Band 49: Eintrag vom  14. Juni 1852 (Nr. 468)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die betreffende Commission referirte dem Gemeinderath über die von derselben vorgenommenen Prüfung der städtischen Rechnung für das Jahr 1851.

§ 1.

Dem Berichte der Commission gemäß wurde die Rech- nung Posten für Posten geprüft, wobei sich heraus- gestellt, daß dieselbe gehörig belegt und die Einnahme sowie die Ausgabe überall justifizirt ist. Auch hat die Rechnung in calculo zu keinen Ausstellungen Anlaß gegeben, und die darin vorkommenden außeretatsmäßigen Ausgaben gründen sich auf spezielle gemeinderäthliche Beschlüsse, welche in Beach- tung der bei der vorigjährigen Rechnung gemachten Monita überall ad marginem angezogen sind.

§ 2.

Unter den Rest-Einnahmen kommen 315 Thl. vor, welche von der, Seitens der Stadt der Armen-Verwaltung zur Zeit überwiesenen Summe behufs Beschäftigung der ärmeren Klasse durch Handspinnerei ad 500 Thl. noch zurückstehen. Wie die übrigen 185 Thl. all- mählig verloren worden, so werden nach der Ansicht der Commission vor und nach auch diese 315 Thl. absorbirt werden, in welchem Betrachte die Com- mission dem Gemeinderathe zu erwägen gibt, ob es nicht rathsam erschienen möchte, zur Verwen- dung der Nachschleppung jener Rest-Soll-Ein- nahme, da an die Erstattung doch nicht zu denken sei, den mehrgedachten Betrag der Armen-Verwal- tung definitiv zu überweisen. Gemeinderath be- schloß diese Rest-Soll-Einnahme einstweilen noch zuführen, bei Revision der Rechnung der Armen- Casse pro 1851 aber zur nähern Erörterung zu bringen.

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§. 3.

Bei den Kosten der Feuerlösch-Geräthschaften Tit. II Art. 21 der Ausgabe - bei diesem Conto sind übrigens 56 Thl 1 Sgr 3 pf erspart - finden sich zwei Posten für Miethe eines Lokales für die 4te Brandspritze pro term. 30. November 1849 bis eodem 1850 mit 10 Thl und pro term. 30. November 1850 bis eodem 1851 ebenfalls mit 10 Thlr. vor. So lange die frühere Lösch-Compagnie, welcher die vierte Spritze zur Benutzung überwiesen war, hier bestand,ließ diese Mieth-Auslage sich rechtfertigen, indem die Stadt für die Handhabung der von der Lösch-Compagnie gebrauchten Spritze in der Regel nichts zu verausgaben hatte. Nachdem dieses Verhältniß durch die Aufhebung der Lösch-Compagnie aber nicht mehr besteht, dürfte es für zweckmäßig befunden werden, im Einver- nehmen mit dem Brandrathe für eine solche geeignete Unterbringung dieser Spritze zu sorgen, daß dadurch der Stadt keine Kosten erwachsen, weshalb die Verwaltung dieserhalb das Nöthige veran- lassen wolle.

§. 4.

Auf den Vorschlag der Commission wurde die Ver- waltung ersucht, die zur Zeit vertagte Berathung über die Wiedereinführung des Schulgeldes in den Elementarschulen in einer der der Aufstellung des künftigjährigen Gemeinde-Etats vorhergehenden Sitzungen zur Tagesordnung zu bringen.

§. 5.

In Bezugnahme auf ein Monitum über die Bethei- ligung der Privat-Mühlenbesitzer an den Kosten der Uferbefestigung unterhalb der neuen Schleuse an dem Oberthore, sowie über die Differenz wegen des Einganges zum städtischen Lohhofe gab Vorsitzender über den Stand der desfallsigen Verhandlungen den nöthigen Aufschluß, woraus hervorgeht, daß dieselben noch schwebend sind, die Regulirung dieser Punkte aber zu erwarten steht.

§. 6.

Hinsichtlich der Abtragung des für die Restauration der Münsterkirche bei dem bergischen Schulfonds aufge- nommene Kapitals ist Gemeinderath der Meinung,

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daß es angemessen sei, die jährlichen Rückerstattungen statt jedesmal mit 2 000 Thlr., mit 1 000 Thlr. geschehen zu lassen, indem die Restauration der Münsterkirche nicht nur für die jetzige sondern auch für die künf- tigen Generationen von Nutzen und Interesse ist. Es wurde daher beschlossen, bei der Königl. Regie- rung durch die Verwaltung Schritte thun zu lassen. daß die Abtragung in jährlichen Zahlungen von 1 000 Thlr. Statt finden dürfen.

