Band 49  : Seite 307

  • Eintrag 61521. Februar 1853 Gemeinderath, darüber befragt, wie vielen Personen in hiesiger Gemeinde die Vermittlung von Fruchtgeschäften zu gestatten sein dürfte, gab die Erklärung ab, daß dem Bedürfnisse mit zehn Maklern vollkommen genügt sei. Die gegenwärtig von früher her vorhandene größere Zahl sei indessen bis zur all- mählig erfolgenden Reduction auf zehn, einstweilen zu belassen. a. u. s....
  • Eintrag 61621. Februar 1853 Gegen Ertheilung der polizeilichen Erlaubniß zur Aufstel- lung von Droschken auf Straßen & Plätzen an die hiesigen HaudererW. Schellens, Wwe. Wilh Becker, David Weise, Peter Frings und Joh. Greven wurde Nichts zu erinnern gefunden. a. u. s....
  • Eintrag 61721. Februar 1853 Durch gemeinderäthlichen Beschluß vom 29. November vorigen Jahres ist dem Herrn MusiklehrerFriedrich Hartmann hierselbst in Anerkennung seiner ausgezeichneten Leistungen als Dirigent des hiesigen Männergesang-Vereins der Titel eines städtischen Musik- Directors mit einem gewissen Gehalt gegen einen näher zu bestimmenden Wirkungskreis verliehen, sodann dem Männer- Gesang-Verein unter nähern Bestimmungen die Benutzung des Kaufhaussaales für Proben und Conzerte mit Belegung des Prädikats "Städtischer Männer-Gesang-Verein" unent- geldlich gestattet werden. Nachdem von der betreffenden Commission, gestützt auf die auch vom Gemeinderath anerkannte Ansicht, daß die Ausbildung im Gesange und in der Musik einen wesentlichen Theil der Er- ziehung und des Unterrichts ausmache, daß Gesang und Musik namentlich zur Veredlung der Sitten beitragen, heute die nöthigen weitern Vorschläge gemacht werden, beschließt Gemeinderath in der obigen Angelegenheit wie folgt: 1. Unter Mitwirkung der städtischen Verwaltung und des Herrn p Hartmann sei ein von Letzteren zu dirigirenden Instrumental-Musik-Verein ins Leben zu rufen, woran alle Bürger und Bürgerssöhne, welche einen gewissen Grad von musikalischer Bildung besitzen, Antheil zu nehmen berechtigt sind, dem aber gegen Erlegung eines näher zu bestimmenden Betrags auch andre als Abonnenten zur Beiwohnung der Aufführungen beitreten. Wöchentlich soll eine Probe und monatlich eine Gesammtprobe als öffentliche Auf- führung für die Abonnenten Statt finden, dann sollen bei herangereiften Leistungen des Vereins, etwa nach Jahres- frist jährlichs ein bis zwei Conzerte zum Besten der Armen aufgeführt werden; 2. Sei Hr p Hartmann zu verpflichten, bei vorkommenden feierlichen Gelegenheiten auf den Wunsch des Bürgermeisterspassende Aufführungen zu veranstalten, wie auch nöthigenfalls zur Erhöhung kirchlicher Feierlichkeiten durch solche Aufführungen beizutragen; 3. Die Gemeinde bewilligt dem Hr. Hartmann für die vorgedachten Verbindlichkeiten ein Jahrgehalt von 100 Thl., welches auf Grund eines mit demselben abzuschließenden Vertrages auf drei Jahre zugesichert wird; 4. Es wird Herrn p Harmann gegen eine besondre jährliche Vergütung von 50 Thl. der in 2 Stunden wöchentlich bestehende Gesang-Unterricht in der höhern Töchterschuleübertragen; 5. Solange der Kaufhaussaal unverpachtet bleibt und in bisheriger Weise benutzt wird, stellt die Gemeinde denselben dem Männergesang-Verein in der Art zur Abhaltung von Proben und Conzerten jedesmal zur unentgeldlichen Benutzung disponibel, daß der Verein für Feuerung, Licht und Reinigung zu sorgen habe, dagegen das Büffet in seinem Interesse vergeben könne. Diejenigen Tage, an welchen die Stadt das Lokal zu eigenen Zwecken benutzt, sind indessen selbstredend von der dem Männer- gesang-Verein gemachten Zuerkennung ausgeschlossen. a. u. s....