Eintrag 61521. Februar 1853 Gemeinderath, darüber befragt, wie vielen Personen in
hiesiger Gemeinde die Vermittlung von Fruchtgeschäften
zu gestatten sein dürfte, gab die Erklärung ab, daß dem
Bedürfnisse mit zehn Maklern vollkommen genügt sei.
Die gegenwärtig von früher her vorhandene größere Zahl sei indessen bis zur all-
mählig erfolgenden Reduction auf zehn, einstweilen zu belassen. a. u. s....
Eintrag 61621. Februar 1853 Gegen Ertheilung der polizeilichen Erlaubniß zur Aufstel-
lung von Droschken auf Straßen & Plätzen an die hiesigen
HaudererW. Schellens, Wwe. Wilh Becker, David Weise,
Peter Frings und Joh. Greven wurde Nichts zu erinnern
gefunden. a. u. s....
Eintrag 61721. Februar 1853 Durch gemeinderäthlichen Beschluß vom 29. November vorigen Jahres ist dem
Herrn MusiklehrerFriedrich Hartmann hierselbst in Anerkennung
seiner ausgezeichneten Leistungen als Dirigent des hiesigen
Männergesang-Vereins der Titel eines städtischen Musik-
Directors mit einem gewissen Gehalt gegen einen näher
zu bestimmenden Wirkungskreis verliehen, sodann dem Männer-
Gesang-Verein unter nähern Bestimmungen die Benutzung
des Kaufhaussaales für Proben und Conzerte mit Belegung
des Prädikats "Städtischer Männer-Gesang-Verein" unent-
geldlich gestattet werden. Nachdem von der betreffenden Commission, gestützt auf die
auch vom Gemeinderath anerkannte Ansicht, daß die Ausbildung
im Gesange und in der Musik einen wesentlichen Theil der Er-
ziehung und des Unterrichts ausmache, daß Gesang und
Musik namentlich zur Veredlung der Sitten beitragen,
heute die nöthigen weitern Vorschläge gemacht werden,
beschließt Gemeinderath in der obigen Angelegenheit wie
folgt: 1. Unter Mitwirkung der städtischen Verwaltung und des
Herrn p Hartmann sei ein von Letzteren zu dirigirenden
Instrumental-Musik-Verein ins Leben zu rufen, woran
alle Bürger und Bürgerssöhne, welche einen gewissen
Grad von musikalischer Bildung besitzen, Antheil zu nehmen
berechtigt sind, dem aber gegen Erlegung eines näher zu
bestimmenden Betrags auch andre als Abonnenten zur
Beiwohnung der Aufführungen beitreten. Wöchentlich soll eine
Probe und monatlich eine Gesammtprobe als öffentliche Auf- führung für die Abonnenten
Statt finden, dann sollen bei
herangereiften Leistungen des Vereins, etwa nach Jahres-
frist jährlichs ein bis zwei Conzerte zum Besten der
Armen aufgeführt werden;
2. Sei Hr p Hartmann zu verpflichten, bei vorkommenden
feierlichen Gelegenheiten auf den Wunsch des Bürgermeisterspassende Aufführungen zu
veranstalten, wie auch nöthigenfalls
zur Erhöhung kirchlicher Feierlichkeiten durch solche Aufführungen
beizutragen; 3. Die Gemeinde bewilligt dem Hr. Hartmann für die
vorgedachten Verbindlichkeiten ein Jahrgehalt von 100 Thl.,
welches auf Grund eines mit demselben abzuschließenden
Vertrages auf drei Jahre zugesichert wird;
4. Es wird Herrn p Harmann gegen eine besondre jährliche
Vergütung von 50 Thl. der in 2 Stunden wöchentlich
bestehende Gesang-Unterricht in der höhern Töchterschuleübertragen; 5. Solange der
Kaufhaussaal unverpachtet bleibt und in bisheriger
Weise benutzt wird, stellt die Gemeinde denselben
dem Männergesang-Verein in der Art zur Abhaltung
von Proben und Conzerten jedesmal zur unentgeldlichen
Benutzung disponibel, daß der Verein für Feuerung,
Licht und Reinigung zu sorgen habe, dagegen das
Büffet in seinem Interesse vergeben könne. Diejenigen
Tage, an welchen die Stadt das Lokal zu eigenen Zwecken
benutzt, sind indessen selbstredend von der dem Männer-
gesang-Verein gemachten Zuerkennung ausgeschlossen. a. u. s....