Band 49  : Seite 275

  • Eintrag 54618. Oktober 1852Vorsitzender macht den Gemeinderath darauf aufmerksam, daß das Knaben-Convictorium soweit eingerichtet sei, daß solches der Erzbischöflichen Behörde übergeben werden könne, was in nächster Woche geschehen werde. Da bei dieser Gelegenheit das Convictorium durch Seine Eminenz den Herrn Cardinal-Erzbischof von Cöln eingeweiht werde, so wählte Gemeinderath die Gemeindeverordneten H. Thywissen, P. Degreeff,Dr. Hellersberg und M. H. Schmitz, um denselben bei dieser Feier zu vertreten. a. u. s....
  • Eintrag 54718. Oktober 1852 Von der betreffenden Commission wurde heute über die vorgenommene Prüfung des städtischen Etats pro 1853 und den Modus der künftigjährigen Communalsteuer- Umlage Bericht erstattet. Gegen die von der Verwaltung gemachten Etats-Vor- schläge war nirgends etwas zu erinnern gefunden worden, da die Ansätze in specie die Veränderungen gegen das laufende Jahr durch die beiliegenden Spezial- Etats resp. durch frühere gemeinderäthliche Beschlüsse und die ad marginem aufgenommenen Erläuterungen be- gründet erscheinen. ...
  • Eintrag 54818. Oktober 1852 Der städtische Etat für das Jahr 1853 wurde dem- nach vom Gemeinderathe in Einnahme und Ausgabe balan- cirend zur Summe von acht und dreißigtausend Thalern festgestellt. In Ansehung der darnach aufzubringenden Communal- steuer von 9 662 Thlr. 23 Sgr 1 Pf. -- 787 Thlr. 20 Sgr 7 Pf weni- ger als pro 1852 -- wurde nach dem Vorschlage der Com- mission beschlossen, daß a die Grundsteuer mit 75 % (: 5 % weniger als pro 1852 :) b die Gewerbesteuer ausschließlich der Klasse B mit 10 % (: 2 1/2 % weniger als pro 1852 :) c die 2te Stufe der Klassensteuer (: Sätze à 2 Thlr :) wie pro 1852 mit 10 %, d. die 3te Stufe der Klassensteuer (: Sätze à 3 Thl :) mit 25 % (: 3 % weniger als pro 1852 :) und e. die 4te und höhere Stufen der Klassensteuer und die klassifizirte Einkommensteuer mit 55 % (: 5 % weniger als pro 1852 :) zur Communalsteuer heranzuziehen sei. Gemeindeverordneter Josten gab das Separat-Votum zu Protocoll, daß er gegen diesen Modus protestire, weil er es namentlich den Forensen und den Ackerbautreibenden gegenüber für billig erachte, daß die Grund- und Klassensteuer zu gleichen Prozentsätzen, die Einkommensteuer aber wegen der Besteuerung der auswärtigen Güter dieser Pflichtigen nicht mit dem ganzen Satze, die Klasse A der Gewerbesteuer mit 15 % und die übrigen Klassen derselben mit 10 % herausgezogen werden. a. u. s....