Band 49  : Seite 270

  • Eintrag 53727. September 1852 Nachdem mehre hiesige Kuhbesitzer Kühe zur Weide geschickt haben, ohne daß vorher das festgestellte Weidgeld dafür ent- richtet war, beschloß Gemeinderath auf den Vorschlag des Bürgermeisters zur Vorbeugung ähnlicher Unterschleife, daß für solche zur Weide getriebene Kühe, welche nicht vorher deklarirt resp. für welche nicht das festge- setzte Weidgeld von 15 Sgr pro Kuh vorher bezahlt worden, von jetzt ab die doppelte Gebühr von einem Thaler ent- richtet werden soll. a. u. s....
  • Eintrag 53827. September 1852Vorsitzender bringt das dem Gemeinderath früher mitgetheilte Schreiben des hiesigen AgentenBurbachvom 10. Juli c. in Erinnerung, worin derselbe zur Anbahnung eines Speditionsverkehrs mit Baum- wolle von Holland über Neuss mittelst Benutzung des Erftkanals und Krahnens, um einen unentgeldlichen Lagerraum für diejenige Baumwolle ersucht, welche die Besitzer der Spinnerei zu Grevenbroich unter der Bedingung eines freien Lagers von Holland wie vorgedacht über hier successive bis zu 3 000 à 3 200 Ballen beziehen und nach Maßgabe des fortlaufenden Bedarfs von hier abholen lassen wollen, worauf Gemeinderath sich dahin ausgesprochen, daß in Ermangelung eines disponiblen, dazu geeigneten städtischen Lagers es sich nur dann von Herstellung eines solchen in der Nähe des Erftkanals auf Kosten der Stadt handeln könne, wenn die vorerwähnten Spinnereibesitzer sich auf mehre Jahre verbindlich machen würden, ihren Baumwoll- bedarf über hier zu beziehen. Die deshalb mit p Burbach gepflogenen vielseitigen Verhandlungen, haben endlich zu dem Vorschlage Seitens Burbach geführt, daß ihm von der Stadt eine Prämie von einem Pfennig pro Centner bewilligt resp. an den Kanal- und Krahnen- Gebühren nachgelassen werden möge, wogegen er dann selbst so lange für ein Lager sorgen werde bis die Stadt ihm ein anderes zur Disposition gestellt. ...