Band 49  : Seite 268

  • Eintrag 53227. September 1852 Die gemeinderäthliche Commission für Armen- Wesen berichtete heute, daß die Rechnung der Hos- pital-Kasse pro 1851 bei Revision richtig befunden worden, die Hospital-Verwaltung mit den bereit gestellten Mitteln auch im Allgemeinen ausge- kommen sei. Nur sei aufgefallen, daß das Fleisch in den letztern Jahren, wo dasselbe nicht vergantungs- weise beschafft worden, mehr wie früher gekostet habe, und hierbei derdas etatsmäßige Credit über- schritten worden. In Folge dieses Monitum stellt Gemeinderath es der Hospital-Verwaltung anheim, in nähere Erwägung zu ziehen, ob es nicht ange- messen befunden werde, in der Zukunft das Fleisch wieder zu verdingen. Demnach wurde die Hospital-Rechnung in Einnahme auf 6 712 Thlr. 13 Sgr 9 Pf. Geld und 50 Scheffel 1 Matzen Roggen in Ausgabe auf 5 230 Thl. 14 Sgr 4 Pf. Geld und 27 Scheffel 13 50/100 Matzen Roggen im Bestande zu 1 481 Thl. 29 Sgr 5 Pf. Geld und 22 Scheffel 3 50/100 Matzen Roggen und zu einer Rest-Soll-Einnahme von 434 Thl. 26 Sgr 10 Pf. festgestellt, und die Decharge darüber ertheilt. a. u. s....
  • Eintrag 53327. September 1852 Die betreffende Commission berichtete heute über die Seitens der höhern Behörde geforderte gutachtliche Er- klärung des Gemeinderathes, ob und event. welche Änderungen der bestehenden Gewerbesteuer-Gesetz- gebung wünschenswerth erscheinen möchten, wobei na- mentlich zu untersuchen, ob die in neuerer Zeit vorgekommenen Klagen einzelner Klassen von Gewerbe- treibenden als der Müller, Metzger, Bäcker und Schifferüber zu hohe Besteuerung begründet seien und ob diesen gegenüber andere GewerbetreibendeGewerbetreibenden zu gering besteuert seien. Die Commission sprach sich auf Grund gemachter Erfahrun- gen dahin aus, daß die Besteuerung der Bäcker und Metzger p an hiesigem Orte zwar hoch erscheine, indessen lautere und fortwährende Klagen über zu hohe Belastung in der Gewerbe-Gewer-besteuerung von den Handeltreibenden, den Wirthen und den Handwerkern erhoben werden. Bei noch so sorgfältiger Vertheilung der Gewerbesteuer hätten sich die Beschwerden dieser Gewerbeklassen wiederholt, und es sei diese Klage auch von den Gewerbesteuer-Deputirten jedes Jahr angeregt worden, mit dem Bemerken, daß die einzelnen Gewerbetreibenden im Verhältnisse zu dem Umfange ihrer Geschäfte im Allgemeinen viel zu hoch belastet wären. Die hierüber angestellten nähern Untersuchungen hätten nimmer zu dem Resultat geführt, daß die Stadt Neuss verhältnismäßig mehr Gewerbesteuer aufzubringen habe, als andere mit ihr in gleichem Range stehende Orte, indem sie in der 2ten Abtheilung steuere, und diese zur 3ten Abtheilung gehören, und daß daher den besagten in der Wirklichkeit begründeten Klagen nur dadurch abgeholfen werden könne, wenn die Stadt Neuss aus der 2ten in die 3te Abtheilung versetzt werde. Gemeinderath äußerte, wie er diese Ansicht der Com- mission nur theilen könne. Ein an die höhere Behörde zu richtender, näher zu motivirender Antrag auf Versetzung der Stadt aus der 2ten in die 3te Gewerbe-Abtheilung wurde vorbehalten. a. u. s....