Eintrag 66823. Mai 1853 Nach Einsicht eines Schreibens des StadtrentmeistersStadler,
die rückständige Gartenpacht von Friedrich Schillings betr., bemerkte
Gemeinderath, daß dem Letztern zur successiven Abtragung
seines Rückstandes Ausstand bis zur Erndte der Frühkartoffeln
zu bewilligen & der demselben verpachtete Garten einstwei-
len nicht zurückzunehmen sei, indem Eheleute Schillings
durch Gartenarbeiten sich noch selbstständig zu ernähren
suchen, während sie bei Entzinsung des gepachteten Garten-
landes voraussichtlich der Armen-Kasse zur Last fallen. a. u. s....
Eintrag 66923. Mai 1853 In Berücksichtigung, daß es im Interesse der Gemeinde
liegt, wenn bemittelte Personen von auswärts hierher
einziehen, genehmigt Gemeinderath, daß das Einzugsgeld
für die RentnerinWitwe Behrens, welche mit zwei Kindern
vor Kurzem hier eingezogen ist, auf den Satz von 20 Thl
festgestellt werde, den sonst neu einzelne Personen
entrichten. Dieser Beschluß soll nur eine Ausnahme bilden, und
die Bestimmung des Reglements, wornach das Einzugs-
geld für eine Familie 30 Thl. beträgt, nicht alteriren.
Der Bürgermeister wurde ferner ermächtigt,
in den dazu geeigneten Fällen zur Zahlung des
Einzugsgeldes Terminzahlungen zu bewilligen. a. u. s....
Eintrag 67023. Mai 1853 Gemeinderath wird darauf aufmerksam gemacht,
daß die Pacht der beiden städtischen Mehlmühlen am Oberthoreund am Niederthoremit
dem 7. Dezember kommenden Jahres und jene
der kleinern städtischen Oelmühle am Oberthoremit dem
22. September k. J. zu Ende geht. Um Zeit zu einer nach-
maligen Ausstellung zu haben, falls bei der erstern Ver-
pachtung keine annehmbare Gebote erfolgen möchten,
dann aber auch um einen etwaigen neuen als dem
bisherigen Pächter die nöthige Zeit zur Vorbereitung
seiner Geschäfts-Einrichtungen zu geben, hält Gemeinderath es für zweckmäßig, schon
jetzt mit der Wiederverpachtung der
Mühlen vorzugehen, und ersucht zu dem Ende den
Vorsitzenden, den Termin hierzu gegen Ablauf des
Monats Juli als den geeignetesten Zeitpunkt für
eine derartige Verpachtung, anzuberaumen. Vorab
seien jedoch die Mühlen unter Zuziehung von
Sachkundigen zu besichtigen, um über etwaige wünschens-
werthe verbesserte Einrichtungen p zu berathen resp.
Beschluß zu fassen.
a. u. s...