Eintrag 53227. September 1852 Die gemeinderäthliche Commission für Armen-
Wesen berichtete heute, daß die Rechnung der Hos-
pital-Kasse pro 1851 bei Revision richtig befunden
worden, die Hospital-Verwaltung mit den bereit
gestellten Mitteln auch im Allgemeinen ausge-
kommen sei. Nur sei aufgefallen, daß das Fleisch in den
letztern Jahren, wo dasselbe nicht vergantungs-
weise beschafft worden, mehr wie früher gekostet
habe, und hierbei derdas etatsmäßige Credit über-
schritten worden. In Folge dieses Monitum stellt
Gemeinderath es der Hospital-Verwaltung anheim,
in nähere Erwägung zu ziehen, ob es nicht ange-
messen befunden werde, in der Zukunft das
Fleisch wieder zu verdingen. Demnach wurde die Hospital-Rechnung
in Einnahme auf 6 712 Thlr. 13 Sgr 9 Pf. Geld und 50 Scheffel 1 Matzen Roggen
in Ausgabe auf 5 230 Thl. 14 Sgr 4 Pf. Geld und 27 Scheffel 13 50/100 Matzen
Roggen
im Bestande zu 1 481 Thl. 29 Sgr 5 Pf. Geld und 22 Scheffel 3 50/100 Matzen
Roggen
und zu einer Rest-Soll-Einnahme von 434 Thl. 26 Sgr 10 Pf.
festgestellt, und die Decharge darüber ertheilt. a. u. s....
Eintrag 53327. September 1852 Die betreffende Commission berichtete heute über die
Seitens der höhern Behörde geforderte gutachtliche Er-
klärung des Gemeinderathes, ob und event. welche
Änderungen der bestehenden Gewerbesteuer-Gesetz-
gebung wünschenswerth erscheinen möchten, wobei na-
mentlich zu untersuchen, ob die in neuerer Zeit
vorgekommenen Klagen einzelner Klassen von Gewerbe-
treibenden als der Müller, Metzger, Bäcker und Schifferüber zu hohe Besteuerung begründet
seien und ob
diesen gegenüber andere GewerbetreibendeGewerbetreibenden zu gering
besteuert seien. Die Commission sprach sich auf Grund gemachter Erfahrun-
gen dahin aus, daß die Besteuerung der Bäcker und Metzger p an hiesigem Orte zwar
hoch erscheine, indessen lautere
und fortwährende Klagen über zu hohe Belastung in der Gewerbe-Gewer-besteuerung von
den Handeltreibenden, den Wirthen und den
Handwerkern erhoben werden. Bei noch so sorgfältiger
Vertheilung der Gewerbesteuer hätten sich die Beschwerden
dieser Gewerbeklassen wiederholt, und es sei diese
Klage auch von den Gewerbesteuer-Deputirten jedes Jahr
angeregt worden, mit dem Bemerken, daß die einzelnen
Gewerbetreibenden im Verhältnisse zu dem Umfange ihrer
Geschäfte im Allgemeinen viel zu hoch belastet wären.
Die hierüber angestellten nähern Untersuchungen hätten
nimmer zu dem Resultat geführt, daß die Stadt Neuss
verhältnismäßig mehr Gewerbesteuer aufzubringen habe, als
andere mit ihr in gleichem Range stehende Orte, indem
sie in der 2ten Abtheilung steuere, und diese zur
3ten Abtheilung gehören, und daß daher den besagten
in der Wirklichkeit begründeten Klagen nur dadurch
abgeholfen werden könne, wenn die Stadt Neuss aus der
2ten in die 3te Abtheilung versetzt werde.
Gemeinderath äußerte, wie er diese Ansicht der Com-
mission nur theilen könne. Ein an die höhere Behörde
zu richtender, näher zu motivirender Antrag auf Versetzung
der Stadt aus der 2ten in die 3te Gewerbe-Abtheilung
wurde vorbehalten. a. u. s....