Eintrag 5953. Januar 1853 Gemeinderath erhielt Kenntniß von einer Mittheilung der
Schul-Commission, worin dieselbe hinsichtlich der von Ersterem
gewünschten Übertragung des Gesang-Unterrichtes in der
höhern Klasse der Mädchenschule an den Herrn Gesang- und
MusiklehrerHartmann ihre Ansicht dahin äußerte, daß
hier Unterrichts-Übertragung allerdings zur Hebung und
Förderung der Schule beitragen dürfte, daß indessen die
betreffende Remuneration mit Rücksicht auf die Vermögens-
Verhältnisse eines Theiles der Eltern der Schulkinder aus
städtischen Mitteln bestritten werden müßte. Es wurde beschlossen, auf den Vorschlag
der Schul-Commission
einzugehen, und demgemäß den Gesang-Unterricht in
der höhern Klasse der Elementar-Mädchenschule dem
Herrn p Hartmann in der Weise zu übertragen, daß die dem-
selben zu gewährende Remuneration aus der städtischen Kassebestritten werde. Gleichzeitig
wurde die gemeinderäthliche
Commission für Schul-Angelegenheiten ersucht, mit p Hartmann
über die nähern Bedingungen und die Höhe der
Remuneration in Unterhandlung zu treten, und das
Resultat dem Gemeinderath zur Genehmigung zu unter-
breiten. a. u. s....