Eintrag 53727. September 1852 Nachdem mehre hiesige Kuhbesitzer Kühe zur Weide geschickt
haben, ohne daß vorher das festgestellte Weidgeld dafür ent-
richtet war, beschloß Gemeinderath auf den Vorschlag des
Bürgermeisters zur Vorbeugung ähnlicher Unterschleife,
daß für solche zur Weide getriebene Kühe, welche
nicht vorher deklarirt resp. für welche nicht das festge-
setzte Weidgeld von 15 Sgr pro Kuh vorher bezahlt worden,
von jetzt ab die doppelte Gebühr von einem Thaler ent-
richtet werden soll. a. u. s....
Eintrag 53827. September 1852Vorsitzender bringt das dem Gemeinderath früher
mitgetheilte Schreiben des hiesigen AgentenBurbachvom 10. Juli c. in Erinnerung, worin
derselbe
zur Anbahnung eines Speditionsverkehrs mit Baum-
wolle von Holland über Neuss mittelst Benutzung des
Erftkanals und Krahnens, um einen unentgeldlichen
Lagerraum für diejenige Baumwolle ersucht, welche
die Besitzer der Spinnerei zu Grevenbroich unter der
Bedingung eines freien Lagers von Holland wie
vorgedacht über hier successive bis zu 3 000 à 3 200 Ballen
beziehen und nach Maßgabe des fortlaufenden Bedarfs
von hier abholen lassen wollen, worauf Gemeinderath
sich dahin ausgesprochen, daß in Ermangelung eines
disponiblen, dazu geeigneten städtischen Lagers es sich
nur dann von Herstellung eines solchen in der Nähe
des Erftkanals auf Kosten der Stadt handeln könne,
wenn die vorerwähnten Spinnereibesitzer sich auf mehre
Jahre verbindlich machen würden, ihren Baumwoll-
bedarf über hier zu beziehen. Die deshalb mit p
Burbach gepflogenen vielseitigen Verhandlungen, haben
endlich zu dem Vorschlage Seitens Burbach geführt, daß
ihm von der Stadt eine Prämie von einem Pfennig pro Centner bewilligt resp. an den
Kanal- und Krahnen-
Gebühren nachgelassen werden möge, wogegen er dann selbst
so lange für ein Lager sorgen werde bis die Stadt ihm
ein anderes zur Disposition gestellt.
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