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  • Eintrag 59710. Januar 1853 Dem Gemeinderath wird ein Schreiben des die Stadt Neuss vertretenden Herrn Advokat-AnwaltJustizrathFriedrichsvom 7. d. Mts. vorgelegt, welchemnach derselbe es für nöthig hält, daß in der Sache gegen den AckererHeinrich Wiertzzu Speck, die Berichtigung von Grundentschädigung beim Neuß-Bergheimer Wegbaubetreffend, die Gemeinde Speck beizuladen sei, indem dieselbe sich für das Terrain hat bezahlen lassen, welches jetzt der p Wiertz in Anspruch nimmt....