Band 49: Eintrag vom  27. September 1852 (Nr. 533)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die betreffende Commission berichtete heute über die Seitens der höhern Behörde geforderte gutachtliche Er- klärung des Gemeinderathes, ob und event. welche Änderungen der bestehenden Gewerbesteuer-Gesetz- gebung wünschenswerth erscheinen möchten, wobei na- mentlich zu untersuchen, ob die in neuerer Zeit vorgekommenen Klagen einzelner Klassen von Gewerbe- treibenden als der Müller, Metzger, Bäcker und Schiffer über zu hohe Besteuerung begründet seien und ob diesen gegenüber andere GewerbetreibendeGewerbetreibenden zu gering besteuert seien.

Die Commission sprach sich auf Grund gemachter Erfahrun- gen dahin aus, daß die Besteuerung der Bäcker und

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Metzger p an hiesigem Orte zwar hoch erscheine, indessen lautere und fortwährende Klagen über zu hohe Belastung in der Gewerbe-Gewer- besteuerung von den Handeltreibenden, den Wirthen und den Handwerkern erhoben werden. Bei noch so sorgfältiger Vertheilung der Gewerbesteuer hätten sich die Beschwerden dieser Gewerbeklassen wiederholt, und es sei diese Klage auch von den Gewerbesteuer-Deputirten jedes Jahr angeregt worden, mit dem Bemerken, daß die einzelnen Gewerbetreibenden im Verhältnisse zu dem Umfange ihrer Geschäfte im Allgemeinen viel zu hoch belastet wären. Die hierüber angestellten nähern Untersuchungen hätten nimmer zu dem Resultat geführt, daß die Stadt Neuss verhältnismäßig mehr Gewerbesteuer aufzubringen habe, als andere mit ihr in gleichem Range stehende Orte, indem sie in der 2ten Abtheilung steuere, und diese zur 3ten Abtheilung gehören, und daß daher den besagten in der Wirklichkeit begründeten Klagen nur dadurch abgeholfen werden könne, wenn die Stadt Neuss aus der 2ten in die 3te Abtheilung versetzt werde.

Gemeinderath äußerte, wie er diese Ansicht der Com- mission nur theilen könne. Ein an die höhere Behörde zu richtender, näher zu motivirender Antrag auf Versetzung der Stadt aus der 2ten in die 3te Gewerbe-Abtheilung wurde vorbehalten.

a. u. s.