Band 49: Eintrag vom  29. November 1852 (Nr. 571)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Eine Verfügung der landräthlichen Behörde vom 17. November des Jahres N° 6083 wird vorgelesen, wornach Königl. Regie- rung in Beziehung auf den vom Gemeinderathe vorge- schlagenen Communalsteuer-Umlage-Modus pro 1853 be- merkt, daß es nicht für billig gehalten werden könne, daß die Grundsteuer nur 20 % höher als die Klassensteuer und Einkommensteuer zu den Communallasten herange- zogen werden soll, eine Abänderung des Modus aber des- halb nicht zu bestimmen sei, da solche ohnedies nöthig werde, indem der Etat keine Tilgungssumme auf die aus der Sparkasse angeliehenen Summen enthalte, die Verzögerung der längst zu bewirken gewesenen Abtra- gung aber nicht länger geduldet werden könne, und wenigstens ein Betrag von 1000 Thlr. in den Etat aufge- nommen werden müsse, welchemnach der bisherige Zuschlag zu der Grundsteuer beibehalten, die Zuschläge zu der Klassen- und Einkommensteuer aber zu erhöhen seien.

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Gemeinderath erwiderte hierauf, daß die Gemeinde darauf bedacht sei, die bei der städtischen Sparkasse negociirten Summen ebenso abzutragen, wie die anderwärts auf- genommenen Kapitalien, was daraus hervorgehe, daß im Jahre 1851 außer der etatsmäßigen Erstellung von 2 500 Thlr., welche zur Bestreitung der Armenbedürf- nisse aufgenommen worden, und von 500 Thlr. in Abschlag auf das für die Ausgleichung des Pabstmann'schen Prozesses negociirte Kapital noch außeretatsmäßig 1000 Thlr. auf letzteres Kapital an die Sparkasse resti- tuirt worden, sodaß die Abtragung an die Spar- kasse im Jahre 1851 im Ganzen 4 000 Thlr. betragen habe, und daß im laufenden Jahre außer dem im Etat disponibel gestellten Reste des zuletzt erwähnten Kapitales ad 1 000 Thl noch ferner mindestens mehre Tausend Thlr. werden an die Sparkasse abge- führt werden. Wie in den Jahren 1851 und 1852 durch erzielte Ersparnisse und Mehreinnahmen diese Abtragungen außer anderweitigen Rückerstattungen in den bergischen Schulfonds ermöglicht worden, so gedenkt die Gemeinde auch im künftigen Jahre an die Sparkasse eine angemessene Abtragung bewir- ken zu können, wenn auch dafür ein bestimm- ter Credit im Etat nicht vorgesehen ist.

Was die in den Jahren 1848/50 be der Sparkasse zur Bestreitung der laufenden Ausgaben aufgenomme- nen, und noch nicht erstattete Summe be- trifft, so sei zu berücksichtigen, daß dieselben aus dem Grunde nicht zur Zeit aus den im Monat November eingehenden städtischen Intraden haben gedeckt werden können, weil solche in der Wirklich- keit nicht zu den laufenden ersten Ausgaben des Jahres, sondern außeretatsmäßig zu Ausgaben für verschiedene Grundarbeiten behufs Beschäfti- gung der arbeitenden Klasse verwendet worden sind, wodurch mehreres städtisches Eigenthum, welches bisher gleichsam ertraglos war, cultivirt und einträglich geworden und sonach die Gemeinde

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für die creirten Schulden, auf der andern Seite einen erhöhten Werth an Grundvermögen erhalten hat. Aus diesem Grunde hofft Gemeinderath, daß Königl. Regierung auf die Erstattungen an die Sparkasse nicht mit derjenigen Strenge bestehen werde, welche die Gemeinde resp. die Bewohner derselben durch gar zu hohe Communalsteuer zu drücken vermöchte. Um so mehr vertraut derselbe hierauf, als die Gemeinde noch ein besondres Interesse dabei hat, daß die von ihr bei der Sparkasse negociirten Kapitalien nicht vor den anderweitig verschuldeten Kapitalien abgetragen werden, weil es für die Sparkasse schwer halten würde, alle Gelder auf passende Weise gesichert unterzubringen, die Stadt aber, wenn auch diese Unterbringung geschähe, jedenfalls das Risiko der Garantie zu tragen hätte, während dieselbe gegenwärtig, indem sie einen Theil der Spar- kassenfonds selbst aufgenommen hat, dadurch wenig- stens für diesen Theil Nichts riskirt. Bei etwaigen Zurückforderungen an der Sparkasse Seitens der Einleger ist dadurch die nöthige Vorsorge getroffen, daß die Sparkassen-Admnistration binnen wenigen Monaten immerhin über 6 000 bis 8 000 Thlr, welche sie sonst verzinslich untergebracht hat, dis- poniren kann.

Unter diesen Verhältnissen stellt Gemeinderath einstimmig an Königl. Regierung den Antrag, von Aufnahme einer durch Communalsteuer aufzu- bringenden Summe von 1000 Thlr zur Rückerstat- tung auf die an die Sparkasse verschuldeten Kapitalien Abstand nehmen zu wollen, dabei die Versicherung gebend, daß in der obendargelegten Weise dennoch auf möglichste Abtragung werde Bedacht genommen werden.

In Ansehung der Bemerkung Königl. Re- gierung, wie es nicht für billig gehalten werden könne, daß die Grundsteuer nur 20 % höher als die Klassensteuer und Einkommen- steuer zu den Communallasten herangezogen werden soll, gibt Gemeinderath die Erklärung ab,

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daß der Umlagen-Prozentsatz der Klassensteuer erst vom Jahre 1852 an lediglich dadurch niedriger gestellt ist, daß diese Steuer-Art seit Einführung des neuen Klassen- steuer-Gesetzes in hiesiger Gemeinde um die Hälfte erhöht worden, daß der Prozentsatz der Klassensteuer nach deren frühern Beschaffenheit berechnet, sich noch höher stellen würde als jener der Grundsteuer, und dazu der Prozentsatz der letztern verhältnißmäßig gegen früher noch ermäßigt ist. Mit zehn gegen eine Stimme, richtet demnach Gemeinderath an Königl. Regierung die Bitte, daß hochdieselbe den beschlossenen Umlage-Modus genehmigen möge.

Gemeindeverordneter Josten glaubte von seinem frühern Separat-Votum nicht abgehen zu können, wonach er gegen den fraglichen Modus protestire, weil er es den Forensen und Ackerbautreibenden gegenüber für billig erachte, daß die Grund- und Klassensteuer zu gleichen Prozentsätzen, die Einkommensteuer wegen der Besteuerung der auswärtigen Güter dieser Pflichtigen nicht mit dem ganzen Satze, die Klasse A der Gewerbesteuer mit 15 % und der übri- gen Klassen derselben mit 10 % herangezogen werden.

a. u. s.