Band 49: Eintrag vom  18. Oktober 1852 (Nr. 548)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der städtische Etat für das Jahr 1853 wurde dem- nach vom Gemeinderathe in Einnahme und Ausgabe balan- cirend zur Summe von acht und dreißigtausend Thalern festgestellt.

In Ansehung der darnach aufzubringenden Communal- steuer von 9 662 Thlr. 23 Sgr 1 Pf. -- 787 Thlr. 20 Sgr 7 Pf weni- ger als pro 1852 -- wurde nach dem Vorschlage der Com- mission beschlossen, daß a die Grundsteuer mit 75 % (: 5 % weniger als pro 1852 :) b die Gewerbesteuer ausschließlich der Klasse B mit 10 % (: 2 1/2 % weniger als pro 1852 :) c die 2te Stufe der Klassensteuer (: Sätze à 2 Thlr :) wie

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pro 1852 mit 10 %, d. die 3te Stufe der Klassensteuer (: Sätze à 3 Thl :) mit 25 % (: 3 % weniger als pro 1852 :) und e. die 4te und höhere Stufen der Klassensteuer und die klassifizirte Einkommensteuer mit 55 % (: 5 % weniger als pro 1852 :) zur Communalsteuer heranzuziehen sei.

Gemeindeverordneter Josten gab das Separat-Votum zu Protocoll, daß er gegen diesen Modus protestire, weil er es namentlich den Forensen und den Ackerbautreibenden gegenüber für billig erachte, daß die Grund- und Klassensteuer zu gleichen Prozentsätzen, die Einkommensteuer aber wegen der Besteuerung der auswärtigen Güter dieser Pflichtigen nicht mit dem ganzen Satze, die Klasse A der Gewerbesteuer mit 15 % und die übrigen Klassen derselben mit 10 % herausgezogen werden.

a. u. s.