Band 49: Eintrag vom  10. Januar 1853 (Nr. 597)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Dem Gemeinderath wird ein Schreiben des die Stadt Neuss vertretenden Herrn Advokat-AnwaltJustizrath Friedrichsvom 7. d. Mts. vorgelegt, welchemnach derselbe es für nöthig hält, daß in der Sache gegen den AckererHeinrich Wiertzzu Speck, die Berichtigung von Grundentschädigung beim Neuß-Bergheimer Wegbau betreffend, die Gemeinde Speck beizuladen sei, indem dieselbe sich für das Terrain hat bezahlen lassen, welches jetzt der p Wiertz in Anspruch nimmt. Gemeinderath ertheilt zu dieser Adzitation der Gemeinde Speck seine Zustimmung.

a. u. s.