Band 49  : Seite 294

  • Eintrag 58520. Dezember 1852 Der Vorsitzende trägt vor, daß die Kosten der bau- lichen Einrichtung des Convictorial-Gebäudes nach einem ungefähren Überschlage sich im Ganzen auf etwa 4 260 Thlr belaufen werden, wovon ca. 1760 Thl durch das erste Fünftel der freiwilligen Beiträge gedeckt werden, die übrigen 2 500 Thlr. aber auf Grund des Beschlusses vom 13. September d. J. aus andern vorhandenen Mitteln be- stritten seien. Um die Überschüsse der Erftgebühren bestimmungsmäßig zur Amortisation verwenden zu können, erscheine es indessen nöthig, daß diese Mehr- kosten von 2 500 Thl durch besondre Negociation dis- ponibel gestellt werden, und schlage er daher vor, daß Gemeinderath sich damit einverstanden erklären möge, daß die genannte Summe gegen 4 1/2 % bei der Spar- kasse aufgenommen werde, wobei dieses Institut in der Wirklichkeit doch nichts zu zahlen hätte, indem demselben zu gleicher Zeit eine noch höhere Summe zurückerstattet werden würde. Nach Besprechung des Gegenstandes ertheilte Gemeinde- rath zu der besagten Kapital-Aufnahme seine Zu- stimmung mit dem Bemerken, daß von dem Capitale 1000 Thlr am Schlusse künf- tigen Jahres, 1000 Thl Ende 1854 und der Rest von 500 Thlr. mit Ablauf des Jahres 1855 zurückerstattet werden sollen. a. u. s....
  • Eintrag 58620. Dezember 1852 Vorsitzender legt dem Gemeinderath einen Bericht des Polizei-Commissars vor, worin derselbe wiederholt Klage über die Führung und das Verhalten der OffiziantenKüpper, Lantz und Meuter führt. Der provisorisch als Polizeidiener angestellte Heinrich Küpper sei einem rüden, unmoralischen Leben ergeben, und obendrein noch darauf bedacht, die andern Beamten zu verleiten. Der Feldhüter Friedrich Lantz sowie der provisorische Armenverwaltungsdiener Meuter könnten sich aller Ermahnungen ungeachtet, keines nüchternen Lebens befleißigen. Er beantrage daher, daß die genannten Offizianten im Interesse des Dienstes und der Gemeinde durch andere geeignetere Persönlichkeiten ersetzt werden. Unter diesen Umständen erklärte sich Gemeinderath damit einverstanden, daß den genannten drei Offizianten behufs anderweiter Ersetzung nach Maßgabe ihrer Berufs- Verträge gekündigt werde. a. u. s....