Eintrag 5914. Oktober 1850 Die mit Prüfung eines Antrages der Stadt Casse auf Nieder-
schlagung rückständiger Pachtgelder aus den Jahren 1847, 1848 und
1849 beauftragt gewesene Commission für Rechnungswesen be-
richtet dem Gemeinderathe, wie sie bei sorgfältiger Untersuchung der
einzelnen Posten sich davon überzeugt habe, daß die Beitreibungs-
mittel überall vollständig erschöpft sind und die verschiedenen
Pächter, deren Grundstücke jetzt zwar sämmtlich anderweitig
verpachtet worden, ohne Ausnahme sich in so dürftigen Verhältnis-
sen befinden, daß schwerlich je etwas von denselben zu erlangen
sein wird. Unter so bewandten Umständen trage sie darauf
an, daß Gemeinderath den liquidirten Betrag von überhaupt
473 Thlr 26 sgr 6 pf niederschlagen wolle.
Auf die jetzige Niederschlagung ging Gemeinderath nicht
ein, es beschloß derselbe vielmehr, den Debenten(lat.) Schuldnern zur Abtragung
ihrer Rückstände noch ein Jahr Ausstand zu bewilligen. A. u. s....
Eintrag 6014. Oktober 1850 Nach Anhörung des Referats der Commission bewilligt Ge-
meinderath den Schülern des Collegiums Theodor Strerath, Joseph Paffrathund Hermann
Esser, obgleich dieselben für das abgelaufene Semester
nicht die vorgeschriebene Censur erlangt haben, ausnahmsweise
dennoch für das neu begonnene Schulsemester die Befreiung vom
Schulgelde. In Ansehung der Schüler Herweg und Hengstenberg,
für welche ebenfalls die Befreiung von Schulgelde nachgesucht worden,
bemerkte Gemeinderath, daß das Gesuch für den ersteren Schüler
zurückfalle, weil dieser unmittelst aus der Schule getreten sei,
und der Antrag des zweitern mit Rücksicht auf die Verhältnisse
der Angehörigen desselben nicht angenommen werden könne, be-
sonders da dieser Schüler als Auswärtiger bereits im vorigen
Jahre in die Categorie derjenigen Schüler aus hiesiger Gemeinde
gestellt worden, für welche der geringste Schulgeldsatz entrichtet
werde. Gemeinderath ersucht die Schul-Commission im Uebrigen in
der Folge keine Censuren, welche nicht mindestens die Nummer 2a
tragen, Behufs Beantragung des unentgeltlichen Unterrichts für
die betreffenden Schüler vorzulegen, diese Censuren vielmehr den
Letztern mit dem Bemerken gleich zurückzustellen, daß der Anspruch
auf Schulgeldbefreiung wegfalle. A. u. s....