Eintrag 58520. Dezember 1852 Der Vorsitzende trägt vor, daß die Kosten der bau-
lichen Einrichtung des Convictorial-Gebäudes nach einem
ungefähren Überschlage sich im Ganzen auf etwa 4 260 Thlr
belaufen werden, wovon ca. 1760 Thl durch das erste
Fünftel der freiwilligen Beiträge gedeckt werden, die
übrigen 2 500 Thlr. aber auf Grund des Beschlusses vom
13. September d. J. aus andern vorhandenen Mitteln be-
stritten seien. Um die Überschüsse der Erftgebühren
bestimmungsmäßig zur Amortisation verwenden zu
können, erscheine es indessen nöthig, daß diese Mehr-
kosten von 2 500 Thl durch besondre Negociation dis-
ponibel gestellt werden, und schlage er daher vor, daß
Gemeinderath sich damit einverstanden erklären möge,
daß die genannte Summe gegen 4 1/2 % bei der Spar-
kasse aufgenommen werde, wobei dieses Institut in
der Wirklichkeit doch nichts zu zahlen hätte, indem
demselben zu gleicher Zeit eine noch höhere Summe
zurückerstattet werden würde. Nach Besprechung des Gegenstandes ertheilte Gemeinde-
rath zu der besagten Kapital-Aufnahme seine Zu-
stimmung mit dem Bemerken, daß von dem Capitale 1000 Thlr am Schlusse künf-
tigen Jahres, 1000 Thl Ende 1854 und der Rest von 500 Thlr. mit Ablauf des
Jahres 1855 zurückerstattet werden sollen. a. u. s....
Eintrag 58620. Dezember 1852 Vorsitzender legt dem Gemeinderath einen Bericht des
Polizei-Commissars vor, worin derselbe wiederholt
Klage über die Führung und das Verhalten der
OffiziantenKüpper, Lantz und Meuter führt. Der
provisorisch als Polizeidiener angestellte Heinrich Küpper
sei einem rüden, unmoralischen Leben ergeben,
und obendrein noch darauf bedacht, die andern
Beamten zu verleiten. Der Feldhüter Friedrich Lantz sowie
der provisorische Armenverwaltungsdiener Meuter
könnten sich aller Ermahnungen ungeachtet, keines
nüchternen Lebens befleißigen. Er beantrage
daher, daß die genannten Offizianten im Interesse
des Dienstes und der Gemeinde durch andere geeignetere Persönlichkeiten ersetzt werden.
Unter diesen Umständen erklärte sich Gemeinderath
damit einverstanden, daß den genannten drei Offizianten
behufs anderweiter Ersetzung nach Maßgabe ihrer Berufs-
Verträge gekündigt werde. a. u. s....