Band 49: Eintrag vom  27. September 1852 (Nr. 537)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem mehre hiesige Kuhbesitzer Kühe zur Weide geschickt haben, ohne daß vorher das festgestellte Weidgeld dafür ent- richtet war, beschloß Gemeinderath auf den Vorschlag des Bürgermeisters zur Vorbeugung ähnlicher Unterschleife, daß für solche zur Weide getriebene Kühe, welche nicht vorher deklarirt resp. für welche nicht das festge- setzte Weidgeld von 15 Sgr pro Kuh vorher bezahlt worden, von jetzt ab die doppelte Gebühr von einem Thaler ent- richtet werden soll.

a. u. s.