§. 7.

Das Resultat der Rechnung darf als ein recht günstiges bezeichnet werden. Durch die Mehr-Ein- nahme des Grasaufwuchses und der Erftschifffahrts- Gebühren sowie durch mehrfache Ersparnisse bei der Ausgabe ist es möglich geworden, außer den im Etat pro 1851 nicht vorgesehenen Kosten der neuen Bedielung und eines Lambris auf dem Kaufhaussaale, die Rest-Ausgaben für den Bau des Barrierehausesauf dem Neuß-Bergheimer Wege und verschiedenen nachträglichen Kosten für Urbarmachung des früher sumpfigen Terrains vor dem Hessenthore ad überhaupt 718 Thl 21 Sgr. 7 Pf. außer mehren ebenfalls nicht vorgesehenen Kosten für bauliche Schul-Einrichtungen, neue Utensilien und Gehälter für neue berufene Lehrer resp. Lehre- rinnen ad 677 Thl. 28 Sgr. 7 Pf. und endlich außer- dem ebenmäßig außeretatsmäßig gezahlten Antheile der Stadt in den Kosten der Herstellung der Schleuse ad 343 Thl 23 Sgr. 1 Pf. und den Kosten der Uferbefestigung unterhalb derselben ad 338 Thlr. 19 Sgr. 9 Pf., noch 1 000 Thl mehr zur Schuldenamor- tisation zu verwenden, als im Etat dafür dis- ponibel gestellt war. Nach dem Etat sollten hierfür verwendet werden, a. auf das Kapital, welches für die Arbeiten an der Münsterkirche aufgenommen worden 2 000 Thl. b. auf jenes, für die Ausgleichung des Pabst- mann'schen Prozesses negociirte Kapital 500 Thl. ___________ in Summa 2 500 Thl. In der Wirklichkeit sind indessen abgetragen worden

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a. auf das erstere Kapital . . . . 2 000 Th. b. auf das zweitere . . . . . 1 500 Th. __________ zusammen 3 500 Th. Die beim städtischen Haushalte beobachtete Oekonomie verdient sonach alle Anerkennung.

§. 8.

Die von dem Rendanten bei Aufstellung der Rech- nung wiederum an Tag gelegte Ordnung und Pünkt- lichkeit sowie die große Sorgfalt, womit derselbe das Interesse der Stadt wahrnehmend, die Ein- ziehung der verschiedenen städtischen Gefälle bewirkt hat, können ebenfalls nur belobend anerkannt werden.

§. 9,

Das städtische Lagerbuch ist nunmehr vollendet, und wurde dem Gemeinderath vorgelegt. Dasselbe bildet eine umfassende Arbeit, welche für die Stadt, besonders aber für die Zukunft von großem Interesse ist, es ist mit Fleiß und Gründlichkeit aufgestellt und weist überall auf die betreffenden Urkunden und Actenstücke hin, unter gleichzeitiger Bezeichnung der Convolute, in welchem dieselben im Gemeinde- Archive deponirt sind. Da die Bearbeitung des Lagerbuchs den damit beauftragt gewesenen StadtsecretairKrings durch mehrere Jahre in Anspruch genommen hat, derselbe auch durchgehend, um seine gewöhnlichen Arbeiten nicht in Rückstand gerathen zu lassen, über die festgestellten Büreaustunden hinaus hat angestrengt thätig sein müssen, so nimmt Gemeinderath auf den Vorschlag der Commission Veran- lassung, für den p Krings als Anerkennung für seine außerordentliche Mühewaltung hierdurch eine Renumeration von 100 Thl. zu bewilligen.

§. 10.

Schließlich wurde die städtische Rechnung pro 1851 in Einnahme auf . . . . Th 59 855 -- 9 -- 10 in Ausgabe auf . . . . Th 56 749 -- 24 -- 8 und im Bestande auf . . . . Th 3 105 -- 15 -- 2 festgestellt, und dem Rendanten die Decharge ertheilt.

a. u. s.