Eintrag 4430. September 1850 Die Commission für Bauwesen, welche einen von der Nach-
barschaft in der Mühlenstraße eingereichten Antrag auf Bewilligung
eines städtischen Beitrags zu einer Haupt-Pumpen-Reparatur zu
prüfen gehabt, berichtet heute dem Gemeinderathe, daß die fragliche
Pumpe in der Mühlenstraße bei näherer Untersuchung so abständig
befunden worden, daß die Aufstellung einer neuen Pumpe noth-
wendig erscheine. Auf den Vorschlag der Commission bewilligt Gemeinderath
der besagten Nachbarschaft einen städtischen Zuschuß von 25 Thlr
mit der Bedingung, daß eine neue eiserne Pumpe wie jene
an der evangelischen Schule nach dem von dem PumpenmeisterHoevelerzu Kreitzunterm
29. des Monats angefertigten Kosten-
anschlage hingesetzt werde. A. u. s....
Eintrag 4530. September 1850 Zu dem Statt gehabten Verdinge der Gestellung des Mili-
tair Vorspanns im Jahre 1851, wobei der FuhrmannTheodor
Broichhausen sich erboten, den einspännigen Karren zu
1 Thlr 10 Sgr, den zweispännigen Karren zu 1 Thlr 20 Sgr, und
das Reitpferd zu 28 Sgr pro Meile /: zu :/ gestellen zu wollen,
ertheilte Gemeinderath seine Genehmigung. A. u. s....
Eintrag 4630. September 1850 Der von der Verwaltung entworfene Verwendungsplan der
Communalwegebaumittel pro 1851 wurde der Commission für
städtisches Eigenthum zur Prüfung überwiesen. A. u. s....
Eintrag 4730. September 1850 Das Handlungshaus Heinrich Thywissen & Sohn hierselbst,
welches zur Zeit aufgefordert worden, den durch Vertrag vom
15. April 1842 der Gemeinde veräusserten kleinen Streifen
des ehemaligen Keuten'schen Erbesbis zum 1. October c. abzutreten
und sein anschiessendes Eigenthum bis dahin contractgemäß
wieder einzuschliessen, stellt in einem Gesuche vom 26. d. vor,
wie es die Arbeiten nicht habe vornehmen lassen können, weil
er seine gewöhnlich beschäftigten Maurer nicht dafür disponibel gehabt. Inzwischen
werde die Abtretung im nächsten Monat vor
sich gehen, wenn die Gemeinde nicht etwa geneigt sein möchte,
so lange damit anzustehen, bis die nach der Erft führende
Straße durch den Ausbau des gegenüber liegenden Schellens\u0027schenSchel-Schellens\u0027schenlens'chen
Hauses angemessen erweitert werden könnte.
Wolle die Gemeinde hierauf eingehen, so sei genanntes
Handlungshaus bereit, so lange die wirkliche Abgabe des
Streifens nicht erfolge, eine billige Miethe an dieselbe
abzutragen.
Den gemachten Vorschlag glaubt Gemeinde noch nicht
annehmen zu können, da der Abbruch des Schellen'schen
Hauses in noch zu unbestimmter Zukunft liege, die projec-
tirte Strassenlinie an der Keuten'schen Seite aber jeden-
falls die nämliche bleibe.
bruch der auf dem der Gemeinde veräusserten Streifen
stehenden Mauer Behufs Abtretung desselben sofort zu
beginnen, zumal die Erweiterung der betreffenden
Straße um jenen Streifen nothwendig erscheine, und
eine weitere Erbreitung derselben durch theilweisen
Abbruch des Schellens'schen Hauses auch später noch immer Gemeinderath beschließt
daher, das Handlungshaus
Heinrich Thywissen & Sohn aufzufordern mit dem Ab-
bruch der auf dem der Gemeinde veräusserten Straße,
stehenden Mauer Behufs Abtretung desselben sofort zu
beginnen, zumal die Erweiterung der betreffenden
Straße um jenen Streifen nothwendig erscheine, und
eine weitere Erbreitung derselben durch theilweisen
Abbruch des Schellens'schen Hauses auch später noch immer
statt finden könne. A. u. s....