Eintrag 61821. Februar 1853 Auf den Vorschlag des Bürgermeisters erklärte Gemeinderath
sich damit einverstanden, daß die eingehenden Einzugs-
Gelder lediglich zur Schulden-Amortisation verwendet
werden. a. u. s....
Eintrag 61921. Februar 1853 Vorsitzender liest eine Regierungs-Verfügung vom 1. Februar
1853 vor, wornach in der Folge Niemand zur Vertretung
von Partheien vor dem Friedens- und Polizei-Gerichtezugelassen werden soll, welcher
nicht nach vorheriger Fest-
stellung des Bedürfnisses mit der im § 49 der all-
gemeinen Gewerbe-Ordnung vorgeschriebenen polizeilichen
Conzession versehen ist. Da hier zur Vertretung von
Partheien zwei Personen nämlich Hr Notar-CandidatBorren und Hr Gerichtschreiber-CandidatHackenbergconcessionirt
sind, so hält Gemeinderath das Bedürfniß für
befriedigt, und von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet,
hat derselbe auch das Conzessions-Gesuch des Gerichts-
vollzieher-CandidatenStrack ablehnen zu müssen geglaubt. Zur Erwägung jedoch, daß
Hr. p Hackenberg bereits seit
längerer Zeit unwohl ist, und auch noch gegenwärtig aus
diesem Grunde keine Vertretung selbst annehmen kann, findet
Gemeinderath in Modifikation seines Beschlusses vom 14. d. Mts.Nichts dagegen zu erinnern,
daß dem p Strack, um die
gegenwärtige Lücke auszufüllen, für ein Jahr jene Conzession
ertheilt werde.
a. u. s....