• Eintrag 4430. September 1850 Die Commission für Bauwesen, welche einen von der Nach- barschaft in der Mühlenstraße eingereichten Antrag auf Bewilligung eines städtischen Beitrags zu einer Haupt-Pumpen-Reparatur zu prüfen gehabt, berichtet heute dem Gemeinderathe, daß die fragliche Pumpe in der Mühlenstraße bei näherer Untersuchung so abständig befunden worden, daß die Aufstellung einer neuen Pumpe noth- wendig erscheine. Auf den Vorschlag der Commission bewilligt Gemeinderath der besagten Nachbarschaft einen städtischen Zuschuß von 25 Thlr mit der Bedingung, daß eine neue eiserne Pumpe wie jene an der evangelischen Schule nach dem von dem PumpenmeisterHoevelerzu Kreitzunterm 29. des Monats angefertigten Kosten- anschlage hingesetzt werde. A. u. s....
  • Eintrag 4530. September 1850 Zu dem Statt gehabten Verdinge der Gestellung des Mili- tair Vorspanns im Jahre 1851, wobei der FuhrmannTheodor Broichhausen sich erboten, den einspännigen Karren zu 1 Thlr 10 Sgr, den zweispännigen Karren zu 1 Thlr 20 Sgr, und das Reitpferd zu 28 Sgr pro Meile /: zu :/ gestellen zu wollen, ertheilte Gemeinderath seine Genehmigung. A. u. s....
  • Eintrag 4630. September 1850 Der von der Verwaltung entworfene Verwendungsplan der Communalwegebaumittel pro 1851 wurde der Commission für städtisches Eigenthum zur Prüfung überwiesen. A. u. s....
  • Eintrag 4730. September 1850 Das Handlungshaus Heinrich Thywissen & Sohn hierselbst, welches zur Zeit aufgefordert worden, den durch Vertrag vom 15. April 1842 der Gemeinde veräusserten kleinen Streifen des ehemaligen Keuten'schen Erbesbis zum 1. October c. abzutreten und sein anschiessendes Eigenthum bis dahin contractgemäß wieder einzuschliessen, stellt in einem Gesuche vom 26. d. vor, wie es die Arbeiten nicht habe vornehmen lassen können, weil er seine gewöhnlich beschäftigten Maurer nicht dafür disponibel gehabt. Inzwischen werde die Abtretung im nächsten Monat vor sich gehen, wenn die Gemeinde nicht etwa geneigt sein möchte, so lange damit anzustehen, bis die nach der Erft führende Straße durch den Ausbau des gegenüber liegenden Schellens\u0027schenSchel-Schellens\u0027schenlens'chen Hauses angemessen erweitert werden könnte. Wolle die Gemeinde hierauf eingehen, so sei genanntes Handlungshaus bereit, so lange die wirkliche Abgabe des Streifens nicht erfolge, eine billige Miethe an dieselbe abzutragen. Den gemachten Vorschlag glaubt Gemeinde noch nicht annehmen zu können, da der Abbruch des Schellen'schen Hauses in noch zu unbestimmter Zukunft liege, die projec- tirte Strassenlinie an der Keuten'schen Seite aber jeden- falls die nämliche bleibe. bruch der auf dem der Gemeinde veräusserten Streifen stehenden Mauer Behufs Abtretung desselben sofort zu beginnen, zumal die Erweiterung der betreffenden Straße um jenen Streifen nothwendig erscheine, und eine weitere Erbreitung derselben durch theilweisen Abbruch des Schellens'schen Hauses auch später noch immer Gemeinderath beschließt daher, das Handlungshaus Heinrich Thywissen & Sohn aufzufordern mit dem Ab- bruch der auf dem der Gemeinde veräusserten Straße, stehenden Mauer Behufs Abtretung desselben sofort zu beginnen, zumal die Erweiterung der betreffenden Straße um jenen Streifen nothwendig erscheine, und eine weitere Erbreitung derselben durch theilweisen Abbruch des Schellens'schen Hauses auch später noch immer statt finden könne. A. u. s....