Nach Anhörung des Referats der Commission bewilligt Ge- meinderath den Schülern des Collegiums Theodor Strerath, Joseph Paffrath und Hermann Esser, obgleich dieselben für das abgelaufene Semester nicht die vorgeschriebene Censur erlangt haben, ausnahmsweise dennoch für das neu begonnene Schulsemester die Befreiung vom Schulgelde. In Ansehung der Schüler Herweg und Hengstenberg, für welche ebenfalls die Befreiung von Schulgelde nachgesucht worden, bemerkte Gemeinderath, daß das Gesuch für den ersteren Schüler zurückfalle, weil dieser unmittelst aus der Schule getreten sei, und der Antrag des zweitern mit Rücksicht auf die Verhältnisse der Angehörigen desselben nicht angenommen werden könne, be- sonders da dieser Schüler als Auswärtiger bereits im vorigen Jahre in die Categorie derjenigen Schüler aus hiesiger Gemeinde gestellt worden, für welche der geringste Schulgeldsatz entrichtet werde.
Gemeinderath ersucht die Schul-Commission im Uebrigen in der Folge keine Censuren, welche nicht mindestens die Nummer 2a tragen, Behufs Beantragung des unentgeltlichen Unterrichts für die betreffenden Schüler vorzulegen, diese Censuren vielmehr den Letztern mit dem Bemerken gleich zurückzustellen, daß der Anspruch auf Schulgeldbefreiung wegfalle.
A. u. s.