Eintrag 56929. November 1852 Es wird vorgetragen, daß die Lieferung der Unterhaltungs-
Materialien der Communalwege pro 1853, veranschlagt excl.
der Zerkleinerung des Kieses zu 302 Thlr 9 Sgr., bei der
öffentlichen Lizitation vom 13ten d. Mts. zu einem halben
Prozent unter der Anschlagssumme, an den FuhrmannJoseph Mobis verdungen sei, welcher
Verding vom
Gemeinderath genehmigt wurde. a. u. s....
Eintrag 57029. November 1852Vorsitzender bemerkt, daß bei der Statt gehabten öffentlichen
Ausstellung des Militair-Vorspanns pro 1853, der Joseph
Mobis als Letztbietender sich bereit erklärt habe, diese
Gestellung pro Meile
a für den einspännigen Karren zu 1 Thlr 10 Sgr
b. " " zweispännigen Karren zu 1 Thlr 20 Sgr
c. " ein Reitpferd zu . . . . . 28 Sgr
zu übernehmen. Es werden diese Preise zu hoch befunden, der Verding
daher nicht genehmigt, und das Bürgermeister-Amt ersucht, auf zweckmäßige
Weise für die Gestellung des Militair-Vorspanns zu sorgen.
a. u. s....
Eintrag 57129. November 1852 Eine Verfügung der landräthlichen Behörde vom 17. November
des Jahres N° 6083 wird vorgelesen, wornach Königl. Regie-
rung in Beziehung auf den vom Gemeinderathe vorge-
schlagenen Communalsteuer-Umlage-Modus pro 1853 be-
merkt, daß es nicht für billig gehalten werden könne,
daß die Grundsteuer nur 20 % höher als die Klassensteuer
und Einkommensteuer zu den Communallasten herange-
zogen werden soll, eine Abänderung des Modus aber des-
halb nicht zu bestimmen sei, da solche ohnedies nöthig
werde, indem der Etat keine Tilgungssumme auf die
aus der Sparkasse angeliehenen Summen enthalte, die
Verzögerung der längst zu bewirken gewesenen Abtra-
gung aber nicht länger geduldet werden könne, und
wenigstens ein Betrag von 1000 Thlr. in den Etat aufge-
nommen werden müsse, welchemnach der bisherige Zuschlag
zu der Grundsteuer beibehalten, die Zuschläge zu der Klassen-
und Einkommensteuer aber zu erhöhen seien. Gemeinderath erwiderte hierauf, daß die
Gemeinde darauf
bedacht sei, die bei der städtischen Sparkasse negociirten
Summen ebenso abzutragen, wie die anderwärts auf-
genommenen Kapitalien, was daraus hervorgehe,
daß im Jahre 1851 außer der etatsmäßigen Erstellung
von 2 500 Thlr., welche zur Bestreitung der Armenbedürf-
nisse aufgenommen worden, und von 500 Thlr. in Abschlag
auf das für die Ausgleichung des Pabstmann'schen
Prozesses negociirte Kapital noch außeretatsmäßig
1000 Thlr. auf letzteres Kapital an die Sparkasse resti-
tuirt worden, sodaß die Abtragung an die Spar-
kasse im Jahre 1851 im Ganzen 4 000 Thlr. betragen habe,
und daß im laufenden Jahre außer dem im
Etat disponibel gestellten Reste des zuletzt erwähnten
Kapitales ad 1 000 Thl noch ferner mindestens
mehre Tausend Thlr. werden an die Sparkasse abge-
führt werden. Wie in den Jahren 1851 und 1852
durch erzielte Ersparnisse und Mehreinnahmen diese
Abtragungen außer anderweitigen Rückerstattungen
in den bergischen Schulfonds ermöglicht worden, so
gedenkt die Gemeinde auch im künftigen Jahre
an die Sparkasse eine angemessene Abtragung bewir-
ken zu können, wenn auch dafür ein bestimm-
ter Credit im Etat nicht vorgesehen ist. Was die in den Jahren 1848/50 be der Sparkasse
zur
Bestreitung der laufenden Ausgaben aufgenomme-
nen, und noch nicht erstattete Summe be-
trifft, so sei zu berücksichtigen, daß dieselben aus
dem Grunde nicht zur Zeit aus den im Monat
November eingehenden städtischen Intraden haben
gedeckt werden können, weil solche in der Wirklich-
keit nicht zu den laufenden ersten Ausgaben des
Jahres, sondern außeretatsmäßig zu Ausgaben
für verschiedene Grundarbeiten behufs Beschäfti-
gung der arbeitenden Klasse verwendet worden
sind, wodurch mehreres städtisches Eigenthum,
welches bisher gleichsam ertraglos war, cultivirt
und einträglich geworden und sonach die Gemeinde für die creirten Schulden, auf der
andern Seite einen
erhöhten Werth an Grundvermögen erhalten hat. Aus
diesem Grunde hofft Gemeinderath, daß Königl.
