Eintrag 54618. Oktober 1852Vorsitzender macht den Gemeinderath darauf aufmerksam,
daß das Knaben-Convictorium soweit eingerichtet sei,
daß solches der Erzbischöflichen Behörde übergeben werden
könne, was in nächster Woche geschehen werde. Da
bei dieser Gelegenheit das Convictorium durch Seine Eminenz
den Herrn Cardinal-Erzbischof von Cöln eingeweiht werde,
so wählte Gemeinderath die Gemeindeverordneten H. Thywissen,
P. Degreeff,Dr. Hellersberg und M. H. Schmitz, um
denselben bei dieser Feier zu vertreten. a. u. s....
Eintrag 54718. Oktober 1852 Von der betreffenden Commission wurde heute über die
vorgenommene Prüfung des städtischen Etats pro 1853 und
den Modus der künftigjährigen Communalsteuer-
Umlage Bericht erstattet.
Gegen die von der Verwaltung gemachten Etats-Vor-
schläge war nirgends etwas zu erinnern gefunden
worden, da die Ansätze in specie die Veränderungen
gegen das laufende Jahr durch die beiliegenden Spezial-
Etats resp. durch frühere gemeinderäthliche Beschlüsse und
die ad marginem aufgenommenen Erläuterungen be-
gründet erscheinen. ...
Eintrag 54818. Oktober 1852 Der städtische Etat für das Jahr 1853 wurde dem-
nach vom Gemeinderathe in Einnahme und Ausgabe balan-
cirend zur Summe von acht und dreißigtausend
Thalern festgestellt. In Ansehung der darnach aufzubringenden Communal-
steuer von 9 662 Thlr. 23 Sgr 1 Pf. -- 787 Thlr. 20 Sgr 7 Pf weni-
ger als pro 1852 -- wurde nach dem Vorschlage der Com-
mission beschlossen, daß
a die Grundsteuer mit 75 % (: 5 % weniger als pro 1852 :)
b die Gewerbesteuer ausschließlich der Klasse B
mit 10 % (: 2 1/2 % weniger als pro 1852 :)
c die 2te Stufe der Klassensteuer (: Sätze à 2 Thlr :) wie pro 1852 mit 10 %,
d. die 3te Stufe der Klassensteuer (: Sätze à 3 Thl :) mit
25 % (: 3 % weniger als pro 1852 :) und
e. die 4te und höhere Stufen der Klassensteuer und die
klassifizirte Einkommensteuer mit 55 % (: 5 % weniger als
pro 1852 :) zur Communalsteuer heranzuziehen sei.
Gemeindeverordneter Josten gab das Separat-Votum
zu Protocoll, daß er gegen diesen Modus protestire,
weil er es namentlich den Forensen und den
Ackerbautreibenden gegenüber für billig erachte,
daß die Grund- und Klassensteuer zu gleichen
Prozentsätzen, die Einkommensteuer aber wegen
der Besteuerung der
auswärtigen Güter dieser Pflichtigen nicht mit dem ganzen
Satze, die Klasse A der Gewerbesteuer mit
15 % und die übrigen Klassen derselben mit
10 % herausgezogen werden. a. u. s....