen in einer der der Aufstellung
des künftigjährigen Gemeinde-Etats vorhergehenden
Sitzungen zur Tagesordnung zu bringen. §. 5. In Bezugnahme auf ein Monitum über die
Bethei-
ligung der Privat-Mühlenbesitzer an den Kosten
der Uferbefestigung unterhalb der neuen Schleuse
an dem Oberthore, sowie über die Differenz wegen
des Einganges zum städtischen Lohhofe gab Vorsitzender
über den Stand der desfallsigen Verhandlungen
den nöthigen Aufschluß, woraus hervorgeht, daß
dieselben noch schwebend sind, die Regulirung dieser
Punkte aber zu erwarten steht. §. 6. Hinsichtlich der Abtragung des für die Restauration
der Münsterkirche bei dem bergischen Schulfonds aufge-
nommene Kapitals ist Gemeinderath der Meinung, daß es angemessen sei, die jährlichen
Rückerstattungen
statt jedesmal mit 2 000 Thlr., mit 1 000 Thlr. geschehen zu
lassen, indem die Restauration der Münsterkirche
nicht nur für die jetzige sondern auch für die künf-
tigen Generationen von Nutzen und Interesse ist.
Es wurde daher beschlossen, bei der Königl. Regie-
rung durch die Verwaltung Schritte thun zu lassen.
daß die Abtragung in jährlichen Zahlungen von
1 000 Thlr. Statt finden dürfen. §. 7. Das Resultat der Rechnung darf als ein recht
günstiges bezeichnet werden. Durch die Mehr-Ein-
nahme des Grasaufwuchses und der Erftschifffahrts-
Gebühren sowie durch mehrfache Ersparnisse bei der
Ausgabe ist es möglich geworden, außer den
im Etat pro 1851 nicht vorgesehenen Kosten der
neuen Bedielung und eines Lambris auf
dem Kaufhaussaale, die Rest-Ausgaben für den
Bau des Barrierehausesauf dem Neuß-Bergheimer
Wege und verschiedenen nachträglichen Kosten für
Urbarmachung des früher sumpfigen Terrains vor
dem Hessenthore ad überhaupt 718 Thl 21 Sgr. 7 Pf.
außer mehren ebenfalls nicht vorgesehenen Kosten
für bauliche Schul-Einrichtungen, neue Utensilien
und Gehälter für neue berufene Lehrer resp. Lehre-
rinnen ad 677 Thl. 28 Sgr. 7 Pf. und endlich außer-
dem ebenmäßig außeretatsmäßig gezahlten Antheile
der Stadt in den Kosten der Herstellung der
Schleuse ad 343 Thl 23 Sgr. 1 Pf. und den Kosten
der Uferbefestigung unterhalb derselben ad 338 Thlr.
19 Sgr. 9 Pf., noch 1 000 Thl mehr zur Schuldenamor-
tisation zu verwenden, als im Etat dafür dis-
ponibel gestellt war.
Nach dem Etat sollten hierfür verwendet werden,
a. auf das Kapital, welches für die Arbeiten an der
Münsterkirche aufgenommen worden 2 000 Thl.
b. auf jenes, für die Ausgleichung des Pabst-
mann'schen Prozesses negociirte Kapital 500 Thl.
___________
in Summa 2 500 Thl.
In der Wirklichkeit sind indessen abgetragen worden a. auf das erstere Kapital .
. . . 2 000 Th.
b. auf das zweitere . . . . . 1 500 Th.
__________
zusammen 3 500 Th.
Die beim städtischen Haushalte beobachtete Oekonomie
verdient sonach alle Anerkennung. §. 8. Die von dem Rendanten bei Aufstellung der
Rech-
nung wiederum an Tag gelegte Ordnung und Pünkt-
lichkeit sowie die große Sorgfalt, womit derselbe
das Interesse der Stadt wahrnehmend, die Ein-
ziehung der verschiedenen städtischen Gefälle bewirkt
hat, können ebenfalls nur belobend anerkannt
werden. §. 9, Das städtische Lagerbuch ist nunmehr vollendet, und
wurde dem Gemeinderath vorgelegt. Dasselbe bildet eine
umfassende Arbeit, welche für die Stadt, besonders
aber für die Zukunft von großem Interesse ist, es
ist mit Fleiß und Gründlichkeit aufgestellt und
weist überall auf die betreffenden Urkunden und
Actenstücke hin, unter gleichzeitiger Bezeichnung
der Convolute, in welchem dieselben im Gemeinde-
Archive deponirt sind. Da die Bearbeitung des
Lagerbuchs den damit beauftragt gewesenen
StadtsecretairKrings durch mehrere Jahre in Anspruch
genommen hat, derselbe auch durchgehend, um seine
gewöhnlichen Arbeiten nicht in Rückstand gerathen
zu lassen, über die festgestellten Büreaustunden
hinaus hat angestrengt thätig sein müssen, so nimmt
Gemeinderath auf den Vorschlag der Commission Veran-
lassung, für den p Krings als Anerkennung für
seine außerordentliche Mühewaltung hierdurch
eine Renumeration von 100 Thl. zu bewilligen. §. 10. Schließlich wurde die städtische
Rechnung pro 1851
in Einnahme auf . . . . Th 59 855 -- 9 -- 10
in Ausgabe auf . . . . Th 56 749 -- 24 --
8
und im Bestande auf . . . . Th 3 105 -- 15 -- 2
festgestellt, und dem Rendanten die Decharge
ertheilt. a. u. s....