Eintrag 59710. Januar 1853 Dem Gemeinderath wird ein Schreiben des die Stadt
Neuss vertretenden Herrn Advokat-AnwaltJustizrathFriedrichsvom 7. d. Mts. vorgelegt,
welchemnach derselbe
es für nöthig hält, daß in der Sache gegen den
AckererHeinrich Wiertzzu Speck, die Berichtigung von
Grundentschädigung beim Neuß-Bergheimer Wegbaubetreffend, die Gemeinde Speck beizuladen
sei, indem dieselbe sich
für das Terrain hat bezahlen lassen, welches jetzt der
p Wiertz in Anspruch nimmt....