Regierung auf die Erstattungen an die Sparkassenicht mit derjenigen Strenge bestehen
werde, welche
die Gemeinde resp. die Bewohner derselben durch gar
zu hohe Communalsteuer zu drücken vermöchte.
Um so mehr vertraut derselbe hierauf, als die
Gemeinde noch ein besondres Interesse dabei hat,
daß die von ihr bei der Sparkasse negociirten
Kapitalien nicht vor den anderweitig verschuldeten
Kapitalien abgetragen werden, weil es für die
Sparkasse schwer halten würde, alle Gelder auf passende
Weise gesichert unterzubringen, die Stadt aber,
wenn auch diese Unterbringung geschähe, jedenfalls
das Risiko der Garantie zu tragen hätte, während
dieselbe gegenwärtig, indem sie einen Theil der Spar-
kassenfonds selbst aufgenommen hat, dadurch wenig-
stens für diesen Theil Nichts riskirt. Bei etwaigen
Zurückforderungen an der Sparkasse Seitens der
Einleger ist dadurch die nöthige Vorsorge getroffen,
daß die Sparkassen-Admnistration binnen
wenigen Monaten immerhin über 6 000 bis 8 000 Thlr,
welche sie sonst verzinslich untergebracht hat, dis-
poniren kann.
Unter diesen Verhältnissen stellt Gemeinderath
einstimmig an Königl. Regierung den Antrag,
von Aufnahme einer durch Communalsteuer aufzu-
bringenden Summe von 1000 Thlr zur Rückerstat-
tung auf die an die Sparkasse verschuldeten
Kapitalien Abstand nehmen zu wollen, dabei die
Versicherung gebend, daß in der obendargelegten
Weise dennoch auf möglichste Abtragung werde
Bedacht genommen werden. In Ansehung der Bemerkung Königl. Re-
gierung, wie es nicht für billig gehalten
werden könne, daß die Grundsteuer nur 20 %
höher als die Klassensteuer und Einkommen-
steuer zu den Communallasten herangezogen werden
soll, gibt Gemeinderath die Erklärung ab, daß der Umlagen-Prozentsatz der Klassensteuer
erst vom Jahre
1852 an lediglich dadurch niedriger gestellt ist, daß
diese Steuer-Art seit Einführung des neuen Klassen-
steuer-Gesetzes in hiesiger Gemeinde um die Hälfte
erhöht worden, daß der Prozentsatz der Klassensteuer
nach deren frühern Beschaffenheit berechnet, sich noch
höher stellen würde als jener der Grundsteuer, und
dazu der Prozentsatz der letztern verhältnißmäßig
gegen früher noch ermäßigt ist.
Mit zehn gegen eine Stimme, richtet demnach
Gemeinderath an Königl. Regierung die Bitte,
daß hochdieselbe den beschlossenen Umlage-Modus
genehmigen möge.
Gemeindeverordneter Josten glaubte von seinem frühern
Separat-Votum nicht abgehen zu können, wonach er
gegen den fraglichen Modus protestire, weil er es
den Forensen und Ackerbautreibenden gegenüber für
billig erachte, daß die Grund- und Klassensteuer
zu gleichen Prozentsätzen, die Einkommensteuer wegen
der Besteuerung der auswärtigen Güter dieser
Pflichtigen nicht mit dem ganzen Satze, die
Klasse A der Gewerbesteuer mit 15 % und der übri-
gen Klassen derselben mit 10 % herangezogen
werden. a. u. s....